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1. Erschliessung aus wald- baulicher und wirtschaftlicher Sicht

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(1)

Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen CH-8903 Birmensdorf

Institut federal

de recherches forestieres CH-8903 Birmensdorf lstituto federale di ricerche forestali CH-8903 Birmensdorf Swiss Federal Institute of Forestry Research CH-8903 Birmensdorf

April 1981 Nr. 226

Berichte Rapports

226

Rapporti Reports

Projektierungs- grundsätze zur

Walderschliessung

1. Erschliessung aus wald- baulicher und wirtschaftlicher Sicht

von Bruno Abegg

2. Die Überprüfung von gene- rellen Waldstrassenprojekten - Eine Darstellung anhand von vier Beispielen

von Walter Wüthrich

3. Folgerungen aus der Über- prüfung verschiedener Bei- spiele

von Bruno Abegg

Oxf.: 686.31: (494)

Leicht geänderter und erweiterter Sonderdruck aus WALD+ HOLZ, Jg. 62, 1980/81

(2)

Erschliessung aus waldbaulicher und

wirtschaftlicher Sicht

von B. Abegg

D

ie Walderschliessung ist eine der wich- tigsten Voraussetzung für eine naturna- he Bewirtschaftung des Waldes. Im fol- genden wird dargestellt, welche Erschliessung nötig ist, um eine solche Bewirtschaftung über- haupt zu ermöglichen und welche, um sie ge- winnbringend zu gestalten. Unter Erschliessung wird dabei eine Kombination der Erschliessungs- mittel Strasse, Maschinenweg und Rückegasse verstanden. Traktor, Seilkran und Lastwagen sind dagegen Rücke- bzw. Transportmittel.

Minimal notwendige Erschliessung

Um eine naturnahe Bewirtschaftung des Waldes zu ermöglichen, muss die Walderschliessung folgende Bedingungen erfüllen:

- die Waldfläche muss zur Durchführung der Pflanzungen, Pflegearbeiten und Nutzungen für Förster und Arbeiter zugänglich sein, - das nach waldbaulichen Grundsätzen ange-

zeichnete Holz muss pfleglich genutzt und abtransportiert werden können, das heisst oh- ne gravierende Beschädigung des Bodens und des verbleibenden Bestandes,

- die Nutzungen und der Abtransport müssen mit den zurzeit bekannten Mitteln mindestens kostendeckend durchgeführt werden können.

Die Zugänglichkeit bietet normalerweise keine grossen Schwierigkeiten, wenn der Wille zur Bewirtschaftung vorhanden ist. Weit bedeutender ist das Problem eines kostendeckenden Holzab- transportes wegen der ständig steigenden Lohnkosten und der Entwicklung der Rücketech- nik. Für die heutige Technik sind Wälder unter

Umständen nicht mehr genügend erschlossen, die vor 30 Jahren für die damals eingesetzten Mittel als erschlossen galten.

Die optimale Erschliessung

Wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind, ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung zwar mög- lich, aber unter Umständen noch nicht gewinn- bringend. Durch den Bau zusätzlicher Strassen und Wege lässt sich die Bewirtschaftung verbilli- gen. Diese Bauten und ihr Unterhalt erfordern aber beträchtliche Geldmittel; es stellt sich des- halb die Frage, wieviel und welche Erschliessung zweckmässig ist. Optimal und wirtschaftlich sinn- voll ist eine Walderschliessung, wenn sich die aus der Erschliessung resultierenden Einsparun- gen und Kosten die Waage halten. Diese optima- le Erschliessung ist in vielen Fällen dichter als die minimal notwendige Erschliessung.

In der Schweiz wurden in den letzten Jahrzehnten vielerorts Strassennetze erstellt, deren Bau und Unterhalt wesentlich mehr Mittel erforderte als bei der Bewirtschaftung eingespart werden kön- nen. Die Lage mancher Forstbetriebe wäre heute besser, wenn früher ein Teil der Geldmittel in die Bestandespflege, in die Ausbildung des Perso- nals oder in Maschinen, statt vorwiegend in die Strassen investiert worden wäre.

Es ist verständlich, dass übertriebene Walder- schliessungen kritische Reaktionen der Öffent- lichkeit hervorrufen. Solche Reaktionen wenden sich dann leider nicht nur gegen die übertriebe- nen, sondern auch gegen die dringend notwendi- gen Walderschliessungen.

(3)

Erschliessung traktorbefahrbarer Wälder

Mit Traktoren befahrbar sind Wälder, in denen die Hangneigung 30 % nicht auf grösseren Flächen übersteigt und die nicht stark coupiert oder block- überlagert sind. Schlechte Bodentragfähigkeit schränkt ein Befahren zwar ein, schliesst es aber nur in Extremfällen aus. Traktorbefahrbar im definierten Sinn sind der grösste Teil der Wälder des Mittellandes, gut die Hälfte der Wälder des Juras, aber nur einzelne Wälder in den Voralpen und Alpen.

Minimal notwendige Erschliessung: In solchen Wäldern wird das Holz heute meist mit Traktoren gerückt. Damit die Traktoren bei naturnaher Waldbewirtschaftung für das Rücken eingesetzt werden können, müssen die einzelnen Bestände mit einem dichten Netz von Rückegassen er- schlossen werden. Rückegassen sind schmale Bestandesschneisen, welche von den Traktoren ohne vorherige bauliche Massnahmen befahren werden. Sie werden im Abstand von 3D-40 m

angelegt. Auf den Rückegassen können die Trak- toren das Holz ohne grosse Schwierigkeiten mehrere 100 m weit bis zur nächsten Strasse schleifen. Als Mindest-Strassenerschliessung ge- nügt deshalb ein Netz mit Abständen bis zu 1000

m,

sofern nicht Gräben oder andere unpassierba- re Stellen ein Rücken.verhindern.

Optimale Erschllessung: Die optimale Er- schliessung traktorbefahrbarer Wälder besteht wie die minimale Erschliessung aus einem Rük- kegassennetz mit 3D-40 m Rückegassenab- stand. Das Strassennetz ist aber wesentlich dich- ter, mit Abständen von 25D-400 m anzulegen, was einer Strassendichte von 30-50 m'/ha ent- spricht.

Obwohl die mittlere Waldstrassendichte im Mittel- land 50 m'/ha, im Jura 40 m'/ha übersteigt, gibt es noch recht viele Wälder, in denen die optimale Erschliessung noch nicht erreicht ist. Wüthrich zeigt in dieser und den beiden vorangehenden Nummern von Wald und Holz anhand von 4 Beispielen, wie die Erschliessungsplanung sol- cher Wälder angegangen werden sollte.

Traktoren können in befahrbarem Gelände das Holz auf Rückegassen ohne grosse Schwierigkeiten mehrere 100 m weit schleifen.

(4)

Erschliessung

nicht traktorbefahrbarer Wälder

Als nicht mit traktorenbefahrbar bezeichnen wir Wälder, in denen die Hangneigung 30 % auf grossen Flächen übersteigt oder starke Boden- unebenheiten, Blocküberlagerung oder äusserst schlechte Tragfähigkeit ein Befahren verunmögli- chen. In solchen Verhältnissen kann das Holz mit dem Seilkran direkt zur nächsten Strasse gerückt werden. Es kann aber auch durch Reisten oder mit Bodenseilzug zum nächsten Maschinenweg

oder zur nächsten befahrbaren Geländepartie und von da mit Traktoren weiter zur Strasse gerückt werden.

Minimal notwendige Erschliessung: Mit dem Seilkran kann das Holz bis etwa 2000 m Distanz über die meisten Hindernisse hinweg trans- portiert werden. Für manche Wälder in Hangla- gen genügt deshalb als Mindesterschliessung eine Basisstrasse am Hangfuss. Grosse Hang- terrassen, Seitentäler, Hochspannungsleitungen und eine kleinflächige oder auf die oberen Hang- teile konzentrierte Waldverteilung können aber zusätzliche Hangstrassen erfordern.

Mit dem Seilkran kann das Holz bis etwa 2000 m Distanz über die meisten Hindernisse hinweg

transportiert werden. Foto: Bildarchiv FZ

(5)

Beim Bodenseilzug nimmt der Aufwand mit wachsender Distanz stark zu.

Mit dem Seilkran können aber nur die Normalnut- zung und grössere Zwangsnutzungen gerückt werden. Kleinere Zwangsnutzungen müssen im Seilkrangebiet über grosse Distanzen gereiste!

oder mit dem Helikopter ausgeflogen werden.

Das Reisten über grosse Distanzen ist wenig pfleglich; das Ausfliegen mit Helikopter kommt wegen den hohen Kosten nur in einzelnen Fällen in Frage. Zwangsnutzungen, welche gerade im Berggebiet ins Gewicht fallen können, bleiben deshalb im Seilkrangebiet oft liegen. Wo ein Wegbau verantwortet werden kann, ist deshalb auch eine dichtere Erschliessung zu prüfen, wel- che den Bodenseilzug und ein pflegliches Rei- sten ermöglicht.

Beim Bodenseilzug nimmt der Aufwand mit wachsender Distanz stark zu. Seilzugdistanzen über 100 m sind für die Arbeiter kaum mehr zumutbar. Zudem fassen die üblichen Traktor- seilwinden nur rund 100 m Seil.

Die Reistdistanzen sind nicht so eng begrenzt.

Wird ganzflächig gereiste!, so nehmen aber die Schäden mit wachsender Distanz stark zu. Ein aufwendiger Bau von Geleiten kommt heute kaum mehr in Frage. Das Reisten sollte deshalb bei einfachen Reistverhältnissen auf maximal 100-150 m begrenzt werden.

Soll der Wald für Bodenseilzug und Reisten erschlossen werden, so darf deshalb der Wegab- stand im Erschliessungsnetz 200-250 m nicht

Das Reisten sollte auf maximal 100-150 m begrenzt werden.

(6)

übersteigen. Wenn der Seilzug und das Reisten durch starke Bodenunebenheiten oder Block- überlagerung erschwert werden, so sind Abstän- de von maximal 150-200 m zulässig. Dieses Wegnetz muss aber nicht ausschliesslich aus Strassen bestehen. Maschinenwege, welche besser dem Gelände angepasst werden und Rückegassen auf befahrbaren Geländepartien können in dieses Netz einbezogen werden.

Maschinenwege, welche besser dem Gelände angepasst werden, können in das Erschlies- sungsnetz einbezogen werden.

Auf den Rückegassen und den Maschinenwegen können mit Traktoren ohne grosse Schwierigkei- ten längere Rückedistanzen zurückgelegt wer- den. Das Mindeststrassennetz ist so anzulegen, dass die Rückedistanzen 1000 m nicht wesent- lich überschreiten .

..

Optimale Erschliessung: Viele Gebirgswälder können auch in Zukunft kaum so dicht erschlos- sen werden, dass mit Bodenseilzug und pflegli- chem Reisten gearbeitet werden kann. Der Seil- kran wird in diesen Wäldern auf lange Sicht das rationellste Rückemittel bleiben.

Die optimale Erschliessung beim Seilkraneinsatz wurde noch nicht rechnerisch ermittelt. Folgende Gesichtspunkte legen aber den Bereich einer optimalen Erschliessung grob fest:

- Bei Seilkranlinien über etwa 800 m Länge ist die Montage oft aufwendig. Wenn solche Linien erforderlich sind, fallen auch die Arbeitswege für alle Waldarbeiten stark ins Gewicht. Stras- senabstände über 800 m sollten deshalb nur in äusserst schwierigem Gelände in Kaufgenom- men werden.

- Wenn sich in bautechnisch einfachem Gelände Strassenabstände von wesentlich weniger als 400 m realisieren lassen, dann können oft auch zusätzliche Maschinenwege angelegt werden, so dass kein Seilkraneinsatz mehr erforderlich ist.

Für den Seilkraneinsatz dürften deshalb Stras- senabstände von etwa 400-S00 m optimal sein.

Wie im Falle des Seilkraneinsatzes können über eine optimale Erschliessung für Bodenseilzug und Reisten noch keine genauen Angaben ge- macht werden. Nur in bautechnisch sehr einfa- chem Gelände, oder wenn sich viele Rückegas- sen auf befahrbaren Geländepartien anbieten, dürften Wegnetze mit weniger als 100 m Abstand gerechtfertigt sein. Bei grösseren bautechni- schen Schwierigkeiten wird der optimale Abstand des gesamten Wegnetzes auf Strassen, Maschi- nenwegen und Rückegassen wie jener der mini- malen Erschliessung 150-250 m betragen.

Das optimale Strassennetz für Bodenseilzug und Reisten besteht, im Gegensatz zu jenem in traktorbefahrbarem Gelände, nicht aus möglichst parallelen Strassen. Die Strassen sollen die Rük- kedistanzen auf den Maschinenwegen und Rük- kegassen gleichmässig verkürzen und so ange- legt werden, dass sie viele Maschinenwege und Rückegassen schneiden. Bedingt durch den Ver- lauf der Maschinenwege und Rückegassen kann so ein Strassennetz resultieren, das auf den ersten Blick schlecht verteilt scheint. Je nach bautechnischen Schwierigkeiten und Gelände dürfte ein Strassennetz optimal sein, das die Rückedistanzen auf maximal 300-1000 m be- grenzt.

Walderschliessung

verdient die Unterstützung der Allgemeinheit

Im Zeichen der Rohstoff- und Energieknappheit werden heute vermehrte Holznutzungen gefor- dert. Solche Mehrnutzungen sind nach den Grundsätzen einer naturnahen Bewirtschaftung nur in wenigstens minimal erschlossenen Wäl- dern möglich. Die Öffentlichkeit hat deshalb gros- ses Interesse an einer Mindesterschliessung des Waldes und sollte diese fördern.

Auch die Erhaltung einer wirtschaftlich gesunden Forstwirtschaft liegt im öffentlichen Interesse. Die Realisierung einer optimalen Walderschliessung verdient deshalb ebenfalls die Unterstützung der Allgemeinheit. Demgegenüber laufen übertriebe- ne Walderschliessungen dem öffentlichen Inter- esse zuwider und sollten nicht unterstützt werden.

(7)

Die Uberprüfung von

■■

generellen

Waldstrassenprojekten

Eine Darstellung anhand von vier Beispielen von W. Wüthrich

Vorwort von B. Abegg

Aus unserer Untersuchung «Die Schätzung der optimalen Dichte von Waldstrassen in traktorbefahrba- rem Gelände» (Mitteilung der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Band 54, 1978, Heft 2) resultierte die Erkenntnis, dass in traktorbefahrbarem Gelände eine geringere Strassendichte angestrebt werden sollte als bei den bisherigen generellen Erschliessungsplanungen vorausgesetzt wurde; statt wie bisher angenommen 60 bis 100 m'lha genügen 30 bis 50 m'lha für eine wirtschaftlich sinnvolle Erschliessung der Wälder, sofern Rückegassen für die Feinerschliessung der Bestände angelegt werden. Das heisst, dass anstelle von Strassenabständen von 125 bis 200 m solche von 250 bis 400 m angestrebt werden sollten.

Die Erkenntnis lieferte Stoff für rege Diskussionen unter den schweizerischen Forstleuten. Teilweise stiess die Arbeit auf völlige Ablehnung. Begeisterte Zustimmung zur Arbeit war auf Grund der Differenz zu den bisherigen Auffassungen ohnehin nicht zu erwarten. Immerhin gab es ebenfalls grundsätzlich positive, wenn auch kritische Stellungnahmen.

Nachdem nun die ersten Diskussionen abgeklungen sind, wird der eine oder andere Forstmann versuchen, die neuen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. Dabei stösst er bald auf Schwierigkeiten.

Wie soll er beispielsweise Strassenabstände von 250 bis 400 m anstreben, wenn die Wälder nur 150 m breit sind?- Oder wenn die Erschliessungsdichte zwar schon 50 oder 60 m'lha beträgt, aber zu wenig Holzlagermöglichkeiten vorhanden sind? Für die meisten Waldungen bestehen ohnehin bereits generelle Wegnetzprojekte, von welchen meist ein Teil bereits verwirklicht ist. Ist es überhaupt möglich und sinnvoll, diese Planung noch abzuändern?

Um diese Schwierigkeiten besser kennenzulernen, haben wir einige konkrete Erschliessungsbeispiele untersucht. Die Dichte der bestehenden Erschliessung und jene des geplanten generellen Wegnetz- projektes wurden mit der optimalen Erschliessungsdichte verglichen und beurteilt. Gleichzeitig suchten wir nach Möglichkeiten, nichtbefriedigende bestehende Erschliessungsverhältnisse zu verbessern, ohne die optimale Strassendichte wesentlich zu überschreiten.

Mit der Publikation dieser Beispiele möchten wir zeigen, wie die neuen Erkenntnisse über eine optimale Strassendichte in traktorbefahrbarem Gelände im Einzelfall und unter Berücksichtigung zusätzlicher Überlegungen flexibel angewendet werden können bzw. müssen.

(8)

Das Beispiel «Scharleten» der

Korporationsgemeinde Pfaffnau LU

Als erstes wird im folgenden ein Beispiel aus Pfaffnau LU dargelegt. Abgesehen von seinen technischen Gegebenheiten zeichnet es sich dadurch aus, dass wir in Pfaffnau einem allseitig sehr lebendigem Interesse am Wald und seiner Aufschliessung begegnet sind.

Auch an kritischen Stimmen mit Bezug auf die heutige Walderschliessung fehlte es unter den Korporatlonsbürgern nicht. Zu besonde- rem Dank sind wir dabei dem Korporationsrat selber verpflichtet, der unserem Vorhaben sehr positiv gegenüberstand und uns jede Unterstützung gewährte.

Die Waldungen der Korporationsgemeinde Pfaff- nau umfassen insgesamt 305 ha. Sie liegen im Grenzbereich der oberen Meeresmolasse und der unteren Süsswassermolasse und weisen sandig-siltige und lehmige Böden mit relativ schlechter Tragfähigkeit auf. Die Höhenlage er- streckt sich von 480 bis 718 m. Die Niederschlä- ge betragen rund 1100 mm pro Jahr.

Die Bestände setzen sich vorwiegend aus Fichte und Tanne zusammen, daneben sind verschie- dene Laubholzarten vertreten. Als Folge der Sturmschäden von 1967 sind viele Verjüngungs- flächen vorhanden. Am stärksten vertreten sind jedoch Baumholz-und Altholzbestände.

Die mittlere Strassendichte beträgt heute rund 45 m'/ha; nach dem bestehenden generellen Waldstrassenprojekt ist ein Endausbau auf 75 m'/ha vorgesehen. Ein beträchtlicher Teil der Wälder stockt auf nicht befahrbaren Hanglagen.

Die zitierte Arbeit bezieht sich aber vorläufig nur auf traktorbefahrbares Gelände. Die Überprüfung der generellen Waldstrassenplanung muss sich deshalb vorderhand auf jene Waldkomplexe be- schränken, welche vorwiegend traktorbefahrbar sind.

Vorgehen bei der Über- prüfung von generellen Waldstrassenprojekten

Folgendes Vorgehen hat sich als zweckmässig erwiesen:

a) Ermittlung der bestehenden Erschliessungs- verhältnisse.

- Abgrenzung der zu beurteilenden Erschlies- sungseinheit. Erschliessungseinheiten wer-

den durch bestehende Strassen abgegrenzt oder durch Transportgrenzen, welche durch zusätzliche Erschliessung nicht verändert werden.

- Kartierung des Geländes in bezug auf die Befahrbarkeit und die bestehende Er- schliessung. Bei sehr guten Geländekennt- nissen kann diese Arbeit teilweise entfallen.

b) Abschätzung der wirtschaftlich optimalen Er- schliessungsdichte für die zu untersuchende Erschliessungseinheit nach der Tabelle im Anhang.

c) Beurteilung der bestehenden und geplanten Erschliessung:

- Ermittlung der lokalen Strassendichte für die bestehende und geplante Erschliessung.

- Abschätzung der Rückedistanzen für die bestehende und geplante Erschliessung.

Die Rückedistanzen werden normalerweise abgeschätzt, im vorliegenden Fall wurden sie zwecks grösserer Genauigkeit mit Hilfe eines Punktrasters aus dem Waldplan 1 :5000 herausgelesen.

- Feststellung zusätzlicher, in der erwähnten EAFV-Mitteilung von 1978 nicht oder nur global berücksichtigter Kriterien für und ge- gen eine zusätzliche Erschliessung, wie zum Beispiel

- Lagermöglichkeiten

- Rücken über betriebsfremde Strassen oder offenes Land

- Erschwernisse durch öffentliche Anlagen - Erholungsfunktion

- Vergleich der wirtschaftlich optimalen Stras- sendichte mit der bestehenden und geplan- ten Dichte in der zu untersuchenden Einheit.

Beurteilung der Zweckmässigkeit einer wei- teren Erschliessung, wobei auch die zusätz- lichen Kriterien gutachtlich berücksichtigt werden.

Falls weder die bestehende noch die geplante Erschliessung im Bereich der optimalen Er- schliessungsdichte liegen, wird ein Alternatiwor- schlag ausgearbeitet.

(9)

Bestehende Erschliessungs- verhältnisse

der «Scharleten»

Der nordöstliche Teil der «Scharleten» umfasst 16,2 ha. Er ist grösstenteils von Kulturland umge- ben, grenzt auf der Nordostseite an den Kanton Aargau und wird im Norden durch ein kurzes Güterstrassenstück vom Rest der «Scharleten»

getrennt.

Die «Scharleten» wird von einem kleinen Bach- lauf durchzogen, der am Nordostende in einen Weiher mündet. Der vom Bach südöstlich anstei- gende Hang ist nicht befahrbar und bildet des- halb eine Transportgrenze. Die nichtbefahrbare Fläche macht rund 30 % aus; das Gebiet als Ganzes kann damit als «vorwiegend befahrbar»

bezeichnet werden.

Der Wald wird heute lediglich durch eine längs dem westlichen und nordwestlichen Waldrand verlaufende Güterstrasse erschlossen. Längs des südöstlichen Waldrandes verläuft ein Feld- weg; dieser mündet in eine öffentliche Verbin- dungsstrasse, an welcher kein Holz gelagert werden kann. Zur Verbesserung der Erschlies- sungsverhältnisse ist der Bau einer zusätzlichen Strasse geplant.

Abschätzung der optimalen

Strassendichte

Als erstes ist nun die für die lokalen Verhältnisse optimale Strassendichte zu bestimmen. Diese kann aufgrund der Tabelle im Anhang beurteilt werden. Dazu sind folgende Kriterien zu berück- sichtigen:

- Amortisationszeit und realer Zinssatz: norma- lerweise ist mit der mittleren Annahme 50 Jahre/2 % zu rechnen.

- Strassenunterhaltskosten: Im ganzen Betrieb belaufen sich die Strassenunterhaltskosten auf ca. Fr. -.75/m' und Jahr. Dabei handelt es sich vorwiegend um gutausgebaute Strassen, wel- che erst in den letzten Jahren erstellt wurden.

Für die geplante Strasse sind deshalb ähnliche Unterhaltskosten zu erwarten. Gemäss dem in der erwähnten Arbeit verwendeten Ansatz (Abb. 3 der Mitteilung), sind diese Unterhalts- kosten als «mittel bis hoch» zu bezeichnen.

- Strassenbaukosten: Diese werden nach den Erfahrungen bisheriger Strassenbauten auf Fr. 100.-/m' veranschlagt. Aus volkswirtschaft- licher Sicht sind die gesamten Baukosten zu

berücksichtigen. Dem Waldbesitzer mögen je- doch aus seiner privatwirtschaftlichen Sicht nur die nichtsubventionierten Restkosten interes- sieren; sie betragen in unserem Fall rund Fr. 50.-/m'.

- Bodentragfähigkeit: wie in den meisten Wäl- dern ist sie auch hier nicht auf der ganzen Fläche gleich. Im befahrbaren Teil der Hangla- ge ist sie besser als in der Senke. Insgesamt wird sie als schlecht einzustufen sein.

- Summe der distanzabhängigen Rückekosten, der zusätzlichen Lager- und Wegzeitenkosten:

Gerückt wird in Pfaffnau vorwiegend mit Land- wirtschaftstraktoren. Zum Teil werden jedoch Pferde eingesetzt, bei welchen der Rückeauf- wand mit zunehmender Distanz stärker zu- nimmt als bei Traktoren. Die Intensität der Bewirtschaftung kann als mittel beurteilt wer- den; der grosse Anteil von Jungwuchsflächen erfordert jedoch einen grossen Arbeitsaufwand und damit viele Arbeitswege bei geringer Holz- nutzung. Insgesamt sind diese Kosten als

«mittel bis hoch» zu bezeichnen.

- Nutzung in den nächsten 50 Jahren: Für den ganzen Betrieb beträgt der jährliche Zuwachs ca. 1 0 m3 pro ha, die bisherige Nutzung 8,3 m3 pro ha. Für die «Scharleten» mit ihrem bereits recht hohen Jungwuchsanteil kann die zukünf- tige Nutzung auf 8 m3 pro Jahr und Hektare veranschlagt werden.

Nach diesen Angaben resultiert eine optimale Strassendichte von etwa 30 bis 40 m'/ha aus volkswirtschaftlicher Sicht, von 40 bis 50 m'/ha aus privatwirtschaftlicher Sicht des Forstbe- triebes.

Beurteilung der bestehenden und

geplanten Erschliessung

Die bestehende Strasse am Waldrand dient ei- nerseits der _Bewirtschaftung des Waldes, ander- seits der Landwirtschaft. Sie ist deshalb nur zur Hälfte ihrer Länge in die Berechnung der Dichte einzubeziehen. Daraus resultieren 27 m'/ha. Aus volkswirtschaftlicher Sicht würde dies knapp ge- nügen, aus privatwirtschaftlicher Sicht ist eine dichtere Erschliessung erwünscht.

Die heute vorhandene, am Waldrand verlaufende Erschliessungsstrasse ist sehr ungünstig ange- legt. Das hat zur Folge, dass das meiste Holz aus der Senke aufwärts gerückt werden muss, ein schwieriges Unterfangen bei schlechter Boden- tragfähigkeit. Dazu muss das aus dem nichtbe- fahrbaren Hang anfallende Holz an den südöstli-

(10)

::::!:!:!:!:!:!:!:!:!:!:!:!:!:::::::::::::,:'-',

Erschließung „Scharleten" Korp. Pfaffnau/LU: Bestehende Planung Maßstab 1: 5000

Äquididstanz der Höhenkurven 10 m

Wald traktorfahrbar Wald nicht

traktorfahrbar Wasser Kantonsgrenze Durchgangsstraße bestehende Straßen

1~ ~ ~ ~ \ \ \ ~ ~ ~ ~ l: ~ ~ l ~ ~ ~ l \ l ~I

111111111

1 1

~ ~

bestehende Erdwege - - Lagerplatz

11111111

Höhenkurve _ _ _ ,

geplante Straße

geplanter Weg Feinerschließung • • • • • •

---

Rücken nur abwärts ~

möglich

(11)

Erschließung „Scharleten" Korp. Pfaffnau/LU:

Alternativ-Vorschlag

Maßstab 1:

5000

Äquidistanz der Höhenkurven 10 m

.. t /!/!!!))!{!(!{}///" - . - ... .

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lokale Straßendichte - dieser entsprechende

theoretische Rückedistanz effektive mittlere Rückedistanz Straßen-Neu bau mittlere Seilzug- (evtl. Reist-)distanz auf

30%

der Fläche

heute be- stehend

(m)

27

167

218

29

be- stehende

Planung (m)

68

66

102

670

18

Alternativ- Vorschlag

(m)

40

113

128 220

18

volkswirtschaftlich optimale Straßendichte

30-40

m betriebswirtschaftlich optimale Straßendichte

40-50

m

(12)

chen Waldrand aufgezogen und von dort über eine grosse Distanz zur nächsten Strasse ge- rückt werden, da der Steilhang und der Bach eine Bringung zur nähergelegenen Waldrandstrasse nicht ermöglichen. Dadurch ergibt sich eine mitt- lere Rückedistanz von 218 m. Eine Verbesse- rung der Erschliessungsverhältnisse ist deshalb unbedingt zu befürworten.

Verbesserung der

Erschliessungsverhältnisse

Die vorhandene Planung sieht vor, den Wald- komplex in seiner Längsrichtung mit einer Er- schliessungsstrasse zu unterteilen (Plan Seite 10), was eine Erschliessungsdichte von 68 m'/ ha ergeben würde. Im weiteren soll der vom Bach südöstlich ansteigende Steilhang durch einen Maschinenweg unterteilt werden, was sinnvoll erscheint, weil damit die Distanz der aufwendigen Seilzüge wesentlich reduziert würde. Zudem müsste nur noch wenig Holz auf den Waldrand- weg aufgezogen und über eine grosse Distanz zur Abfuhrstrasse gerückt werden.

Mit einer Strassendichte von 68 m'/ha würde nun aber die geschätzte wirtschaftliche Dichte von 40-50 m wesentlich überschritten. Aus diesem Grunde wurde ein Alternativvorschlag ausgear-

Maschinenweg drei Jahre nach dem Bau.

Neu gebauter Maschinenweg zur Unterteilung eines nicht befahrbaren Hanges.

(13)

beitet. Dieser sieht vor, nur eine rund 150 m lange Stichstrasse mit einer Wendeschlaufe zu bauen. Der zur Unterteilung des Steilhanges ebenfalls vorgesehene Maschinenweg wird durch den Ausbau eines bereits bestehenden Bachüberganges direkt an die Strasse ange- schlossen; die maximale Rückedistanz reduziert sich dadurch von 450 auf etwa 300 m. Der

Reduktion der

Rückedistanz

bestehende, längs der Senke verlaufende Erd- weg, der in seinem oberen Teil bereits leicht befestigt ist, ist zusätzlich auch im unteren Teil leicht zu bekiesen und als Sammelrückegasse zu benützen. Die von dieser ausgehenden eigentli- chen, der Feinerschliessung dienenden Rücke- gassen können so kurz gehalten werden. Pro Rückegasse sind deshalb nur wenige Fahrten notwendig, und der schlecht tragfähige Boden wird wenig belastet. Die resultierende Dichte lastwagenfahrbarer Strassen von 40 m'/ha lässt sich sowohl aus privatwirtschaftlicher wie aus volkswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen. Man wird aber zu Recht einwenden, die zusätzlichen Ko- sten für die Bekiesung der Sammelrückegasse und für den Ausbau des Bachüberganges müss- ten ebenfalls berücksichtigt werden. Ein einfa-

Rückegassen sind schmale Bestandesschnei- sen und werden angelegt, damit die Traktoren beim Rücken des Holzes nicht die ganze Wald- fläche befahren, sondern die Fahrten auf wenige Linien konzentrieren. In der Regel sind keine baulichen Massnahmen erforderlich.

Im Laute der Jahre verdichtete und eventuell verbesserte alte Erdwege bieten sich oft als gute Sammelrückegassen an. (Alle nicht bezeichneten Fotos: EAFV, Birmensdorf)

(14)

Bestehende Planung Strassen-Neubau Maschinenweg-Neubau (teilweise befestigt)

Alternatlvvorschlag Strassen-Neubau

Maschinenweg-Neubau bzw. Ausbau (teilweise befestigt)

Zuschlag für Bachübergang Bekiesung Sammelrückegasse ca.

Einsparung

eher Kostenvergleich, aufgrund der Kostenschät- zungen des Forstamtes, kann darüber Auskunft geben (siehe Kasten).

Der um Fr. 36850.- geringeren Investition des Alternativvorschlages steht eine im Mittel 28 m längere Rückedistanz gegenüber; diese verur- sacht Mehrkosten beim Rücken von etwa Fr. -.50 pro Kubikmeter oder pro Jahr rund 65 Franken.

Um die geringere Investition mit den jährlichen Mehrkosten vergleichen zu können, ist die Inve- stition auf eine bestimmte Amortisationszeit zu

Die Einsparungen übertreffen

die Mehrkosten

verteilen und ist zuätzlich eine Verzinsung des investierten Kapitals zu berücksichtigen. Der Faktor für eine jährlich gleichbleibende Rückzah- lung (Amortisation und Verzinsung zusammen) beträgt bei einer Amortisationszeit von 50 Jahren und einem Zinssatz von 2 % 0,0318. Den jährli- chen Rücke-Mehrkosten von Fr. 65.-stehen also jährliche Einsparungen von Fr. 1172.- gegen- über. Die Einsparungen übertreffen also die Mehrkosten bei weitem; die in dieser einfachen Überschlagsrechnung nicht berücksichtigten Ge- gebenheiten ändern daran sicher nichts.

Die Bringung des Holzes über Kulturland oder betriebsfremde Strassen, Erschwernisse durch öffentliche Anlagen und die Erholungsfunktion der Walderschliessung - Faktoren, welche unter

670 m'

a

Fr. 100.- 410 m' aFr. 15.-

220 m'

a

Fr. 100.-

550

m' a

Fr. 18.-

pauschal 210 m'

a

Fr. 10.-

Fr. 67000.- Fr. 6150.- Total Fr. 73 150.-

Total

Fr. 22000.- Fr. 9900.- Fr. 2300.- Fr. 2100.- Fr. 36300.- Fr. 36850.-

Umständen für eine höhere Strassendichte spre- chen Können - fallen im vorliegenden Beispiel nicht ins Gewicht.

Der Nachteil des

Alternativvorschlages

Als Nachteil des Alternativvorschlages ist zu erwähnen, dass weiterhin ein grosser Teil des anfallenden Holzes an der bestehenden Wald- randstrasse gelagert werden muss, wobei eine Holzlagerung auf die Seite des offenen Landes nicht zulässig ist. Da aber heute grosse Teile der Waldrandpartien in Verjüngung stehen, können ohne weiteres ausreichende Lagermöglichkeiten geschaffen werden. Das muss aber schon heute geschehen, damit der Waldrand später nichl aufgerissen werden muss und dadurch Ansatz•

punkte für Schneebruch und Windwurfschäder geschaffen werden.

Die gegenwärtig eher ungünstige finanzielle Lage des Forstbetriebes, der seine Forstreserven lau- fend für dringendere Walderschliessung benötigt, spricht zusätzlich dafür, im vorliegenden Beispiel nicht eine zu perfekte, sondern eine wirtschaftlich optimale Walderschliessung zu verwirklichen.

Ohne Kenntnis des Alternativvorschlages hat der zuständige Revierförster die bestehende Pla- nung abgeändert und den Maschinenweg bereits mit Anschluss über den Bachübergang erstellt.

(15)

Die Beispiele «Rotwald» und «Sagenwald»

der Korporationsgemeinde Pfaffnau LU

Das Teilgebiet Rotwald Im Ausmass von 17,5 ha wird auf der Nordwestseite durch eine Erschllessungsstrasse vom zweiten Teilge- biet, einem Abschnitt des Sagenwaldes, ab- gegrenzt (vergleiche Pläne Seiten 16/17).

Bestehende

Erschliessungsverhältnisse im «Rotwald»

Standörtlich unterscheidet sich dieser nur unwe- sentlich vom bereits dargestellten Beispiel Schar- leten. Als Bestockung dominieren Fichte und Tanne, vorwiegend im mittleren Baumholzalter;

vereinzelte Laubhölzer sind mitvertreten. Der Anteil an Verjürlgungsflächen ist eher gering.

Ausser der bereits erwähnten Strasse verläuft als weitere Erschliessung am südöstlichen Waldrand eine Güterstrasse und bildet die Abgrenzung des im übrigen von Kulturland umgebenen Waldab- schnittes. Der Wald ist zusätzlich mit einigen alten Maschinen- und Erdwegen erschlossen, die stellenweise vernässt und schlecht tragfähig sind.

Das Befa'hren des Geländes mit Traktoren ist nur auf etwa zwei Dritteln der Fläche möglich. Das damit nicht befahrbare Gebiet erstreckt sich von der nordwestlichen Erschliessungsstrasse hang-

aufwärts, verläuft als ca. 50 m breites Band gegen Südwesten und durchschneidet so das befahrbare Gelände.

Die nordöstlich gelegene, an sich befahrbare Partie wird am unteren Waldrand durch eine nicht passierbare Böschung abgeschlossen, die eine direkte Bringung zur im offenen Land verlaufen- den Abfuhrstrasse verunmöglicht.

Bestehende

Erschliessungsverhältnisse im «Sagenwald»

Die Fläche des überprüften Abschnittes beträgt 36,5 ha. Sie wird im Westen und Süden von bestehenden Erschliessungsstrassen, im Norden durch eine Güterstrasse, Kulturland und durch ein kurzes Fusswegstück begrenzt (Plan Seite 16).

Bei Standortverhältnissen und einer Baumarten- vertretung ähnlich dem Rotwald ist indessen der Anteil an Verjüngungsflächen als Folge der Sturmschäden von 1967 wesentlich grösser. Die Bestandesstruktur reicht vom gleichförmigen Baumholz bis zum aufgelockerten Altholz mit viel Naturverjüngung und einem fast plenterartigen Aufbau am Südosthang.

Der überprüfte Abschnitt gliedert sich in einen Nord- und einen Südhang; dazwischen liegt eine von Ost nach West flach ansteigende Kuppe. Die

(16)

...

0)

1---

bestehende Straßen - • • • • bestehende Erdwege --- Höhenkurve

•••••• Abgrenzung Rotwald/Sagenwald

•••••• Umriß Planungseinheit

Rücken nur - abwärts möglich

- - - geplante Straßen

Rotwald und Sagenwald Korp. Pfaffnau/LU:

Bestehende Planung

) Maßstab 1: 10 000

/ Äquidistanz der Höhenkurven 10 m

_ _ /

lokale Straßendichte dieser entsprechende theoretische Rückedistanz effektive mittlere R ückedistanz Straßen-Neu bau mittlere Seilzug- (evtl. Reist-)distanz bei einem

Flächenanteil von

.. -

Wald traktorfahrbar Wald nicht

traktorfahrbar Wasser

Teilgebiete

Rotwald Sagenwald

heute be- stehend

49m

92 m 123 m

15 m 33%

be- stehende

Planung 86m

52 m 78m 650m 14 m 33%

heute be- stehend

47m

96 m 83 m

17 m 15%

be- stehende

Planung 83 m

54m 51 m 1300 m 15 m 15%

volkswirtschaftlich optimale Straßendichte 30-40 m/ha betriebswirtschaftlich optimale Straßendichte 40-50 m/ha

(17)

-..J

Erschließung Rotwald und Sagenwald Korp. Pfaffnau

/

LU:

Alternativ-Vorschlag

- ,. bestehende Straßen

- • • • • bestehende Erdwege - - - Höhenkurve

•••••• Abgrenzung Rotwald/Sagenwald

- Rücken nur abwärts möglich

- - - geplante Straße Feinerschließung (nicht im Detail abgeklärt)

--•-•• Umriß Planungseinheit

111111111111 Lagerplatz

~

)

~:~~:~~ 1: 10 000

,..yu,u,°'anz der Höhenkurven 10 m N

- Wald traktorfahrbar Wald nicht

traktorfahrbar

-

Wasser

Teilgebiete Rotwald Sagenwald

lokale Straßendichte 49m 66 m

- dieser entsprechende

theoretische Rückedistanz 92m 68m effektive mittlere

Rückedistanz 102 m 65m

Straßen-Neu bau - 700m

mittlere Seilzug- (evtl. Reist-) distanz

1

13 m

1

15 m bei einem Flächenanteil von 33% 15%

volkswirtschaftlich optimale Straßendichte 30-40 m/ha

betriebswirtschaftlich optimale Straßendichte 40-50 m/ha

(18)

unteren Partien beider Hänge sind teilweise nicht befahrbar. Im allgemeinen sind die nichtbefahr- baren Zonen schmal; sie machen insgesamt nur 15 % der Fläche aus.

Ausser den die Grenze des Teilgebietes bilden- den Wald- und Güterstrassen ist folgende Er- schliessung vorhanden:

- Eine Erschliessungsstrasse verläuft mitten durch den flachen Nordhang und endet mit einem provisorischen Kehrplatz.

- Ein alter Erdweg führt von diesem Kehrplatz teilweise als Hohlweg die Kuppe abwärts zur unteren Waldrandstrasse.

- Vom Wendeplatz aufwärts verläuft derselbe Weg weiter über die Kuppe bis zur oberen Strasse.

- Ein alter, stark vernässter Erdweg steigt durch den unteren Teil des Nordhanges an; er ist im heutigen Zustand nicht mehr benützbar.

- Weiter sind kurze Teilstücke anderer alter Erdwege vorhanden.

Die Bodentragfähigkeit ist unterschiedlich. Von der flachen Kuppe abwärts verschlechtert sie sich vor allem am Nordhang gegen den Hangfuss hin zusehends und muss dort als schlecht bis sehr schlecht bezeichnet werden.

Abschätzung der optimalen

Strassendichte

Bevor eine Beurteilung der bestehenden Er- schliessungsverhältnisse vorgenommen werden kann, muss die lokal optimale Strassendichte abgeschätzt werden. Dafür sind die im untenste- henden Kästchen angeführten Kriterien massge- bend.

Nach der Tabelle im Anhang resultiert für beide Wälder eine optimale Dichte von 30 bis 40 m/ha aus volkswirtschaftlicher Sicht und von 40 bis 50 m/ha aus der privatwirtschaftlichen Sicht des Forstbetriebes.

Beurteilung der bestehenden und geplanten

Erschliessung des «Rotwaldes»

Da die beiden bestehenden Strassen die Er- schliessungseinheit begrenzen, sind sie für die Berechnung der Strassendichte nur zur Hälfte ihrer Länge zu rechnen. Trotzdem beträgt die Strassendichte heute bereits 49 m' /ha. Das pri- vatwirtschaftliche Optimum ist also bereits er- reicht, das volkswirtschaftliche überschritten. Mit 123 m liegt die mittlere Rückedistanz nicht über- mässig hoch; sie ist allerdings wesentlich grös- ser, als für eine ideal angelegte Erschliessung von 49 m' /ha theoretisch zu erwarten wäre.

Das liegt vor allem daran, dass vom oberen Waldteil wegen der steilen Strassenböschung nur an wenigen Stellen direkt auf die Strasse gerückt werden kann. Das Holz muss deshalb oft über längere Distanzen parallel zur Strasse ge- rückt werden. Dies rechtfertigt eine Verbesse- rung der Verhältnisse.

Der Bau der geplanten Strasse würde zwar die Waldrandstrasse entlasten und die mittlere Rük- kedistanz auf 78 m reduzieren, jedoch keine Verbesserung der Erschliessung in der nordöstli- chen Partie bringen. Weil die Strasse im Grenz- bereich des befahrbaren und nichtbefahrbaren Geländes verlaufen würde, besteht zudem die Gefahr, dass bergseits eine nichtpassierbare Bö- schung entstehen könnte, die den Nutzen ganz erheblich vermindern würde. Mit einer Strassen- dichte von 86 m'/ha würde das Optimum wesent- lich überschritten.

Somit sind Verbesserungsmöglichkeiten bei der bestehenden Erschliessung zu suchen. Dies ist vor allem bei der Waldrand-Güterstrasse mög- lich, bei deren Anlage die Belange der Waldbe- wirtschaftung nicht berücksichtigt wurden. In die nichtbefahrbaren Böschungen sollen Auffahrten eingelegt und an drei Stellen Holzlagermöglich- keiten geschaffen werden.

Amortisationszeit und Zinssatz Strassenunterhaltskosten Strassenbaukosten total Restkosten für Betrieb Bodentragfähigkeit

Rotwald 50Jahre/2%

mittel-hoch

Sagenwald 50Jahre/2%

mittel-hoch Fr. 100.-

Summe der distanzabhängigen Rückekosten, den zusätzlichen Lager- und Wegzeitenkosten

Nutzung in den nächsten 50 Jahren

Fr. 80.- Fr. 40.- mittel-schlecht mittel

11 m3/Jahr u. ha

Fr. SO.- schlecht mittel

10 m3/Jahr u. ha

(19)

Die Bestände sollen unter Einbezug der bereits vorhandenen Erdwege mit weiteren Rückegas- sen erschlossen werden; bei ihrer Planung ist zu beachten, dass Bergauftransport möglichst ver- mieden wird. Im nordöstlichen Waldteil, wenig oberhalb der nichtbefahrbaren Böschung, soll ein leicht befestigter Maschinenweg angelegt wer- den. Ein solcher kann das aus der nur abwärts befahrbaren Partie anfallende Holz aufnehmen.

Die Feinerschliessung der befahrbaren Partien soll es weiter ermöglichen, von allen Seiten an den nichtbefahrbaren Teil heranzukommen, um dort mit Seilzug oder Reisten die Bringung bis zum befahrbaren Gelände zu vollziehen.

Das nichtbefahrbare Gelände ist bereits mit drei Maschinenwegen erschlossen, die stellenweise noch etwas ausgebaut und befestigt werden sollten. Eine grundsätzlich neue Erschliessung mit Maschinenwegen erscheint nicht notwendig.

Ohne Erhöhung der Strassendichte bringen die angeführten Vorschläge bereits eine Reduktion der mittleren Rückedistanz auf 102 m. Da keine weiteren Kriterien für eine dichtere Erschliessung sprechen, dürfte der Alternatiworschlag für eine normale Bewirtschaftung genügen.

Beurteilung der bestehenden und geplanten Erschliessung des «Sagenwaldes»

Die bestehenden Strassen - die Waldrand- und Grenzstrassen halb gerechnet - ergeben bereits eine Dichte von 47 m'/ha. Damit übersteigt diese auch im Sagenwald die volkswirtschaftlich opti- male Dichte von 3~0 m und liegt im Bereich der privatwirtschaftlich optimalen Dichte von 40-50 m'/ha. Die mittlere Rückedistanz von 83 m liegt im normalen Rahmen.

Im unteren, westlichen Teil des Nordhanges befriedigt aber die bestehende Erschliessung nicht. Zwischen den beiden nichtbefahrbaren Gräben muss das Holz - bei schlechter bis sehr schlechter Bodentragfähigkeit - hangaufwärts gerückt werden. Östlich der Gräben führt ein nicht mehr benützbarer, stark vernässter Erdweg schräg abwärts zur Güterstrasse.

Mit der geplanten Erschliessung würde aber die Strassendichte übermässig stark auf 83 m '/ha angehoben. Der Alternatiworschlag sieht des- halb vor, nur die untere Strasse im Nordhang zu bauen, um die dort lokal unbefriedigenden Ver- hältnisse zu sanieren.

Die geplante, über die Kuppe führende Verbin- dungsstrasse soll dagegen nicht gebaut werden.

Sie hätte ein vermehrtes Bergaufrücken zur Fol-

ge, was bei den leicht verletzbaren Böden beson- ders nachteilig ist. Ein Zusammenschluss der Strasse im Nordhang mit der Strasse am Fuss des Südhanges wäre zwar wesentlich kürzer, hätte aber ebenfalls nur einen geringen Er- schliessungseffekt. Durch den Strassenbau wür- den zudem grosse Böschungen entstehen, wel- che das sonst mögliche Befahren des Hanges erschweren oder gar verunmöglichen würden.

Am Ende der Strasse im Nordhang soll deshalb lediglich eine Wendeschlaufe erstellt werden.

Das Strassennetz soll mit möglichst parallel ver- laufenden Rückegassen ergänzt werden, wobei die Lastfahrten vorzugsweise talwärts ausgeführt werden können. Der alte, vernässte Erdweg im unteren Teil des Nordhanges erfüllt heute eher die Funktion einer Hangentwässerung als eines. Bringungsweges. Um dieses Hindernis passieren zu können, müssen kleine bauliche Massnahmen getroffen werden. Beispielsweise könnten Rund- holzprügellager eingelegt und mit Erde überdeckt werden.

Der über die Kuppe verlaufende Erdweg soll erhalten bleiben.

Der nichtbefahrbare Teil auf der Südseite erfor- dert keine zusätzliche Erschliessung. Die Brin- gung kann weiterhin mit Bodenseilzug und Rei- sten erfolgen, da die Distanzen nicht übermässig grosssind.

In der Südosthangpartie soll ein Maschinenweg eingelegt werden. Ausgehend von der Wende- schlaufe soll er unter Ausnützung des Geländes so gebaut werden, dass die im Vergleich zu einem Strassenbau viel kleinere Böschung be- fahrbar bleibt. Das oberhalb des Weges anfallen- de Holz kann so in direkter Fahrt aus dem Gelände über den Maschinenweg zur Strasse gerückt werden. Das unterhalb anfallende Holz wird weiterhin in der Falllinie abwärts zur Strasse gerückt, wobei Leerfahrten über den Maschinen- weg erfolgen können.

Mit diesem Erschliessungsvorschlag steigt die Strassendichte auf 66 m' /ha. Die optimale Stras- sendichte wird damit zwar wesentlich überschrit- ten, aber doch weniger stark, als die bestehende Planung vorsah. Das Beispiel zeigt, dass die angestrebte optimale Strassendichte durchaus flexibel angewendet werden kann und sich im Einzelfall Abweichungen aufdrängen können.

Die gemäss dem Alternatiworschlag zu bauende Strasse wird auch vom Korporationsrat als dring- lich erachtet und soll in den nächsten Jahren erstellt werden. Über die weiteren Strassenpro- jekte der bestehenden Planung soll erst entschie- den werden, wenn die dringenderen Bauvorha- ben im Korporationswald realisiert sind.

(20)

Das Beispiel «Ettenberg» der Holzkorporation Birmensdorf ZH

Die Waldungen der Korporation Birmensdorf umfassen insgesamt rund 170 ha und sind grösstentells bereits gut erschlossen. Der Ettenbergwald als grösster zusammenhän- gender Waldteil umfasst rund 56 ha und stockt auf dem Plateau des gleichnamigen Berges.

Der Ettenberg wurde durch die starke Erosion von Schmelzwasserrinnen der letzten Eiszeit - der heutigen Reppisch und dem Wüeribach - herausgebildet. Die Schotterterrasse, die das Plateau bildet, ist relativ trocken, gut tragfähig und vollständig befahrbar. Die das Plateau auf drei Seiten umfassenden Hänge sind zum Teil überbaut, bestehen teilweise aus Kulturland und sind im übrigen mit Wald bestockt. Dieser Wald ist vorwiegend im Privatbesitz und mit Ausnahme kleiner Terrassen nicht befahrbar, im Gegensatz zum Korporationswald. Die jährliche Nieder- schlagsmenge beträgt ca. 1100 mm. Die Höhen- lage des Plateaus variiert nur wenige Meter und liegt bei 550 m über Meer.

Die Bestockung des überprüften Gebietes be- steht zu rund drei Vierteln aus Mittelwald, vorwie- gend mit Traubeneichen-Kernwüchsen und Ha- gebuchen in der ehemaligen Hauschicht. Den

restlichen Viertel bilden gemischter Laub- und Nadelhochwald verschiedener Altersstufen. Ver- jüngungsflächen fehlen fast ganz.

Der Ettenbergwald ist zum Teil vollständig mit Strassen erschlossen. Daneben besteht jedoch noch eine Partie mit geringer Erschliessung;

diese soll ergänzt werden.

Durch das Forstamt wurden deshalb zwei Er- schliessungsvarianten geplant.

Das gab uns die Möglichkeit, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Erschliessung zu überprüfen.

Diese Überprüfung beschränkte sich auf den fast vollständig befahrbaren «unerschlossenen» Teil, der rund 28 ha umfasst. Dieser befindet sich auf dem südlichen Plateauteil (Plan Seite 22). Er wird vorwiegend durch bestehende Waldstrassen abgegrenzt. Einzig auf der Ostseite wird er durch offenes Land, auf der Südostseite durch die Eigentumsgrenze abgeschlossen.

Die

bestehende Erschliessung

Vorerst musste die Dichte der heute bestehen- den Strassen bestimmt werden. Die Abklärung

(21)

ergab das folgende Resultat:

Strassendichte für den ganzen

Korporationswald Ettenberg 70 m'/ha Strassendichte für den ganzen

erschlossenen Teil Korporationswald 105 m'/ha Strassendichte für den ganzen

unerschlossenen Teil Korporationswald 33 m'/ha Daraus ist ersichtlich, dass mit der bestehenden Dichte der Rahmen des Optimums von allgemein 30-50 m'/ha bereits wesentlich überschritten wird; einzig im «unerschlossenen» Teil ist der Rahmen der optimalen Dichte noch nicht über- schritten.

Welches ist nun aber die aus den betrieblichen Kriterien resultierende, lokal gültige optimale Strassendichte? - Dies wurde als nächstes abge- klärt.

Abschätzung der optimalen Strassendichte

Die optimale Strassendichte wird den betriebli- chen Gegebenheiten anhand der Tabelle im Anhang geschätzt. Das Resultat dient als Richt- wert, um bestehende oder zusätzlich geplante Erschliessungsdichten beurteilen zu können. Für den Ettenbergwald ergaben sich dabei nach einer Befragung beim zuständigen Forstdienst und nach Abklärungen im Wald folgende Werte:

- Amortisationszeit und realer Zinssatz: 50 Jahre/2 %

- Strassenunterhaltskosten: gering

Erfahrungswerte fehlen, die Kosten wurden geschätzt. In Anbetracht des soliden Ausbaus der bestehenden Strassen, günstiger Voraus- setzungen für Strassenneubau und ebenso daraus zu erwartendem Unterhalt, erscheint die Annahme richtig.

- Strassenbaukosten, bzw. nicht subventionierte Restkosten für den Betrieb Fr. 54.-/m'.

Die Kosten wurden mit Fr. 60.-/m' veranschlagt.

Der Subventionsbeitrag des Kantons beträgt 10 % , die verbleibenden Restkosten somit Fr.

54.-.

- Bodentragfähigkeit: diese ist durchwegs gut und ermöglicht eine problemlose Holzbrin- gung.

- Nutzung in den nächsten 50 Jahren: ca. 12 m3 pro Jahr und ha.

Nach dem heute gültigen, waldbaulichen Kon- zept wird eine intensive Überführungsdurchfor- stung der Mittelwaldpartie angestrebt. Wo die- se nicht mehr sinnvoll erscheint, wird die Umwandlung des Bestandes erfolgen. Im Ab- lauf dieser Massnahmen ist geplant, annä- hernd den heute bestehenden Vorrat von ca.

320 m3/ha (= 6,4 m3 pro Jahr und ha) und den laufenden Zuwachs zu nutzen. Der letztere wurde mit 5,6 m3/ha festgelegt, in der Annah- me, dass der Abtrieb der noch relativ zuwachs- kräftigen Bestände erst gegen Ende der vorge- sehenen Frist erfolgt.

- Summe der distanzabhängigen Rückekosten, der zusätzlichen Lager- und Wegzeitenkosten:

mittel- hoch.

Gerückt wird mit einem 60-PS-Allrad-Traktor mit einem S+R-Gerät.

Es sind gute Lagermöglichkeiten vorhanden.

Die Intensität der Bewirtschaftung war bis heute eher gering, da Aufwendungen für die Begründung, den Schutz und die Pflege von Verjüngungen entfielen. Bedingt durch das waldbauliche Vorgehen wird sich das stark ändern, so dass in der Folge diesbezüglich sehr grosse Aufwendungen zu erwarten sind, was eine starke Erhöhung der Kosten der Wegzeiten mit sich bringt.

Aufgrund der ermittelten Werte ergibt sich eine optimale Strassendichte von 40-45 m' pro ha aus volkswirtschaftlicher Sicht. Der Subventionsbei- trag von bloss 10 % verändert das Optimum nur geringfügig, so dass aus der Sicht des Forstbe- triebes dieselbe Dichte angestrebt werden kann.

Beurteilung

der bestehenden und der geplanten Erschliessung

Die bestehenden Strassen der Planungseinheit verlaufen an deren Grenze und sind deshalb nur zur Hälfte ihrer Länge zu berücksichtigen. Das ergibt die Dichte von 33 m'/ha. Die mittlere Rückedistanz beträgt dabei 128 m. Die heute vorhandene Strassendichte liegt somit rund 10 m'/ha unter dem geschätzten Optimum.

Mit der geplanten Variante 1 (Plan Seite 22) würde der Waldteil mit einer Erschliessungsstras- se unterteilt. Die Anlage würde so erfolgen, dass sich von den Transportgrenzen möglichst gleich- lange Rückedistanzen zu den bestehenden Strassen ergäben. Das ist ohne weiteres mög- lich, weil das Gelände eine freie Linienführung zulässt und keine durch das Terrain bedingten

(22)

1\) 1\)

Durchgangs-und Ouartierstraßen - - - - bestehende Straßen

--- Höhenkurve

Erschließung „Ettenberg" Korp. Birmensdorf/ZH Maßstab 1: 10 000

Äquidistanz der Höhenkurven 10 m Variante 1

+

Besitzesgrenze - - - - geplante Straße

Wald traktorfahrbar Wald nicht

traktorfahrbar

(23)

Durchgangs-und Ouartierstraßen bestehende Straßen

--- Höhenkurve

Erschließung „Ettenberg" Korp. Birmensdorf/ZH Maßstab 1: 10 000

Äquidistanz der Höhenkurven 10 m Variante 11

+

- · - · - · Besitzesgrenze - - - - geplante Straßen

D

Wald traktorfahrbar Wald nicht

traktorfahrbar

(24)

Abweichungen notwendig sind. Die mittlere Rük- kedistanz würde noch 66 m' betragen, die Stras- sendichte 58 m'/ha. Die optimale Dichte würde damit um rund 15 m'/ha überschritten.

Die Planungsvariante II (Plan Seite 23) sieht vor, die Einheit mit zwei Strassenzügen gleich- mässig zu unterteilen. Die mittlere Rückedistanz würde dadurch von heute 128 m bis auf 45 m reduziert, die Strassendichte jedoch auf 79 m'/ha ansteigen. Dies übersteigt das unserer Vorstel- lung entsprechende wirtschaftlich verantwortbare Mass eindeutig. Einige zusätzliche Punkte sollten dabei noch mitbeachtet werden; es sind dies:

- grösserer Verlust an Waldboden durch zwei Strassenschneisen

- annähernde Verdoppelung der Wegrandpar- tien mit erhöhtem Gefahrenrisiko

- Vermehrung allgemein ungünstiger Randein- wirkungen

- Vermehrung allfälliger Rückeschäden im Ein- mündungsbereich der Strassen.

Es stellt sich deshalb die Frage, ob die heutige Erschliessung belassen oder nach Variante 1 ergänzt werden soll. Eine Verbesserung der Erschliessung, welche die Strassendichte weni- ger erhöhen würde, als ein Ausbau gemäss Variante 1, erscheint nicht möglich.

Tatsächlich könnte ein Verzicht auf jede weitere Erschliessung durch das Fehlen der hierfür nöti- gen finanziellen Mittel erzwungen sein; oder sie müsste zurückgestellt werden, weil der Ausbau der Erschliessung in anderen Waldteilen der Korporation dringlicher wäre. Beides trifft hier nicht zu. Deshalb darf die Variante I als akzepta- ble Lösung betrachtet werden.

Varianten '

Lokale Strassendichte

dieser entsprechende theoretische Rückedistanz

effektive mittlere Rückedistanz Strassen-Neubau

Volkswirtschaftlich optimale Strassendichte Betriebswirtschaftlich optimale Strassendichte

Der psychologische Aspekt des

Erschliessungsproblems

Das gesamte Erschliessungsproblem «Etten- berg» beinhaltet schliesslich einen weiteren Aspekt, den man einen «psychologischen» nen- nen könnte. Aber gerade dieser ist von eminent praktischer Bedeutung. Mit seiner gegenwärtigen Erschliessung springt jedem Betrachter der hier behandelte Ostteil der Ettenberges als eindeutige Lücke innerhalb der relativ dichten Gesamter- schliessung der Korporationswälder sogleich ins Auge. Daraus ist es nur zu verständlich, dass den Korporationsbürgern an der Schliessung dieser Lücke gelegen ist.

Verglichen mit einem Ausbau gemäss Variante 11, ist die Variante I sicher eine eher bescheidene aber rationelle Lösung. Wollte man darüber hin- ausgehen, dann müsste gefragt werden, ob das darin zu investierende Kapital nicht anderweitig für den Wald besser einzusetzen wäre. Damit die bescheidenere Erschliessung den waldbaulichen Erfordernissen genügt, muss hingegen eine sehr sorgfältig geplante, auf die Abfuhrachsen ausge- richtete Feinerschliessung angelegt werden.

Am praktischen Beispiel «Ettenberg» konnte die Anwendung der neuen Erkenntnisse über die optimale Dichte von Waldstrassen in traktorbe- fahrbarem Gelände erprobt werden. Für die Auf- geschlossenheit und die Bereitschaft zur Zusam- menarbeit danken wir allen Beteiligten bestens.

Erfreulicherweise hat sich inzwischen die Holz- korporation für die Ausführung der Variante 1 entschieden.

heute Planung Forstamt

bestehend Variante 1 Variante II

33m 58m 79m

136m 78m 57m

128m 66m 4511_1

-

720m 1300m

40-45 m/ha

(25)

Folgerungen aus der

Überprüfung verschiedener Beispiele

von B. Abegg

Die Erschliessung der Wälder mit Strassen benö- tigt Jahre oder gar Jahrzehnte. Damit der Wald durch die im laufe von so langer Zeit zu bauen- den Strassen gleichmässig und wirtschaftlich erschlossen wird, werden die Strassen im Rah- men genereller Erschliessungsprojekte gebaut.

Generelle Erschliessungsprojekte sind also lang- fristige Planungen. Bei jeder langfristigen Pla- nung können sich im laufe der Planungsperiode die Voraussetzungen verändern, auf denen die Planung beruhte. Vor jeder Realisierung eines Teiles einer langfristigen Planung sollte deshalb die ursprüngliche Planung überprüft werden. Ein nichtforstliches Beispiel dazu ist die Redimensio- nierung vieler öffentlicher Strassenbauten als Folge der wachsenden Bedeutung des Umwelt- und Landschaftsschutzes.

Die Änderungen beider

Walderschliessung

Auch in der Walderschliessung hat sich in den letzten Jahrzehnten einiges geändert, beispiels- weise:

- Die neue Konzeption der Feinerschliessung mit Rückegassen, welche unabhängig von der Strassenerschliessung eine freie Hiebsführung erlaubt, wird allmählich in grossen Teilen der Forstpraxis realisiert (sehr anschaulich darge- stellt von F. de Pourtales, 1980: «Einfache

Darstellung des Femelschlagverfahrens», Der Schweizer Förster, 116, Nr. 1 : S. 12-19).

- Aus der Untersuchung «Die Schätzung der optimalen Dichte von Waldstrassen in traktor- befahrbarem Gelände» (Mitteilungen der Eid- genössischen Anstalt für das forstliche Ver- suchswesen, Band 54, 1978, Heft 2) resultierte die Erkenntnis, dass bereits Strassendichten von 30 bis 50 lfm/ha für eine wirtschaftlich sinnvolle Erschliessung der Wälder genügen, sofern für die Feinerschliessung der Bestände Rückegassen angelegt werden.

Auch vor jeder Ausführung von Strassenbauten im Rahmen älterer genereller Erschliessungspro- jekte sollte deshalb die ursprüngliche Planung überprüft werden.

Wesentlich ist, dass bestehende Planungen nicht als unumstösslich betrachtet werden. Unabän- derlich ist lediglich die Ausgangslage: die beste- hende Erschliessung. Davon ausgehend sollten verschiedene Erschliessungsmöglichkeiten ge- sucht und beurteilt werden.

Das Vorgehen bei einer solchen Beurteilung sei nochmals kurz zusammengefasst:

- Abgrenzung der Erschliessungseinheit - Kartierung der bestehenden Erschliessung

(Strassen, befestigte Wege, Erdwege) und der Befahrbarkeit des Geländes

- Abschätzung der lokal optimalen Strassen- dichte

(26)

- Ermittlung der lokalen Strassendichte für die bestehende und die geplante Erschliessung und Abschätzung der Rückedistanzen - Feststellung weiterer für oder gegen zusätzli-

che Erschliessung sprechender Kriterien - Vergleich der bestehenden und geplanten

Strassendichte mit der optimalen Dichte - wenn die Dichte der bestehenden Erschlies-

sung deutlich unter dem Optimum liegt, die Dichte der geplanten Erschliessung deutlich darüber, so sind besser dem Optimum ange- näherte Erschliessungsvarianten zu suchen.

Eine solche Überprüfung von Waldstrassenpro- jekten kann zu folgenden Schlüssen führen:

- Die geplante Strasse sollte gebaut werden.

Wie die in WALD

+

HOLZ dargestellten Bei- spiele und andere, weniger detailliert unter- suchte Objekte zeigen, ist diese Schlussfolge- rung relativ selten. In den meisten Fällen wäre eine Realisierung der alten Planungen aus heutiger Sicht unwirtschaftlich.

- Die heutige Erschliessung genügt; eine Ergän- zung ist nicht notwendig. Auch diese Folge- rung ist relativ selten zu ziehen.

- Eine Verbesserung der bestehenden Er- schliessung ist zweckmässig; der gewünschte Effekt kann aber durch bescheidenere Mittel erreicht werden, als ursprünglich geplant. Die- se Folgerung resultierte in den von uns unter- suchten Objekten am häufigsten.

Gegenüber den alten Planungen reduzierte Er- gänzungen der Walderschliessung können bei- spielsweise auf folgende Weise erreicht werden:

--- ...

Lagerplätze an bestehenden Strassen ausbauen und fehlende Auffahrten über Böschungen erstel- len statt zusätzlich Strassen bauen.

Weniger Strassen mit grösserem Abstand an- legen.

C)--(p

In kleineren Waldkomplexen Sackgassen mit Wendeplatz anlegen anstelle durchgehender Strassen.

... 7

An öffentlichen Strassen mit starkem Verkehr Lagerplätze bauen statt parallel laufende Wald- strassen anlegen.

Feinerschliessung mit Rückegassen gleichzeitig planen und Strassen dort anlegen, wo das Holz einfach hingerückt werden kann.

Die Mitarbeiter der Versuchsgruppe Holzernte und Transport der EAFV sind gerne bereit, weite- re Objekte zu besichtigen und in Zusammenar- beit mit dem Forstdienst Erschliessungsalternati- ven auszuarbeiten.

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