• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Pflege Demenzkranker: Bessere Leistungen" (16.02.2001)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Pflege Demenzkranker: Bessere Leistungen" (16.02.2001)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Pflege Demenzkranker

Bessere Leistungen

AOK schlägt

„Baukastenmodell“ vor.

D

ie AOK begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken zu unterstüt- zen. Zusätzlich zu dem vorge- sehenen Finanzvolumen von 500 Millionen DM jährlich schlägt die AOK vor, jedem ambulant gepflegten Demen- ten ein Jahresbudget von 1 000 DM zur Verfügung zu stellen.

Davon könne er sich Lei- stungsbausteine einkaufen, sagte Rolf Hoberg, stellvertre- tender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

So könne in dem „Baukasten- System“ ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege oder eine stun- denweise Hilfe für die An- gehörigen integriert sein. Län- der und Gemeinden müssten sich aber an der Finanzierung

beteiligen. In Kürze wolle Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den Entwurf ei- nes Eckpunktepapiers vorle- gen, sagte die gesundheitspo- litische Sprecherin der SPD- Bundestagsfraktion Regina Schmidt-Zadel. Er werde wei- tere Vorschläge für Angebote zur Unterstützung der Pfle- genden enthalten. Das ge- plante Gesetz zur Verbesse- rung der Leistungen für De- menzkranke soll das Pflege- Qualitätssicherungs- und das Heimgesetz ergänzen.

Westfalen-Lippe

Kammer testet Patiententasche

Patienten führen ihre Befunde mit sich.

I

n Arnsberg, Bielefeld und Dortmund nehmen die Pati- neten ihre ärztlichen Befunde seit dem 1. Februar selbst in die Hand. Gemeinsam mit

Krankenhäusern und nieder- gelassenen Ärzten testet die Ärztekammer Westfalen-Lip- pe dort den Einsatz einer Pa- tiententasche. Der Kammer

zufolge soll sie die Patienten von der Einweisung in die Klinik bis zur Weiterbehand- lung beim Haus- oder Fach- arzt begleiten. Die Tasche enthält Checklisten für Stan- dardsituationen wie Notfall- oder geplante Einweisungen sowie die Dokumentation der stationären Behandlung und Entlassung.

„Wir wollen einen Beitrag zur Überwindung der Schnitt- stelle zwischen der ambulan- ten und der stationären Ver- sorgung leisten“, sagte der Präsident der Ärztekam- mer Westfalen-Lippe, Dr.

med. Ingo Flenker. Oft erreichten Befunde den weiterbehandelnden Arzt nicht zeitnah, die Fort- führung von Therapiemaß- nahmen sei nicht klar ab- gesprochen, oder es gebe keine Rücksprachen vor Einweisung oder Entlas- sung des Patienten. Als leicht zu realisierende und praktische Maßnahme soll die Patiententasche Abhil- fe schaffen. Die Testphase soll drei Monate dauern. Da- nach will die Ärztekammer per Umfrage feststellen, ob sie ihren Zweck erfüllt.

A K T U E L L

A

A356 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 7½½½½16. Februar 2001

Krankenhäuser/DRGs

Einig über Zu- und Abschläge

Regelung wird frühestens 2003 notwendig.

D

er bis zuletzt umstrittene „Vertrag über Zu- und Ab- schläge bei Fallpauschalen“ gemäß § 17 b Kranken- hausfinanzierungsgesetz ist unter Dach und Fach. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft haben sich geeinigt. Die Regelung wird aufgrund der geplanten diagnosebezogenen Fallpau- schalen frühestens ab 2003 notwendig.

Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen künftig einen Abschlag auf die Fallpauschalen hinnehmen, dessen Höhe bis zum 30. Juni 2002 vereinbart wird. Die gleiche Frist gilt für einen Zuschlag für den Mehraufwand, wenn Begleitpersonen von Patienten aufgenommen werden.

Bis 30. Juni wollen die Vertragspartner zusätzlich Kriterien für einen Zuschlag bei der Sicherstellung der stationären Versorgung festlegen. Über dessen Höhe soll ebenfalls bis zum 30. Juni 2002 entschieden werden.

Außerdem hat die Selbstverwaltung den Gesetzgeber aufgefordert, zur Finanzierung von Ausbildungsstätten ein bundesweites Umlageverfahren festzulegen.

D

ie CDU/CSU-Bundestags- fraktion hat in der vergan- genen Woche einen Gesetz- entwurf eingebracht, um Bud- gets in der Gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) ab- zuschaffen. Als Erstes sollten die Arznei- und Heilmittel- budgets durch arztgruppen- spezifische Richtgrößen er- setzt werden. Als Zweites müss- ten bei den ärztlichen Ho- noraren Regelleistungsvolu- mina mit einem festen Punkt- wert vereinbart werden. Als Drittes sollten in den Kran- kenhäusern spätestens mit Einführung der DRGs die Budgets abgeschafft werden.

Zur Begründung heißt es, ge-

rade die Arzneimittelbudets hätten zu keiner Kostenbe- grenzung geführt, wohl aber zu einer schlechteren Versor- gung von Patienten. Die Uni- on listet zahlreiche Beispiele auf, um zu belegen, dass das Geld aufgrund des medizini- schen Fortschritts und der de- mographischen Entwicklung nicht mehr ausreicht.

Gleichwohl heißt es im Ge- setzentwurf zum Punkt „Ko- sten“: „Da die Selbstverwal- tungspartner den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten haben, ist nicht da- von auszugehen, dass es . . . zu einer Anhebung der Beiträge in der GKV“ kommen wird.

Häufig betreuen Angehörige Demenzkranke. Foto: dpa

Budgets in der GKV

CDU fordert Abschaffung

Die Union knüpft an ihre Vorgaben von 1997 an.

Ingo Flenker präsentiert die Patien- tentasche. Foto: ÄK Westfalen-Lippe

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Einzelfall kann die Formulierung „bisherige Be- handlung“ einen Ermessensspiel- raum schaffen, ob und in welchem Umfang der weiterbehandelnde Arzt über die Teilnahme an einer

Weitere sozialrechtliche Informationen sowie Ratgeber zum kostenlosen Download finden Sie stetig aktualisiert unter www.betanet.de.. © 2022 beta Institut gemeinnützige GmbH |

​Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: ​Hilfe zur Pflege.. Pflegeantrag

Der Einsatz verschiedener Hilfsmittel kann sowohl bei der eigenständigen Versorgung, als auch in Phase der Pflege durch Pflegekräfte oder Angehörige unterstützen und die

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, Land

Aber auch in die andere Richtung: Wenn es nicht klappt, Mit- arbeiter überfordert sind oder Verantwortung nicht wahrnehmen können oder wollen, muss ich einen Schritt zurückgehen?.

l Beschäftigte, die die vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten (Pflegezeit) zur häuslichen Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in

Für die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung von bis zu 6