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Archiv "GKV: Einkommensbezogene Beiträge bringen mehr Gerechtigkeit" (18.04.1997)

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A-1022 (6) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 16, 18. April 1997

S P E K T R U M LESERBRIEFE

den Hochschulen und geht an den tatsächlichen Bedürfnis- sen vorbei. Eine mangelhafte studentische Ausbildung muß zwangsläufig zu einer Ver- schlechterung der Versor- gung lungenkranker Men- schen führen. Selbstverständ- lich muß die Weiterbildung des jungen Arztes umfassend internistisch erfolgen, bevor er die Pneumologie erlernt, und selbstverständlich gehört dazu auch eine gute intensivmedizinische Ausbil- dung. Das sind Aufgaben, die in den großen Lungenklini- ken realisiert werden.

Aus unserer Sicht sollte der Beitrag von Voelkel die Überschrift tragen: „Die Lunge – Stiefkind der deut- schen Hochschulmedizin.“

Priv.-Doz. Dr. med. B. Wies- ner, Zentralklinik Bad Berka GmbH, Robert-Koch-Allee 9, 99437 Bad Berka

GKV

Zu dem Beitrag „Gesucht: Neue Wege der Finanzierung“ von Dr. med. Lo- thar Wittek in Heft 10/1997:

Einkommensbezogene Beiträge bringen mehr Gerechtigkeit

Herr Kollege Wittek hat recht, wenn er die bisherige lohnbezogene hälftige Finan- zierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitge- ber nicht mehr für zeitgemäß hält. Ich habe aber Zweifel, ob die Ausdehnung der Bei- tragspflicht auf Unternehmen unabhängig von der Lohn- zahlung dafür geeignet ist.

Auch nähert sich dieser Vor- schlag zu sehr der früher vorgeschlagenen Maschinen- steuer.

Die Krankenversicherung ist immer eine personenbezo- gene Versicherung. Daraus folgt für mich, daß auch ihre Beiträge personenbezogen erhoben werden sollten. Nun ist es vielfach belegt, daß das Einkommen vieler Bürger nicht nur vom Arbeitslohn abhängt, sondern sich aus

unterschiedlichen Quellen speist. Daher sollte der Kran- kenversicherungsbeitrag von der Lohn- und Einkommen- steuer abhängig gemacht wer- den. Dabei würden auch Ein- künfte aus Kapitalvermögen, aus Gewerbe und Vermie- tung und Verpachtung einbe- zogen. Bei einer solchen Bei- tragsbemessung müßte dann folgerichtig auch die Bei- tragsbefreiung von Ehepart- nern beendet werden, sofern die Familieneinkünfte ent- sprechend hoch sind. Selbst- verständlich muß die Bei- tragsbemessungsgrenze er- halten bleiben.

Schwierigkeiten ergäben sich aus einer solchen geän- derten Regelung durch die nachträgliche Feststellung des vorjährigen Einkom- mens. Die nicht lohnbezoge- nen Beitragsanteile würden zwar bei der Einführung im ersten Jahr noch nicht anfal- len, stünden aber im zweiten Jahr der Erhebung voll mit zur Verfügung. Der Daten- schutz müßte für diesen Zweck gegenüber den Kran- kenkassen teilweise gelockert werden.

Der einkommensbezoge- ne individuelle Krankenkas- senbeitrag vergrößert die Beitragsgerechtigkeit. Der notwendige Solidaritätsaus- gleich betrifft dann nur noch die Kinder oder die wirklich Bedürftigen.

Dr. med. Rolf Bialas, Diek- barg 13 c, 22397 Hamburg

Honorare

Zur Diskussion um die Praxisbudgets:

Ambulante Medizin – quo vadis ?

Die Einführung fallzahl- abhängiger Budgetierungen in Bayern führt in meiner 1993 übernommenen Allge- meinarztpraxis, die bisher ei- nen nennenswerten Fallzah- lenanstieg verbucht, zu nicht mehr hinnehmbaren Folgen.

Die Budgets ruinieren in kurzer Zeit den erzielten Pra- xiswert. Die Verluste können durch Zusatzbudgets nicht

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A-1024 (8) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 16, 18. April 1997

S P E K T R U M LESERBRIEFE

annähernd abgefangen wer- den.

Die Kosteneinsparstrate- gie im vertragsärztlichen Be- reich ist geprägt durch Gleichmacherei, die mich und Kollegen in ähnlicher Si- tuation zwingen, ihr investier- tes finanzielles und gesund- heitliches Kapital zu ver- schleudern.

Die Umsatzsicherung so- wie die Bezuschussung von unwirtschaftlichen Praxen aus den erzwungenen Abga- ben sich kaputtschuftender Kollegen entbehrt jeder Grundlage.

Dr. med. Johannes W. Full, Spitalstraße 3, 97440 Markt Werneck

Hörstörungen

Zu dem Beitrag „Hörstörungen bei Kindern: Früherkennung zweigleisig verbessern“ von Josy Wübben in Heft 11/1997:

Schwerhörig durch zuviel Ultraschall?

Endlich wird etwas getan, um die Frühdiagnose von Hörstörungen bei Kleinkin- dern zu verbessern.

Bei meinem fast tauben Enkelkind wurde die Diagno- se erst mit eineinhalb Jahren festgestellt. Der Kinderarzt hatte im Alter von einem Jahr normales Hören festgestellt und die kritisch-beobachten- de Mutter als hysterisch hin- gestellt.

Die Diagnose „Taubheit“

wurde erst festgestellt, nach- dem das Kind auf Druck der Eltern fachmännisch unter- sucht wurde. Unsere Kinder kennen unterdessen viele be- troffene Eltern mit später Diagnose auf „Taubheit“.

Hierzu folgende Fragen:

Hat die Zahl der schwer- hörig oder taub geborenen Kinder ohne erkennbare Ur- sachen des Defekts in Deutschland zugenommen?

Sehr häufig, wenn ich über unseren fast tauben Enkel er- zähle, berichten Bekannte über ein schwerhöriges Kind in ihrer Umgebung.

Könnte eine eventuelle Zunahme mit zu vielen oder zum falschen Zeitpunkt (Or- ganogenese) durchgeführ- ten Ultraschalluntersuchun- gen zusammenhängen? Meine Schwiegertochter wurde zum Beispiel mindestens zwölfmal mit Ultraschall, vorwiegend in der Frühschwangerschaft, untersucht. Andere Mütter haben ähnliches berichtet.

Dr. Ursula Lindner, Ems- landstraße 5, 45770 Marl

Politik

Zur Einkommenssituation:

Vergleich

Wenn ein Bergmann dem Staat 135 000 DM pro Jahr wert ist, wieviel ist dann die Tätigkeit eines niedergelasse- nen Arztes wert, der einen durchschnittlichen Jahres- lohn von zirka 140 000 DM vor Steuern erhalten soll, ab- züglich Arzneimittelregreß von zirka 90 000 DM, Ren- tenversicherung, Kranken- versicherung usw.?

Ulfert Detmers, Neuer Weg 113, 26506 Norden

Money for value

In einem freien System kann der Unternehmer durch Leistungssteigerung und Er- weiterung seines Angebotes einer drohenden Pleite ge- gensteuern.

In unserem oligarchischen System einer zentralistisch agierenden KBV wird durch die Einführung einer fallzahl- abhängigen Leistungsbudge- tierung schon im Vorfeld ent- schieden, welche Praxisstruk- turen untergehen und welche weiter existieren dürfen.

Unsere Standesfürsten in- teressiert es offenbar nicht, daß es eine Reihe von Praxen gibt, die sich gerade in der Wachstumsphase zur anvisier- ten „Durchschnittsscheinzahl- Praxis“ befinden. Sie haben sich unglücklicherweise in den Jahren 1994 bis 1996 für eine Existenzgründung durch Pra- xisneueröffnung oder -über-

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