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Archiv "Antibiotika-Einsatz: Nur zur Therapie" (16.03.2012)

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A 538 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 11

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16. März 2012 und Koma mit ihren jeweiligen Stö-

rungserscheinungen bewusst ma- chen kann.

Hinsichtlich der international ein- geführten, erfahrungsbegründeten Bezeichnung „vegetativer Zustand“

muss einfach erwartet werden, dass die sogenannte Zeitachse, das heißt der Verlauf, berücksichtigt und auch den Laien vermittelt wird. Die Prognosen des akuten, fortbestehen- den und bleibenden Syndroms sind eben unterschiedlich. Daran ändert auch eine Umbenennung nichts, und es ist höchst fragwürdig-zwei- felhaft, ob sich die Hoffnung er- füllt, dadurch die Behandlung und den Betreuungsstandard verbessern zu können.

Literatur beim Verfasser Prof. Dr. med. habil. Detlef Müller, 01324 Dresden

Umetikettierung nicht notwendig

Mein erster klinischer Chef und Lehrer hätte vor nunmehr etwa 40 Jahren bei einem ähnlichen Anlass in Anlehnung an Matthäus 9,17 ge- sagt, dass da wieder einmal „alter Wein in neuen Schläuchen“ ange- boten wird.

Die Diagnosebegriffe apallisches Syndrom, coma vigile oder persis- tierender vegetativer Zustand sind seit langem eingeführte und ver- standene Entitäten, und es erschließt sich mir nicht die Notwendigkeit, nun einen neuen, verbal auch noch sperrigen Begriff wie „Syndrom reaktionsloser Wachheit“ als angeb- lich allein „adäquat und wissen- schaftlich korrekt“ einzuführen, ohne dass sich am Krankheitsbild irgendetwas geändert hätte.

Es soll also nur umetikettiert wer- den, wobei die Begründung in sich nicht schlüssig ist. Eine Assoziation von „vegetativ“ zu „gemüsig“ und

„apallisch“ zu „gehirnlos“ erscheint doch sehr weit hergeholt und ist mir in meinem Berufsleben noch nie untergekommen.

Natürlich müssen die behandelnden Ärzte wiederholt mit den zu Recht völlig verunsicherten Angehörigen sprechen und die besondere Patien- ten- und Krankheitssituation erklä- ren und natürlich auch die Diagnose

verständlich übersetzen und erläu- tern. Daran ändert sich auch mit der vorgeschlagenen neuen Bezeich- nung nichts, denn welcher medizini- sche Laie vermag sich ohne Erläute- rung unter „Syndrom reaktionsloser Wachheit“ etwas medizinisch Kor- rektes beziehungsweise überhaupt etwas Konkretes vorzustellen?

Priv.-Doz. Dr. med. habil. Till Höfs, Johanniter- Krankenhaus Genthin-Stendal gGmbH, Klinik für Innere Medizin, 39307 Genthin

Gleichgültig

Der traditionelle Begriff „coma vi- gile“ schließt alles ein, was mit dem Begriff „Syndrom reaktionsloser Wachheit“ verständlich gemacht werden soll und dürfte zudem ohne umständliche Übersetzung auch in- ternational gut verwendbar sein.

„Coma vigile“ impliziert den Syn- dromcharakter des beschriebenen Zustandes und verweist auf die

„Wachheit“. Die Verwendung des Begriffs „coma“ schließt die Reak- tionslosigkeit ebenso ein, wie die Möglichkeit einer fluktuierenden Komatiefe und einer offenen Pro - gnose hinsichtlich des zeitlichen

Verlaufs einerseits und den Möglich- keiten des Versterbens beziehungs- weise der Wiedererlangung des vol- len Bewusstseins andererseits.

Komatöse Zustände, gleich welcher Dauer, haben durchaus die „psycho- logische Autorität“, den Respekt vor dem Betroffenen aufrechtzuer- halten und ihn nicht zum „vegetati- ven“/„gemüsigen“ Objekt zu erklä- ren.

Doch gleichgültig, um welche Be- griffe wir uns bemühen, am Ende wird stehen: ICD 10 G93.80G.

Dr. Ulrich Petry, 67806 Rockenhausen

Überraschend

Es ist überraschend, wie viel Auf- merksamkeit eine Änderung in der Nomenklatur erfährt, die in der Öf- fentlichkeit nicht ankommen wird – das Stichwort „Wachkoma“ wird im Volksmund bleiben. Viel wichtiger wäre für die Mehrzahl unserer Kol- legen gewesen, wie wir die zu hohe Zahl an Fehldiagnosen der reakti- onslosen Wachheit vermeiden und unsere Patienten damit besser ver- sorgen könnten.

Markus Wedemeyer, 27578 Bremerhaven

A NTIBIOTIKA -EIN SA TZ

Das Verbraucher- schutzministerium will durch eine Än- derung des Arznei- mittelgesetzes den Einsatz von Antibio- tika in der Massen- tierhaltung deutlich reduziert sehen (DÄ 3/2012: „Antibiotika-Einsatz bei Nutztie- ren: Ausnahme statt Alltag“ von Eva Richter-Kuhlmann).

Nur zur Therapie

. . . Fest steht: Antibiotika dürfen in der Nutztierhaltung nur therapeu- tisch nach tierärztlicher Indikation eingesetzt werden. Dies ist eine Maßnahme des aktiven Tierschut- zes. Vorgeschriebene Wartezeiten sind einzuhalten, wodurch im Fleisch keine Arzneimittelrückstän- de nachweisbar sind. Der Einsatz von Antibiotika als Leistungsförde- rer ist bereits seit 2006 verboten.

Jegliche Verabreichung von Arznei- mitteln muss auf dem Betrieb ge- nauestens dokumentiert werden, wodurch Transparenz bereits jetzt schon in vollem Umfang gewähr- leistet ist. Im Rahmen der behördli- chen „Lebendtierbeschau“ werden die betriebseigenen Aufzeichnun- gen routinemäßig überprüft. Nur gesunde Tiere dürfen zur Schlach- tung freigegeben werden . . . Fleisch kann jedoch niemals unter sterilen Bedingungen produziert werden. Die Verpackungen von Ge- flügelfleisch sind daher vorsorglich mit einem ausführlichen Verbrau- cherhinweis versehen, der die gängigen Maßnahmen der „Kü- chenhygiene“ beschreibt. Hierzu zählt insbesondere das vollständige Durchgaren des Produkts.

Das Thema des Antibiotika-Einsat- zes kann weder alleine nur auf na- tionaler Ebene noch ausschließlich auf die Geflügelhaltung bezogen diskutiert werden. Folgerichtig sind

A NTIBIOTIKA

D s w d m E t ti h lt d tli h

B R I E F E

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Deutsches Ärzteblatt

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16. März 2012 A 539 auf europäischer Ebene Initiativen

angestoßen, die auf einen verant- wortungsvollen Umgang mit Anti- biotika abzielen. Es ist zu begrüßen, dass hier alle beteiligten Kreise wie pharmazeutische Industrie, Tierärz- te, Tierhalter, Fleischsektor, Le- bensmittelhandel und Kleintierhal- ter einbezogen sind. Vor allem auch die Zusammenarbeit zwischen Tier- und Humangesundheitssektor soll weiter verbessert werden. Die Ge- flügelwirtschaft ist hier aktiv einge- bunden und gerne bereit, konstruk- tive Lösungsansätze im Hinblick auf eine Optimierung des Antibioti- ka-Einsatzes mitzuentwickeln.

Die deutsche Geflügelwirtschaft un- terliegt dabei bereits strengen recht- lichen Rahmenbedingungen. Diese werden durch betriebseigene Hygie- nerichtlinien ergänzt. Die Geflügel- halter in Deutschland sind aufgefor- dert, in Zusammenarbeit mit ihren

betreuenden Tierärzten die Notwen- digkeit eines jeden Medikamenten- einsatzes kritisch zu überprüfen.

Die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksa- men Tierarzneimitteln“ der Bundes- tierärztekammer sind hier zusam- men mit der von drei Bundesminis- terien im Jahr 2008 veröffentlichten

„Deutschen Antibiotikaresistenz- strategie“ eine wichtige Arbeits- grundlage. Konkretes Ziel der Wirt- schaft ist dabei die Sicherstellung der sorgsamen Anwendung von Arzneimitteln unter Schonung der Reserveantibiotika. Dies ist gekop- pelt an eine Erfolgskontrolle der Minimierungsstrategie über ein be- reits im April 2012 beginnendes wirtschaftseigenes Monitoring zur Datenerhebung und Überprüfung aller getroffenen Maßnahmen.

Dr. Josef Bachmeier, Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V., 10117 Berlin

Eine Anekdote

Durch alle Medien geistern die anti- biotikaverseuchten Masthähnchen . . . Dazu eine Anekdote:

In den 70er Jahren lud der Kreisarzt des damaligen Kreises Sternberg zu einer Dienstversammlung ein. Der Schwerpunkt der Versammlung war die Information, dass es ab sofort kein Depovernil mehr geben werde, weil es zur Mast der Broiler (in der DDR der Ausdruck für Masthähnchen) be- nötigt würde. Depovernil war zur da- maligen Zeit ein sehr beliebtes Sul- fonamid zur Behandlung von Infek- ten der Harnwege. Ein Ersatzpräparat stand nicht zur Verfügung.

Unser Frauenarzt, Herr SR Dr. Ha- rald Balcke, kommentierte trocken:

„Also, Kollegen, werden wir zu- künftig Broiler verordnen“ . . .

Dr. med. Hans-Joachim Hausmann, 19348 Perleberg

PRA XI SGEBÜHR

Eine Selbstbeteili- gung ohne Steue- rungswirkung – deshalb muss das Thema Eigenverant- wortung wieder auf die Tagesordnung (DÄ 50/2011: „Ausgesteuert“ von Heinz Stüwe).

Symptomatisch

Mit der fragwürdigen Einführung der Praxisgebühr, welche die nie- dergelassenen Ärzte verpflichtet, unentgeltlich mit ihrem Personal und Equipment diese einzuziehen . . . hat sich auch wesentlich das Verhalten der niedergelassenen Ärz- te bezüglich der Ausstellung von Überweisungsscheinen geändert.

Die medizinische Bedeutung dieses Formulars ist dabei in der Hälfte der Fälle verloren gegangen.

Insbesondere am Quartalsanfang vollzieht sich in regelmäßiger Wie- derholung ein Vorgang, der jedem in diesem Gesundheitssystem frag- würdig und abstrus zugleich er- scheint und außerdem Zeit kostet.

An den Rezeptionen vieler Praxen bildet sich eine Traube von Patien-

ten, welche sich auf eigene Anfor- derung und mit dem Zweck der Er- sparnis der Kassengebühr in mög- lichst kurzer Zeit einen Überwei- sungsschein erbitten, um sich beim Facharzt vorstellen zu können . . . Eine Auswertung der 200 in unserer Praxis mit Überweisungsschein vor- stelligen Patienten ergab, dass 106 (53 Prozent) Patienten diesen Über- weisungsschein nach Vorstellung beim Arzt ausgestellt bekamen und 94 (47 Prozent) Patienten diesen Überweisungsschein lediglich an der Rezeption erhielten, durch die dort tätige Arzthelferin, ohne den Arzt zuvor zu konsultieren.

Ein Patient orderte seinen Überwei- sungsschein telefonisch, und ein weiterer ließ seine Frau den Über- weisungsschein in seinem Auftrag abholen. Die Auswertung ergab weiterhin, dass in den wenigsten Fällen eine medizinische Fragestel-

lung auf dem Überweisungsschein formuliert wurde. In einem hohen Prozentsatz (empirisch) stand bei Patienten, die noch nie in der Praxis vorstellig waren, „Kontrolle“, was ja eigentlich impliziert, dass der Patient auch einen Befund hat, der zuvor erhoben wurde, um ihn dann auch kontrollieren zu können.

Es war also erkennbar . . . dass der medizinisch eigentlich anspruchs- volle ärztliche Überweisungsschein zu einem bürokratisch notwendigen Formular . . . degeneriert ist . . . Da dieser eine Sachverhalt symp - tomatisch für viele medizinisch- bürokratisch unsinnige Regelungen (circa 9 000! seit den 90er Jahren) durch fachlich fragwürdige Verant- wortungsträger im Gesundheits - wesen ist, sollte aktuell versucht werden, dies auch wieder zu korri- gieren . . .

Dr. med. Karl-Michael Kluger, 38820 Halberstadt

S G Ü

E g r d T w d (DÄ 50/2011: Ausge

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und Orts - angabe gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publi- ziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat.

ANONYM

B R I E F E

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