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Touristik 09/ mk/bl. 1. Europa Überarbeitung der Spesensätze für Auslandsreisen IRU-Ehrendiplom für 7 Busfahrer aus NRW

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Touristik

09/2019

09.12.2019 mk/bl

1. Europa

• Überarbeitung der Spesensätze für Auslandsreisen

• IRU-Ehrendiplom für 7 Busfahrer aus NRW

2. Belgien

• Strengere Zufahrtsregeln für Umweltzone in Antwerpen ab 1.

Januar 2020

• Gent: Registrierungspflicht

3. Tschechische Republik

• Neues Mautsystem: Infos zur Rückgabe alter Mautboxen

4. Dänemark

• Verschärfte Kabotageregelungen – Ihre Einschätzung!

5. Schweden

• Schweden: Grenzkontrollen werden fortgesetzt 6. Deutschland

• Schweinepest: Bundesministerium bittet um Mithilfe

(2)

1. Europa

Überarbeitung der Spesensätze für Auslandsreisen

Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium die ab 01.01.20120 geltenden Spe- sensätze für Auslandsfahrten überarbeitet. Für die meisten Länder sind die Spesens- ätze unverändert geblieben.

Änderungen sind durch Fettdruck gekennzeichnet. Die Spesensätze finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohn- steuer/2019-11-15-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2020.pdf;jsessio- nid=34B3D1F2D46F189A19AF3D0F497C5EC1.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=1

(Link bitte kopieren)

IRU-Ehrendiplom für 7 Busfahrer aus NRW

Die Internationale Road Transport Union (IRU) verleiht jedes Jahr das „IRU-Diploma of Honour“ an besonders erfahrene Berufskraftfahrer im Straßenverkehr. In diesem Jahr wurden in Deutschland insgesamt 33 Omnibusfahrer mit dem Ehrendiplom für eine Million Kilometer unfallfreies Fahren im internationalen Verkehr ausgezeichnet.

Davon erhielten 7 Reisebusfahrer aus Nordrhein-Westfalen das begehrte internatio- nale Diplom. Die Fahrer gehören allesamt dem NWO-Mitgliedsbetrieb Reisedienst El- setal, H. Hemminghaus GmbH & Co.KG (Bünde) an. Wir gratulieren den ausgezeich- neten Fahrern und dem Betrieb herzlich zu dieser hervorragenden Leistung.

2. Belgien

Strengere Zufahrtsregeln für Umweltzone in Antwerpen ab 1. Januar 2020 Die Zufahrtsbedingungen für die Umweltzone in Antwerpen werden nächstes Jahr strenger. Ab dem 01.01.2020 müssen Dieselfahrzeuge mindestens die Euronorm 5/V oder EEV erfüllen, um kostenfrei in die Umweltzone fahren zu dürfen. Dieselfahrzeuge mit Euro 4/IV dürfen für eine Übergangszeit nach Bezahlung einer Gebühr einfahren.

Die Gebühr ist gestaffelt nach Laufzeit:

1 Woche € 50,00 1 Monat € 140,00 4 Monate € 500,00 1 Jahr € 1450,00

Für alle anderen Fahrzeuge kann man bis zu 8 Mal im Jahr eine Tageskarte erwerben, um in die Umweltzone einfahren zu dürfen. Die Umweltzonen-Tageskarte kostet 35,00 Euro.

Weiterhin gilt: Fahrzeuge mit ausländischem Nummernschild müssen online hier re- gistriert werden: https://www.slimnaarantwerpen.be/de/login.

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Ausführliche Infos auf Deutsch sind abrufbar unter:

https://www.slimnaarantwerpen.be/de/was-andert-sich-ab-1-januar-2020

Gent: Registrierungspflicht

Ab Januar 2020 gibt es auch in Gent eine Umweltzone. Frei befahrbar ist diese Um- weltzone für Fahrzeuge ab Euronorm V bzw. EEV aufwärts. Für Fahrzeuge der Euro- norm IV kann eine Einfahrtserlaubnis erworben werden.

Die Preise für eine Zulassung von Euro-IV-Fahrzeugen sind gestaffelt nach der ge- wünschten Laufzeit:

1 Woche € 45,00 1 Monat € 115,00 4 Monate € 390,00 1 Jahr € 1.150,00

Für alle anderen Fahrzeuge können Sie, genau wie in Antwerpen, bis zu 8 Mal im Jahr eine Umweltzonen-Tageskarte für € 35,- kaufen.

Auch Fahrzeuge der Euro-Norm V bzw. EEV oder besser müssen aber auf jeden Fall registriert werden.

Hier können Sie Ihr Fahrzeug online registrieren oder die Zufahrtsgenehmigung bean- tragen:

https://stad.gent/de/umweltzone-gent-2020

Beachten Sie auf jeden Fall die Registrierungspflicht für Ihr Fahrzeug, um ein Buβgeld zu vermeiden.

Achtung: Die Kontrolle erfolgt automatisch anhand des Nummernschilds. Eine Pla- kette ist nicht erforderlich. Die Umweltzone ist mit speziellen Verkehrsschildern ge- kennzeichnet (s. u.).

Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Umweltzone in Gent finden Sie unter https://stad.gent/de/umweltzone-gent-2020/haeufig-gestellte-fragen.

Bei Fragen können Sie sich direkt an das LEZ-Team in Gent wenden, entweder über lez@stad.gent oder unter der Nummer +32 9 210 10 30.

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3. Tschechische Republik

Neues Mautsystem: Infos zur Rückgabe alter Mautboxen

Wir kommen zurück auf unser Touristik-Rundschreiben Nr. 07/2019 und haben ei- nige weiterführenden Informationen zur Rückgabe alter Mautboxen für Sie.

Seitens des alten Mautbetreibers gibt es nun einige Neuigkeiten zum Umgang mit den alten Mautboxen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, damit die Mautboxen problemlos zurückgenommen werden und Ihnen die Kaution und eventuell vorhande- nes Restguthaben ausgezahlt wird.

Rückgabe der Boxen

Nach Auskunft des früheren Mautbetreibers können Sie die alten Mautboxen, die nur noch bis Ende November nutzbar sind, entweder

- direkt bei den Distributionsstellen oder Kontaktstellen zurückgeben o bei 25 Distributionsstellen bis 31.01.2020

o bei 15 Kontaktstellen, nur Werktags und innerhalb der Öffnungszeiten bis 31.01.2020

o Notwendige Unterlagen, die bei Abgabe vor Ort vorzulegen sind:

Fahrzeugschein im Original oder alternativ Ihren Personalaus- weis oder Reisepass.

und einen beglaubigten Handelsregisterauszug der Firma, auf die die Mautbox registriert wurde oder eine Gewerbebescheini- gung oder eine beglaubigte Vollmacht zur Vertretung des Unter- nehmens.

- oder per Post zurückschicken

o entweder die Boxen bis zum 31.01.2020 an eine der Kontaktstellen schicken. Hier finden Sie eine Liste der Kontaktstellen:

www.mytocz.com/files/files/cp_dp_cards/MYTOCZ_371_cplist.pdf o oder ab dem 01.12.2019 bis zum 31.05.2020 an die zentrale Sammel-

stelle schicken. Hier die Anschrift der zentralen Sammelstelle:

MYTO CZ P. O. Box 33 130 11 Praha 3 Tschechien

o Die beschriebenen Verfahrensweisen für die postalische Rückgabe gel- ten sowohl für Post-Pay- als auch für Pre-Pay-Mautboxen.

o Notwendige Unterlagen, die bei postalischer Rückgabe mitzuschicken sind:

Post-Pay-Mautbox: Keine Dokumente erforderlich Pre-Pay-Mautbox

• Antrag zur Erstattung von Kaution und Guthaben (maschi- nengeschrieben); Vordruck s. Anlage.

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• Kopie der Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein oder Zu- lassungsbescheinigung)

Auszahlungskonto für Kaution und Guthaben

- Haben Sie Kontodaten beim Erwerb der Box hinterlegt, oder mit einer Bankkarte bezahlt, wird Ihnen die Kaution und gegebenenfalls das Restgutha- ben auf dieses Konto überwiesen.

- Haben Sie die Mautbox bar bezahlt, erfolgt die Rückerstattung auf das im Rückerstattungsantrag angegebene Bankkonto

Rückgabefrist

Die alten Boxen können noch bis spätestens 31. Mai 2020 an die zentrale Sammel- stelle zurückgegeben werden.

Achtung: An den Grenzen ist zurzeit mit Rückstaus zu rechnen, weil viele Unterneh- men (insbesondere aus dem Güterverkehr) sich die neuen Boxen erst beim Grenz- übertritt besorgen.

Weitere Infos finden Sie in den Länderinfos auf unserer Website www.nwo-online.de

4. Dänemark

Verschärfte Kabotageregelungen – Ihre Einschätzung!

Dänemark hat zum 01. November 2019 die Auslegung der EU-Vorschriften für Kabo- tagebeförderung mit Bussen verschärft. Als Folge daraus ist nur noch begrenzt Kabo- tage im Gelegenheitsverkehr möglich. Wir berichteten ausführlich im Touristik-Rund- schreiben Nr. 08/2019.

Ihre Einschätzung zu dieser Änderung ist uns sehr wichtig, weshalb wir Sie um ein Feedback zu folgenden Fragen bitten:

1. Welche Auswirkungen hat diese verschärften Regelungen in Dänemark auf Ihr eigenes Geschäft?

2. Welche Auswirkungen hätten ähnliche Regelungen in anderen Mitgliedstaaten auf Ihr Geschäft?

Zusätzlich interessiert uns Ihre Einschätzung zur Situation in Deutschland. Soll- ten die Regelungen für ausländische Unternehmen in Deutschland ebenfalls ver- schärft werden?

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5. Schweden

Schweden: Grenzkontrollen werden fortgesetzt

Schweden hat die Kontrollen bei der Einreise in das Land um ein weiteres halbes Jahr - zunächst bis Mai 2020 - verlängert. Damit bleibt auch die Pflicht, eine Passagierliste mitzuführen, weiterhin bestehen.

6. Deutschland

Schweinepest: Bundesministerium bittet um Mithilfe

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den bdo um Unterstützung bei Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweine- pest gebeten.

Für Menschen ist die Schweinepest ungefährlich, da die Krankheit nur Tiere befällt.

Dennoch kann der Mensch durch nichtordnungsgemäße Entsorgung von Speiseres- ten stark zur Ausbreitung der Seuche beitragen. Zahlreiche Haus- und Wildschweine sind bereits verstorben.

Um der Ausbreitung der hochansteckenden Afrikanischen Schweinepest entgegenzu- wirken, bittet das BMEL Verkehrsteilnehmer im Rahmen einer Aufklärungskampagne um besondere Sorgfalt bei der Entsorgung von Abfällen an Autobahnraststätten, Park- plätzen und Autohöfen auf Bundesfern- und Landesstraßen, da Lebensmittelreste den Erreger übertragen können.

Das BMEL wendet sich darüber hinaus auch an Busunternehmen und Fahrgäste und bittet um entsprechende Mitwirkung bei der Eindämmung der Seuche.

Hierfür hat das BMEL einen Handzettel unter

https://www.bdo.org/uploads/assets/5de650784a09097c870000db/original/2019- 85_Anlage_Handzettel_BMEL.pdf?1575374968 (Link bitte kopieren!)

in verschiedenen Sprachen entworfen, der den (Fern-)Busgästen zugänglich gemacht werden soll.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des BMEL abrufbar:

https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html

Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO)

gez. Jürgen Weinzierl gez. RA Johannes Krems

1.Vorsitzender Geschäftsführer

Referenzen

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