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Nr. 09/2020 12. März 2020

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Equal Pay Day – mit Tarifverträgen zu mehr Lohngerechtigkeit

Zehntausende waren vergangenen Sonntag in Deutsch- land auf den Straßen, um auf die strukturelle Benachtei- ligung und schlechtere Bezahlung von Frauen aufmerk- sam zu machen. Anlass war der „Internationale Frauentag“, der in Berlin mittlerweile ein gesetzlicher Feiertag ist. In der kommenden Woche, am 17. März 2020 folgt jetzt der „Equal Pay Day“ – der Tag, bis zu dem Frauen im Vergleich zu Männern rechnerisch unent- geltlich arbeiten. Denn am 17. März 2020 sind 77 Tage, also 21 % des Jahres 2020, vergangen und die Lohnlü- cke zwischen Frauen und Männern, auch Gender Pay Gap genannt, beträgt hierzulande ebenfalls knapp 21 %.

Frauen erhalten also ein Fünftel weniger Lohn als Män- ner. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich in der Schlussgruppe. Nur in Estland ist der Gender Pay Gap noch größer. In Ländern wie Belgien, Italien und Lu- xemburg sind die Gehälter viel gleicher verteilt (siehe Ab- bildung). Die Verdienstunterschiede sind allerdings von Branche zu Branche recht unterschiedlich. Während die Lohnlücke im Gastgewerbe 7 % beträgt, liegt sie im ver- arbeitenden Gewerbe oder im Handel bei 25 %.

Gleiches Gehalt für Männer und Frauen – Tarifverträge tragen dazu bei. Denn dort, wo Tarifverträge gelten, ist die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern um durchschnittlich 10 Prozentpunkte geringer. Und Frauen, die nach Tarif bezahlt werden, erhalten fast ein Viertel mehr Gehalt als Frauen in nicht tarifgebundenen Unter- nehmen. Auch deshalb sollte die Politik die Tarifbindung stärken, u. a. indem öffentliche Aufträge in Zukunft nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden.

Auch müssen Tarifverträge für ganze Branchen einfa- cher für allgemeinverbindlich erklärt werden. Vor allem frauendominierte Berufe im Dienstleistungssektor wür- den davon profitieren.

Die Gründe für die ungleiche Bezahlung sind vielfältig.

Frauen unterscheiden sich in den Erwerbsbiografien und der Berufswahl. Das ist aber nicht immer auf individuelle Entscheidungen der Frauen zurückzuführen, sondern vielmehr strukturell bedingt. Frauen arbeiten öfter in Teil- zeit oder in Minijobs sowie in schlecht bezahlten Berufen.

Zudem sind sie seltener in Führungspositionen. Ein wei- terer Punkt ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit, etwa bei Kinderbetreuung, Pflege oder Hausarbeit. Knapp die Hälfte der Gesamtarbeitszeit der Frauen besteht aus dieser unbezahlten Arbeit, bei Män- nern ist es hingegen nur rund ein Viertel.

Wir brauchen endlich Rahmenbedingungen, die Män- nern und Frauen die gleiche Teilhabe an Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen. Das Gesetz zur Brückenteilzeit ist ein erster Schritt, aber derzeit nicht ausreichend, da zu viele Frauen ausgeschlossen sind. Das Entgelttranspa- renzgesetz muss zwingend verbindlicher ausgestaltet werden. Zudem benötigen wir bedarfsgerechte Betreu- ungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige. Und so- ziale, personenbezogene und haushaltsnahe Dienstleis- tungen müssen durch Tarifverträge und Investitionen in kostenfreie Ausbildung, faire Ausbildungsvergütungen und eine angemessene Personalbemessung aufgewertet werden.

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