• Keine Ergebnisse gefunden

Equal Pay Day – Entgeltgleichheit für Frauen überfällig!

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Equal Pay Day – Entgeltgleichheit für Frauen überfällig!"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

_________________________________________________________________________________________________________________

Verantwortlich: Stefan Körzell, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 11/2016 17. März 2016

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Equal Pay Day – Entgeltgleichheit für Frauen überfällig!

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten von Jahresbeginn bis zum 19. März in einem Unternehmen. Ihre Kolleginnen und Kollegen sind nett und es herrscht ein allgemein gutes Arbeitsklima. Sie verrichten die Arbeit gut und Ihr Arbeitgeber ist sehr zufrieden mit Ihnen. Der einzige Unterschied ist nur, dass Sie rechnerisch für zwei Mona- te gar kein Geld bekommen haben und Ihnen für den März nur Lohn für zwei Wochen überwiesen wird. Ihre Kollegen hingegen wurden schon seit Jahresbeginn entsprechend entlohnt. Der Grund für diese Ungleich- behandlung ist Ihr Geschlecht. Sie sind eine Frau. Will- kommen in Deutschland des 21. Jahrhunderts.

Alljährlich wird am Equal Pay Day, der dieses Jahr auf den 19. März fällt, auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Zwar schneiden die OECD-Staaten gegenüber anderen Ländern besser ab. Innerhalb dieser Länder- gruppe gibt es dennoch erhebliche Unterschiede. Hohe Entgeltgleichheit gibt es in der skandinavischen Län- dern, während USA und Großbritannien die Schlusslich- ter darstellen. Laut der International Labour Organisati- on (ILO) verdienen Frauen in Deutschland durchschnitt- lichen 76,9 % des Bruttogehaltes der Männer, auch wenn der gesetzliche Mindestlohn diesen Entgeltun- gleichheit um 1 % verringert hat. Rechnerisch wären das fast drei Monate Bezahlung, die Ihnen gegenüber den männlichen Kollegen fehlen würde. Damit steht Deutschland im internationalen Vergleich im unteren Mittelfeld (siehe Abbildung).

Die Verdienstunterschiede in Deutschland sind aller- dings je nach Branche sehr unterschiedlich. Während in der Wasserversorgung (99,6 %) und im Baugewerbe (98,6 %) annähernd gleiche Einkommen erzielt werden, ist der Unterschied in der Finanz- und Versicherungs- branche (72,8 %) sowie im Gesundheits- und Sozialwe- sen (73,6 %) sehr groß. Zu groß.

Doch damit nicht genug: Die Einkommensunterschiede haben ebenfalls Auswirkungen auf die Renten. Fakt ist:

die Rentenlücke zwischen Frauen und Männer ist über alle Berufsgruppen hinweg bei 35 % in Ost- und bei 61 % in Westdeutschland außerordentlich hoch. Eine Zahntechnikerin muss rechnerisch ganze 12 Jahre mehr arbeiten, um die gleiche Rente wie Ihr männlicher Kol- lege zu beziehen.

Zurückführen lassen sich die Verdienstunterschiede auf mehrere Faktoren wie der Verlauf der Erwerbsbiografien oder die Berufswahl. Aber selbst bei identischer Qualifi- kation und Tätigkeit werden Frauen häufig schlechter entlohnt. Bei gleicher Arbeit bleibt eine Lohndifferenz von etwa 7 %. Die Entgeltgleichheit kommt also nicht von alleine. Deshalb muss nun endlich eine gesetzliche Regelung zur Entgeltgleichheit her, damit Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprü- fen und diese durch geeignete Instrumente geschlech- tergerecht zu gestalten. Auch der Ausbau einer hoch- wertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung ist unabdingbar auf dem Weg zur Entgeltgleichheit. So sollten Investitionen in eine geschlechtergerechte Zu- kunft eine Selbstverständlichkeit sein.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentages und des „Equal Pay Day“ bieten die Veranstalter Personalverantwortlichen und Beschäftigten kleinerer und mittlerer

Aber auch jüngere Menschen können auf Gehilfen angewiesen sein, wenn sie bei- spielsweise einen Unfall hinter sich haben oder mit einer dau- erhaften Behinderung leben müssen..

Die Entgeltordnung des Tarifvertrags der Länder (TV-L) auf dem Prüfstand“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vom Februar 2018 umzugehen, dass die

den rechtlichen Rahmen für Erwerbsarbeit so zu gestalten, dass die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern gewährleistet ist und die Notwendigkeit generativer Haus- und

Doch damit nicht genug: Frauen ziehen auch sonst häu- fig den Kürzeren: Sie arbeiten häufiger in Minijobs oder Teilzeit, steigen seltener in Führungspositionen auf und

Ein wirkungsvolles Entgelttrans- parenzgesetz muss aber auch für kleinere Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten gelten, insbesondere weil dort viele Frauen arbeiten und

Der Gesetzgeber muss endlich handeln: Eine gesetzliche Regelung zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit muss her, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Ent- geltpraxis

Der Rückstand liegt im Alter zwischen 25 und 30 Jahren noch bei 13 Prozent, wächst über die Jahre an und beträgt dann im Alter zwischen 61 und 65 Jahren 28 Prozent.. Erklärt