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Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

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Academic year: 2022

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Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Zutreffendes ist angekreuzt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten:

Die Stadt Villach, Tiefbau, vertreten durch die Bundeswasserbauverwaltung beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 12 – Wasserwirtschaft Villach, sowie die Verbund Hydro Power GmbH, hat mit Eingabe vom 9. Juli 2021 ein Ansuchen auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Drau, der Gail, dem Ossiacher Seebach und dem Magdalenensee-Abfluss gestellt.

Zweck des Projektes ist die Herstellung eines Hochwasserschutzes für ein HQ100 inkl.

Freibord im Gemeindegebiet der Stadt Villach.

Die jeweiligen Bauabschnitte sind im Projekt detailliert beschrieben und im Befund aufgenommen.

Für das umfassende Hochwasserschutzprojekt wurde ein Gewässerpflege- und Instandhaltungskonzept ausgearbeitet. Dieses Konzept sieht vor, wie in den jeweiligen Bauabschnitten die Eingriffe vorgenommen werden. Zusätzlich zum Gewässerbetreuungskonzept wurde eine ökologische Begleitplanung ausgearbeitet. Die Begleitplanung befasst sich mit Strukturierungsmaßnahmen, Bepflanzungsmaßnahmen und Begrünungsmaßnahmen.

Durch das Projekt werden Feuchtflächen im Ausmaß vom 4,77 Hektar betroffen. Die Hälfte davon betrifft Ufergehölzstreifen auf anthropogen überformten Standorten (2,33 Hektar) und den Biotoptyp Grauerlenauwald (ca. 1,2 Hektar).

Zusätzlich werden folgende Biotoptypen und zwar Obstbaumreihe, Laubbaumfeldgehölz und Ruderalfluren im Ausmaß von 8600 m² beeinträchtigt.

Insgesamt werden durch Neuschaffung unterschiedlichster Biotoptypen die Eingriffe kompensiert. Es werden durch die Anlage naturnaher Ufergehölzbestände, Flachwasserzonen, Uferstrukturierungen, Schotterbänke ca. 5 Hektar Feuchtlebensräume neu geschaffen. Des Weiteren wird im Bereich der sogenannten Prossowitscher Au der rechts orografisch rechtsufrig vorhandene Begleitweg so baulich verändert, dass eine Befahrung mit unterschiedlichen KFZ bzw. ein Begehen nicht mehr möglich ist. Dadurch wird die Prossowitscher Au wieder an das Flusssystem

Natur- und Umweltschutz 9500 Villach, Rathaus www.villach.at

Auskunft Mag.a Laura Neumann T 04242 / 205-2410

F 04242 / 205-2199 E laura.neumann@villach.at Zahl: 1/NU-N-64/21

Villach, 10. November 2021

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angebunden. Jährliche Hochwässer können dann die Dynamik eines Augewässers beeinflussen und mitgestalten.

Die dem Ansuchen angeschlossenen Projektunterlagen wurden von einem Amtssachverständigen für Naturschutz geprüft und beurteilt.

Die Stadt Villach, Natur- und Umweltschutz ordnet in ggst. Angelegenheit eine mündliche Verhandlung gemäß §§ 4, 5 Abs. 1 lit. b, 8, 9, 12, 52 und 58 Kärntner Naturschutzgesetz 2002 – K-NSG 2002 an.

Ort

Congress-Center Villach, Gottfried-von-Einem-Saal Nord, Europaplatz 1, 9500 Villach

Hinweis: auf Grund der aktuellen Situation, ersuchen wir Sie eine FFP2-Maske mitzuführen und während des Aufenthalts in der Örtlichkeit durchgehend zu verwenden. Im Übrigen findet die Verhandlung unter Einhaltung der aktuellen Bestimmungen hinsichtlich der Covid 19 Pandemie statt.

Datum 01.12.2021

Zeit 11:30 Uhr

Bitte kommen Sie persönlich zur Verhandlung. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.

Bitte kommen Sie persönlich zur Verhandlung oder entsenden Sie an Ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein.

Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.

Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

- wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.B. einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,

- wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte sein/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,

- wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder,

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- wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.

Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung und folgende Unterlagen mit:

Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:

Akt 1/NU-N-64/21 Ort

Magistrat Villach, Abteilung Natur- und Umweltschutz Datum

ab Zustellung der Anberaumung

Zeit

Mo – Do 8.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Stiege, Stock, Zimmer 3. Stock/Zimmer 333

Abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung wird die Verhandlung an der Amtstafel der Gemeinde

durch Verlautbarung Internet www.villach.at kundgemacht.

Als Antragsteller/-in beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Behinderung, zwingende berufliche Behinderung oder Urlaubsreise) nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.

Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung, während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein. Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen erhoben werden:

Ort

Magistrat Villach, Abteilung Natur- und Umweltschutz Datum

ab Zustellung der Anberaumung

Zeit

Mo – Do 8.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Stiege, Stock, Zimmer 3. Stock/Zimmer 333

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens betrifft, können Sie binnen zwei Wochen

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nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Für den Bürgermeister:

Mag.a Laura Neumann Abteilungsleiterin

Diese Verständigung ergeht an:

1. Stadt Villach, Tiefbau, im Hause tiefbau@villach.at

2. Verbund Hydro Power GmbH, Europaplatz 2, 1150 Wien –

Karlhans.Ogertschnig@verbund.com, hydropower@verbund.com

3. Bundeswasserbauverwaltung beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt.

12 – Wasserwirtschaft Villach, Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach – abt12.postVL@ktn.gv.at

4. Republik Österreich, Verwaltung des öffentlichen Wassergutes – ÖWG, Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 12 – Wasserwirtschaft, Uabt.

Schutzwasserwirtschaft – ÖWG, Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt – abt12.oewg@ktn.gv.at

5. Herrn Mag. Gerald KARL, Bihabergstraße 16/3, 3013 Pressbaum – gerald- _karl@yahoo.com

6. Ing.in Gisela Karl-Warmuth, Drausteig 11, 9500 Villach – g.karl- warmuth@gmx.at

7. flussbau iC GesmbH, 10. Oktober-Straße 23, 9500 Villach – i.niederbichler@ic-group.org

8. Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz, Ing. Klaus Kleinegger, Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt – klaus.kleinegger@ktn.gv.at, abt8.naturschutz@ktn.gv.at 9. ASFINAG Service GmbH, Traunuferstraße 9, 4052 Ansfelden

10. ASFINAG Autobahnmeisterei Villach-Zauchen, Steinbruchstraße 2 a, 9523 Villach-Landskron

11. Kärnten Netz GmbH, Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt

12. Kärnten Netz GmbH, St. Magdalener-Straße 81, 9500 Villach

13. Stadt Villach, Stadt- und Verkehrsplanung, im Hause – planung@villach.at 14. Herrn Thomas Petschar, Dueler Weg 31, 9500 Villach

15. Herrn Dieter Zauchenberger, Dueler Weg 21/2, 9500 Villach 16. Herrn Ing. Josef KARL, Harpfenweg 1, 9500 Villach

17. Frau Mag. Paula Elisabeth Scherzer, Drausteig 16, 9500 Villach 18. Herrn Johann Gietler, Drausteig 18/1, 9500 Villach

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19. Herrn Ing. Erich Gietler, Schützenstraße 4, 9500 Villach

20. Herrn Siegfried Bialowas, Dr. Semmelweis-Straße 16/35, 9500 Villach 21. Herrn Ing. Johannes Köchel, St. Agathen 3/2, 9500 Villach

22. Agrargemeinschaft Nachbarschaft Perau und Agathen, Obm. Johannes Striednig, Margeritenstraße 30, 9500 Villach

23. Herrn Dr. Dieter Schöffmann, Hangstraße 16, 9800 Spittal an der Drau 24. Frau Ingrid Kniewallner, Leopold-Hrazdil-Straße 6/9, 9500 Villach 25. Frau Siegrun Sommer, Leopold-Hrazdil-Straße 8/15, 9500 Villach 26. Herrn DI Gert GABRIEL, Valentin-Schöffmann-Weg 4, 9500 Villach 27. Herrn DI Egon GABRIEL, Hart 60, 9587 Riegersdorf

28. Herrn Herbert Schöffmann, Oberdorf 9, 6074 Rinn

29. Frau Gudrun Tontsch, St. Agathen-Weg 44/2, 9500 Villach 30. Herrn Ing. Josef GABRIEL, 8503 St. Josef 172

31. Rechtsnachfolge nach Josef Köll (Gst. 320/50 KG 75432 Perau), p.A.

Bezirksgericht Villach, Peraustraße 25, 9500 Villach

32. Herrn Mag. Achim Fischer, Falkenweg 9a/8, 9504 Villach-Warmbad 33. Frau Anna Gatternig, Schmiedweg 4/1, 9500 Villach

34. Gertrude und Johann Innerhofer, Andreas-Hofer-Weg 18/2, 9523 Villach- Landskron

35. Frau Anna Maria Löe, Dr. Schärf-Straße 3, 9524 Villach-St. Magdalen 36. Frau Irene Pacher, Dr. Schärf-Straße 1a/1, 9524 Villach-St. Magdalen 37. VIV Villacher Immobilien Vermögensverwaltung GmbH & CO KEG,

Geschäftsgruppe 4, im Hause

38. Herrn Karl Katholnig, Peter-Melcher-Straße 24, 9524 Villach-St. Magdalen 39. Herrn Roland Katholnig, St. Leonhard 63, 9587 Riegersdorf

40. Herrn Paul Katholnig, Birkenweg 8, 9241 Föderlach

41. Wasserverband Treffner- und Ossiacher Seebach, Marktgemeinde Treffen, Marktplatz 2, 9521 Treffen am Ossiacher See

42. Frau Sabine Stangl-Kreuter, Seebach 1, 9523 Villach-Landskron 43. Imerys Fused Minerals GmbH, Seebach 2, 9523 Villach-Landskron 44. Frau Brigitte Unterhauser, Seebach 1b/2, 9523 Villach-Landskron 45. Papyrus GmbH, Europastraße 2, 9524 Villach-St. Magdalen

46. Fachhochschule Kärnten Gemeinn. Privatstiftung, Europastraße 4, 9524 Villach-St. Magdalen

47. Frau Ursula Kreuter, Seebach 3, 9523 Villach-Landskron 48. Herrn Helmut Petschar, Dueler Weg 33, 9500 Villach

49. Herrn DI (FH) Andreas Petschar, Kleinsattelstraße 74, 9500 Villach 50. Herrn Johann Ebner, Draupromenade 19, 9500 Villach

51. Herrn Anton Weinstich, Draupromenade 21/1, 9500 Villach 52. Frau Caroline Schüttner, Draupromenade 27, 9500 Villach 53. Andreas Adami Privatstiftung, Kohlmarkt 5/2, 1010 Wien 54. HS Bauträger GmbH, Thomas-Klestil-Platz 3, 1030 Wien 55. ÖBB Infrastruktur AG, Praterstern 3, 1020 Wien

56. ÖBB Infrastruktur AG, Heizhausstraße 25, 9500 Villach

57. Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 9 – Straßen und Brücken (Landesstraßenverwaltung), Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt – abt9.post@ktn.gv.at

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Referenzen

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