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MA Wien, 04. November 2021 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG

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Academic year: 2022

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Verkehrsverbindung: Linien U1, U3 – Station Stephansplatz; Autobuslinien 1A, 3A, Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8 –13 Uhr

Wipplingerstraße 8, 1010 Wien

Telefon +43 1 4000 97127 Fax +43 1 4000 99 97115 post@ma63.wien.gv.at

www.gewerbe.wien.gv.at

MA 63 – 878641-2021 Wien, 04. November 2021

Wien 22., Ada-Lovelace-Straße 1 HOOKIPA Biotech GmbH

Genehmigung einer Betriebsanlage gemäß §§ 77, 77a GewO 1994

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gegenstand: Antrag der HOOKIPA Biotech GmbH auf Genehmigung einer Betriebsanlage im Standort 1220 Wien, Ada-Lovelace-Straße 1, zur Ausübung der Gewerbe „Herstellung von Arzneimitteln und Giften“ und „Großhandel mit Arzneimitteln und Giften“.

Die HOOKIPA Biotech GmbH errichtet am Standort Wien 22., Ada-Lovelace-Straße 1, ihre

pharmazeutische Produktionsanlage zur Herstellung von biotechnologisch bearbeiteten Zellkulturen und deren Aufreinigung zu aktiven pharmazeutischen Wirksubstanzen.

Die Anlage wird nach dem neuesten Stand der Technik errichtet und unter jederzeit guter Pharmazeutischer Hersteller Praktik (cGMP) durchgehend betrieben. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einem Hauptgebäude, sowie einem technischen Nebengebäude für die Energieversorgung.

Im Erdgeschoss befindet sich der Zugang, Office- und Logistikräume, ein Kühllager für Produkte, sowie der Personalaufenthaltsbereich; im Obergeschoss die pharmazeutischen Produktionsanlagen und ein QC-Labor und im Dachgeschoss befinden sich die Haustechnischen Einrichtungen zur Versorgung der Betriebsräume. Im Dachgeschoß werden entlang der Süd- und Ost-Fassade PV-Module blendfrei vertikal montiert. Der dadurch gewonnene Strom wird in der Produktion verwendet.

Am Standort werden 60-120 Mitarbeiter in bis zu drei Schichten beschäftigt. Im Endausbau der Produktion werden die Betriebszeiten 24 Stunden und 7 Tage pro Woche betragen. Die Mitarbeiter werden zum Großteil mit den öffentlichen Verkehrsmitteln den Arbeitsplatz erreichen.

Fahrradabstellplätze mit E-Ladeeinrichtungen werden zur Verfügung gestellt und 14 PKW-Abstellplätze werden errichtet.

(2)

Zur Behandlung dieses Ansuchens wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:

Montag, dem 20. Dezember 2021, um 09:00 Uhr 1010 Wien, Wipplinger Straße 8, 3. Stock, Zimmer 309

HINWEIS: Um das Risiko einer Infektion mit COVID-19 für alle Menschen gering zu halten, haben sämtliche Beteiligte die 3G-Regel einzuhalten und werden zusätzlich ersucht,

a) möglichst wenige Personen pro Partei/Organisation/Dienststelle zu entsenden bzw. alleine zu erscheinen;

b) sowohl im Wartebereich als auch im Verhandlungsraum stets darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,00 m zu allen anderen Personen eingehalten wird;

c) das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich gut abdeckenden FFP 2 Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) ist verpflichtend. Die FFP 2 Maske (oder eine gleichwertige bzw. höherwertige Maske) ist selbst zu organisieren.

Sollte keine FFP 2-Maske (oder eine gleichwertige bzw. höherwertige Maske) getragen werden oder die Einhaltung der „3-G-Regel“ nicht nachgewiesen werden können, ist die Teilnahme an der Verhandlung nicht erlaubt und wird die Verhandlung sodann in Abwesenheit der jeweiligen Person durchgeführt.

Sofern ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, wird vorrangig um Übermittlung einer schriftlichen Stellungnahme bis zum Verhandlungstermin ersucht.

Sollte eine persönliche Teilnahme erfolgen, so ist eine vorherige telefonische oder elektronische Voranmeldung bis 17. Dezember 2021 erforderlich. (Tel: +43 1 4000 97107 (Frau Zendron) oder schriftlich an post@ma63.wien.gv.at)

Die Behörde behält sich eine kurzfristige Abberaumung bzw. Verschiebung vor, wenn die pandemierechtlichen Vorgaben dies verlangen.

Die für die Beurteilung erforderlichen technischen Unterlagen sind in der Magistratsabteilung 63, Wipplingerstraße 8, 1. Stock, Zimmer 137, Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 Uhr – 13.00 Uhr, bis 17. Dezember 2021 zur Einsichtnahme der Beteiligten aufgelegt. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel: +43 1 4000 97107 (Frau Zendron) oder schriftlich an post@ma63.wien.gv.at ist zwingend erforderlich.

Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person entsenden oder gemeinsam mit der bevollmächtigten Person an der

Verhandlung teilnehmen. Bevollmächtigte Person kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene

Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.

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Die bevollmächtigte Person muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht ausweisen können.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

- wenn es sich bei der bevollmächtigten Person um eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, Notarin oder Notar, Wirtschaftstreuhänderin oder Wirtschaftstreuhänder – handelt,

- wenn es sich bei der bevollmächtigten Person um Familienmitglieder (beziehungsweise Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionärin oder Funktionär von Organisationen), die uns bekannt sind, handelt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, - wenn Beteiligte gemeinsam mit ihren Bevollmächtigten zu uns kommen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Sachbearbeiterin unter +43 1 4000 97127 gerne zur Verfügung.

Diese Bekanntmachung ergeht abgesehen von persönlichen Verständigungen auch :

zur Öffentlichen Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit von

08. November 2021 bis 20. Dezember 2021,

zur Kundmachung im Internet auf der Seite der Behörde im selben Zeitraum,

durch Kundmachung in einer in der Gemeinde verbreiteten periodisch erscheinenden Zeitung (Kurier)

Anschlag in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern (gemäß § 356 Abs. 1 GewO 1994

Die Entscheidung in diesem Genehmigungsverfahren wird mittels Bescheid erfolgen.

Allfällige weitere entscheidungsrelevante Informationen, die zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung noch nicht vorgelegen sind, liegen in der Folge während des Genehmigungsverfahrens bei der Behörde während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme kann jedermann zum Antrag Stellung nehmen.

Gemäß § 42 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG iVm § 356 Abs. 4 GewO 1994 verlieren in diesem Verfahren jene Nachbarn im Sinne des § 75 Abs. 2 GewO 1994, die nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der

Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 74 Abs. 2 Z. 1, 2, 3 oder 5 GewO 1994 gegen die Anlage erheben, ihre Stellung als Partei (Parteirechte sind z. B. Akteneinsicht, Parteiengehör,

Bescheidzustellung, Beschwerderecht).

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der

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Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der

rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Als Nachbar*in besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Verhandlung. Ein Erscheinen zur Verhandlung ist nur erforderlich, wenn beabsichtigt ist, mündlich Einwendungen vorzubringen.

Rechtsgrundlagen: §§ 40 bis 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG sowie §§ 79c und 356 Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994.

Als Antragstellerin beziehungsweise Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihre Vertretung diese versäumt).

Gegen diese Anberaumung ist zufolge § 19 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 kein Rechtsmittel zulässig.

Für Rückfragen steht Ihnen der Sachbearbeiter unter +43 1 4000 97127 gerne zur Verfügung.

Zur Verhandlung werden geladen:

1.) die HOOKIPA Biotech GmbH zu Handen Ing. Udo Altphart - per e-Mail (office@adenbeck.at) 2.) das Arbeitsinspektorat Wien Nord und NÖ Weinviertel, Wien 1, Fichtegasse 11, per E-Mail 3.) die MA 36-A zu Handen Dipl.-Ing. Dr. Sagl per E-Mail + per ELAK

4.) die MA 36-B zu Handen Dipl.-Ing. Stiegler per E-Mail + per ELAK 5.) die MA 37-KSB zu Handen Herrn DI Schlederer per E-Mail + ELAK 6.) die MA 45 zu Handen Ing. Wolfgang Walzer per E-Mail + per ELAK 7.) die MA 22 Lärm zu Handen Herrn Ing. Weghofer per E-Mail + per ELAK 8.) die MA22 Luft zu Handen Dipl.-Ing. Dr. Ofner per E-Mail + per ELAK 9.) die Wien Kanal zu Handen Ing. Krenek per E-Mail

10.) die Wien 3420 Aspern Development AG, Seestadtstraße 27/13, 1220 Wien (als Eigentümerin

angrenzender Grundstücke)

Anschlag in folgenden unmittelbar benachbarten Häusern:

(Gemäß § 356 Abs. 1 GewO 1994 haben die Eigentümer dieser Häuser den Anschlag zu dulden.)

1.) Wien 22., Anna-Müller-Straße 17

2.) Wien 22., Ada-Lovelace-Straße 6 (U-Bahn-Station beim Stationswart)

3.) Wien 22., Großenzersdorfer Straße 59 (Stellantis – „GM/Opel-Werk“ – Haupteingang)

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Anschlag an der Amtstafel und auf der Internetseite der Behörde von 08.11. bis 20.12.2021

Mit freundlichen Grüßen Für den Abteilungsleiter:

Mag. Schuster (elektronisch gefertigt)

##signaturplatzhalter## Dieses Dokument wurde amtssigniert.

Information zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:

https://www.wien.gv.at/amtssignatur

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