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Entscheidungen - NPD-Verbotsverfahren: Beschluss über die Durchführung der mündlichen Verhandlung

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Academic year: 2022

Aktie "Entscheidungen - NPD-Verbotsverfahren: Beschluss über die Durchführung der mündlichen Verhandlung"

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(1)

- Bevollmächtigte: 1.Prof. Dr. Christoph Möllers,

c/o Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin, 2. Prof. Dr. Christian Waldhoff,

c/o Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin - BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvB 1/13 -

IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren

über die Anträge

1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorga- nisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommu- nalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig.

2. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorga- nisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommu- nalpolitische Vereinigung wird aufgelöst.

3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokra- ten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.

4. Das Vermögen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands einschließ- lich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frau- en und Kommunalpolitische Vereinigung wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Antragsteller: Bundesrat,

vertreten durch den Präsidenten des Bundesrates, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,

Antragsgegnerin: Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), vertreten durch den Bundesvorsitzenden Frank Franz, Seelenbinderstraße 42, 12555 Berlin,

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- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Peter Richter, LL.M., Birkenstraße 5, 66121 Saarbrücken -

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsident Voßkuhle, Landau,

Huber, Hermanns, Müller, Kessal-Wulf, König, Maidowski

gemäß § 45 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)

am 2. Dezember 2015 beschlossen:

Die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats ist durchzuführen.

Voßkuhle Landau Huber

Hermanns Müller Kessal-Wulf

König Maidowski

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(3)

Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 2. Dezember 2015 - 2 BvB 1/13

Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 2. Dezember 2015 - 2 BvB 1/13 - Rn. (1 - ), http://www.bverfg.de/e/

bs20151202_2bvb000113.html

ECLI ECLI:DE:BVerfG:2015:bs20151202.2bvb000113

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