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FAQ Förderung der Weiterbildung Häufig gestellte Fragen zum Verfahren

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Academic year: 2022

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FAQ – Förderung der Weiterbildung Häufig gestellte Fragen zum Verfahren

1. Welche Voraussetzungen muss der Arzt * in Weiterbildung (AiW) für die Gewährung einer Förderung erfüllen?

Der Arzt in Weiterbildung muss

- zu Beginn des Förderzeitraumes grundsätzlich jünger als 60 Jahre sein, - eine deutsche Approbation besitzen und

- den Weiterbildungsabschnitt, dessen Förderung beantragt ist, zur Erlangung einer förderfähigen Facharztkompetenz benötigen und diesen zuvor noch nicht abgeleistet haben.

2. Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Arzt in Weiterbildung

- bereits eine Weiterbildung absolviert hat, für die eine Förderung gewährt worden ist oder

- den Weiterbildungsabschnitt für die Erlangung der Fachkompetenz nicht benötigt oder

- zum Facharzt für Allgemeinmedizin bereits eine Facharztausbildung absolviert hat, die ihm eine Zulassung im hausärztlichen Versorgungsbereich ermöglicht oder

- bereits 24 Monate für seine Weiterbildung gefördert wurde oder

- die ausbildende grundversorgende fachärztliche Praxis nicht überwiegend konservativ tätig ist.

3. Über welche Genehmigungen muss der weiterbildende Arzt verfügen?

a) Weiterbildungsbefugnis/-ermächtigung

Die erforderliche Weiterbildungsbefugnis/-ermächtigung kann bei der Abteilung Weiterbildung der Ärztekammer Nordrhein beantragt werden.

Die bei der Ärztekammer zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter: http://www.aekno.de/page.asp?pageID=5203#Weiterbildung

*

Die in diesem Dokument der einfacheren Lesbarkeit halber verwendeten männlichen Personen- und Berufsbe- zeichnungen schließen jeweils die weibliche Form mit ein.

1

(2)

FAQ – Förderung der Weiterbildung

2 b) Genehmigung der Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung

Die Genehmigung zur Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung muss vorliegen und kann ebenfalls bei der KV Nordrhein zusammen mit dem Antrag auf Förderung der Weiterbildung beantragt werden.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter:

https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/

4. Wer muss den Antrag auf Förderung der Weiterbildung stellen bzw.

unterschreiben?

a) Bei einem in Einzelpraxis zugelassenen Vertragsarzt ist dieser als Weiterbilder Antragsteller und unterzeichnet die Anträge.

b) Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder

überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) stellen diejenigen Ärzte den Antrag, die über die Weiterbildungsbefugnis verfügen und unterzeichnen diesen auch.

c) Wenn ein angestellter Arzt die Weiterbildung durchführt, kann der Antrag nicht von ihm allein gestellt werden. Arbeitet der angestellte Arzt in einer Einzelpraxis muss der Praxisinhaber den Antrag mit unterzeichnen.

Arbeitet er hingegen bei einer BAG/ÜBAG müssen die Partner der BAG den Antrag zusätzlich unterzeichnen.

d) Bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) muss der Antrag von dem Geschäftsführer bzw. Prokuristen des jeweiligen MVZ sowie von den zur

Weiterbildung befugten Ärzten, die die jeweilige Weiterbildung durchführen, unterschrieben werden.

Der Arzt in Weiterbildung muss nur die Erklärung des Arztes in Weiterbildung, die Einwilligung zur Datenerhebung sowie seinen Lebenslauf unterzeichnen, nicht jedoch den Antrag auf Förderung.

5. Was muss dem Antrag beigefügt werden?

Die Antragsunterlagen bestehen aus:

- Antragsformular,

- „Persönliche Erklärung des zur Weiterbildung befugten Antragstellers“, - „Persönliche Erklärung des Arztes in Weiterbildung”

- „Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung Antragsteller“,

- „Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung Arzt in Weiterbildung“

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter:

https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/

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FAQ – Förderung der Weiterbildung

3 Folgende Anlagen sind beizufügen:

- tabellarischer Lebenslauf des Arztes in Weiterbildung,

- Kopie der Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung, - Ggf. Berufserlaubnis

- Zeugnisse des Arztes in Weiterbildung über die bereits abgeleisteten Weiterbildungsabschnitte, hilfreich wäre eine Bescheinigung der Ärztekammer, aus der ersichtlich ist, welche Weiterbildungszeiten zur Erlangung der Facharztkompetenz (in Monaten) noch erforderlich sind

- „Weiterbildungsplan“ des Arztes in Weiterbildung

6. Aus welchem Grund werden Zeugnisse des Arztes in Weiterbildung über vorangegangene Weiterbildungsabschnitte angefordert?

Die Zeugnisse bzw. die Bescheinigung der Ärztekammer werden angefordert, um zu überprüfen, ob der beantragte Zeitraum zur Erlangung der Facharztkompetenz benötigt wird.

7. Was ist unter dem angeforderten Weiterbildungsplan des Arztes in Weiterbildung zu verstehen?

Soweit dem Arzt in Weiterbildung bereits bekannt ist, welche Weiterbildungs-

abschnitte sich bis zum Abschluss der Facharztprüfung anschließen werden, müssen diese formlos aufgelistet werden.

8. Was ist bei bereits im Ausland absolvierten Weiterbildungsabschnitten zu beachten?

Bei im Ausland absolvierten Weiterbildungsabschnitten muss eine Bescheinigung der Ärztekammer Nordrhein vorgelegt werden, aus der ersichtlich ist, welche Weiterbildungsabschnitte anerkannt werden und welche Abschnitte noch zu absolvieren sind.

9. Was ist zu beachten, wenn der Arzt in Weiterbildung in Teilzeit arbeiten möchte?

Laut Ärztekammer Nordrhein handelt es sich bei einer Tätigkeit im Umfang von 38,5 - 40 Wochenstunden um eine Vollzeitbeschäftigung. Eine geringere

Wochenstundenzahl wird als Teilzeitbeschäftigung eingestuft.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung des Arztes in Weiterbildung wird eine Teilzeitgenehmigung der Ärztekammer Nordrhein benötigt.

Das Formular für die Beantragung der Teilzeitbeschäftigung finden Sie

unter: http://www.aekno.de/downloads/aekno/merk-wb-teilzeit-2015.pdf

Die Länge des Förderzeitraums und die Höhe des Fördergeldes werden dem

Umfang der Teilzeitbeschäftigung entsprechend angepasst.

(4)

FAQ – Förderung der Weiterbildung

4 10. Ist das Antragsverfahren kostenpflichtig?

Nein, das Antragsverfahren auf Förderung der Weiterbildung ist kostenlos.

11. Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages?

Als gesamte Bearbeitungsdauer (inklusive der vorgeschalteten erforderlichen Genehmigungen, vgl. Fragen 3 und ggf. 9) sollten Sie ca. acht Wochen einplanen.

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Sollten Unterlagen fehlen, würden wir diese mit der Eingangsbestätigung anfordern. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.

12. Kann der Antrag auch per E-Mail oder Fax gestellt werden?

Der unterschriebene Antrag sollte per Fax oder als E-Mail-Anhang geschickt werden.

Es ist nicht nötig den Originalantrag nochmals per Post zuzusenden.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag per E-Mail an uns zu versenden und hierbei über die Einstellungen Ihrer E-Mail gleichzeitig eine Lesebestätigung anzufordern. Mit Erhalt dieser Lesebestätigung haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Antrag bei uns

eingegangen ist.

E-Mail:

Antraege.Weiterbildungsassistenten@kvno.de Fax:

0211/5970-33224

13. Wo findet man…

… Praxen, die Ärzte in Weiterbildung suchen, bzw. Ärzte in Weiterbildung, die eine Praxis suchen?

Auf der Internetseite https://www.kvboerse.de/ können aktuelle Anzeigen eingesehen bzw. neue Anzeigen geschaltet werden.

… weiterbildungsbefugte Ärzte?

Die Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht bei Zustimmung des Weiterbilders die aktuellen Befugnisse unter:

http://www.aekno.de/arztsuche/wbbefugteneu/maske.asp

… die Richtlinie zur Förderung der KV Nordrhein?

Für Hausärzte finden Sie die Richtlinie unter:

https://www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/amtliche_bekanntmachungen/2020/20

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FAQ – Förderung der Weiterbildung

5 200629_richtlinie_foerderung_allgem.pdf

bzw. unter:

https://arzt-sein-in-nordrhein.de/wp-content/uploads/2020/06/Richtlinie-Förderung- Allgemeinmedizin-ab-01.07.2020-Veröffentlichung-.pdf

Für grundversorgende Fachärzte finden Sie die Richtlinie unter:

https://www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/amtliche_bekanntmachungen/2020/2 0200629_richtlinie_foerderung_grund_fach.pdf

bzw. unter:

https://arzt-sein-in-nordrhein.de/wp-content/uploads/2020/06/Richtlinie-Förderung- grundversorgender-Fachärzte-ab-01.07.2020-Veröffentlichung-.pdf

… die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V auf Bundesebene?

Die Vereinbarung finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter:

http://www.kbv.de/html/2757.php

… einen Mustervertrag zur Anstellung eines Arztes in Weiterbildung?

Die KV Nordrhein bietet keine Musterverträge an, da es sich bei dem Arbeitsvertrag um eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Weiterbilder und dem Arzt in Weiterbildung handelt, die individuell abgestimmt werden kann.

Wichtig ist, dass das Fördergeld von monatlich 5.000 € für eine Vollzeitstelle,

bezogen auf die Jahre der Dauer der ärztlichen Tätigkeit des Arztes in Weiterbildung auf den im Tarifvertrag Ärzte der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) angepasst werden muss.

… den aktuell gültigen Tarifvertrag der kommunalen Arbeitgeberverbände?

Den Tarifvertrag finden Sie unter:

http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraegetexte/tv-aerzte/tv-aerzte-vka/

14. Wann und wie funktioniert die Auszahlung des Fördergeldes an den Weiterbilder?

Nach Erhalt des Förderbescheides und Beginn des Förderzeitraums, wird das

Fördergeld monatlich, jeweils zum letzten Tag des Monats, auf das Konto der Praxis

überwiesen.

(6)

FAQ – Förderung der Weiterbildung

6 15. Was ist bei der Weitergabe des monatlichen Förderbetrages an den Arzt in Weiterbildung zu beachten?

Das monatliche Bruttogehalt muss mindestens der Höhe des monatlichen Fördergeldes entsprechen und sich am Tarifvertrag Ärzte der VKA orientieren.

Zusätzlich hierzu (nicht aus der Fördersumme) müssen die

Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) durch den Arbeitgeber abgeführt werden.

16. Wann muss der bewilligte Förderbetrag durch die weiterbildende Praxis aufgestockt werden?

Nach § 5 Abs. 9 der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß 75 a SGB V ist der Förderbetrag durch die anstellende Praxis bzw. das anstellende MVZ auf die im Krankenhaus übliche Vergütung anzuheben.

Sollten Sie von dieser Regelung betroffen sein, können Sie für die Differenz

zwischen dem tariflichen Bruttogehalt und dem Förderbetrag einen formlosen Antrag bei der Honorarabteilung der Hauptstelle der KV Nordrhein stellen, damit eine

Anpassung des Regelleistungsvolumens (RLV) geprüft und ggf. gewährt werden kann.

17. Wann und wie erhält der Arzt in Weiterbildung die LANR?

Sollte Ihr AiW bereits aus einer stationären Tätigkeit eine LANR erhalten haben, so ändern sich lediglich die letzten beiden Stellen seiner 9-stelligen LANR, der

sogenannte Fachgruppencode. Diese Stellen lauten im Rahmen der Tätigkeit als Weiterbildungsassistent in der ambulanten Versorgung dann „xxxxxxx 85“. Sofern ihr AiW noch nicht über eine LANR verfügt, wird diese von der Kassenärztlichen

Vereinigung Nordrhein vergeben. In beiden Konstellationen erhält er nach Beginn der Fördermaßnahme automatisch per Post ein Anschreiben mit der LANR, welche nur zu Evaluations- und nicht zu Abrechnungszwecken dient.

18. Wie muss der Arzt in Weiterbildung auf dem Stempel bzw. Rezept aufgeführt werden?

Der Arzt in Weiterbildung darf ebenfalls Rezepte unterschreiben. Er arbeitet unter der Aufsicht des Weiterbilders. Vorname, Name und Berufsbezeichnung (Arzt) des Arztes in Weiterbildung müssen ergänzt werden. Ferner werden die BSNR der Praxis und die LANR des Weiterbilders angegeben.

19. Darf ein Arzt in Weiterbildung am Notdienst teilnehmen und wie sind die Voraussetzungen?

Ein Arzt in Weiterbildung darf am Notdienst teilnehmen. Er muss hierfür einen Antrag

auf Aufnahme in das Vertreterverzeichnis bei der zuständigen Kreisstelle stellen. Soll

eine Teilnahme am allgemein ärztlichen Notdienst erfolgen, ist darüber hinaus eine

Teilnahme am Kurs „Arzt im Rettungsdienst“ erforderlich.

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FAQ – Förderung der Weiterbildung

7 20. Darf ein Arzt in Weiterbildung Urlaubs- und /oder Krankheits-

vertretungen machen?

Ein Arzt in Weiterbildung darf keine Urlaubs- und/oder Krankheitsvertretungen machen.

21. Was ist bei der vorzeitigen Beendigung einer genehmigten Weiterbildung zu beachten?

Sollte eine genehmigte Weiterbildung vor Ablauf des Endes der Genehmigung

vorzeitig beendet werden, ist dies der KV gegenüber unverzüglich anzuzeigen, damit die Auszahlung der bewilligten Fördergelder eingestellt werden kann und somit Rückforderungsprozesse vermieden werden können. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass kein Anspruch auf Übertragung zuvor genehmigter Fördergelder auf einen neuen Weiterbildungsassistenten besteht.

22. In welchen Fällen muss das Fördergeld zurückgezahlt werden?

Eine Rückforderung von Fördergeldern kommt insbesondere in Betracht, wenn

- der Weiterbildungsabschnitt die von der Ärztekammer Nordrhein vorgesehene Mindestdauer unterschreitet,

- die Facharztprüfung nicht im geförderten Fachgebiet, sondern in einem anderen Fachgebiet abgelegt wird,

- das monatliche Fördergeld nicht in vollem Umfang an den Arzt in Weiterbildung weitergegeben wird (vgl. Frage 15).

23. Was passiert, wenn die Weiterbildung z. B. wegen Schwangerschaft oder Elternzeit unterbrochen werden muss?

Die weiterbildende Praxis muss vor Beginn der Unterbrechung schriftlich mitteilen, ab welchem Datum die Weiterbildung unterbrochen werden soll. Für die Weiterführung der Beschäftigung in der Praxis muss anschließend ein neuer Antrag auf Förderung für den restlichen Zeitraum gestellt werden. Dies gilt ebenfalls für die Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes/einer angestellten Ärztin in Weiterbildung.

24. Was muss bei einem Praxiswechsel des Arztes in Weiterbildung beachtet werden?

Im Falle eines Praxiswechsels ist darauf zu achten, dass die jeweiligen

Weiterbildungsabschnitte die Mindestdauer für die Anrechnung bei der Ärztekammer Nordrhein nicht unterschreiten. Bevor ein neuer Antrag auf Förderung der

Weiterbildung für die neue Praxis bearbeitet werden kann, muss die bisherige Praxis die Beendigung der dortigen Weiterbildung schriftlich mitgeteilt haben.

Dem neuen Antrag auf Förderung der Weiterbildung muss der Arzt in Weiterbildung

die Anlagen zum Antrag (siehe Frage 5) nicht erneut beifügen.

(8)

FAQ – Förderung der Weiterbildung

8 25. Was passiert, wenn der Arzt in Weiterbildung in einen anderen KV-Bereich wechselt?

Die Zuständigkeit der KV Nordrhein endet in diesem Fall. Ggf. kann bei der dann zuständigen anderen KV ein entsprechender Antrag gestellt werden.

26. Wann kann sich der Arzt in Weiterbildung zur Facharztprüfung anmelden?

Die Anmeldung zur Facharztprüfung ist bereits vier Wochen vor Ende der Weiterbildungszeit möglich.

27. Darf der Arzt in Weiterbildung in dem Zeitraum zwischen Ende der Weiterbildung und Facharztprüfung in der Praxis weiter tätig sein?

Dies ist möglich, sofern der Arzt in Weiterbildung auch nach Abschluss der

Facharztprüfung als Facharzt in dieser Praxis an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen möchte (z.B.: Jobsharing, Praxisübernahme etc.) und ein entsprechender Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss bereits gestellt wurde. Eine

Förderung kann für diesen Zeitraum allerdings nicht gewährt werden.

28. Wer ist Ansprechpartner für darüber hinausgehende Fragen?

Sachbearbeiter*innen:

Für den Bereich Düsseldorf

Iris Siemons: 0211/5970-8153

Jeanine Rüsing 0211/5970-8165

Yasmine Ökmen 0211/5970-8021

Für den Bereich Köln

Jannis Kalthoff 0211/5970-8313

Nicolas Hof 0211/5970-8493

Antraege.Weiterbildungsassistenten@kvno.de

Bei Fragen zur Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer:

https://www.aekno.de/aerztekammer/ansprechpartner/kontakt-zur-weiterbildung

Stand: 02.07.2021

(9)

Stand: 23.08.2021 Seite 1 von 16 Abteilung Sicherstellung, 40182 Düsseldorf

Ansprechpartner/-innen:

Iris Siemons Jannis Kalthoff Nicolas Hof

 0211 / 59 70 – 8153

 0211 / 59 70 – 8313

 0211 / 59 70 – 8493

 0211 / 59 70 – 33224

Antraege.Weiterbildungsassistenten@kvno.de

Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen nach dem Antragseingang ab.

Nach der Durchsicht des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Antrag

auf Gewährung einer Förderung für die Beschäftigung eines Arztes* in Weiterbildung

- Grundversorgende Fachärzte -

nach der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

Neuantrag □ Verlängerungsantrag

zum Facharzt für _______________________________

1. Antragsteller

Einzelpraxis

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ___________________________________________________

(Name der BAG)

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) _______________________________________________

(Name des MVZ)

BSNR: I__I__I__I__I__I__I__I__I__I__I

_____________________________________________________________________________________

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte

_____________________________________________________________________________________

E-Mail-Adresse Telefonnummer

Ich, Anrede, Titel ________________________________ ggf. LANR: I__I__I__I__I__I__I__I__I__I Nachname ______________________________________ Vorname ___________________________

ggf. Facharztbezeichnung _______________________________________________________________

bin in o. g. Einzelpraxis zugelassener Vertragsarzt.

bin Vertretungsberechtigter der o. g. BAG.

bin Vertretungsberechtigter des o. g. MVZ.

*

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Antragsformular auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Formen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.

(10)

Stand: 23.08.2021 Seite 2 von 16

2. Arzt in Weiterbildung

Anrede, Titel ___________________________________ ggf. LANR: I__I__I__I__I__I__I__I__I__I Nachname _____________________________________ Vorname ___________________________

Geburtsdatum __________________________________ Telefonnr. __________________________

Wohnort _____________________________________________________________________________

(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

E-Mail-Adresse _______________________________________________________________________

3. zur Weiterbildung befugter Arzt (Weiterbilder)

Der Arzt in Weiterbildung ist folgendem/n Weiterbilder(n) zugeordnet:

dem Antragsteller persönlich und / oder

dem/n folgenden beim Antragsteller tätigen Weiterbilder(n):

3.1 Anrede, Titel ______________________________ LANR: I__I__I__I__I__I__I__I__I__I Nachname ___________________________________ Vorname ___________________________

Facharztbezeichnung _______________________________________________________________

3.2 Anrede, Titel ______________________________ LANR: I__I__I__I__I__I__I__I__I__I Nachname ___________________________________ Vorname ___________________________

Facharztbezeichnung _______________________________________________________________

3.3 Anrede, Titel ______________________________ LANR: I__I__I__I__I__I__I__I__I__I Nachname ___________________________________ Vorname ___________________________

Facharztbezeichnung _______________________________________________________________

3.4 Anrede, Titel ______________________________ LANR: I__I__I__I__I__I__I__I__I__I Nachname ___________________________________ Vorname ___________________________

Facharztbezeichnung _______________________________________________________________

4. Förderzeitraum

vom _______________ bis zum _______________

in Vollzeit

in Teilzeit (mind. Hälfte der wöchentlichen Regelarbeitszeit): ______ %

(11)

Stand: 23.08.2021 Seite 3 von 16

4. bereits absolvierte Weiterbildungsabschnitte

Anzahl Monate absolvierte Weiterbildungsabschnitte stationär ambulant

□ □

□ □

□ □

□ □

5. Angaben zu ggf. bereits erfolgten Förderungen

Hat der Arzt in Weiterbildung bereits eine Weiterbildung absolviert, für die eine Förderung gewährt worden ist?

nein

ja, in der Praxis _____________________________________________________________________

(Name der Praxis)

_____________________________________________________________________________________

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte

Diese Tätigkeit wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung ____________________________________

(Name der Kassenärztlichen Vereinigung) im Zeitraum vom _______________ bis zum _______________ finanziell gefördert.

(12)

Stand: 23.08.2021 Seite 4 von 16 Die für diesen Antrag notwendigen und im Folgenden aufgeführten Unterlagen habe ich beigefügt:

1. Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung (nur erforderlich, sofern im Arztregister keine Eintragung vorliegt)

2. tabellarischer Lebenslauf des Arztes in Weiterbildung

3. Zeugnisse über die bereits absolvierten Weiterbildungsabschnitte des Arztes in Weiterbildung 4. Nachweis über eine Weiterbildungsplanung bzw. Nachweis über eine Verbundweiterbildung (z.

B. Rotationsplan) soweit die Planung abgeschlossen ist

5. erforderlichenfalls eine Bestätigung der Ärztekammer Nordrhein aus welcher ersichtlich wird, welche Weiterbildungsabschnitte zur Erlangung der betreffenden Facharztkompetenz benötigt wer- den und zuvor noch nicht abgeleistet worden sind

6. Persönliche Erklärung des Antragstellers zum Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Be- schäftigung eines Arztes in Weiterbildung (unter Verwendung des bzw. mit den Inhalten des hierfür verfügbaren Formulars)

7. Persönliche Erklärung des Arztes in Weiterbildung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (unter Ver- wendung des bzw. mit den Inhalten des hierfür verfügbaren Formulars)

8. Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung des Antragstellers/Weiterbilders 9. Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung des Arztes in Weiterbildung

_________________________________________________________________________________

Ort, Datum Vertragsarztstempel / Unterschrift des Antragstellers

(Vertragsarzt bzw. BAG-/MVZ-Vertretungsberechtigter gemäß Ziff. 1 des Antrags)

Bitte stellen Sie gleichzeitig einen nach § 32 Abs. 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte- ZV) erforderlichen Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung.

Bei Teilzeitbeschäftigung bitten wir zu beachten, dass diese zusätzlich durch die Ärztekammer Nord- rhein genehmigt werden muss.

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Stand: 23.08.2021 Seite 5 von 16

Information der betroffenen Person bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 und 14 DSGVO)

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Cha- rakter ist die:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein vertreten durch den Vorstand

Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf Deutschland

Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein:

Eva Schwindt Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf Deutschland

Tel.: +49 211 59 70-0

E-Mail: datenschutzbeauftragter@kvno.de I) Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:

1.1 Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- rhein, wie sie sich vornehmlich aus dem Vierten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (im Weiteren SGB V) ergeben. Dazu gehören gemäß § 285 SGB V insbesondere:

• Verarbeitung von Daten zum Führen des Arztregisters,

• Erfüllung des Sicherstellungs- und Vergütungsauftrags der vertragsärztlichen/psycho-

therapeutischen Versorgung einschließlich der Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der Ab- rechnung,

• Vergütung von ambulanten Krankenhaus- und belegärztlichen Leistungen,

• Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106 bis 106c SGB V) sowie

• Durchführung von Qualitätsprüfungen (§ 135 b SGB V).

Daneben werden personenbezogene Daten zur satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Kassenärztlichen Vereinigung als Selbstverwaltungsorgan der Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten verarbeitet. Hierzu gehören insbesondere Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Gremienbildung und deren Tätigkeit (z. B. Vertreterversammlung, Fachausschüsse, sonstige Ausschüsse etc.), Disziplinarange- legenheiten oder Rechtsstreitigkeiten.

Des Weiteren erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten, um technische Dienstleistungen anzubieten. Dazu gehören insbesondere die angebotenen Dienste, welche über die öffentliche Webseite und das Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zu erreichen sind, z. B. die Dienste Veranstaltungsanmeldung, Onlinebewerbung auf ausgeschriebene Vertragsarztsitze und die Arztsuche so- wie die Nutzung der öffentlichen Webseite und des Mitgliederportals der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- rhein selbst.

Ihre Daten werden zudem im Zusammenhang mit Verträgen im Bereich der Besonderen Versorgung, u. a.

auch mit der Variante der Einschreibung von Versicherten, verarbeitet.

1.2 Kategorien der personenbezogenen Daten

Für die vorgenannten Zwecke werden, soweit erforderlich, die nachfolgenden Datenkategorien verarbeitet:

• Personenstammdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)

(14)

Stand: 23.08.2021 Seite 6 von 16

• Abrechnungs-, Leistungs- und Verordnungsdaten

• Gesundheitsdaten

Zusätzlich von Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten:

• Qualifikationsmerkmale (z. B. Facharztbezeichnung, Genehmigungen)

• Steuerdaten

1.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:

Die vorgenannten Verarbeitungszwecke erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. den oben ge- nannten Vorschriften zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

Gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden vor Beginn der Ver- arbeitungstätigkeit eingeholt. Die Anforderungen an die Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 Abs. 1-4 DSGVO werden dabei erfüllt.

1.4 Kategorien von Empfängern:

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, übermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Ihre personenbe- zogenen Daten an andere öffentliche Stellen zur Erfüllung deren gesetzlichen Aufgaben. Dazu zählen u. a.

die Kassenärztliche Bundesvereinigung, andere Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Wirtschaft- lichkeitsprüfeinrichtungen, Zulassungsgremien, Ärztekammern, Approbationsbehörden, andere Sozialleis- tungsträger, (Sozial-)Gerichte und berechtigte Behörden, soweit zu deren Auftragserfüllung notwendig.

Sollte eine Übermittlung an einen Empfänger innerhalb einer der genannten Kategorie erfolgen, so werden Sie über den Empfänger informiert, wenn nicht eine der Ausnahmen nach § 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB X oder die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 4 DSGVO vorliegt.

II) Zusätzliche Informationspflichten:

2.1 Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Für die personenbezogenen Daten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in § 304 SGB V und in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregelt sind. Entfällt der Verarbeitungszweck, werden die betreffenden personenbezogenen Da- ten gelöscht.

2.2 Rechte der betroffenen Person:

Sie können folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

• Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)

• Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

• Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

• Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Im Falle der Geltendmachung Ihrer oben genannten Rechte werden wir Ihre Daten verarbeiten, soweit dies erforderlich ist.

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Daten- schutzbeauftragten bzw. an den Ihnen ggf. bekannten Ansprechpartner/in.

(15)

Stand: 23.08.2021 Seite 7 von 16 2.3 Beschwerderecht:

Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

2.4 Quellen der personenbezogenen Daten bei Dritterhebung:

Die bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein verarbeiteten Daten stammen insbesondere von:

• Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten

• Krankenhäusern

• Krankenkassen und Sonstigen Kostenträgern

• Anderen Kassenärztlichen Vereinigungen

• Ärztekammern

• Prüf- und Zulassungsgremien

• Anderen Behörden

2.5 Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:

Die Bereitstellung der in Kapitel 1.2 genannten personenbezogenen Daten ist gesetzlich und/oder vertraglich vorgeschrieben.

Die Nichtbereitstellung hätte den Verlust des Leistungs- bzw. Vergütungsanspruchs zur Folge.

(16)

Stand: 23.08.2021 Seite 8 von 16

Iris Siemons Jannis Kalthoff Nicolas Hof

 0211 / 59 70 – 8153

 0211 / 59 70 – 8313

 0211 / 59 70 – 8493

 0211 / 59 70 – 33224

Antraege.Weiterbildungsassistenten@kvno.de

Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen nach dem Antragseingang ab.

Nach der Durchsicht des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Persönliche Erklärung des zur Weiterbildung befugten Antragstellers

*

zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung

- Grundversorgende Fachärzte - gemäß § 75a SGB V

Hiermit erkläre ich,

_______________________________________________________________

Anrede, Titel, Vor-, Nachname des Antragstellers gemäß Ziff. 1 des Antrags zum Antrag auf Gewährung einer Förderung der Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung

_______________________________________________________________

Anrede, Titel, Vor-, Nachname des Arztes in Weiterbildung gemäß Ziff. 2 des Antrags

Förderzeitraum gemäß Ziff. 4 des Antrags vom _______________ bis _______________

□ in Vollzeit

□ in Teilzeit: ____ %

Folgendes:

Mir ist bekannt, dass die Förderung nur erfolgen kann, wenn meine Praxis überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig ist.

Ich habe mich davon überzeugt, dass der Arzt in Weiterbildung den Weiterbildungsabschnitt für die Weiterbildung zur Erlangung der oben angegebenen Facharztkompetenz nach Maßgabe der Wei- terbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein benötigt.

Ich werde die genehmigten Fördermittel in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weitergeben.

(Anm.: Eine Einbehaltung der im Rahmen des Anstellungsverhältnisses zu leistenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversiche- rung von den Fördermitteln ist nicht zulässig.)

Ich werde die Förderbeträge an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zurückzahlen, sofern der Arzt in Weiterbildung nicht im Rahmen einer Weiterbildung zur Erlangung der oben angegebenen Facharztkompetenz beschäftigt wird.

(Anm.: Förderungsfähig sind nur Weiterbildungsabschnitte, die für die Weiterbildung zur Erlangung der betreffenden Fach- arztkompetenz nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung benötigt und durch die Ärztekammer Nordrhein angerechnet wer- den.)

Binnen drei Monaten nach Beendigung des genehmigten Förderzeitraums werde ich der Kassen- ärztlichen Vereinigung Nordrhein in geeigneter Form (z. B. durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Formular auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Formen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.

(17)

Stand: 23.08.2021 Seite 9 von 16 oder unter Verwendung des hierfür unter https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung durch den Arzt in Weiterbildung auszufüllenden verfügbaren Formulars) eine Auflistung der an den Arzt in Weiter- bildung im Förderzeitraum gezahlten Bruttogehälter zusenden.

Die Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der KV Nordrhein ge- mäß Art. 13 und 14 DSGVO habe ich zur Kenntnis genommen.

Mir ist bekannt,

 dass die Fördergelder an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zurückzuzahlen sind, wenn die in dieser Erklärung gemachten Angaben nicht zutreffend sind,

 dass gemäß § 3 Abs. 5 der Anlage I zur Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V die Fördervoraussetzungen bei missbräuchlicher Verwendung entfallen, insbesonde- re wenn

1. die Fördersumme nicht in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 7 der Ver- einbarung als Anteil der Vergütung ausgezahlt wird,

2. die Weiterbildung nicht im Einklang mit der Weiterbildungsordnung und/oder nicht vereinbarungsgemäß erfolgt,

 dass in Missbrauchsfällen die erhaltene Förderung in voller Höhe vom Antragsteller an die Kas- senärztliche Vereinigung Nordrhein zu erstatten ist und dass im Wiederholungsfalle der Antrag- steller von der Förderung ausgeschlossen werden kann,

 dass kürzere Weiterbildungsabschnitte als diejenigen, die im Rahmen der Weiterbildung von der Ärztekammer Nordrhein angerechnet werden, nicht gefördert werden können. Für den Fall, dass die Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung einen kürzeren Zeitraum andauert, werde ich die Förderbeträge insgesamt zurückzahlen.

(Anm.: Empfehlenswert erscheint eine zivilrechtliche Vereinbarung mit dem Arzt in Weiterbildung, welche für den Fall, dass der Grund für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit von dem Arzt in Weiterbildung zu vertreten ist, die Rückzah- lungsverpflichtung des Arztes in Weiterbildung vorsieht,)

 dass ich erforderlichenfalls gemäß § 5 Abs. 9 der Vereinbarung den Förderbetrag auf die im Krankenhaus übliche Vergütung anzuheben habe.

(Anm.: Siehe TV-Ärzte/VKA §§ 18 und 19 sowie die Anlage zu § 18.)

_________________________________________________________________________________

Ort, Datum Vertragsarztstempel / Unterschrift des Antragstellers

(Vertragsarzt bzw. BAG-/MVZ-Vertretungsberechtigter gemäß Ziff. 1 des Antrags)

(18)

Stand: 23.08.2021 Seite 10 von 16

Iris Siemons Jannis Kalthoff Nicolas Hof

 0211 / 59 70 – 8153

 0211 / 59 70 – 8313

 0211 / 59 70 – 8493

 0211 / 59 70 – 33224

Antraege.Weiterbildungsassistenten@kvno.de

Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen nach dem Antragseingang ab.

Nach der Durchsicht des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Persönliche Erklärung des Arztes

*

in Weiterbildung zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung

- Grundversorgende Fachärzte - gemäß § 75a SGB V

Hiermit erkläre ich,

_______________________________________________________________

Anrede, Titel, Vor-, Nachname des Arztes in Weiterbildung gemäß Ziff. 2 des Antrags zum Antrag des

_______________________________________________________________

Anrede, Titel, Vor-, Nachname des Antragstellers gemäß Ziff. 1 des Antrags

Folgendes:

Meine Weiterbildung bei dem o. g. Antragsteller findet statt vom _______________ bis _______________

□ in Vollzeit

□ in Teilzeit: ____ %

Falls Ihre Weiterbildung im Rahmen eines Weiterbildungsverbundes durchgeführt wird, geben Sie bitte hier den Namen des Verbundes an

__________________________________________________________________________________

Name des Weiterbildungsverbundes

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Formular auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Formen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.

(19)

Stand: 23.08.2021 Seite 11 von 16 Ferner erkläre ich,

dass ich den zu fördernden Weiterbildungsabschnitt in der Praxis des Antragstellers für die Weiter- bildung zur Erlangung der oben angegebenen Facharztkompetenz nach Maßgabe der Weiterbil- dungsordnung der Ärztekammer Nordrhein benötige,

den zu fördernden Weiterbildungsabschnitt in der Praxis des Antragstellers als Teil meiner Weiter- bildung zur Erlangung der oben angegebenen Facharztkompetenz nach Maßgabe der Weiterbil- dungsordnung der Ärztekammer Nordrhein zu nutzen,

dass ich binnen drei Monaten nach Beendigung des genehmigten Förderzeitraums der Kassenärzt- lichen Vereinigung Nordrhein eine Auflistung der an mich gezahlten Bruttogehälter (z. B. unter Ver- wendung des hierfür unter https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung verfügbaren Formulars) zu- sende,

dass ich die geförderte Weiterbildung zur oben genannten Facharztkompetenz absolviere und an der entsprechenden Facharztprüfung teilnehmen werde,

dass ich mich verpflichte, bei Abschluss der Facharztkompetenz die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zu informieren,

dass ich die Absicht habe, nach Beendigung meiner Weiterbildungszeit im Rahmen der mit der ge- förderten Weiterbildung erlangten Facharztbezeichnung im vertragsärztlichen Bereich in der geför- derten Fachgruppe tätig zu sein,

dass ich mich verpflichte, bei Aufnahme einer Vertragsarzttätigkeit die Kassenärztliche Vereinigung zu informieren.

Mir ist bekannt,

 dass die Fördergelder an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zurückzuzahlen sind, wenn die in dieser Erklärung gemachten Angaben nicht zutreffend sind oder die Fördervoraus- setzungen nicht vorlagen. Die Fördervoraussetzungen entfallen bei missbräuchlicher Verwen- dung,

 dass ein Nachweis über eine Weiterbildungsplanung bzw. der Nach-

weis über eine sogenannte Verbundweiterbildung (z.B. Rotationsplan) dem Antrag auf Förde- rung beizufügen ist. Soweit bei der Beantragung der Förderung noch nicht die gesamte Pla- nung der Weiterbildung abgeschlossen ist, ist eine Erklärung über das Vorliegen der Zusagen für die Beschäftigung als Arzt i n Weiterbildung für das nächste Weiterbildungsjahr jeweils spätestens drei Monate vor Abschluss des zuletzt absolvierten Weiterbildungsabschnittes vorzulegen.

_________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Arztes in Weiterbildung

(20)

Stand: 23.08.2021 Seite 12 von 16

Iris Siemons Jannis Kalthoff Nicolas Hof

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Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung – Antragsteller

*

/Weiterbilder

Information zur Einwilligung in die Datenverarbeitung

Die Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einerseits und die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie privaten Krankenversicherungs- unternehmen (PKV) andererseits finanziert. Die Förderung zielt darauf ab, insbesondere den Anteil der All- gemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen in der vertragsärztlichen Versorgung zu erhöhen und die vertragsärztliche Tätigkeit weiterer geförderter Facharztgruppen zu erhöhen.

Die sozialgesetzliche Regelung in § 75a SGB V bestimmt, dass folgende Partner weitere Regelungen treffen sollen: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Diese haben einvernehmlich mit dem PKV-Verband sowie unter Beteiligung der Bundesärztekammer (BÄK) die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V (För- dervereinbarung) mit weiteren Anlagen geschlossen. Die Fördervereinbarung selbst beschreibt die Grunds- ätze der gesamten Weiterbildungsförderung. Ihre Anlagen I und II beschreiben das Förderverfahren im ver- tragsärztlichen und im stationären Bereich. Die Anlage III der Fördervereinbarung beschreibt die Gesamte- valuation der Weiterbildungsförderung. Die Anlage IV beschreibt die Förderung von Kompetenzzentren Wei- terbildung (KW).

Die Mittelverwendung ist den Kostenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Kranken-

versicherungsunternehmen, bzw. ihren Vertretern, dem GKV-SV und dem PKV-Verband einerseits sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits nachzuweisen. Der Datenumfang dieses Nachweises (gemäß Einwilligungserklärung) ist der KV von den Vertragspartnern der Fördervereinbarung vorgegeben und leitet sich aus der Fördervereinbarung ab.

Für die Datenverarbeitung und -nutzung der personenbezogenen Daten durch die beteiligten Institutionen ist nach § 67b SGB X Ihre Einwilligung erforderlich, die Sie gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung wider- rufen können.

Die Einwilligung in die Datenverarbeitung kann per digitalem Formular erklärt werden, sofern die Kassenärzt- liche Vereinigung ein solches Verfahren anbietet. An die Stelle der eigenhändigen Unterschrift tritt die aktive Auswahl der Einwilligungsoption.

Einwilligung in Datenerhebung und -verarbeitung

Ich willige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf ein, dass zum Zwecke des Mittelverwendungsnachweises meine personenbezogenen Daten erhoben und unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen insbesondere nach § 67b SGB X zwi- schen den im Folgenden genannten Institutionen ausgetauscht und verarbeitet werden: die KBV führt die Daten zusammen und übermittelt diese im Rahmen der Jahresendabrechnung an den GKV-Spitzenverband und den PKV-Verband.

Nachfolgende Daten werden übermittelt:

a) Familienname, Vorname, Titel, Facharztbezeichnung des Weiterbilders b) Praxisort, PLZ des Praxisorts, Name des Planungsbereichs

c) Förderungsbeginn und -ende, Förderungsdauer in Monaten sowie Angabe jahresübergreifende Förde- rung (j/n), vollzeitige oder teilzeitige Weiterbildung

d) Förderungsart (Unterversorgung/drohende Unterversorgung); Förderbetrag gesamt und Förderbetrag KV-Anteil

e) Teilnahme an einem Weiterbildungsverbund (j/n)

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Formular auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Formen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.

(21)

Stand: 23.08.2021 Seite 13 von 16 Diese Daten können bei den genannten Institutionen über die Dauer der Weiterbildungsförderung hinaus gespeichert werden, bis alle Verwendungsnachweise seitens der weiterbildenden Praxis erbracht sind und das Förderverfahren beendet ist.

Im Rahmen der Evaluation der Weiterbildung werden die Daten gemäß a) und b) von der KV an die jeweilige Landesärztekammer (LÄK) übermittelt: Die LÄK benötigt die Daten zur Durchführung der Weiterbildungsbe- fragung gemäß § 7 Abs. 2, 5. Unterpunkt der Fördervereinbarung.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung gegenüber der KV jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf er- folgt gegenüber der KV Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Die bis zum Widerruf erhobenen Daten werden für den Mittelverwendungsnachweis gegenüber den oben genannten Institutionen eingesetzt, sofern diese noch für den Verwendungsnachweis einer Jahresabrech- nung benötigt werden. Die bis zum Widerruf erhobenen Daten stehen für die beschriebene, turnusmäßige Gesamtevaluation der Weiterbildungsförderung weiterhin zur Verfügung.

_________________________________________________________________________________

Anrede, Titel, Vor-, Nachname des Antragstellers gemäß Ziff. 1 des Antrags

_________________________________________________________________________________

Ort, Datum Vertragsarztstempel / Unterschrift des Antragstellers

(Vertragsarzt bzw. BAG-/MVZ-Vertretungsberechtigter gemäß Ziff. 1 des Antrags)

Sofern der Antragsteller nicht auch gleichzeitig der einzige Weiterbilder ist, wird zusätzlich die Einwilligung des/der beim Antragsteller tätigen Weiterbilder(s) gemäß Ziff. 3 des Antrags erforderlich:

Ich willige in die oben beschriebene Datenverarbeitung ein.

_________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des/der beim Antragsteller tätigen Weiterbilder(s)

(22)

Stand: 23.08.2021 Seite 14 von 16

Iris Siemons Jannis Kalthoff Nicolas Hof

 0211 / 59 70 – 8153

 0211 / 59 70 – 8313

 0211 / 59 70 – 8493

 0211 / 59 70 – 33224

Antraege.Weiterbildungsassistenten@kvno.de

Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung – Arzt

*

in Weiterbildung

Information zur Einwilligung in die Datenverarbeitung

Die Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einerseits und die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie privaten Krankenversicherungs- unternehmen (PKV) andererseits finanziert. Die Förderung zielt darauf ab, insbesondere den Anteil der All- gemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen in der vertragsärztlichen Versorgung zu erhöhen und die vertragsärztliche Tätigkeit weiterer Facharztgruppen zu stärken.

Die sozialgesetzliche Regelung in § 75a SGB V bestimmt, dass folgende Partner weitere Regelungen treffen sollen: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Diese haben einvernehmlich mit dem PKV-Verband sowie unter Beteiligung der Bundesärztekammer (BÄK) die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V (För- dervereinbarung) mit weiteren Anlagen geschlossen. Die Fördervereinbarung selbst beschreibt die Grunds- ätze der gesamten Weiterbildungsförderung. Ihre Anlagen I und II beschreiben die Verfahren im vertrags- ärztlichen und im stationären Bereich. Die Anlage III der Fördervereinbarung beschreibt die Gesamtevaluati- on der Weiterbildungsförderung. Die Anlage IV beschreibt die Förderung von Kompetenzzentren Weiterbil- dung (KW).

Die Mittelverwendung ist den Kostenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Kranken-

versicherungsunternehmen, bzw. ihren Vertretern, dem GKV-SV und dem PKV-Verband einerseits sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits nachzuweisen. Der Datenumfang dieses Nachweises (gemäß Einwilligungserklärung) ist der KV von den Vertragspartnern der Fördervereinbarung vorgegeben und leitet sich aus der Fördervereinbarung ab.

Um die Wirksamkeit der Förderung zu bewerten, werden Förderdaten analysiert. Wirksamkeit im Sinne der Förderziele bilden sich aus Sicht der Vertragspartner durch steigende Zahlen bei den Facharztanerkennun- gen und den Tätigkeitsaufnahmen in der ambulanten Versorgung sowie stringentere Weiterbildungsverläufe ab. Diese Wirkungen zeichnen sich erst mittel- bis langfristig ab und werden über Verbleibanalysen im An- schluss an die Facharztanerkennung nach drei, fünf und zehn Jahren durch einen Datenabgleich mit dem Bundesarztregister ausgewertet. Im Rahmen dieser Evaluation wird eine einheitliche Nummer (AiW-Nr.1) an jeden Förderprogramm-Teilnehmer vergeben, um standardisierte Auswertungen durchführen zu können.

Die erhobenen personenbezogenen Daten (gemäß Einwilligungserklärung) fließen in diese Gesamtevaluati- on der Förderung ein. Es werden ausschließlich auf KV-Bezirksebene aggregierte Auswertungen ohne Per- sonenbezug erstellt. Die zugrundeliegenden personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Ver- bleibanalysen, d. h., zehn Jahre nach Erlangung der Facharztanerkennung, gelöscht. Sofern zehn Jahre nach Förderende keine Facharztanerkennung erworben oder dem Gesamtevaluator bekannt gemacht wird, werden die Daten gelöscht.

Für die Datenverarbeitung und -nutzung der personenbezogenen Daten durch die beteiligten Institutionen ist nach § 67b SGB X Ihre Einwilligung erforderlich, die Sie gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung jeder- zeit widerrufen können.

Die Einwilligung in die Datenverarbeitung kann per digitalem Formular erklärt werden, sofern die Kassenärzt- liche Vereinigung ein solches Verfahren anbietet. An die Stelle der eigenhändigen Unterschrift tritt die aktive Auswahl der Einwilligungsoption.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Formular auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Formen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.

1 Die AiW-Nr. wird von der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vergeben. Sie hat innerhalb der Förderung der Weiterbil- dung eine administrative Bedeutung und wird im Rahmen des Nachweisverfahrens und der Evaluation genutzt. Sie kann von den Ärz- ten in Weiterbildung bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erfragt werden.

(23)

Stand: 23.08.2021 Seite 15 von 16 Einwilligung in Datenerhebung und -verarbeitung

Ich willige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf ein, dass zum Zwecke des Mittelverwendungsnachweises und der Evaluation der Förderung meine nachfol- gend aufgelisteten personenbezogenen Daten erhoben und unter Beachtung der jeweiligen datenschutz- rechtlichen Regelungen nach § 67b SGB X zwischen den im Folgenden genannten Institutionen und in der im Folgenden beschriebenen Weise ausgetauscht und verarbeitet werden.

Im Rahmen des Mittelnachweises werden folgende Daten von der Kassenärztlichen Vereinigung erhoben und an die KBV übermittelt, die diese Daten zusammenführt und dem GKV-Spitzenverband sowie dem PKV- Verband im Rahmen der Jahresabrechnung als Verwendungsnachweis weiterleitet:

Vorname, Name, Titel, Geschlecht, Geburtsdatum, Facharztbezeichnung, Praxisort, PLZ des Pra- xisorts, Name des Planungsbereichs der Bedarfsplanung, Förderungsbeginn und -ende, Förde- rungsart (Förderung bei Unterversorgung oder drohender Unterversorgung), Förderungsdauer in Monaten, jahresübergreifende Förderung ja/nein, vollzeitige oder halbtätige Weiterbildung, Förderbe- trag gesamt und Förderbetrag KV-Anteil, Teilnahme an einer Verbundweiterbildung (ja/nein) Diese Daten werden von den genannten Institutionen für die Dauer der Weiterbildung, im Falle von Teilzeit für maximal zehn Jahre gespeichert.

Für die Evaluationsmaßnahmen der Vereinbarung und ihrer Anlagen werden nachfolgende Daten von den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Landesärztekammern sowie von der Zentralen Registrierstelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft zusammengeführt und beim Gesamtevaluator, gegenwärtig die KBV, verarbeitet:

a) Familienname, Vorname

b) Geburtsdatum und Geburtsname c) Arztnummer (AiW-Nr. 2)

d) Angaben zum Verlauf der Weiterbildung: KV-Bereich, Förderzeitraum, Fachgebiete, Weiterbildungsziel, Tätigkeitsumfang und -art, ausgezahlte Fördergelder, bestehende Facharztanerkennungen

e) Erwerb der Facharztanerkennung

f) spätere Berufstätigkeit im vertragsärztlichen Bereich

Es werden ausschließlich auf KV-Bezirksebene aggregierte Auswertungen ohne Personenbezug erstellt.

Die Lenkungsgruppe gemäß § 10 der Fördervereinbarung erhält und analysiert diese zusammengefassten Auswertungen der personenbezogenen Daten. Ihr gehören an: die KBV, die Deutsche Krankenhausgesell- schaft sowie der GKV-Spitzenverband. Des Weiteren sind der PKV-Verband und die Bundesärztekammer (BÄK) an der Lenkungsgruppe beteiligt.

Die „Information zur Einwilligung in die Datenverarbeitung“ habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich bin damit einverstanden, dass die KV die oben genannten Daten an die genannten Institutionen übermittelt und diese durch die genannten Institutionen für die genannten Zwecke verarbeitet wer- den. Die Speicherung meiner Daten bei dem Gesamtevaluator der Weiterbildungsförderung (gegen- wärtig die KBV) dauert zehn Jahre nach Erhalt der Facharztanerkennung an. Sofern zehn Jahre nach Förderende keine Facharztanerkennung erworben oder nachgewiesen wurde, werden die Daten ge- löscht.

2 s. o. Fußnote1

(24)

Stand: 23.08.2021 Seite 16 von 16 Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung gegenüber der KV jederzeit widerrufen kann. Der Wider- ruf erfolgt gegenüber der KV Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Ver- arbeitung nicht berührt. Die bis zum Widerruf erhobenen Daten werden für den Mittelverwendungs- nachweis gegenüber den oben genannten Institutionen eingesetzt, sofern diese noch für den Ver- wendungsnachweis einer Jahresabrechnung benötigt werden. Die bis zum Widerruf erhobenen Da- ten stehen für die beschriebene, turnusmäßige Gesamtevaluation der Weiterbildungsförderung wei- terhin zur Verfügung.

_________________________________________________________________________________

Anrede, Titel, Vor-, Nachname des Antragstellers gemäß Ziff. 1 des Antrags

_________________________________________________________________________________

Anrede, Titel, Vor-, Nachname des Arztes in Weiterbildung gemäß Ziff. 2 des Antrags

_________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Arztes in Weiterbildung

(25)

Stand: 01.04.2021 Seite 1 von 4

Abteilung Sicherstellung, 40182 Düsseldorf Ansprechpartner/-innen:

Iris Siemons Jannis Kalthoff Nicolas Hof

 0211 / 59 70 – 8153

 0211 / 59 70 – 8313

 0211 / 59 70 – 8493

 0211 / 59 70 – 33224

Antraege.Weiterbildungsassistenten@kvno.de

Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin / eines Arztes in Weiterbildung

Antragstellerin/Antragsteller:

__________________________________________________________________________________

Betriebsstättennummer Titel, Name, Vorname Gebietsbezeichnung

__________________________________________________________________________________

PLZ, Ort, Straße

Ärztin/Arzt in Weiterbildung:

__________________________________________________________________________________

Titel, Name, Vorname geb. am Gebietsbezeichnung

__________________________________________________________________________________

PLZ, Ort, Straße

LANR des AIW (falls vorhanden):___________________________________

für das Gebiet/ den Schwerpunkt/ die Zusatzweiterbildung:

__________________________________________________________________________________

für die Zeit vom

______________________________

bis

_________________________________

☐ Neuantrag ☐ Verlängerungsantrag ☐ Änderungsantrag

 in Vollzeitbeschäftigung oder

 in Teilzeitbeschäftigung  75%  50% ☐ %

(Die Teilzeitbeschäftigung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Ärztekammer Nordrhein. Die erteilte Genehmigung ist nach Erhalt in Kopie nachzureichen.)

Bitte reichen Sie neben diesem Formular folgende Unterlagen ein:

• Kopie Ihrer Weiterbildungsbefugnis ☐

• Kopie der Approbationsurkunde der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung ☐

• Kopie einer ggf. bereits vorhandenen Facharzt-Urkunde ☐

• aktueller und unterschriebener Lebenslauf der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung ☐

• bei Teilzeit: Kopie des Teilzeitantrages bzw. der Teilzeitgenehmigung der Ärztekammer ☐

• ausgefüllte Anlage 1 und 2 dieses Antrags ☐

_____________________________ ____________________________________________

Datum

Unterschrift / Vertragsarztstempel

(Unterschrift von allen zur Weiterbildung befugten Ärzten)

(26)

Stand: 01.04.2021 Seite 2 von 4

Anlage 1 zum Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin / eines Arztes in Weiterbildung

Erklärung der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung:

__________________________________________________________________________________

Titel, Name, Vorname geb. am Gebietsbezeichnung

__________________________________________________________________________________

PLZ, Ort, Straße

Ich verfüge bereits über die Anerkennung zum/r Facharzt/Fachärztin für:

__________________________________________________________________________________

Meine Beschäftigung in der Praxis:

__________________________________________________________________________________

Titel, Name, Vorname der/des weiterbildungsbefugten Ärztin/Arztes

dient ausschließlich der Weiterbildung für das Fachgebiet:

__________________________________________________________________________________

_____________________________ ____________________________________________

Datum

Unterschrift der Ärztin/des Arztes in

Weiterbildung

(27)

Stand: 01.04.2021 Seite 3 von 4

Anlage 2 zum Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin / eines Arztes in Weiterbildung

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018 gelten besondere Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Wir als Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein verarbeiten die von Ihnen mitgeteilten Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen des Antragsverfahrens zur Genehmigung der Weiterbildung u.a. nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten durch die die KV Nordrhein finden Sie unter https://www.kvno.de/10praxis/95informationspflicht/index.html.

Damit wir Sie im Rahmen Ihrer Weiterbildung zukünftig über kostenlose Veranstaltungen (z.B. die des Kompetenzzentrums Weiterbildung oder den Praxisbörsentag), Seminare und Beratungsservices rund um den Praxiseinstieg informieren können und dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Bitte senden Sie uns daher die beigefügte Erklärung nach Vervollständigung und Unterzeichnung zurück, auch für den Fall, dass Sie Ihr Einverständnis nicht erklären möchten.

Einwilligung der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung:

Hiermit willige ich

__________________________________________________________________________________

Titel, Name, Vorname

ein, dass die KV Nordrhein mich über kostenlose Veranstaltungen, Seminare und Beratungsangebote rund um den Praxiseinstieg informieren und diesbezüglich postalisch, telefonisch, per Email oder per Fax Kontakt mit mir aufnehmen darf.

Damit, dass die KV Nordrhein dafür die über mich gespeicherten personenbezogenen Daten (Namen, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse) zu dem vorgenannten Zweck verwendet und verarbeitet, bin ich

einverstanden nicht einverstanden.

E-Mail Adresse:______________________

Das Antragsverfahren auf Genehmigung der Weiterbildung ist von der Einwilligung unabhängig.

Mir ist bekannt, dass ich die erteilte freiwillige Einwilligung jederzeit und für die Zukunft formlos widerrufen kann.

_____________________________ __________________________________________

Datum

Unterschrift der Ärztin/des Arztes in

Weiterbildung

(28)

Stand: 01.04.2021 Seite 4 von 4

Information zur Beschäftigung eines Arztes/einer Ärztin in Weiterbildung

1. Die Beschäftigung der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung bedarf der vorherigen (!) Genehmigung der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (§ 32 Abs. 2 Satz 5 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte).

2. Der Weiterbilder muss über die entsprechende Weiterbildungsbefugnis der Ärztekammer Nordrhein verfügen.

3. Der Arzt/Die Ärztin in Weiterbildung darf grundsätzlich nur unter „Aufsicht und Anleitung“ des Weiterbilders tätig werden. Der weiterbildende Vertragsarzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten, d.h. der Vertragsarzt muss grundsätzlich anwesend sein und die Tätigkeit des Arztes/der Ärztin in Weiterbildung stets überwachen.

4. Der Arzt/Die Ärztin in Weiterbildung ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig und unterliegt der Sozialversicherungspflicht.

5. Ärzte in Weiterbildung dürfen Notdienste unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen (Zuständigkeit: Kreisstellen). Eine Vertretung in einer vertragsärztlichen Praxis ist jedoch erst mit dem Erwerb der entsprechenden Facharztanerkennung möglich.

6. Die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung endet mit Ablauf des genehmigten Weiterbildungszeitraums oder mit dem Bestehen der Facharztprüfung. Eine vorzeitige Beendigung oder Unterbrechung der Weiterbildung ist schriftlich mitzuteilen.

7. Nach abgeschlossener, regulärer Weiterbildungszeit gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung Ihres Arztes in Ihrer Praxis.

8. Die Beschäftigung eines Arztes/einer Ärztin in Weiterbildung darf nicht der Vergrößerung der Vertragsarztpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs dienen. Für die unten aufgeführten Fachgruppen ist es jedoch möglich, das RLV einer Praxis auf Antrag zu erhöhen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Honorarabteilung der Hauptstelle.

Förderung der Weiterbildung

Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung werden folgende Fachgruppen in der Weiterbildung finanziell gefördert:

• Allgemeinmedizin

• Neurologie

• Psychiatrie und Psychotherapie

• Frauenheilkunde und Geburtshilfe

• Haut- und Geschlechtskrankheiten

• Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

• Augenheilkunde

• Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

• Kinder- und Jugendmedizin

• Urologie

• Phoniatrie und Pädaudiologie

• Allgemeinchirurgie

• Gefäßchirurgie

• Kinder- und Jugendchirurgie

• Orthopädie und Unfallchirurgie

• Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

• Viszeralchirurgie

Nähere Infos finden Sie unter https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung/

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