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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Stand: 10.11.2009 Seite 1 von 2 K-Ö

Agrar Markt Austria

Dresdner Straße 70, A-1200 Wien

FAQ für die Internetapplikation „eLizenzantrag“

Fachliche Fragen:

¾ Was ist die Internetapplikation „eLizenzantrag“?

Die Internetapplikation „eLizenzantrag“ bietet die Möglichkeit, Lizenzanträge für Import- und Exportlizenzen und NA I – Erstattungsbescheinigungen online zu versenden; so kann der Behördenweg vom Antrag bis zum Bescheid/Mitteilung durchgängig online abgewickelt werden.

¾ Welche Anträge kann ich über „eLizenzantrag“ stellen?

Über „eLizenzantrag“ können Anträge für Import- und Exportlizenzen und NA I – Erstattungsbescheinigungen gestellt werden. Weiters können für elektronisch erteilte Lizenzen über die Internetapplikation Teillizenzen, Rechteübertragungen, Abruflizenzen, nachträgliche Vorausfestsetzung der Erstattung für eine NA I –Erstattungsbescheinigung und der Abschluss der Lizenz beantragt werden.

¾ Welche Informationen sind im „eLizenzantrag“ verfügbar?

Es sind die elektronisch gestellten Anträge, die erteilten Lizenzen (Papierlizenzen und elektronische Lizenzen), der Antragsstatus und Lizenzstatus, die Abschreibungen und der verfügbare Sicherheitenbetrag einzusehen.

¾ Kann ich weiterhin eine Papierlizenz beantragen ?

Ja; die Art der Antragstellung hat auf die Ausstellung der Lizenz (Papier oder elektronisch) keinen Einfluss. Für Abfertigungen außerhalb Österreichs ist in jedem Fall eine Papierlizenz erforderlich. Wird eine Papierlizenz ausgestellt, wird diese weiterhin an die gewünschte Adresse geschickt.

¾ Ich habe eine Anregung, einen Hinweis oder ein Problem.

Bitte wenden Sie sich an die MitarbeiterInnen der Agrarmarkt Austria. Beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst genau, damit wir Ihnen rasch weiterhelfen können.

Technische Fragen:

¾ Wie kann ich das Service des „eLizenzantrages“ nutzen?

Bevor Ihnen die Internetapplikation „eLizenzantrag“ zur Verfügung steht, müssen Sie uns das Formblatt „Antrag auf Kennung inkl. Pin-Code für die Internetapplikation eLizenzantrag“ per

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Post übermitteln. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sendet Ihnen nach Prüfung des Antrages Ihre Kennung inkl. Pin-Code an die angegebene Adresse per RSa zu. Der Pin-Code ist beim erstmaligen Einstieg zu ändern.

¾ Ich habe an die angegebene Adresse keine Kennung zugestellt bekommen.

Bitte überprüfen Sie die im Antragsformular „Antrag auf Kennung inkl. Pin-Code für die Internetapplikation eLizenzantrag“ angegebene Adresse und wenden Sie sich an die AMA- MitarbeiterInnen.

¾ Ich habe meinen Pin-Code vergessen bzw. kenne meinen Pin-Code nicht.

Sie können bei der Agrarmarkt Austria einen neuen Pin-Code anfordern; dieser wird Ihnen per RSa zugestellt. Ihr alter Pin-Code wird gesperrt.

¾ Ich kann meine Dokumente im PDF-Format nicht öffnen.

Überprüfen Sie, ob der Acrobat Reader auf Ihrem System installiert ist. Falls das Programm vorhanden ist, installieren Sie es erneut. Sollte das Öffnen der PDF-Dokumente erneut nicht möglich sein, installieren Sie bitte eine neue Version. Der Acrobat Reader kann kostenlos auf www.adobe.de heruntergeladen werden.

¾ Was mache ich, wenn das System vorübergehend nicht verfügbar ist?

Senden Sie in dringenden Fällen Ihren Antrag per Fax an die Agrarmarkt Austria (Fax-Nr.

01/331 51 DW 303).

Referenzen

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