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Blockchain und/oder der Staat? Verwaltung, Recht und Staat unter Betrachtung aktueller Entwicklungen im Bereich der Blockchain-Technologie

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Academic year: 2022

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Blockchain und/oder der Staat?

Verwaltung, Recht und Staat unter Betrachtung aktueller Entwicklungen im Bereich der Blockchain-Technologie

Blockchain and/or the State?

Administration, Law and State in light of current developments in the field of blockchain technologies

Masterarbeit

Zur Erlangung des akademischen Grades

Master of Arts in Business

der Fachhochschule FH Campus Wien Masterstudiengang: Public Management

Vorgelegt von:

Mag.a Stefanie Huhndorf

Personenkennzeichen:

c1610644012

Erstbetreuerin:

Mag.a Ulrike Huemer

Eingereicht am:

24.02.2019

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Erklärung:

Ich erkläre, dass die vorliegende Masterarbeit von mir selbst verfasst wurde und ich keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet bzw. mich auch sonst keiner unerlaubten Hilfe bedient habe.

Ich versichere, dass ich diese Masterarbeit bisher weder im In- noch im Ausland (einer Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe.

Weiters versichere ich, dass die von mir eingereichten Exemplare (ausgedruckt und elektronisch) identisch sind.

Datum: ... Unterschrift: ...

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i

Kurzfassung

Die Blockchain-Technologie ist eine Technologie, der ein hohes Disruptionspotenzial in Hinblick auf zentrale Instanzen zugesprochen wird. Die Frage „Blockchain und/oder der Staat?“ bildet in dieser Hinsicht die Leitfrage in vorliegender Arbeit, die Veränderungen und hierfür relevante Faktoren durch die Nutzung der Blockchain-Technologie im öffentlichen Sektor identifiziert und das Verhältnis von Verwaltung, Recht und Staat zur Blockchain- Technologie näher beleuchtet.

Die Untersuchung basiert auf einer in Anlehnung an die Grounded Theory durchgeführten Auswertung explorativer ExpertInneninterviews und unter Heranziehung gezielt ausgewählter Dokumente zu den durch die Auswertung entstandenen Themenbereichen.

Die Ergebnisse zeigen einerseits, dass sich für die staatliche Verwaltung vielfältige Anwendungsmöglichkeiten mit großen Chancen durch die Blockchain-Technologie ergeben, andererseits aber auch, dass staatliche Aufgaben dem Grunde nach neu hinterfragt werden können.

Vertrauen und Transparenz, Kryptowährungen und der Faktor Geld sowie BürgerInnen- beteiligung und Privatisierung bilden im Kontext der Fragestellung drei Anwendungsfelder der Blockchain-Technologie, welche besondere Implikationen hinsichtlich einer möglichen Disruption des Staates mit sich bringen.

Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass die Frage „Blockchain und/oder der Staat“

nicht abschließend beantwortet werden kann. Es zeigt sich aber, dass verschiedene Faktoren eine mögliche Disruption des Staates begünstigen können und der Druck auf Staaten für „gute“ Steuerung steigt. Gleichzeitig ergeben sich auch neue Aufgaben für den Staat im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie. Maßgeblich in diesen Zusammenhängen sind die verfolgten Strategien und die ihnen zu Grunde liegende Werte, die die Fähigkeit des Staates, gemeinsam mit der Gesellschaft durch einen Reifeprozess zu gehen, mitbestimmen.

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ii

Abstract

Blockchain technology is considered to have a high disruption potential with regard to central authorities. In this regard, the question “Blockchain and/or the state?” is the central question in this thesis, which identifies changes and their relevant factors through the use of blockchain technology in the public sector, and explains the relationship between administration, law, state and blockchain technology in greater detail.

The study is based on an analysis of explorative expert interviews following the Grounded Theory and consults specifically selected documents on the topics arising from the evaluation.

The results show, on the one hand, that there are many possible applications with great opportunities for state administration through blockchain technology. On the other hand, they suggest that state tasks can fundamentally be reconsidered.

Trust and transparency, cryptocurrencies and the factor of money as well as citizen participation and privatisation form three areas of application of blockchain technology in the context of the research question, which have special implications regarding a possible disruption of the state.

The investigation leads to the conclusion that the question “Blockchain and/or the state?”

cannot be answered conclusively. However, it shows that various factors can favour the disruption of the state and the pressure on states for “good” governance is increasing.

Simultaneously new tasks for the state arise in connection with Blockchain technology. In these contexts the strategies pursued and their underlying values are decisive and determine the ability of the state to undergo a maturing process together with society.

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iii

Abkürzungsverzeichnis

ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch BRER Bitnation Refugee Emergency Response bspw. beispielsweise

bzw. beziehungsweise

DSG Datenschutzgesetz

DAO Decentralized Autonomous Organization Distributed Autonomous Organization DAC Decentralized Autonomous Cooperation DAG Decentralized Autonomous Government DLT Distributed Ledger Technology

DVBN Decentralized Virtual Borderless Nation

ECG E-Commerce-Gesetz

E-GovG E-Government-Gesetz

EU Europäische Union

EStG Einkommensteuergesetz

etc. et cetera

f. folgende

ff. fort folgende

FMA Finanzmarktaufsicht

GewO Gewerbeordnung

GSpG Glücksspielgesetz ICO Initial Coin Offering

iSd im Sinne des/im Sinne der IoT Internet of Things

KSchG Konsumentenschutzgesetz KSI Key Signature Infrastructure

Mio. Millionen

OGH Oberste Gerichtshof

S. Seite

SDG Sustainable Development Goal StGB Strafgesetzbuch

usw. und so weiter

vgl. vergleiche

VO Verordnung

z.B. zum Beispiel

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iv

Schlüsselbegriffe/Keywords

Blockchain Blockchain

Bitcoin Bitcoin

Dezentrale Steuerung Decentralized Governance

Kryptowährungen Cryptocurrencies

Recht Law

Staat State

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v

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ...1

2. Gegenstandsbeschreibung ...2

2.1 Das “Double-spending-Problem” ...2

2.2 Das Problem der byzantinischen Generäle ...2

2.3 Bitcoin – A Peer-to-Peer Electronic Cash System ...2

2.4 Bitcoin – Das neue Geld? ...3

2.5 Die Blockchain ...5

2.5.1 Allgemeines ...5

2.5.2 Eigenschaften und Funktionsweise ...6

3. Stand der Forschung ...9

3.1 Anwendungsbereiche der Blockchain-Technologie ...9

3.2 E-Government und Blockchain ...13

3.3 Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie ...18

3.3.1 Allgemeines ...18

3.3.2 Kryptowährungen bzw. Virtuelle Währungen ...19

3.3.3 Abgabenrecht ...20

3.3.4 Smart Contracts ...21

3.3.5 Weitere rechtliche Fragestellungen ...23

3.4 Blockchain und der Staat ...23

3.4.1 Allgemeines ...23

3.4.2 Blockchain Government...24

3.4.3 Smart City + Blockchain = Crypto City ...25

3.4.4 Die disruptive Kraft der Blockchain-Technologie ...27

4. Methoden ...29

4.1. Forschungsinteresse ...29

4.2 Forschungsdesign ...29

4.3 Erhebungsmethoden, Material und Auswertung ...30

5. Daten und Analyse ...35

5.1. Zukünftige Anwendungsbereiche der Blockchain-Technologie in der staatlichen Verwaltung ...35

5.1.1 Allgemeine Anwendungsfelder in der staatlichen Verwaltung ...35

5.1.2 Konkrete Anwendungsfelder in der staatlichen Verwaltung ...37

5.2 Besonderer Anwendungsbereich: Schaffung von Vertrauen und Transparenz ...39

5.3 Faktoren, die für die Annahme der Technologie innerhalb der Verwaltung eine Rolle spielen ...40

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vi

5.4 Auswirkungen für die Verwaltung ...44

5.5 Faktoren, die für das Ausmaß der Adaption von Blockchain-Anwendungen in der Verwaltung eine Rolle spielen ...45

5.6 Besonderer Anwendungsbereich: Geld ...47

5.7 Disrupted Government – welche Faktoren begünstigen die aus Sicht des Staates ungewollte Disruption? ...52

5.8 Grenzen der Anwendungsmöglichkeiten – wieviel Staat braucht die Blockchain? ...58

5.9 Besonderer Anwendungsbereich: BürgerInnenbeteiligung und Privatisierung ...63

5.10 Entwicklungstendenzen im Bereich der Blockchain-Technologie ...67

5.11 Die Rolle des Staates in Bezug auf die Entwicklungstendenzen ...69

5.12 Blockchain und das Recht ...71

5.13 Handlungsansätze zur (Nicht-)Regulierung der Blockchain-Technologie ...74

5.14 Recht durch Smart Contracts ...79

6. CONCLUSIO ...82

6.1 Blockchain und die Verwaltung ...82

6.1.1 Allgemeines ...82

6.1.2 Schaffung von Vertrauen und Transparenz ...83

6.1.3 (Staatlich administrierte) Kryptowährungen und Geld ...84

6.1.4 BürgerInnenbeteiligung und Privatisierung ...86

6.1.4 Interne und externe Faktoren hinsichtlich des Entwicklungspotentials der Blockchain-Technologie für die staatliche Verwaltung ...88

6.2 Blockchain und das Recht ...89

6.2.1 Allgemeines ...89

6.2.2 Regulierungsansätze für die Blockchain-Technologie ...89

6.2.3 Recht durch Smart Contracts ...91

6.3 Disrupted Government - Blockchain und/oder Staat? ...92

7. Quellenverzeichnis ...96

8. ANHANG ... 101

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anwendungsbeispiele von Regierungen geführter Blockchain-Projekte………….14

Tabelle 2: auf Blockchain basierte elektronische Wahlsysteme………..17

Tabelle 3: blockchain-basierte Projekte für Digitale Währungen……….18

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1

1. Einleitung

Die Studie des Weltwirtschaftsforums „Deep Shift. Technology Tipping Points and Societal Impact Survey” hat über 800 Führungskräfte im Bereich der Informations- und Kommunikations-Technologie nach ihren Erwartungen hinsichtlich technologischer Umbrüche befragt.1 58% der Befragten gaben an, dass 2025 10% des globalen Bruttoinland- produkts auf der Blockchain gespeichert sein wird.2 73% der Befragten glaubten weiters, dass 2025 der erste Staat die Einhebung von Steuern auf Basis der Blockchain-Technologie durchführen wird. Ungewisse Auswirkungen werden hinsichtlich den Zentralbanken und der Geldpolitik, Korruption, Echt-Zeit-Besteuerung und der Rolle von Regierungen angegeben.3 Während sich also einerseits große Chancen für den Staat durch die Anwendung der Blockchain-Technologie ergeben, scheint andererseits dessen Zukunft gleichzeitig ungewiss.

Thomas Hobbes, welcher als Erster „eine umfassende und systematische Analyse und Konzeption der Grundlagen politischer und sozialer Verhältnisse unter den Bedingungen der Moderne lieferte“4 und somit als Begründer des modernen Staatsdenkens gilt5, geht in seiner Begründung von Staat und Recht von einem Naturzustand aus, in dem Menschen in Bezug auf ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten grundsätzlich gleich sind, in dem jedoch Unsicherheit und Furcht herrscht, da die Menschen letztinstanzliche RichterInnen über das ihnen rechtlich Zustehende sind.6 In seinem Werk „Leviathan“ schreibt er: „Hieraus ergibt sich, dass ohne einschränkende Macht der Zustand der Menschen ein solcher sei, wie er zuvor beschrieben wurde, nämlich ein Krieg aller gegen alle.“7 Der Staat bzw. der Leviathan wird in dieser Hinsicht folglich gebildet durch einen Gesellschaftsvertrag, mit dem die Menschen zum Schutz ihres Lebens ihr natürliches Recht an den Staat übertragen, dessen Funktion in der Ergreifung aller Maßnahmen liegt, die notwendig sind, um die innere und äußere Sicherheit zu garantieren.8

Doch wenn durch die Blockchain-Technologie dezentrale Steuerung möglich wird und das Vertrauen in den Menschen durch Vertrauen in die Technik ersetzt werden kann, drängt sich die Frage auf: „Kann als Alternative zum Staat ein neuer Gesellschaftsvertrag durch die Blockchain-Technologie geschaffen werden - ist die Blockchain der neue Leviathan?“.

Vorliegende Arbeit versucht der Antwort auf diese Frage näherzukommen und widmet daher ihre Untersuchung der Blockchain-Technologie im Kontext von Verwaltung, Recht und Staat.

1 Vgl.World Economic Forum 2015, S. 4.

2 Vgl.World Economic Forum 2015, S. 24.

3 Vgl.World Economic Forum2015, S. 28.

4Voigt 2016, S. 65.

5 Vgl.Voigt 2016, S. 64.

6 Vgl.Voigt 2016, S. 66.

7Hobbes 2017, S.115.

8 Vgl.Voigt 2016, S. 67.

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2

2. Gegenstandsbeschreibung

2.1 Das “Double-spending-Problem”

Bargeld birgt den Nachteil, dass Bezahlungsvorgänge die physische Nähe von KäuferIn und VerkäuferIn voraussetzt, außerdem ist die Aufbewahrung von größeren Mengen aus Kosten- und Sicherheitsgründen nicht attraktiv. Folglich ist die Idee naheliegend physisches Bargeld durch elektronisches Geld zu ersetzen.9 Im elektronischen Zahlungsverkehr besteht jedoch theoretisch die Möglichkeit, dass eine Geldeinheit mehrfach ausgegeben bzw. kopiert wird („Double-spending-Problem“). Elektronische Transaktionen bedürfen daher einer Bank bzw.

eines Finanzdienstleiters als zentrale Instanz, die bzw. der bestätigt, dass die zahlende Person das Geld auch tatsächlich besitzt.10

2.2 Das Problem der byzantinischen Generäle

Der Legende nach hatten die osmanischen Generäle bei der Belagerung von Konstantinopel im Jahr 1453 ein Kommunikationsproblem. Die Stadt musste gleichzeitig aus mehreren Richtungen angegriffen werden und die Generäle konnten nur über Boten miteinander kommunizieren, die aber nicht alle vertrauenswürdig waren da manche Generäle ihre Konkurrenten beim Sultan in Misskredit bringen und zum verfrühten Angriff verführen wollten. Das Problem eine einstimmige Übereinkunft zu erzielen wurde also verschärft durch die räumliche Entfernung der Generäle und die fragwürdige Vertrauenswürdigkeit der Boten.

Mathematisch betrachtet, ist eine Einigungschance unmöglich, wenn der Anteil der loyalen Generäle nicht größer als 2 Drittel ist. In der Informationstechnik bezeichnen „byzantinische Fehler“ Fehler, die bei Ausführung eines Systems beliebig auftreten können.11

2.3 Bitcoin – A Peer-to-Peer Electronic Cash System

„I've developed a new open source P2P e-cash system called Bitcoin. It's completely decentralized, with no central server or trusted parties, because everything is based on crypto proof instead of trust. (…) The root problem with conventional currency is all the trust that's required to make it work. The central bank must be trusted not to debase the currency, but the history of fiat currencies is full of breaches of that trust. Banks must be trusted to hold our money and transfer it electronically, but they lend it out in waves of credit bubbles with barely a fraction in reserve. We have to trust them with our privacy, trust them not to let identity thieves drain our accounts. Their massive overhead costs make micropayments impossible. (…)“.12

9 Vgl.Berentsen/Schär 2017, S. 9.

10 Vgl.Assenmacher, S. 4.

11 Vgl.Wikipedia-Autoren, S. „Byzantinischer Fehler“, Bearbeitungsstand: 10.05.2018.

12Nakamoto 2009.

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3 Mit diesem Posting teilte jemand unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto am 11.2.2009 in einem Internetforum mit der Welt ein Dokument betitelt mit „Bitcoin – A Peer-to-Peer Electronic Cash System“. In der Einleitung heißt es, es braucht ein elektronisches Bezahlsystem, welches auf kryptografischen Beweis anstelle von Vertrauen basiert und zwei Parteien erlaubt, direkt miteinander abzuschließen ohne einen vertrauenswürdigen Dritten zu benötigen.13 Das Dokument bietet Lösungen für zwei fundamentale Herausforderungen – das „Double-spending-Problem“ sowie das „Problem der byzantinischen Generäle“ – und mache so digitale Währungen möglich.14 Damit wurde zum ersten Mal in der Geschichte ein System geschaffen, das sichere Transaktionen in einer unsicheren und unzuverlässigen Umwelt, wie das Internet, realisiert, ohne dass die Notwenigkeit der Verifizierung durch eine vertrauenswürdige dritte Instanz besteht.15

2.4 Bitcoin – Das neue Geld?

Der Träger des Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaften Friedrich August von Hayek machte 1975 den Vorschlag, die Inflation durch eine freie Währungswahl zu stoppen und konkretisierte seine Idee, staatliches Geld dem Wettbewerb mit privatem Geld auszusetzen, in seinem Buch „Entnationalisierung des Geldes“. Bitcoin ist nichts anderes: eine Chance zum Übergang in eine „marktwirtschaftliche Geldordnung“.16 In Argentinien ist das Vertrauen in die Regierung und die Banken seit 2001, als Bankkonten eingefroren und der Peso massiv abgewertet wurde, massiv gesunken. Der Schwarzmarkt mit US-amerikanischen Dollars blüht aber auch der Handel mit Bitcoins erfreut sich immer größerer Beliebtheit.17 In Venezuela ist Bitcoin auf Grund der hohen Inflation mittlerweile zur wichtigsten Parallelwährung aufgestiegen.18

Haben Bitcoin und andere Kryptowährungen also das Potenzial, staatliches Geld zu verdrängen? KonsumentInnen nutzen oftmals mehrere Zahlungstechnologien, weshalb eine differenzierte Betrachtung hinsichtlich Geschwindigkeit, Sicherheit und Kosten angeraten ist.

Transaktionen mittels Bargeld sind sofort final, ohne Hilfsmittel durchführbar und gewähren den höchsten Grad an Anonymität. Je höher der zu zahlende Geldbetrag wird, desto mehr sinken die Vorteile des Bargelds. Kryptowährungen konkurrieren daher primär mit unbaren Zahlungssystemen. Insbesondere hinsichtlich grenzüberschreitender Überweisungen bieten sie deutliche Vorteile in Bezug auf Kosten und Dauer. Der Verdrängung bestehender Zahlungssysteme stehen aktuell jedoch noch mehrere Hürden entgegen. Für eine Durchsetzung am Markt ist die Etablierung einer „kritischen Masse“ notwendig; dies kann

13 Vgl.Nakamoto,S. 1.

14 Vgl.Adams/Parry/Godsiff/Ward 2017, S. 417.

15 Vgl.OlnesinScholl et al. 2016, S. 253.

16 Vgl. VorwortSchäffler inKoenig 2015, S. 9ff.

17 Vgl.Koenig 2015, S. 23ff.

18 Vgl.Fuster 2017.

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4 durch Schaffung von NutzerInnenanreizen, Subventionsgewährung, Infrastrukturaufbau, strategische Allianzen oder Adoption der Technologie durch einflussreiche NutzerInnen erreicht werden.19 Bitcoin trifft weiters auch auf technologische Herausforderungen aufgrund eines starken Anstiegs der Miningkosten, der durchschnittlichen Blockgröße, der mittleren Bestätigungsdauer, der Anzahl der Transaktionen, die auf Bestätigung warten sowie der Nutzungsgebühren. Gegenwärtig sind die Kosten für die Energie der Validation einer Transaktion sehr teuer.20 Die extreme Preisvolatilität von Bitcoin, die durch spekulative Investments bedingt ist, steht außerdem der Stabilität gängiger nationalen Währungen gegenüber und verhindert derzeit, dass Bitcoin als eine globale Währung mit nationalen Währungen mithalten kann.21

Wang und Verge hingegen führten in einem von ihnen entwickelten Modell aus, dass Kryptowährungen sich gar nicht wie traditionelles Geld verhalten, da sie anders als dieses ein wahres innovatives Potential beinhalten, das für Erträge den wichtigsten Faktor darstellt.

Die bisherige Forschung behandelt Kryptowährungen als Geld und beachtet dabei nicht die Beziehung zwischen Innovationspotential und Preisen von Kryptowährungen. Nicht die negative Publicity oder die öffentliche Bekanntheit, sondern die technologische Entwicklung ist ausschlaggebend und signifikant für laufende Erträge. Weiters wurde in dem Model dargelegt, dass im Gegensatz zur Mengenlehre des Geldes und zum allgemeinen Verständnis des Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage die Preise und Erträge von Kryptowährungen steigen, wenn das Angebot steigt. Kryptowährungen können daher weder als Währung noch als Ware betrachtet werden. Sie sind eine Technologie, die durch ihr Innovationspotential untermauert wird, die ihren eigenen Wert hat und daher als technologische Plattformen gesehen werden sollte. Die Betrachtung von Kryptowährungen als Technologie impliziert, dass diese verschiedene Anwendungsfälle und Applikationen mit sich bringen, welche jeweils einen eigenen Wert schaffen können.22

Unabhängig von den gängigen Herausforderungen und Fragestellungen, denen Bitcoin oder andere Kryptowährungen gegenwärtig gegenüberstehen, haben beispielweise Kleineberg undHelbing in ihrem Artikel „A Social Bitcoin could sustain a demographic digital world“ eine Theorie für eine globale Nutzung einer kryptografischen Währung beschrieben: Das heutige monetäre System ist nicht mehr dazu geeignet, dem komplexen und dynamischen Wirtschafts- und Finanzsystem gerecht zu werden. Dies liegt an der Eindimensionalität des monetären Systems. Multidimensionale Systeme könnten genutzt werden um selbst- organisierte Finanz- und Wirtschaftssysteme im Bottom-up-Verfahren zu etablieren und die Tore zum Kapitalismus 2.0 und zur Finanz 4.0 zu öffnen. Gäbe es z.B. zwei Dimensionen

19 Vgl.Blocher/Hanl/Michaelis 2017, S. 543ff.

20 Vgl.Manski 2017, S. 512.

21 Vgl.Ciaian/Rajcaniova/Kanes2016, S. 883.

22 Vgl.Wang/Verge 2017, S. 1ff.

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5 von Geld, könnte die erste darauf limitiert sein reale Werte aber keine Finanzprodukte kaufen zu können; dies könnte dann nur in der weiteren Dimension erfolgen. Eine Dimension könnte in die andere Dimension umgewandelt werden, wodurch jedoch Kosten verursacht werden.

Liquidität am Markt ist so durch Zentralbanken leichter beeinflussbar und Investitionen in reale Güter leichter förderbar. Ein solcherart gestaltetes System des „Qualified money“, welches ähnlich wie Bitcoin realisiert werden kann, hat das Potenzial, – je nachdem wie oder wo es entstanden ist und ob es zu einer nachhaltigeren Wirtschaft führt – seine Reputation selbst zu verdienen. Nachhaltigkeit bestimmt den Wert des Geldes und wird für Individuen transparent und messbar. Steigende Unsicherheiten in den Finanzmärkten werden die Überarbeitungen einiger Aspekte des Finanzsystems jedenfalls notwendig machen und die Finanzwirtschaft 4.0 hervorbringen. Multidimensionale monetäre Dimensionen können verschiedene positive und negative Effekte (bspw. Umweltschädlichkeit, Kooperationen, die Schaffung von Jobs, etc.) abbilden. Das Internet of Things (IoT) und die Blockchain- Technologie bringen die technischen Voraussetzungen hierfür mit.23

2.5 Die Blockchain

2.5.1 Allgemeines

Die Grundlage diverser Kryptowährungen ist die „Blockchain-Technologie“24, von der man annimmt, dass sie mindestens genauso disruptiv und transformativ sein wird wie das Internet es gewesen ist. Die technische Innovation, die Blockchain repräsentiert, ist fokussiert auf eine verteilte und dezentrale Datenbank mit – abseits von Kryptowährungen – weitreichenden potentiellen Anwendungsgebieten für die Geschäftswelt, Regierungen, Frei- heitsbestrebungen, Rechtsprechung, Zensurbestimmungen oder Regulation. So wie das Internet den Echt-Zeit-Austausch von Information ermöglicht, kann via Blockchain ein Echt- Zeit-Austausch von Wert stattfinden.25 In diesem Zusammenhang sind einerseits wichtige Finanzinstitutionen, staatliche WirtschaftsplanerInnen und Risikokapitalgesellschaften motiviert, durch die neuen Möglichkeiten der Technologie ihren institutionellen Nutzen zu maximieren, andererseits aber auch soziale UnternehmerInnen, AktivistInnen und Kooperationen daran interessiert, die Technologie im Streben nach kooperativen Eigentum und Management von Wohlstand, denManski als „technological commonwealth“ bezeichnet, zu nutzen.26 Diesen „technological commonwealth“ beschreibt Manski als einen

„commonwealth enacted through the use of advanced exchange, communication, and

23 Vgl.Kleineberg/Helbing 2016, S. 3231ff.

24 Vgl.Wiefling/Lo lacono/Sanbrik 2017, S. 482.

25 Vgl.Adams/Parry/Godsiff/Ward 2017, S. 417.

26 Vgl.Manski 2017, S. 512.

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6 decision-making technologies“27. Er soll dazu geeignet sein, zu einer größeren fortgeschrit- tenen Nachhaltigkeit, mehr Effizienz, besseren Arbeitsbedingungen, Transparenz und Demokratie in der globalen Wirtschaft zu führen. Demgegenüber wird aber auch angeführt, dass Tendenzen bestehen, die zu einem Anstieg von Ungleichheit führen und einen Zerfall der Demokratie hervorbringen.28

2.5.2 Eigenschaften und Funktionsweise

Nach Wikipedia ist eine Blockchain (auch Block Chain, englisch für Blockkette) „eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, genannt „Blöcke“, welche mittels kryptographischer Verfahren miteinander verkettet sind. Jeder Block enthält dabei typischerweise einen kryptographisch sicheren Hash (Streuwert) des vorhergehenden Blocks, einen Zeitstempel und Transaktionsdaten.“29 Die Blockchain-Technologie wird auch als „Distributed Ledger Technology“ (DLT) bezeichnet.

Jede Blockchain hat nachTapscott undTapscott die folgenden Eigenschaften:30

.) Sie ist verteilt: Sie läuft über Rechner, die von Freiwilligen überall auf der Welt bereitgestellt werden. Es gibt keine zentrale Datenbank, die angegriffen oder ausgeschaltet werden könnte. Jede Form von Wert kann sicher und direkt übertragen werden, ohne eine Bank oder sonstige VermittlerInnen zu benötigen.

.) Sie ist verschlüsselt: Eine hochbeanspruchbare Verschlüsselung, welche öffentliche und private Schlüssel involviert, wird benötigt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

.) Sie ist öffentlich: In vielen Fällen ist die Blockchain öffentlich. Jede bzw. jeder kann in sie zu jeder Zeit einsehen und Transaktionen können nicht versteckt werden. Der Quellcode kann gratis runtergeladen, verwendet und weiterentwickelt werden.

.) Sie ist größtenteils inklusiv: Jede bzw. jeder mit einem Smartphone oder Computer kann teilnehmen. Eine Dokumentation ist nicht erforderlich für die Vertrauenswürdigkeit.

.) Sie ist unveränderbar: Die Transaktionen werden verifiziert, ausgeführt und in einem Block gespeichert, der auf den vorangegangenen Block aufbaut und somit mit diesen eine Kette bildet. Die Struktur ist so aufgebaut, dass niemand das Register verändern kann.

.) Sie ist historisch: Die Blockchain ist ein verteiltes Register, welches den Netzwerkkonsensus einer jeder Transaktion repräsentiert. Um eine Werteinheit zu stehlen, wäre es notwendig, die gesamte Geschichte der Werteinheit in der Blockchain zu ändern.

Neben öffentlichen Blockchains, gibt es auch private Blockchains, die nicht öffentlich zugänglich sind. Sie werden z.B. im Bankensektor genutzt. Weiters kann zwischen

„permissionless“ und „permissioned“ Blockchains unterschieden werden. Während bei der

27Manski 2017, S. 512.

28 Vgl.Manski 2017, S. 519.

29Wikipedia-Autoren, S. „Blockchain“, Bearbeitungsstand: 22.07.2018.

30 Vgl.Tapscott/Tapscott 2017, S. 5.

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7 erstgenannten Blockchain alle NutzerInnen alle Rechte besitzen, können bei der zweiten Art von Blockchains nur bestimmte NutzerInnen Transaktionen hinzufügen und alle TeilnehmerInnen das Register lesen.31

Wie bereits erwähnt, ist die Blockchain-Technologie die Grundlage diverser Krypto- währungen. „Bitcoin“ ist einerseits eine Kryptowährung und gilt anderseits als die erste bzw.

älteste Blockchain der Welt.32 Im Folgenden soll Bitcoin als Beispiel dienen, um die Funktionsweise der Blockchain-Technologie in technischer Hinsicht kurz näher zu erläutern, für das Verständnis ist es jedoch wichtig zwischen der Technologie „Blockchain“ und dem Anwendungsfall „Kryptowährung“ oder „Bitcoin“ unterscheiden zu können.

Nach Antonopoulos verbindet Bitcoin Konzepte und Technologien, welche die Basis für ein digitales Geldwirtschaftssystem sind. Einheiten einer Währung, welche als Bitcoin bezeichnet werden, werden verwendet um Wert über ein Netzwerk zu lagern und zu übersenden. In technischer Hinsicht vereint Bitcoin vier Schlüsselfunktionen:

· ein dezentrales Peer-to-Peer-Netzwerk (das Bitcoin-Protokoll),

· ein öffentliches Register (die Blockchain),

· ein Set aus Regeln, das die unabhängige Bestätigung von Transkationen und die Währungsausgabe ermöglicht (Konsensregeln) und

· einen Mechanismus um den globalen dezentralen Konsens über die gültige Blockchain zu erreichen (Proof-of-Work-Algorithmus).

Bitcoins entstehen durch so genanntes „Mining“, welches der Verifizierung von Transaktionen dient.33 Fundament dieses Systems ist das Bitcoin-Netzwerk bzw. -Protokoll, welches den Austausch von Informationen sichert. Im Netzwerk sind alle TeilnehmerInnen ausnahmslos gleichgestellt („Peer-to-Peer“) und die Kommunikation kann zwischen beliebigen TeilnehmerInnen erfolgen.34 Mit der Eröffnung eines Kontos wird ein Schlüsselpaar – bestehend aus einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel – mittels eines asymmetrischen Krypto-Systems erzeugt. Der private Schlüssel dient dazu digitale Signaturen zu erzeugen sowie die öffentlichen Schlüssel anderer NutzerInnen zu entschlüsseln. Der öffentliche Schlüssel ist ähnlich einer Kontonummer und hat die Funktion verschlüsselte Nachrichten zu entschlüsseln. Die Bitcoin-Adresse ist außerdem eine Kurzform des öffentlichen Schlüssels.35 Um eine Transaktion durchzuführen, wird eine Nachricht, die die Absicht, Geld von einer Bitcoin-Adresse an eine andere Bitcoin-Adresse zu versenden, ausdrückt, an alle TeilnehmerInnen im Netzwerk übermittelt. Die Transaktions- nachricht wird mit dem privaten Schlüssel unterschrieben und so verschlüsselt; sie kann nur mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel wieder entschlüsselt werden. Wieviele Adressen

31 Vgl.Fasching2017, S. 5.

32 Vgl.Wikipedia-Autoren, S. „Blockchain“, Bearbeitungsstand: 24.07.2018.

33 Vgl.Antonopoulos2017, S. 1f.

34 Vgl.Berentsen/Schär 2017, S. 53.

35 Vgl.Aktiendepot.com 2017.

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8 eine bzw. ein NutzerIn hat, ist dabei egal. Aus der Transaktionshistorie geht hervor, über wieviele Bitcoins eine Adresse verfügen kann.36Damit die Transaktion bestätigt wird, werden nun einige NutzerInnen versuchen ein kompliziertes mathematisches Problem zu lösen („Mining“). Gelingt dies einer bzw. einem TeilnehmerIn, kann diese bzw. dieser einen neuen Block, der mehrere Transaktionen enthält, in die Blockchain schreiben, welcher mit den vorherigen Blöcken "verkettet" ist. Sie bzw. er erhält dafür eine „Belohnung“ in Form von Bitcoins, sobald jene TeilnehmerInnen, welche dieselben Transaktionen gesammelt haben, den neuen Block bestätigt haben. Der Vorgang wird etwa alle 10 Minuten wiederholt.37 Jeder Block enthält sodann Transaktionsdaten, einen kryptographisch sicheren Hash des vorhergehenden Blocks und einen Zeitstempel. Das Konzept bezeichnet im Wesentlichen ein dezentrales Buchführungssystem.

Das beliebteste Verfahren zur Konsensherstellung, wie es auch bei Bitcoin zum Einsatz kommt, ist der „Proof-of-Work“. Es gibt aber auch andere Methoden wie z.B. den „Proof-of- Stake“38, der weniger zeit- und energieintensiv ist.39

„Ethereum“ ist eine weitere Kryptowährung auf Basis der Bitcoin-Blockchain, welche jedoch zusätzlich die Anlegung, Verwaltung und Ausführung von Smart Contracts ermöglicht und somit Anwendungen über Kryptowährungen hinaus anbietet. Hierzu gehört auch die Schaffung einer Decentralized Autonomous Organisation (DAO). Dies ist eine Organisation, deren Managementstruktur und Regeln durch einen Smart Contract festgeschrieben und dezentral ausgeführt werden. Sie kommt daher ohne Vorstand oder andere Entscheidungsgremien aus.40

Initial Coin Offerings (ICOs), welchen an einigen wenigen Stellen, ebenfalls Gegenstand der Arbeit sind, dienen in der Regel zu Unternehmens- oder Projektfinanzierung und werden ebenfalls auf Basis der Blockchain-Technologie ausgeführt. Dabei wird Kapital in der Form von Krypto-Assets z.B. mit Bitcoin eingesammelt und im Gegenzug dazu ein Coin bzw.

Token an die KapitalgeberInnen ausgegeben, der in der Verbindung zum Unternehmen oder Projekt steht und eine Beteiligung darstellen kann.41

36 Vgl.Scherschel/Bögenholz2017.

37 Vgl.Kryptoinvest.de.

38 Vgl.Wikipedia-Autoren, S. „Blockchain“, Bearbeitungsstand: 24.07.2018.

39 Vgl.Wikipedia-Autoren, S. „Proof of Stake“, Bearbeitungsstand: 24.07.2018.

40 Vgl.Wikipedia-Autoren, S. „Ethereum“, Bearbeitungsstand: 23.02.2019.

41 Vgl.FMA 2018, S. 2.

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3. Stand der Forschung

Dieses Kapitel liefert einen Überblick über vorhandene wissenschaftliche Literatur zu Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie, zu rechtlichen Fragenstellungen sowie über unterschiedliche Blickwinkel hinsichtlich staatlicher Herausforderungen und Möglichkeiten. Literatur zu technischen Fragenstellungen wurde nicht berücksichtigt, da technische Fragestellungen für den Gegenstand der Arbeit nur eine untergeordnete Rolle spielen.

3.1 Anwendungsbereiche der Blockchain-Technologie

Manski beschreibt die Anwendungsbereiche der Blockchain-Technologie in verschiedenen Sektoren wie folgt:42

.) Finanzen und Währungen: Im Finanzsektor erlauben Blockchain-Applikationen NutzerInnen globales Finanzkapital zu überlisten und sich auf einer kooperativen Basis selbst zu organisieren. Blockchain-Finanz-Applikationen bieten NutzerInnen erhöhte Partizipation in der Kontrolle von Währungsaustausch, im Bereich des Banking, bei Rechten an Titeln für Liegenschaften sowie im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Entwicklung.

Die Applikation „Abra“ bspw. wurde entwickelt, um Gebühren für Geldanweisungen zu reduzieren. Ein weiteres Beispiel für eine Blockchain-Applikation ist „Faircoin“, welcher eine Alternative zu nationalen Währungen darstellt. Die Dezentralität der Blockchain-Technologie eröffnet Mitgliedern der kooperativen Bewegung die Möglichkeit, ein Währungssystem jenseits von Zentralbanken und Finanzinstitutionen zu etablieren. Diese Applikationen wurden entwickelt, um Teil der Ko-Konstruktion des „technological commonwealth“ (siehe hierzu Punkt 2.5.1) zu sein. Abseits der Vorteile dieser Applikationen gilt es jedoch auch zu beobachten, wie große Finanzinstitutionen und Regierungen mittels der Blockchain- Technologie danach trachten werden, ihre strukturelle Macht im Rahmen der globalen Wirtschaft auszubauen.43

.) Gesundheitswesen und Identitäts-Management: Im Gesundheitswesen bieten Blockchain- Applikationen die Möglichkeit, die PatientInnenversorgung zu verbessern und NutzerInnen von Online-Technologien eine größere Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu verschaffen. So ermöglicht die Blockchain-Technologie PatientInnen und Gesundheits- pflegeinstitutionen das Teilen der PatientInnenidentitäten und Gesundheitsdaten über Plattformen. Dies soll zu mehr Effizienz und zu einer Reduzierung von Behandlungskosten führen. In der Zukunft könnten Blockchain-Applikationen außerdem Versicherungsansprüche durch die automatische Verifikation und Autorisation von Behandlung und Deckung glätten.

42 Vgl.Manski 2017, S. 513ff.

43 Vgl.Manski 2017, S. 514.

(18)

10 Die Instrumente des Identitätsmanagements, welche durch die Blockchain-Technologie geboten werden und Menschen erlauben darüber zu bestimmen, welche und wieviel ihrer Identifikationsinformationen sie teilen wollen, können auch außerhalb des Gesundheits- wesen verwendet werden.44

.) Nahrung und Landwirtschaft: Mitglieder der kooperativen Bewegung sehen Nahrung nicht lediglich als Ware, sondern als multidimensionalen Ausdruck für Kultur und Gemeinschaft, welcher kooperativ verwaltet und besessen werden sollte. Blockchain kann die Expansion kooperativer Landwirtschaft durch Reduktion von Kollaborations- und Administrationskosten unterstützen. Ebenso kann ein kollaboratives Design, das festlegt, welche Arten gepflanzt, welches Land bepflanzt und welche Preise gesetzt werden sollen, etabliert werden. Im Besonderen ermöglichen solcherart gestaltete „smarte“ Besitztransaktionen via „Smart Contracts“ einen geteilten Gebrauch von Landwirtschaftsequipment, Werkzeugen, Transport sowie wiederkehrende Käufe oder automatische Bestellungen.45

.) Governance: Blockchains werden vermehrt genützt um Funktionen und Governance- Prozesse von Staaten zu demokratisieren und traditionelle staatliche Funktionen in den kooperativen Sektor zu verlagern. Die Innovationen reichen von kollaborativen Governance- Wahlsystemen und öffentlichem Crowdfunding bis hin zur transparenten Nachverfolgung von öffentlichen Geldern und wählerbasiertem Monitoring der Integrität einer Wahl. Aber auch hinsichtlich staatlich legitimierter Funktionen (bspw. die Verteilung von Eigentumsrechten) sind Blockchain-Adoptionen zu beobachten, z.B. das auf einer Blockchain basierende georgische Grundbuch.46

.) Services und Versorgungsketten: Der Gebrauch von Blockchains zwecks Abbau der vermittelnden Instanzen bei Dienstleistungen ist insbesondere im Bereich des Versorgungs- ketten-Managements vermehrt zu beobachten. Facebook, Uber, Amazon, Airbnb und ebay sind Beispiele für ServiceanbieterInnen, die Wert maximieren, indem sie Transaktionen erfassen und somit Profit erwirtschaften. Blockchains ermöglichen es Gemeinschaften von ProduzentInnen, den Zusammenschluss ihrer Leistungen selbst zu übernehmen und Machtstrukturen zu glätten. Dies führt zu einer größeren Aufrechterhaltung des Wertes durch die ProduzentInnen gegenüber den Mittelspersonen. Des Weiteren können Blockchain- Applikationen genutzt werden, um alle möglichen Varianten geistigen Eigentums zu schützen, bspw. wissenschaftliche Artikel, Kunstgegenstände, Erfindungen oder Filme.47 Wiefling, Lo lacono undSandberg beschreiben in Ihrem Artikel „Anwendung der Blockchain außerhalb von Geldwährungen“ in ähnlicher Weise die Anwendungsbereiche der Technologie: zum Schutz von persönlichen Informationen, im Medienvertrieb mit digitaler

44 Vgl.Manski 2017, S. 514.

45 Vgl.Manski 2017, S. 515.

46 Vgl.Manski 2017, S. 515.

47 Vgl.Manski 2017, S. 516.

(19)

11 Rechteverwaltung, als Verbesserung von Domain-Name-Services, als dezentralen Speicher von Informationen einer Gemeinschaft und zur Überwachung von Lebensmittel- produktionen.48

Ksherti beschreibt in seinem Artikel „Will blockchain emerge as a tool to break the poverty chain in the Global South?“ das Potenzial der Technologie, große wirtschaftliche, politische und soziale Transformationen herbeiführen zu können.49 Das Fehlen und die schlechte Durchsetzung von Besitzrechten hinsichtlich Liegenschaften stellen für arme Menschen im globalen Süden eine große Barriere zum UnternehmerInnentum und der ökonomischen Entwicklung dar. Insbesondere in Afrika ist ein Großteil des Landes nicht dokumentiert oder registriert. Korrupte PolitikerInnen, RegierungsvertreterInnen und andere mächtige Gruppen schaffen es sogar teilweise, durch die Enteignung von Einkommen und Investitionen von ärmeren Menschen, eine ungerechte Ausgangssituation herbeizuführen und sozial schwächere Gruppen haben weniger Möglichkeiten, Kredite aufzunehmen, Versicherungen abzuschließen oder Zugang zu Bildung zu erhalten. Die Unmöglichkeit der Finanzierung stellt eine weitere kritische Barriere für viele UnternehmerInnen dar.50 Der globale Süden ist konfrontiert mit Herausforderungen hinsichtlich der Vertragsdurchsetzung, den sozialen und wirtschaftlichen Rechten sowie der Durchsetzungen von Regulierungen und Standards im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung.51 Blockchain könnte in diesem Zusammenhang Abhilfe schaffen. Die Technologie hat das Potenzial, Transparenz in unterschiedlichen Bereichen zu erreichen, Konflikte und Kosten bei der Registrierung von Besitzrechten zu reduzieren, die Effizienz von internationalen Handelsgeschäften zu fördern, den Zugang zum Handel zu erleichtern, zur Reduzierung von Kosten und der Steigerung von Effizienz in internationalen Zahlungssystemen beizutragen sowie zu einer – in dieser Hinsicht positiven – Veränderung im Versicherungs- und Bankenwesen sowie im Risikomanagement beizutragen52. Weiters steigen die Investitionen in die Blockchain-Technologie im globalen Süden. Insbesondere chinesische Firmen haben große Initiativen zur Entwicklung der Industrie und des Marktes gestartet. Strategische Vereinbarungen und globale Konsortien im globalen Süden werden geschlossen und auch industrialisierte Blockchain-Unternehmen lassen sich mit ihren Entwicklungen im globalen Süden nieder.53 Durch diese Entwicklungen wird es schwieriger für Regierungen, Geldverschwendung und Korruption zu verstecken;

Menschen können über die Welt verteilt in finanzieller Hinsicht frei miteinander agieren, internes und externes Prüfwesen kann verbessert, Betrug verhindert und Administrations- und Operationskosten in verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren können reduziert

48 Vgl.Wiefling/Lo lacono/Sandbrink 2017, S. 483ff.

49 Vgl.Kshetri 2017, S. 1710.

50 Vgl.Kshetri 2017, S. 1712.

51 Vgl.Kshetri 2017, S. 1713.

52 Vgl.Kshetri 2017, S. 1714.

53 Vgl.Kshetri 2017, S. 1718.

(20)

12 werden.54 Unklarheiten bestehen jedoch hinsichtlich der Frage, wie die Kapazitäten, die benötigt werden um den Wachstum von Blockchain voranzutreiben, finanziert werden sollen.

Die damaligen Investitionen während des Aufkommens des Internets betrugen ein Vielfaches verglichen mit den derzeitigen Investitionen in Blockchain. Die Bemühungen um eine Regulation der Technologie werfen derzeit viele Kontroversen auf und die Rolle der Staaten ist unklar. Der hohe Energieverbrauch bringt Sorgen auf den Plan und vielfach fehlt es im globalen Süden an (technologischen) Kapazitäten und Knowhow um von den Möglichkeiten der Blockchain-Technologie zu profitieren. Weiters wird kritisch auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Bitcoin und illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche oder Drogenhandel hingewiesen. Eine garantierte Interoperabilität und Standardisierung werden als weitere Schlüsselherausforderungen angesehen.55

Kewell, Adams und Parry haben des Weiteren ausgearbeitet, dass die Technologie eingesetzt werden kann, um die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen zu verfolgen56, wobei hierbei in ihrem Artikel „Blockchain for good?“ auf permissioned Blockchains Bezug genommen wird.57 Dabei werden Alternativen zu der kostenintensiven Methode des Validationsmechanismus „Proof-of-Work“ aufgezeigt:

„SolarCoin“ bspw. belohnt Solarzellen, „Gridcoin“ bietet Anreize, sich an wissenschaftlichen Projekten zu beteiligen und durch das Mining von „CureCoin“ werden Daten für die Wissenschaft durch die Simulation von Verhalten von Eiweißstoffen bereitgestellt.58 Ebenso können Währungen zur Verfolgung moralischer Ziele eingesetzt werden. Ähnlich dem oben beschriebenen Konzept des „Qualifed Moneys“ von Helbing behauptet „Carbon Coin“ von sich selbst, die erste digitale Währung mit Gewissen zu sein und sich für die umweltbewusste Gemeinschaft einzusetzen. Auch in diesem Artikel werden die Möglichkeiten erwähnt, die Technologie für die Registrierung von individuellen Besitzrechten, insbesondere in jenen Staaten, in denen das Vertrauen in die zentralen Instanzen niedrig ist, einzusetzen um Versorgungsketten sicherzustellen oder Betrug und Korruption zu minimieren.59 Ebenso wird der mögliche Verzicht auf Vermittlungsdienste als „dunkle Seite der Sharing Economy“ thematisiert. Bspw. ist „La’Zooz“ eine dezentrale Transport-Plattform, welche von der Community besessen wird: ein dezentrales Uber, in dem neue Token nicht durch den „Proof-of-Work“ sondern durch den „Proof-of Movement“ erzeugt werden. Darüber hinaus gilt die Möglichkeit einer weiten finanziellen Inklusion als eines der großen Versprechen für die SDGs durch DLTs.60

54 Vgl.Kshetri 2017, S. 1715.

55 Vgl.Kshetri 2017, S. 1721.

56 Vgl.Kewell/Adams/Parry 2017, S. 429.

57 Vgl.Kewell/Adams/Parry 2017, S. 432.

58 Vgl.Kewell/Adams/Parry 2017, S. 432.

59 Vgl.Kewell/Adams/Parry 2017, S. 433.

60 Vgl.Kewell/Adams/Parry 2017, S. 434.

(21)

13 3.2 E-Government und Blockchain

Im öffentlichen Sektor, führt der Autor Olnes aus, ist man mit zahlreichen einschlägigen Desiderata konfrontiert: mehr kosteneffiziente Informations- und Kommunikationstechniken sowie eine bessere Interoperabilität zwischen Systemen werden benötigt. Außerdem besteht die Notwendigkeit, Wissensnetzwerke im öffentlichen Sektor zu schaffen. Die steigende Globalisierung erhöht den Druck Lösungen zu finden, die auf einer breiten Basis anwendbar sind. Hinsichtlich der Bitcoin-Blockchain führt der Autor aus, dass diese gegenwärtig limitiert und nicht dazu geeignet ist, eine hohe Anzahl an Transaktionen durchzuführen. Für eine effiziente Aufbewahrung langlebiger Objekte und Werte ist sie jedoch ideal. Die niedrigen Kosten von Transaktionen kombiniert mit dem erhöhten Grad an Sicherheit versprechen eine effiziente und sichere Verwahrung von Werten aller Art und eine bessere Interoperabilität durch eine offene, verteilte und globale Infrastruktur. Diese kann auch Anlagen im öffentlichen Sektor wie Zertifikate, Diplome, Lizenzen und mehr beinhalten.61 Die Anwendungsmöglichkeiten gehen jedoch, wie Manski ausführt, noch weiter: „FollowMyVote“

ist ein Bespiel für ein blockchain-basiertes sicheres Wahlsystem. Die EntwicklerInnen behaupten, dass die WählerInnen ihre Stimmen in eine Wahlurne verfolgen und verifizieren können, dass die Stimme gezählt und richtig zugeordnet wurde. In der Ukraine testet die Regierung blockchain-basierte elektronische Plattformen für Petitionen und Wahlen von Gremien auf Gemeindeebene. Auch KandidatInnen für politische Ämter integrieren Blockchain in ihre politische Plattform und so wurde bspw. bei den Gemeinde-Wahlen in London das demokratisierende Potenzial der Blockchain-Technologie diskutiert. Die Kandidatin der Green Party Gulan Hasain argumentierte in diesem Zusammenhang, dass die Technologie „more decentralized power, smaller government, a need for a shift in the concentration of power in the banking system and more inclusive society“ ermögliche.62 Jun konstatiert darüber hinaus, dass mehr als 100 Blockchain-Projekte in über 40 Ländern durchgeführt werden. Diese umfassen elektronische Wahlsysteme, elektronische Identitäts- Managementsysteme und vieles mehr.63

Der Autor führt (anhand mehrerer Tabellen) in diesem Zusammenhang auch einschlägige Anwendungsbeispiele ins Treffen:

Nation Project Status

Australia Australian senators launch parliamentary friends of blockchain group.

Announced in August 9, 2017

The Australian Securities Exchange (ASX)

announced that they will use blockchain technology

Announced in

December, 2017. The

61 Vgl.Olnes in Scholl et al. 2016, S. 253.

62 Vgl.Manski 2017, S. 515.

63 Vgl.Jun 2018, S. 1.

(22)

14 to clear and settle trades by replacing the outdated

Clearing House.

Electronic Subregister System, also known as CHESS.

proposed transition is expected to take place in March 2018.

China Social security funds management system Announced in 2016 Mortgage valuations on blockchain Announced in 2016 Blockchain-based asset custody system (PSBC) Successfully executed

more than 100 real business transactions on the blockchain since the system went live in October 2016 Blockchain city project (By Wanxiang Group) The project was

announced by Wanxiang Group in 2016 and backed by Chinese government Dubai Government documents management system to be

enacted by 2020

Ongoing

Global blockchain council (GBC) was established in 2016 with 32 members, including government entities, international companies, leading UAE banks, free zones, and international blockchain technology firms

Ongoing

Digital passport based on blockchain Announced in June 2017

Real-time information system about shipments to Dubai

Announced in 2017

Estonia eID (electronic ID management system) The government is currently upgrading the existing system with blockchain technology.

E-health (medical information management system)

The government is currently upgrading the existing system with blockchain

(23)

15 technology.

e-Residency (a first-of-a-kind a transnational digital identity)

Since 2015, more than 27,000 people from 143 countries have applied and 4272 companies have been established as of December 2017 France French government has adopted new rules that will

enable banks and fintech firms to establish

blockchain platforms for unlisted securities trading.

Announced in December, 2017

Ghana Land title registry project by NGO “Bitland” Ongoing

Georgia Land title registry project Ongoing

Honduras Land title registry project Announced in 2015

and known as failure now

Kazakhstan Announced that they will make the most favourable business climate for cryptocurrency and Financial technology (Fintech)

Announced in July 17, 2017

Russia Blockchain based documents management system announced by Moscow government

Announced in 2016

Russia’s ministry of health is launching a blockchain pilot

Announced in Aug 10, 2017

Singapore Cross-border interbank payments A proof-of-concept project has been initiated in 2016.

Sweden Trials of a blockchain smart contracts technology for land registry

Tested in early 2017

Switzerland The city of Zug (the capital of the canton of Zug) started accepting bitcoin as payment for city fees.

The large number of companies engaged in cryptocurrency are located in Crypto Valley in Zug

Since July 2016 (Crypto Valley was named by Ethereum co-founder Mihai Alisie)

Zug offers blockchain-based digital identity to their residents

Announced in 2017

The United Arab

The central banks of the United Arab Emirates and Saudi Arabia announced that they would launch a

Announced in December, 2017

(24)

16 Emirates

and Saudi Arabia

pilot initiative that two institutions test a new cryptocurrency for cross-border payments.

Ukraine E-vox (Ethereum blockchain-based election platform)

Announced in 2016

Blockchain-based auction system Announced in 2016 United

Kingdom (UK)

The UK government’s Department of Work and Pensions tested an experiment in which a blockchain system is used to distribute welfare payments.

Announced in July 2016 and successfully finished trail system

Blockchain as a service for each government department

Available since August 2016 Blockchain-based digital currency UK’s Financial

Conduct Authority (FCA) permitted blockchain start-up, Tramonex, to issue digital money Blockchain-based payment system between banks Announced in 2017 United

States (US)

Pilot project for secure exchange of personal health data online

A two-year agreement for the tests was announced in 2016 Approving plan to issue stock via Bitcoin’s

blockchain (Securities and Exchange Commission)

Announced in 2015

Arizona bill to make blockchain smart contracts

“legal”

Officially became state law in March 29, 2017

Governor of Delaware has officially signed a bill making it explicitly legal for those entities to use blockchain for stock trading and record-keeping.

Announced in July 2017

Illinois launches blockchain pilot to digitize birth certificates

Announced in Aug 31, 2017

Tabelle 1: Anwendungsbeispiele von Regierungen geführter Blockchain-Projekte64

64Jun 2018, S. 3f.

(25)

17 Nation or

Organization

System Name Base

Technology

Application Abu Dhabi

Securities

Exchange (Stock Exchange)

- - Shareholder voting system

Australia Postal Service

- Digital Assets

Holdings

Digital voting of Victoria government

Denmark Liberal Alliance

Follow My Vote Graphene Blockchain Framework

Ballot system for political party

Estonia i-Voting KSI National voting system

London Stock Exchange(LSE)

- Hyperledger Shareholder voting system

Moscow government

- Ethereum Digital voting of Moscow

government

Nasdaq - - Shareholder voting system

Podemos (Spain) Agora-Voting Bitcoin Ballot system for political party Texas Libertarian

Party

VoteWatcher (by Blockchain Techno- logies Corp)

Florincoin Blockchain

Ballot system for political party

Ukraine E-vox Ethereum Voting system for various

voting Utah Republican

party

Blockchain Apparatus

Smartmatic (private blockchain)

Ballot system for political party

Tabelle 2: auf Blockchain basierte elektronische Wahlsysteme65

Status Nation Status

In use Barbados Launched a blockchain-based version of the Barbadian dollar in 2016.

Tunisia Upgraded the e-dinar with blockchain based technology in 2016.

Senegal Launched a blockchain-based version of the eCFA (digital currency) in 2016. This currency will be used as the official currency of The Western African Economic and Monetary Union.

Pilot testing or

considering

Canada ‘Project Jasper’ phase II was started at December 2016 and announces phase 3 of ‘Project Jasper’ DLT Trial in October, 2017.

China Completed a trial run of digital currency in January 2017.

Denmark Planning to Introduce E-Krone based on blockchain in February 2017.

England Approved the digital currency issued by fintech company in 2016.

Estonia Estcoin, a government backed cryptocurrency, announced in August 2017.

France Tested blockchain technology in October 2016.

Germany Tested blockchain technology in December 2016 with Hyperledger blockchain technology.

India Finished testing blockchain solutions for core banking processes in the country in May 2017.

65Jun 2018, S. 5.

(26)

18 Japan Japanese banks are planning to introduce a digital currency

for the 2020 Tokyo Olympics.

Netherland Preparing an ambitious experiment aimed at discerning if an entire financial market can be built on a blockchain and testing a prototype “DNBcoin.”

Russia Developing a national digital currency based on Ethereum in June 2017.

Singapore Completed the first phase of that pilot in March 2017 with the Private Ethereum Blockchain

South Africa Planning to Introduce national digital currency based on blockchain in February 2017.

Sweden Considering the possibility of issuing blockchain based digital currency in November 2016 (no update as of December, 2017).

Ukraine The central bank began working on a blockchain-based system in November 2016 to develop a “cashless economy”

and expanded and reinforced the team in December, 2017

Tabelle 3: blockchain-basierte Projekte für Digitale Währungen66

3.3 Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie

3.3.1 Allgemeines

Die Europäische Kommission legte 2018 einen „FinTech-Aktionsplan“ mit 23 konkreten Schritten vor, der die Schaffung eines Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen unterstützen und es dem Finanzsektor ermöglichen soll, technologische Fortschritte in den Bereichen Blockchain, künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste zu nutzen. Das bereits gegründete „EU Blockchain Obervatory and Forum“ soll Chancen und Risiken von Kryptoanlagen bewerten und eine Strategie für Distributed-Ledger- und Blockchain- Technologien erarbeiten. Weiters wurde eine Verordnung für Europäische Crowdfunding- Dienstleister vorgeschlagen, die das diesbezügliche EU-weite Angebot durch die Möglichkeit einer Beantragung eines EU-Labels für Plattformen erleichtern soll.67

Rechtliche Fragestellungen in der überschaubaren Literatur aus Österreich beschäftigen sich primär mit virtuellen Währungen und ihrer Besteuerung sowie den so genannten „Smart Contracts“. Allgemein lässt sich festhalten, „dass in Rechtswissenschaft und Praxis mangels systematischer und eingehender Forschung und aufgrund des Fehlens spezifischer Forschungseinrichtungen massive Unsicherheit über die Frage besteht, welcher Rechtsrahmen für die Blockchain-Technologie und für Kryptowährungen zu wählen ist.“68

66Jun 2018, S. 6

67 Vgl.Fletzberger 2018, S. 202.

68Völkel/Piska 2017, S. 100.

(27)

19 3.3.2 Kryptowährungen bzw. Virtuelle Währungen

Die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit virtuellen Währungen steht vor großen Herausforderungen. Schon allein der Begriff „Währung“ scheint Probleme aufzuwerfen, da virtuelle Währungen nicht von einer zentralen Stelle ausgegeben werden.69 Vielmehr handelt es sich bei virtuellen Währungen um digitale Produkte, die auch den unionsrechtlichen Warenbegriff erfüllen.70

Völker subsumiert virtuelle Währungen unter dem zivilrechtlichen Sachbegriff als

„unkörperliche, bewegliche, verbrauchbare und vertretbare Sachen“ und begreift den Gegenstand des Rechts an virtuellen Währungseinheiten als „die ausschließliche Möglichkeit, über sie zu verfügen, und zwar durch Übertragung von einer Adresse an eine andere Adresse. Virtuelle Währungen können damit Gegenstand rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen sein wie etwa Kauf-, Tausch-, Schenkungs- oder Darlehensvertrag.“71

Die Schaffung neuer Werteinheiten („Mining“) erfolgt mittels spezieller Hardware mit erhöhter Rechenleistung durch Validierung und Dokumentierung von Transaktionen72. Dieser Vorgang des Lösens von komplexen mathematischen Rechnungen steht grundsätzlich jeder Person frei; diejenige Person, die die Transaktion als Erste bzw. Erster bestätigt hat, erhält die Verfügungsmacht über die solcherart generierten Werteinheiten.73 Dieser „Proof-of-Work“

dient der Findung des richtigen Hashwertes und erfolgt auf Basis von Versuch und Irrtum, da weder Geschicklichkeit noch eine Denkleistung erforderlich sind. Weiters beinhaltet die Software ein Zufallsprinzip, das bei gleichzeitiger Berechnung von Blöcken die Belohnung einer bzw. einem RätsellöserIn per Zufall zuschreibt. Um die Währung zu stabilisieren, wird der Schwierigkeitsgrad der Rechenleistung kontinuierlich angepasst, sodass eine neue Blockerstellung rund alle 10 Minuten erfolgt.74 Nach Völker kann dieser Vorgang als künstlicher Zuwachs durch Verarbeitung iSd § 414 ABGB verstanden werden, folglich sind die diesbezüglichen bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen anzuwenden.75

Hinsichtlich neuer Geschäftsmodelle im Bereich von Kryptowährungen führen Völkel und Piska aus, dass sich zunächst meist die Frage nach der Erforderlichkeit einer Konzessionierung, welche eine hohe Markteintrittshürde darstellt und hohe Investitionen erfordert, stellt. Der Mangel an gesetzlichen Grundlagen hat eine Hemmung der wirtschaftlichen Innovation zur Folge. Eine mögliche Lösung wäre die Schaffung eines erweiterten Konzessionsverfahrens, das die beschränkte Ausübung des Geschäftsmodelles unter Aufsicht der FMA bis zur Klärung der Frage nach dem Erfordernis einer Konzession und gegebenenfalls der Erarbeitung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen, vorsieht. In

69 Vgl.Völkel 2017a, S. 639f.

70 Vgl.Piska/Völkel 2017, S. 97.

71 Völkel 2017b, S. 389.

72 Vgl.Ehrke-Rabel/Eisenberger/Hödl/Zechner 2017, S. 194.

73 Vgl.Völkel 2017a, S. 639.

74 Vgl.Ehrke-Rabel/Eisenberger/Hödl/Zechner 2017, S. 194.

75 Vgl.Völkel 2017a, S. 641.

(28)

20 diesem Kontext sprechen sich Völker und Piska außerdem für eine „smart regulation“ aus, die einen bewusst minimalistischen Ansatz verfolgen soll. Eine Basis hierfür könnte die Gewerbeordnung bieten. Der Handel mit Kryptowährungen oder auch sonstige gewerbliche Tätigkeiten in diesem Bereich sind als freies Gewerbe zu klassifizieren. Der Verordnungsgeber hat nach § 69 Abs. 2 GewO die Möglichkeit, Ausübungsregeln zwecks Schutzes der Privatsphäre respektive der Vermeidung von Vermögensschäden sowie Standesregeln als Verhaltensweisen vorzuschreiben.76

3.3.3 Abgabenrecht

NachPetutschnig stellt der Vermögenszuwachs durch das Mining in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Die Kriterien, die hierbei entscheidend sind, sind Selbständigkeit, Gewinnabsicht, Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr und Nachhaltigkeit.77 Die ersten drei Voraussetzungen sind fraglos erfüllt, während im Einzelfall zu prüfen ist, ob ein Gesamtgewinn erzielt wird, um die so genannte „Liebhaberei“ auszuschließen. Wird Mining nur gelegentlich betrieben und fehlt es an der Nachhaltigkeit, liegen sonstige Einkünfte aus Leistungen iSd § 29 Z 3 EStG vor.78 Für die Bewertung ist sodann der Marktwerkt der generierten Bitcoins im Zeitpunkt des Zugangs maßgeblich, die Kosten für Spezialhardware und Energie sind als Betriebs- bzw. Werbungskosten abschreibbar. Bei bilanzierenden MinerInnen sind die Bitcoins darüber hinaus in das Umlauf- oder Anlagevermögen aufzunehmen, je nachdem, ob sie dafür bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.79 Auch der Kauf bzw. Verkauf von Bitcoins unterliegt der Steuer. Bitcoins sind zum Zeitpunkt des Kaufes mit dem Kurs zum Anschaffungszeitpunkt zu bewerten. Werden sie im Betriebsvermögen gehalten, führt der Verkauf von Bitcoins zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn oder zu einem ausgleichsfähigen Veräußerungsverlust. Im Privatvermögen gehaltene Bitcoins unterliegen bei Veräußerung der Spekulationssteuer nach § 31 EStG.80

Ehrke-Rabel, Eisenberger, Hödl und Zechner kommen hingegen zu dem Schluss, dass es sich beim Generieren von Bitcoins um ein Glücksspiel iSd § 1 Abs. 1 GSpG handelt.81 Dabei ist die vorwiegende oder ausschließliche Abhängigkeit vom Zufall entscheidend, welche gegeben ist, „wenn sich über das Spielergebnis keine berechtigte rationale Erwartung entwickelt kann und nur aufgrund eines Hoffens oder einer irrationalen Einstellung auf den Gewinn gesetzt wird.“82 Auf Mining übertragen bedeutet das Spiel jenes Zeitfenster, in dem ein Block erzeugt und somit Bitcoins – der Gewinn – generiert werden. Dieses dauert

76 VglVölkel/Piska 2017, S. 100ff.

77 Vgl.Petutschnig 2014, S. 356.

78 Vgl.Petutschnig 2014, S. 357.

79 Vgl.Petutschnig2014, S. 358.

80 Vgl.Petutschnig 2014, S. 358f.

81 Vgl.Ehrke-Rabel/Eisenberger/Hödl/Zechner 2017, S. 207.

82Ehrke-Rabel/Eisenberger/Hödl/Zechner 2017, S. 202.

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