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2013/087 Fragestunde

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU

Drucksache Nr. 87/13

Fragestunde der 9. Tagung (20.11. – 23-11.13) der Elften Kirchensynode der EKHN

Fragen:

1. Synodaler Jan Kramer aus Weilburg

1. Wie war das zahlenmäßige Verhältnis von Mitgliedern der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu den Mitarbeitern der Kirchlichen Verwaltung (Kirchenverwaltung, Regionalverwaltungen und Zentren) in den Jahren 1950, 1960, 1970, 1980, 1990, 2000 und 2010?

2. Sollte es zu einer merklichen Veränderung in diesem Verhältnis gekommen sein, wie ist dieses zu erklären?

3. Wird sich eine Veränderung im Bereich der mittleren Ebene der Kirche (Neuordnung der Dekanatsgebiete) auf das Verhältnis auswirken?

Wenn ja, wie?

2. Synodaler Erhard Seeger aus Dreieich

Ab dem 1. Februar 2014 werden europaweit alle Zahlungsverkehre verbindlich auf SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt. In diesem Zusammenhang werden Zahlungen und Lastschrifteinzüge auf der Basis von Kontonummer und Bankleitzahl nicht mehr möglich sein, sondern es ist – ohne eine weitere Übergangszeit – hierfür die IBAN-Nummer zu nutzen. Darüber hinaus ist für die Durchführung von Lastschriften zukünftig Voraussetzung, dass der Zahlungspflichtige hierfür ein SEPA-fähiges

„Mandat“ erteilt hat. Ich frage, ob das Finanzwesen der EKHN auf diese aufwendige Umstellung eingerichtet ist, und konkretisiere meine Fragen wie folgt:

1. Kann die Kirchenverwaltung sicherstellen, dass bei Zahlungsausgängen sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich die Umstellung auf die IBAN-Nummer in allen Verwaltungseinheiten bis zum 1.2.2014 vollzogen sein wird? Sind hierfür die entsprechenden Umrechnungsfunktionen im KFM eingerichtet oder aber die entsprechenden Unterstützungsfunktionen geschaffen worden?

2. Kann die Kirchenverwaltung sicherstellen, dass bei heute bestehenden Lastschrifteinzügen bis zum 1.2.2014 innerhalb von KFM SEPA-fähige Mandate erzeugt, vom Zahlungspflichtigen genehmigt und erforderlichenfalls auch mit denjenigen Daten gefüllt sind, die bislang außerhalb von KFM (beispielsweise in Excel-Listen) vorgehalten werden?

3. Kann die Kirchenverwaltung sicherstellen, dass bis zum 1.2.2014 in WINKITA ein SEPA-fähiges Lastschrifteinzugsverfahren einschließlich der hierfür erforderlichen expliziten Mandatierung durch die Zahlungspflichtigen eingerichtet sein wird? Allein im Regionalverwaltungsbereich Starkenburg Ost ist anderenfalls der Einzug von monatlich 7.000 Lastschriften allein im Bereich der Kinder- tagesstätten nicht mehr möglich.

4. Wie gedenkt die Kirchenverwaltung mit dem Sachverhalt umzugehen, dass die Mandatierung von Lastschrifteinzügen gleichbleibende Zahlungsbeträge erfordert, was aber für die

Kindertagesstätten aufgrund verschiedener variabler Einnahmen (nicht pauschaliertes Essensgeld, variable Betreuungs-Zukaufstunden u.ä.) nicht gegeben ist? Allein im Regionalverwaltungsbereich Starkenburg Ost betrifft dies 3000 Einzugsverfahren, bei denen deswegen monatlich die

Zahlungspflichtigen zwingend jeweils 14 Tage vorher über die geänderten Beträge informiert werden müssen. Auf welche Weise und zu wessen Lasten wird diese Information zukünftig monatlich erfolgen?

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