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2015-087

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Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss 2015-087

> Landrat / Parlam ent || Geschäfte des Landrats

Titel: Interpellation von Caroline Mall, SVP: Zuweisung in die Einführungsklasse

Autor/in: Caroline Mall

Mitunterzeichnet von: –

Eingereicht am: 12. Februar 2015

Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Immer wieder mache ich die Erfahrung innerhalb des Schulrates, dass § 15 der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule über die Zuweisung in die Einführungsklasse durch die Schullei- tung nicht zur Anwendung kommen kann, weil er nicht durchsetzbar sei. Dies hat zur Folge, dass viele Erziehungsberechtigte, der Empfehlung durch die Kindergartenlehrperson keine Folge leisten und das Kind in die Regelklasse einschulen lassen. Nach der Einschulung wird dann schnell festgestellt, dass das Kind in der Regelklasse überfordert ist und die Lehrperson erneut die Empfeh- lung abgeben muss, dass das Kind in der Einführungsklasse besser aufgehoben wäre, um den Lernzielen besser nachkommen zu können. Nach langen, mühsamen Diskussionen mit den Erzie- hungsberechtigten kommt dann oft die Einsicht der Erziehungsberechtigten, ihr Kind doch besser in die Einführungsklassen einzuschulen. Einen oft sehr unnötigen Aufwand für Lehrpersonen, und die Kinder leiden aus verständlichen Gründen während diesem Prozess.

Wortlaut des § 15 Zuweisung in die Einführungsklasse ohne Einwilligung der Erziehungsberechtig- ten

Erziehungsberechtigte, deren Kind ohne ihr Einverständnis allenfalls aufgrund einer Begutachtung des Schulpsychologischen Dienstes der Einführungsklasse zugewiesen wird, erhalten von der Schulleitung der Primarschule einen schriftlich begründeten Entscheid mit einer Rechtmittelbe- lehrung.

Folgende Fragen habe ich in diesem Zusammenhang:

In wie vielen Fällen ist der o.e. § 15 in den letzten 10 Jahren zur Anwendung gekommen?

Wie viele Rekurse hat es dabei gegeben?

Wie beurteilt der Regierungsrat diesen § in seiner Anwendung?

Würde es Sinn machen diesen § oder einen ähnlichen im Bildungsgesetz zu verankern?

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Fragen.

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Wortlaut des § 15 Zuweisung in die Einführungsklasse ohne Einwilligung der Erziehungsberechtig- ten Erziehungsberechtigte, deren Kind ohne ihr Einverständnis allenfalls aufgrund