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Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Ausgabe 09/2019 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 26.02.2019

Besuchen Sie uns im Internet:

www.Bernkastel-Wittlich.de

Viele Menschen denken, in jeder barrierefreien Woh- nung könne man sich auch mit einem Rollstuhl hindernisfrei bewegen. „Das ist aber nur bedingt der Fall“, informiert Christiane Grüne von der Lan- desberatungsstelle Barriere- frei Bauen und Wohnen. „Der Drehradius eines Rollstuhlfah- rers ist nennenswert größer als der eines Menschen mit Rollator oder einem Gehstock.

Rollstuhlfahrer benötigen grö- ßere Bewegungsflächen.“

Durch eine gut durchdachte Grundrissplanung lassen sich benötigte Flächen geschickt und platzsparend unterbrin- gen. Auch Türen oder Durch- gänge müssen für Rollstuhl- fahrer um 10 cm breiter sein.

Die DIN-Norm 18040 zur Bar- rierefreiheit kennzeichnet bei- spielsweise die benötigten Maße mit dem Großbuchsta- ben R als Hinweis für die un- eingeschränkte Nutzbarkeit mit dem Rollstuhl. Die neue Landesbauordnung in Rhein- land-Pfalz fordert seit Dezem-

ber 2015, dass beim Neubau von drei Wohnungen, eine davon nicht nur barrierefrei, sondern auch rollstuhlgerecht geplant und ausgeführt wird.

Damit Bauherren und Moder- nisierer die richtigen Abstän- de und Bewegungsflächen einplanen, bieten Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Woh- nen umfassende Beratungen an. Die Fachleute erklären im

Detail, welche Flächen und Maße erforderlich sind. Sie informieren zu Wohnräumen und Sanitärbereichen sowie zu finanziellen Fördermöglich- keiten sowohl beim Neubau als auch bei einer Umbaumaß- nahme. Die Beratung ist ko- stenlos und firmenneutral und kann auf Wunsch auch bei den Ratsuchenden zuhause statt- finden.

Der nächste Beratungstermin

in Wittlich findet am Diens- tag, den 12. März 2019 in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstr. 16, statt. Eine Terminvereinba- rung ist bei Silvia Maas in der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, 06571 142372, silvia.

maas@bernkastel-wittlich.de möglich. Weitere Informatio- nen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.

Beratung zum barrierefreien Bauen und Wohnen

Land fördert Ferienbetreuung für Schulkinder

Das rheinland-pfälzische Mi- nisterium für Bildung fördert auch dieses Jahr die Ferien- betreuung von Schulkindern.

Gefördert werden Angebote, die von freien oder öffentli- chen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, freien Initiati- ven vor Ort oder von Grund- schulen durchgeführt werden.

Kommerzielle Angebote sind von einer Förderung ausge- schlossen.

Die Maßnahmen der Ferienbe- treuung (Ferien-am-Ort) sol- len möglichst fünf Werktage (Montag bis Freitag) dauern und ein tägliches Betreuungs- angebot von acht Zeitstunden pro Tag umfassen. Die Maß- nahmen müssen eine tägliche Mittagsverpflegung beinhal- ten. Der Träger der Maßnahme hat eine qualifizierte pädago- gische Betreuung sicherzustel-

len. Sollten die Landesmittel damit nicht ausgeschöpft wer- den, können auch Maßnahmen mit einem geringeren Umfang (Veranstaltungstage und Zeit- umfang) gefördert werden. Be- vorzugt werden Maßnahmen, die den größtmöglichen Um- fang haben. Anträge zur Förde- rung sind zusammen mit dem Kosten- und Finanzierungs- plan über die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich an die Auf- sichts- und Dienstleistungsdi- rektion in Trier zu stellen und müssen bis spätestens 10. Mai 2019 bei der Kreisverwaltung vorgelegt werden. Auskünfte und Antragsunterlagen erhal- ten Interessierte von Gudrun Weber, Tel.: 06571 14-2265, erreichbar Dienstag, Mitt- woch und Freitag vormittags, E-Mail: Gudrun.Weber@Bern- kastel-Wittlich.de.

Unabhängig von einer Landes-

förderung haben alle Vereine

und Verbände die Möglich-

keit ihre Ferienfreizeitmaß-

nahmen auf der Internetsei-

te www.ferienboerse-rlp.de

zu registrieren. Dadurch kön-

nen alle im Land vorhandenen

Ferienangebote zusammen-

geführt werden und von inte-

ressierten Eltern und Jugend-

lichen abgerufen werden. Die

Veranstalter werden gebeten,

hiervon Gebrauch zu machen,

um möglichst vielen Jugend-

lichen und Eltern den Zugang

zu den Angeboten zu ermögli-

chen. Die Ferienbörse ist keine

Buchungsplattform, sondern

dient nur der Vermittlung von

Anbietern und Angeboten. In-

teressierte Ferienangebotssu-

chende wenden sich zwecks

Anmeldung direkt an den Ver-

anstalter.

(2)

Frauen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich engagie- ren sich rund um den interna- tionalen Frauentag. Die viel- fältigen Veranstaltungen hat die Gleichstellungsbeauftrag- te Gabriele Kretz auch in die- sem Jahr wieder in einem Flyer zusammengestellt. Frau- enthemen stehen in unter- schiedlichen Veranstaltungs- formaten zur Auswahl, ob Frauenfrühstück, Weltgebets- tag, Kino oder Kabarett. Wer Entspannung, Unterhaltung oder Bewegung sucht oder Informationen zur Frauenge- sundheit, findet dies rund um den Weltfrauentag im Land- kreis Bernkastel-Wittlich. Im neuen Flyer finden Interes- sierte alle Informationen, wann und wo genau und bei wem sie sich anmelden kön- nen.

Flyer liegen in der Kreisver- waltung in Wittlich, den Ver- b a n d s g e m e i n d e v e r w a l -

tungen, der Stadtverwaltung Wittlich und der Gemeinde- verwaltung Morbach aus. Au- ßerdem alle Infos auch auf der Internetseite www.bernka- stel-wittlich.de.

Flyer zum Frauentag liegt druckfrisch vor

Beim Bilderbuchvortrag werden ausgewählte Einzeltitel vorge- stellt. Foto: Carl Münzel

Jedes Jahr erscheint eine Fülle neuer Bilderbücher mit einem breiten Spektrum an Themen und Illustrationsstilen. Um in- teressierten Kitas, Grundschu- len und Vorlesepaten die Ge- legenheit zu geben, sich einen Überblick über die Trends des vergangenen Jahres zu ver- schaffen, bietet die Stadt- und Kreisergänzungsbüche- rei Wittlich am Montag, den 8. April 2019, 14.30 bis 16.30 Uhr ihren jährlichen Bilder- buchvortrag an. Die hauseige- ne Referentin, Annette Mün- zel, wird dabei ausgewählte Einzeltitel vorstellen. Darüber hinaus werden alle Bilderbü- cher, die 2018 von der Stadt-

und Kreisergänzungsbücherei gekauft wurden, ausgestellt, so dass die Besucher auch selbst auf Entdeckungsreise gehen können. Der Eintritt zu der Veranstaltung ist frei, aus organisatorischen Gründen ist aber eine verbindliche Anmel- dung bis zum 29. März 2019 verpflichtend. Diese wird per- sönlich, telefonisch oder per Mail/Fax bei der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei ent- gegengenommen: Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich, Schlossstraße 10 in Wittlich, Tel.: 06571 27036, Fax: 06571 27039, E-Mail:

anke.freudenreich@bernka- stel-wittlich.de.

Bilderbuch-Vortrag am 8. April 2019

Bei der letzten Adventskalen- deraktion im Dezember 2018 konnten sich die Stadtbüche- rei Wittlich und die Kreiser- gänzungsbücherei Bernka- stel-Wittlich wieder über eine große Beteiligung freuen. 198 Lehrkräfte der Grundschulen bestellten für ihre Klassen ei- nen Adventskalender, beste- hend aus Briefumschlägen mit einer spannenden Fortset- zungsgeschichte des Kinder- buchautors Martin Klein und passenden Rätselaufgaben.

Das Pendant für Vorschul- kinder und Erstklässler „Weih- nachten im Wald“ von Thilo wurde 126 Mal von Kinderta- gesstätten und Grundschulen angefordert.

An jedem Schultag der Ad- ventszeit bekamen die Schüler ein Kapitel der Adventskalen- der vorgelesen und im An-

schluss mussten sie ein Rätsel lösen. Am Ende der Aktion galt es, ein Lösungswort herauszu- finden und an die Bücherei zu senden. Aus allen richtigen Lösungsabschnitten wurden zahlreiche Preise verlost.

Die Hauptpreise gehen in die- sem Jahr an die Klasse S2 der Liesertalschule, die Klasse 4c der Grundschule Georg Mei- stermann und die Klasse 3 der Grundschule Laufeld. Die Kin- der werden im Juni zu dem Theaterstück „Ali Baba und die 40 Räuber“, aufgeführt vom Marotte Figurentheater, ins Haus der Jugend eingeladen.

Neben den Hauptpreisen wur- den noch 14 Buchgutscheine an einzelne Schülerinnen und Schüler im ganzen Landkreis verlost, deren Klassen eben- falls an der Leseförderaktion teilgenommen hatten.

Preisziehung der Adventskalenderaktion

Migranten, egal ob Flüchtling oder EU-Zuwanderer, werden als Arbeits- und Fachkräfte immer wichtiger. Ausbildung und Arbeit sind zudem zwei der zentralsten Faktoren für gelingende Integration. Oft- mals sind für Migranten und Arbeitgeber vor und während der Zusammenarbeit einige Herausforderungen anzuneh- men: zum Beispiel in den Be- reichen (Fach)Sprache, Berufs- schule oder Mobilität.

Die Berater des Netzwerks Mi- gration.Beratung.Integration unterstützen mit ihren Fach- diensten individuell und mit viel Erfahrung. Schüler, Aus- zubildende und Arbeitge-

ber haben die Möglichkeit, auf dieses qualifizierte Bera- tungsangebot kostenfrei zu- rückzugreifen. Als Lotsen im Netzwerk der Hilfeanbieter bieten die Netzwerkpartner die Chance, die Herausforde- rungen erfolgreich zu bewäl- tigen.

Eine besondere Gelegenheit die Berater mit ihrem Ange- bot persönlich kennenzuler- nen, bietet die Azubimesse Take Off 2019 im Eventum in Wittlich. Die Berater treffen Interessierte am Sonntag, 10.

März 2019, 11:00 - 18:00 Uhr und Montag, 11. März 2019, 09:00 - 15:00 Uhr am Stand 42. Der Eintritt ist frei.

Netzwerk für Integration

beteiligt sich an Messe Take Off

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In der Stadt- und Kreisergän- zungsbücherei Wittlich findet ab sofort der jährliche große Büchertrödel statt. Bücher- freunde können wieder so manches Schnäppchen ma- chen. Bei den angebotenen

Büchern handelt es sich um Nachlässe, die der Bücherei überlassen wurden, aber aus bestimmten Gründen nicht in den Bestand aufgenommen wurden oder um Titel, die aus dem Bestand ausgeschieden

Großer Büchertrödel in der Wittlicher Bücherei

Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenorien- tiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienstleis- tungsunternehmen bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle an:

Leitung Sekretariat (m/w/d)

bei der in Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich stehenden Berufsbildenden Schule Bernkastel-Kues

- unbefristet, Vollzeit, EG 6 TVöD - Ihre Aufgabenschwerpunkte (Auszug):

• Koordination der Aufgaben des Sekretariats in Abstim- mung mit der Schulleitung

• Erledigung allgemeiner Sekretariatsaufgaben ein- schließl. der Unterstützung der Schulleitung in organisa- torischen Belangen

Ihr Profil (Auszug):

• eine mit guten Prüfungsergebnissen abgeschlossene Be- rufsausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich

• Berufserfahrung im Sekretariats- und Assistenzbereich mit Kundenkontakten

Die vollständige Stellenausschreibung mit Informationen zum Stelleninhalt und zum Anforderungsprofil finden Sie unter http://www.bernkastel-wittlich.de/stellenangebote.

html.

Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 15.03.2019 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 - Personal/Organisation, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de.

Stellenausschreibung

Das ÜAZ-Wittlich ist als Zweckverband des Landkreises Bernkastel-Wittlich ein modernes Dienstleistungsunterneh- men das praxisorientierte Aus- und Weiterbildung, überwie- gend im gewerblich-technischen Bereich, anbietet. Für un- seren Geschäftsbereich „Ausbildung für Betriebe“ suchen wir zum nächstmöglichen Termin einen

Ausbilder (m/w/d)

für das Berufsfeld Elektrotechnik/ Mechatronik Unser Anforderungsprofil

• Sie sind Elektrotechnikermeister / Industriemeister Elektrotechnik oder besitzen eine vergleichbare Qualifi- kation mit Ausbildereignung

• Sie haben fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Installations-, Steuerungs- und Automatisierungstechnik (Siemens Logo / Siemens S7 in der Programmierung mit Simatic Manager und TIA - Portal)

Von Vorteil wäre

• Sie haben bereits Erfahrung im Umgang mit Auszubil- denden

• Sie besitzen Grundkenntnisse in der Netzwerktechnik

• Für Sie ist der Begriff Qualitätsmanagementsystem oder die DIN ISO 9001:2015 kein Fremdwort

• Kenntnisse zu den VDE Messungen nach DGUV Vor- schrift 3 (Fluke)

• Kenntnisse zur Antriebstechnik und in der Metalltechnik Wir bieten

• Mitarbeit in einem innovativen und zukunftsorientierten Ausbildungsteam

• Fort- und Weiterbildung

• Vergütung auf der Grundlage des TVöD

• Zusätzliche Altersversorgung

Wenn Sie Spaß an der Ausbildung junger Menschen haben und eine Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortung und Ge- staltungsspielraum suchen, dann senden Sie Ihre aussage- kräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 18.03.2019 an das:

Überbetriebliches Ausbildungszentrum Wittlich, Max-Planck-Str. 1, 54516 Witlich,

Tel.: 06571 9787-0,

E-Mail: info@ueaz-wittlich.de wurden. Zu den üblichen Öff- nungszeiten (Dienstag: 11:00 - 19:00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag: 11:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 18:00 Uhr, Samstag: 9:00 - 14:00 Uhr) können im weiten Unterge-

schoss Bücher ab 0,50 € er-

worben werden. Für den Erlös

kann die Stadt- und Kreiser-

gänzungsbücherei wieder

neue Medien kaufen. Es wird

gebeten, Tüten oder Kartons

zum Transport mitzubringen.

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Haushaltssatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2019

Der Kreistag hat aufgrund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland- Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 188) und von § 95 Gemeindeordnung in der der- zeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1.) im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf ...214.424.893 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ...213.097.893 EUR der Jahresüberschuss auf ...1.327.000 EUR 2.) im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ...6.820.582 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ...16.912.060 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ...26.299.060 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf ...-9.387.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf ...2.566.418 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird fest- gesetzt für

zinslose Kredite auf ...0 EUR verzinste Kredite auf ...9.387.000 EUR zusammen auf ...9.387.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investiti- onsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf ...16.436.350 EUR Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haus- haltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf ...9.127.015 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf ...45.000.000 EUR

§ 5 Umlage

Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt für:

- die Schlüsselzuweisung A nach § 8 LFAG und die Schlüsselzuweisung B nach § 9 Abs.2 Nr. 2 LFAG auf ...46,600 % - die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer A und B auf ...46,600 % - die Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer auf ...46,600 % - die Steuerkraftmesszahl der Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an

der Umsatzsteuer auf ...61,100 % - die Steuerkraftmesszahl der Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an

der Einkommensteuer auf ...46,600 % - die Steuerkraftmesszahl der Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG

auf ...46,600 %

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 14.780.902 Euro. Der vo- raussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 16.120.902 Euro und zum 31.12.2019 17.447.902 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die Grenze für erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ist in der Hauptsatzung geregelt.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro sind im jeweiligen Teil- haushalt einzeln darzustellen.

§ 9 Altersteilzeit1

Im Jahr 2019 werden keine Altersteilzeitstellen bewilligt.

§ 10 Leistungszahlungen2

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchfüh- rung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14.April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1.) für Leistungsstufen ...0 EUR 2.) für Leistungsprämien und Leistungszulagen ...15.000 EUR Wittlich, den 10.12.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes

- Landrat -

1 Für Beschäftigte kann sich ein Anspruch aus dem Tarifvertrag zur Regelung fle- xibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte ergeben.

2 Für Beschäftigte ergibt sich aus § 18 VKA des TVöD ein tariflicher Anspruch.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmi- gungen der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2 und 3 der Haushaltsatzung sind er- teilt. Die haben folgenden Wortlaut:

1. Der Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen vorgesehenen Investitionskredite i. H. v. 9.387.000 € wird in voller Höhe genehmigt.

2. Die Summe der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künf- tige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförder- maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird insoweit genehmi- gt, als hierfür voraussichtlich

im Haushaltsjahr 2020 Investitionskredite i. H. v. 7.850.250 €, im Haushaltsjahr 2021 Investitionskredite i. H. v. 1.222.750 € und im Haushaltsjahr 2022 Investitionskredite i. H. v. 54.015 € aufgenommen werden müssen.

3. Die Entscheidungen in den Ziffern 1 und 2 ergehen mit der Maßgabe, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Bernkastel- Wittlich nicht beeinträchtigen oder einen der ausnahmebegründenden Tatbe- stände der Ziffer 4.1.3.1 oder 4.1.3.4 der VV zu § 103 GemO erfüllen.

4. Die Veranschlagung der Investitionsschlüsselzuweisung i. H. v. 781.330 € als Ertrag im Ergebnishaushalt und als ordentliche Einzahlung im Finanzhaushalt wird zugelassen.

5. Die dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im laufenden Haushaltsjahr zuflie- ßenden nicht zweckgebundenen Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken sind in voller Höhe als Ertrag im Ergebnishaushalt und als ordentliche Einzah- lung im Finanzhaushalt zu veranschlagen.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 enthält keine weiteren geneh- migungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Diens- tag den 05.03.2019 bis Mittwoch den 13.03.2019 von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr (Montags - Freitags) und zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Donnerstags) im Kreishaus - Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich - Zimmer A 215 (Altbau, 2.

OG) öffentlich aus. Nach § 17 Abs. 6 der Landkreisordnung (LKO) gelten Sat- zungen, die unter Verletzung von Verfahrensfehlern oder Formvorschriften der LKO oder aufgrund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Be- kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in § 17 Abs. 6 Satz 1 LKO genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeich- nung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach § 17 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 LKO gel- tend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die- se Verletzung geltend machen.

Wittlich, den 25.02.2019 gez. Gregor Eibes - Landrat -

(5)

Rotwildhegegemeinschaft Idarwald K.d.ö.R.

Einladung zur Mitgliederversamm- lung am Samstag den 23.03.2019 im Landgasthof Böß, Hauptstraße 14, 55767 Schwollen

12.30 Uhr Mitgliederversammlung 15.00 Uhr Trophäenschau mit Bespre- chung

Mitglieder erhalten gesondert eine Einladung mit Tagesordnung.

Johannes K. Zanders 1. Vorsitzender RHG Idarwald K.d.ö.R.

Rotwildhegegemeinschaft Manderscheid KdöR Einladung zur Versammlung

Samstag, 23.3.2019, um 14:00 Uhr in der Klostergaststätt e Himmerod Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der anwesenden bzw. vertretenen Jagdbezirke 3. Bericht des Vorstandes zum ab-

gelaufenen Geschäft sjahr 4. Vorlage des Kassenberichts 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Beratung und Beschlussfassung

des Haushalts 2019/2020 8. Beratung und Beschlussfassung

zur Bestandsermitt lung des Rot- wildes im Jahr 2020

9. Planung revierübergreifender Bewegungsjagden

10. Beratung und Beschlussfassung des Gesamtabschussplanes und der Teilabschusspläne sowie der Abschusspoolbildung

11. Sonsti ges Bernd Wirtz

Vorsitzender der Rotwildhegegemein- schaft Manderscheid, KdöR

Satzung zum Wirtschaft splan des Zweckverbandes „Überbetriebliches Ausbildungszentrum Witt lich“ für das Wirtschaft sjahr 2019

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat am 14. Dezem- ber 2018 aufgrund der §§ 95 ff . der Gemeindeordnung in Verbindung mit

§ 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenar- beit sowie § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Überbetrieb- liches Ausbildungszentrum Witt lich“

vom 06. November 1985, zuletzt ge- ändert am 05. Januar 2015, folgende Satzung zum Wirtschaft splan für das Wirtschaft sjahr 2019 beschlossen.

§ 1 Der Wirtschaft splan 2019 wird fest- gesetzt

1. im Erfolgsplan in den Erträgen auf 3.222.481,00 Euro in den Aufwendungen auf

3.288.051,00 Euro Jahresergebnis -65.570,00 Euro 2. im Vermögensplan in den Einnahmen auf

518.070,00 Euro in den Ausgaben auf

518.070,00 Euro

§ 2Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 255.000,00 Euro festgesetzt.

§ 3Die Kreditaufnahme für Investi ti onen wird auf 0,00 Euro festgelegt.

Witt lich, den 04.02.2019 Zweckverband Überbetriebliches Ausbildungszentrum Witt lich gez. Gregor Eibes, Verbandsvorsteher

Mit Schreiben vom 30.01.2019 - Az.:

17 06-2-ZAR/21a hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirekti on mit- geteilt, dass gegen die von der Ver- bandsversammlung am 14. Dezember 2018 beschlossene Satzung und die Ansätze im Wirtschaft splan für das Wirtschaft sjahr 2019 keine Beden- ken wegen Rechtsverletzung erho- ben werden. Der Wirtschaft splan liegt an sieben Werktagen (Arbeits- tagen) nach dieser Bekanntmachung im Überbetrieblichen Ausbildungs- zentrum in Witt lich, Max-Planck- Straße 1, Verwaltung, Raum N 2.4 öff entlich aus. Eine Verletzung der Besti mmungen über 1. Ausschlie- ßungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesord- nung von Sitzungen der Verbands- versammlung (§ 34 GemO) ist unbe- achtlich, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach der öff entlichen Bekannt- machung der Satzung schrift lich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Zweckverband gel- tend gemacht worden ist.

Öff entliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Überbetriebliches Ausbildungszentrum Witt lich“

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Überbetriebliches Ausbildungszentrum Witt lich“ hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2018 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festgestellt und dem Verbandsvorste- her sowie dem Geschäft sführer für das Wirtschaft sjahr 2017 Entlastung erteilt. Die Wirtschaft sprüfungsgesell-

schaft Dornbach GmbH, Koblenz, hat den uneingeschränkten Bestäti gungs- vermerk erteilt. Jahresabschluss, La- gebericht sowie Bestäti gungsvermerk liegen an sieben Werktagen (Arbeits- tagen) nach dieser Bekanntmachung im Überbetrieblichen Ausbildungs- zentrum in Witt lich, Max-Planck-Stra- ße 1, Verwaltung, Raum N 2.4 öff ent- lich aus.

54516 Witt lich, den 04.02.2019 Zweckverband Überbetriebliches Ausbildungszentrum Witt lich gez. Gregor Eibes, Verbandsvorsteher

Öff entliche Bekanntmachung zum Zwecke der öff entlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Witt lich, jeweils in den aktuell gülti gen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichti gt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Witt lich, ge- gen sie eine zustellungsbedürft ige Entscheidung getroff en hat.

Betroff ene/r: Viera Conkova,

* 03.04.1980

letzte bekannte Anschrift : 04501 Le- voca/Slowakei, Nad Tehelnov 44 Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 05.02.2019 und 20.02.2019, Az.: 13-50-C-006570

Die Schrift stücke können von der/dem Betroff enen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächti gten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Witt lich, eingesehen werden.

Durch die öff entliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft , wenn der/die Betroff ene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schrift lich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Witt lich Widerspruch einlegt.

Witt lich, 20.02.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Witt lich Im Auft rag

gez. Manuela Neithöfer

Öff entliche Bekanntmachung zum Zwecke der öff entlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Witt lich, jeweils in den aktuell gülti gen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichti gt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Witt lich, ge- gen sie eine zustellungsbedürft ige Entscheidung getroff en hat.

Betroff ene/r: Marti n Koky,

* 10.03.1988

letzte bekannte Anschrift : 50781 Laz- ne Belohrad/Tschechien, Straße un- bekannt

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 20.02.2019, Az.: 13-50-C- 006571/006572

Das Schrift stück kann von der/dem Betroff enen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächti gten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Witt lich, eingesehen werden.

Durch die öff entliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft , wenn der/die Betroff ene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schrift lich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Witt lich Widerspruch einlegt.

Witt lich, 20.02.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Witt lich Im Auft rag

gez. Manuela Neithöfer

Öff entliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öff entlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen fi nden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Witt lich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-witt lich.de/ausschreibungen.html.

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2019 AZUBIMESSE

SO, 10. MÄRZ | 11 - 18 Uhr MO, 11. MÄRZ | 09 - 15 Uhr

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Veranstalter:

Wirtschaftskreis Bernkastel-Wittlich e.V.

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