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KVB

Elsenheimerstraße 39 80687 München

Statement

Dr. Pedro Schmelz, 1. stellv. Vorstandsvorsitzender der KVB

Zur Jahrespressekonferenz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)

München, 10. Dezember 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Sicht der niedergelassenen Fachärzte in Bayern war das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, ein Ereignis von immenser Bedeutung. Wir haben zu dem Thema so viele Fragen erhalten, dass wir Informationsveranstaltungen in ganz Bayern organisiert ha- ben, um den Kolleginnen und Kollegen ihre Fragen zu der Umsetzung des Gesetzes zu beantworten. Die Unsicherheit in den Praxen im Umgang mit dem Gesetz ist groß. Die Regelungsdichte und auch die Frequenz der Ge- setze hat gerade im Bereich der medizinischen Versorgung mittlerweile ein Ausmaß angenommen, dass der Arbeitsalltag in den Praxen massiv darunter leidet. Von dem Ziel, die Bürokratie wirksam einzudämmen, sind wir auf Grund von Gesetzen wie dem TSVG meines Erachtens weiter denn je entfernt. Statt- dessen werden in Berlin immer neue, kleinteilige Regelungen ersonnen, die dann in den Praxen umgesetzt werden müssen.

Das größte Ärgernis gerade für die Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung ist dabei die Vorgabe, mindestens 25 Stunden pro Woche als Sprechzeiten sowie mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anzubieten. Die meisten Kolleginnen und Kollegen arbeiten weit über diese Zeiten hinaus. In den Einzelpraxen sind 50 bis 60 Stunden pro Woche keine Seltenheit. Aber es stellt nun einmal einen massiven Eingriff in die Termingestaltung und den Praxisablauf dar, wenn von dritter Seite ent- schieden wird, welche Patienten wann zu behandeln sind. Und es gibt an sich auch keinen Grund für das Misstrauen gegenüber der Ärzteschaft, das hinter der Erhöhung der Mindestsprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden steht.

Wer einmal an einem Montagmorgen am vollen Tresen in einer Haus- oder Facharztpraxis stand, weiß, wovon ich rede.

Ich möchte Ihnen die Details ersparen, aber durchaus darauf hinweisen, dass die niedergelassenen Ärzte mittlerweile seit fast 30 Jahren unter den Bedin- gungen staatlich festgelegter Budgetierung arbeiten. Auch wenn das TSVG einen Einstieg in eine gerechtere Honorierung der ärztlichen Leistungen ohne Budgets bieten kann, so liegt noch ein weiter Weg vor uns. So werden aktuell gerade die Verhandlungen mit den Krankenkassen durch zentralistische Vor- gaben erschwert. Nur ein Beispiel von vielen: Das Bundesversicherungsamt hat einen Vertrag kritisch hinterfragt, den wir mit den bayerischen Kassen für

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Statement von Dr. Pedro Schmelz zur Jahrespressekonferenz der KVB Seite 2

die bessere gynäkologische Versorgung schwerbehinderter Frauen ausge- handelt hatten – und das bei einem voraussichtlichen Finanzvolumen von rund 20.000 Euro im Jahr.

Für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns stellt das TSVG eine riesige Herausforderung dar. Wir haben in den letzten Monaten intensiv daran gear- beitet und haben es mit Hilfe unseres Tochterunternehmens Gedikom auch termingerecht geschafft, dass ab 1. Januar 2020 sowohl die Fälle für den ärzt- lichen Bereitschaftsdienst als auch die Vermittlung von Terminen bei Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten über die für die Patienten kosten- lose Rufnummer 116117 laufen können – und das täglich 24 Stunden und an sieben Tagen pro Woche. Ein immenser Aufwand, der – das darf man nicht verhehlen – die Ärzteschaft auch eine Menge Geld kosten wird. Aber zu wel- chem Nutzen? Sieht man sich die bisherigen Zahlen der Terminservicestelle in Bayern an, dann kann man nicht gerade von einem Run auf fachärztliche Termine sprechen. So wurden seit Start der Terminservicestelle in Bayern 2016 im Jahresdurchschnitt 2.600 Termine mit dringlich gekennzeichneter Überweisung bei Fachärzten vermittelt. Im Vergleich dazu lag die Zahl aller fachärztlichen Behandlungsfälle in Bayern im Jahresschnitt bei rund 42 Millio- nen – das macht die Dimensionen wohl mehr als klar. Eine Weiterleitung von Fällen der Terminservicestelle an die Kliniken ist in keinem Fall notwendig ge- wesen – ein Beleg für die gute ambulante Versorgung.

Ein weiteres großes Thema, das viele Praxen in diesem Jahr intensiv beschäf- tigt hat, war die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Sie alle haben sicher noch die Schlagzeilen der letzten Wochen im Hinterkopf. Von Datenlecks und dem ungehinderten Zugriff auf Patientendaten im Netz war da die Rede. Bay- erns Ärztinnen und Ärzte stehen der Digitalisierung offen gegenüber. Im drit- ten Quartal 2019 waren 13.344 Praxen, also rund 73,5 Prozent aller bayeri- schen Praxen, an die TI angebunden. Der Bundesschnitt lag Ende des dritten Quartals bei 84,3 Prozent. Das ist eigentlich eine ganz gute Quote, wenn man sich das Hickhack rund um die Errichtung der TI genauer ansieht. Erst gab es keine Regularien, dann gab es keine lieferbare Technik und dann, als die Ge- räte doch lieferbar waren, keine Techniker für die Installation in den Praxen.

Der Gesetzgeber und die zuständige Gematik haben es versäumt, rechtzeitig klare Regeln für Anschlüsse und eine Zertifizierung der Dienstleister zu ge- währleisten. Stattdessen wurden die Praxen unter gigantischem Zeitdruck quasi ans Netz gezwungen. 1 Prozent Honorarkürzung für alle, die nicht an die TI angebunden sind, haben wir bereits heute. Ab 1. März nächsten Jahres wird die Kürzung auf 2,5 Prozent angehoben.

Die immer neuen Vorhaben aus der Gesetzesfabrik des Gesundheitsministe- riums sind sicherlich auch ein Grund dafür, dass immer weniger junge Kolle- ginnen und Kollegen sich als Vertragsarzt niederlassen wollen. Zwei Drittel von ihnen bevorzugen mittlerweile eine Anstellung statt der Niederlassung.

Das müsste Gesundheitsminister Spahn eigentlich zu denken geben.

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