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Mit freiwilligen Mehrzahlungen den deutlich verbesserten Sonderausgabenabzug nutzen

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Bayerisches Ärzteblatt 12/2007 721

BLÄK informiert

Das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 verbesserte die Möglichkeiten des Sonderausgabenabzugs für Beiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV) ab 1. Januar 2005 deutlich: Für das Jahr 2007 können 64 Prozent der im Kalenderjahr geleisteten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, maximal 12 800 Euro bei Ledigen bzw. 25 600 Euro bei Zusammen- veranlagung. Dies gilt für Selbstständige, bei Arbeitnehmern wird der Sonderaus- gabenabzug allerdings durch den steuer- freien Arbeitgeberanteil reduziert.

Diese steuerlichen Änderungen führen in der Regel dazu, dass in der Erwerbsphase ein hö- heres Nettoeinkommen zur Verfügung steht, während die künftig verfügbare Rente durch die nachgelagerte Besteuerung deutlich redu- ziert werden kann.

Falls die Möglichkeiten des Sonderausgabenab- zugs noch nicht voll ausgeschöpft sind, ist es ratsam, zur Erhöhung der künftigen Rente frei- willige Mehrzahlungen, die wie Pflichtbeiträge verrentet werden, rechtzeitig noch in diesem Kalenderjahr an die BÄV zu leisten. Das lohnt sich grundsätzlich für jeden; wer mehr Beiträge einzahlt, bekommt auch eine höhere Rente. Am meisten profitieren jedoch ältere Kolleginnen und Kollegen mit einem hohen persönlichen Steuersatz, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben. Der Grund für das deutliche Ren- diteplus bei nahem Rentenbeginn liegt zum einen darin, dass auch der letzte Beitrag vor Rentenbeginn sofort voll verrentet wird. Und zum anderen sind die Einzahlungen zu einem größeren Anteil steuerfrei als später der Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist. 2007 können 64 Prozent steuermindernd geltend gemacht werden, 2008 sind es bereits 66 Prozent und dieser abziehbare Betrag erhöht sich jedes Jahr um weitere zwei Prozent. Begrenzt wird die Beitragshöhe allerdings durch den allgemeinen Jahreshöchstbeitrag (2007 31 320 Euro) und eventuell durch die persönliche Beitragsgrenze.

Die steuerlichen Vorteile gelten nicht nur für Beiträge zum berufsständischen Versorgungs- werk, sondern auch für Beiträge zur gesetz- lichen Rentenversicherung und zu speziellen Altersvorsorgeverträgen (so genannte Rürup- Rente). Beim Vergleich mit anderen Anbietern sollten Sie jedoch beachten: Die Verwaltungs- kosten der BÄV sind konkurrenzlos niedrig, Vertriebskosten fallen keine an und der Bereich Kapitalanlage der Bayerischen Versorgungs- kammer (BVK), der das Vermögen der BÄV nach den Grundsätzen größtmöglicher Sicherheit und Rentabilität bei jederzeit ausreichender Liquidität anlegt, wurde bereits mehrfach für die innovative Kapitalanlagetätigkeit ausge- zeichnet. Ein professionelles Kapitalanlagema- nagement und eine angemessene Risikodiver- sifizierung stellen die finanzielle Stabilität und Ertragskraft unseres Versorgungswerkes sicher.

So wird die erzielte Nettoverzinsung auch in diesem Jahr wieder über fünf Prozent liegen.

Und nicht zu vergessen: Mit allen Beiträgen er- höhen Sie auch Ihren Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz.

Lassen Sie sich auch nicht durch Veröffentli- chungen in diversen Zeitschriften und Zei-

tungen verunsichern, in denen auf vermeint- liche Schwierigkeiten einer Standesbank hingewiesen wird. Diese treffen nach Stellung- nahme der Bank offensichtlich nicht zu. Darü- ber hinaus ist unser Versorgungswerk in den Fonds dieses Kreditinstituts ebenso wenig in- vestiert wie im problembehafteten Subprime- Segment. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie der Pressemeldung der BVK (siehe Kasten).

In welchem Umfang sich Ihre individuellen An- wartschaften durch freiwillige Mehrzahlungen erhöhen, können Sie Ihrem Jahreskontoaus- weis mit Anwartschaftsmitteilung vom Januar 2007 entnehmen. Weitere Einzelheiten zum Alterseinkünftegesetz finden Sie im Internet unter www.aerzteversorgung.eu. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 089 9235-7011 oder -7413. Und bitte übersehen Sie nicht: Bei- tragsleistungen können für 2007 steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn sie vor dem 31.

Dezember 2007 auf einem Konto der BÄV unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer eingehen.

Dr. Lothar Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der BÄV

Mit freiwilligen Mehrzahlungen den deutlich verbesserten Sonderausgabenabzug nutzen

BVK von den derzeitigen Unruhen an den internationalen Kapitalmärkten nicht betroffen – „Als konservative Investoren haben wir keine Engagements im problembehafteten Subprime- Segment.“ – Auf Grund ihrer krisenfesten Kapitalanlage ist die Bayerische Versorgungskammer (BVK) von den noch immer anhaltenden Unruhen an den internationalen Kapitalmärkten nicht betroffen. Gerade im Hinblick auf immer wieder erscheinende Presseveröffentlichungen, in denen auch berufsständische Versorgungswerke mit der Kapitalmarktkrise in Verbindung ge- bracht werden, bestätigt die BVK erneut, dass für das Kapital der von der BVK verwalteten Versorgungsanstalten keine Gefahr besteht. Bereits im August erklärte Daniel Just, stellver- tretender Vorstandsvorsitzender und Leiter des Bereichs Kapitalanlagen, gegenüber dem Han- delsblatt: „Als konservative Investoren haben wir keine Engagements im problembehafteten Subprime-Segment“. Die BVK ist dabei in diesem Segment weder unmittelbar investiert, noch hält sie entsprechende Fondsbeteiligungen. Der Großteil der Gelder, drei Viertel, sind bei der BVK in sicheren Namensschuldverschreibungen investiert. Zudem sorgt die breite Streuung und Diversifizierung der Kapitalanlagen in Extremsituationen für einen positiven Ausgleichs- und Dämpfungseffekt.

Die Krise an den Kapitalmärkten wurde von US-amerikanischen Hypothekendarlehen geringer Bonität und Qualität (so genannte US Subprime-Kredite) ausgelöst. Diese lagen forderungsbe- sicherten Anleihen (asset-backed security, ABS) zugrunde, sodass auch diese Anleihen wertlos wurden und damit zu einer Kettenreaktion auf den Kapitalmärkten führten. Einige Unterneh- men, darunter auch deutsche Banken, sind durch den rapiden Preisverfall derartiger Anleihen in ernste Schwierigkeiten geraten.

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