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Wohngeldgesetz - mit Fortsetzungsbezug

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Academic year: 2022

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Inhaltsübersicht

Vorwort (S. V)

Abkürzungsverzeichnis(zzt. nicht belegt) Einführung (S. 1–26)

Kommentar WoGG Gesetzestext WoGG Wohngeldtabellen

Anhang

1. Wohngeldverordnung (WoGV)

2. Wohngeld – Verwaltungsvorschrift 2009 (WoGVwV 2009) 3. Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil (SGB I)

mit §§ 832 und 850 bis 851 Zivilprozessordnung (ZPO) (zu §§ 51, 54 SGB I)

4. Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)

5. Einkommensteuergesetz (EStG) 6. Betriebskostenverordnung (BetrKV) 7. Wohnflächenverordnung (WoFlV)

8. Neubaumietenverordnung 1970 (NVM 1970)

Stichwortverzeichnis(zzt. nicht belegt)

WoGG, Lieferung 63, Januar 2010

WoGG Rn 1 Seite VI

_Gesamt.Buch : Kapitel.pod 20

11-09-15 13:46:22 -f.doerr- f.doerr

Nils Preer

20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

z

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