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Verkehrsrecht - mit Fortsetzungsbezug

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Academic year: 2022

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Sachregister 1–18

Abkürzungen 1–6

Teil 1

Rechtsquellen des Straßenverkehrs

1

Teil 2

Räumlicher Anwendungsbereich der Verkehrsvorschriften

2.1 Rechtlich öffentliche Straßen . . . . 2

2.1.1 Rechtsfolgen der Widmung . . . 2

2.1.2 Gemeingebrauch . . . 3

2.1.3 Kommunikativer Verkehr . . . 5

2.1.4 Einschränkung des Gemeingebrauchs . . . 12

2.1.5 Sondernutzung . . . 12

– Bierbike . . . 13

2.1.6 Abgrenzungsbeispiele . . . 18

2.1.7 Fahrzeuge als Werbeträger . . . 21

2.1.8 Verschmutzung der Verkehrsfläche . . . 25

2.2 Tatsächlich öffentliche Straßen . . . . 27

2.3 Feld- und Waldwege . . . . 28

2.4 Parken auf Privatgrundstücken . . . . 31

Teil 3 Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

3.1 Allgemeine Zulassung . . . . 5

3.1.1 Allgemeine Einschränkung der Zulassung . . . 7

3.1.2 Besondere Einschränkung der Zulassung . . . 9

3.2 Führen von Kraftfahrzeugen . . . . 13

3.2.1 Kraftfahrzeugarten – Begriffsbestimmungen . . . 15

3.2.1.1 Exotenfahrzeuge oder auch Spaßmobile . . . 28 20

durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(2)

3.2.1.2 Fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge . . . 32

– §4 Abs.1 Nr.1 FeV – Fahrräder mit Hilfsmotor (FmH) . . 32/1 – §4 Abs.1 Nr.1a FeV – Mobilitätshilfen . . . 32/3 – §4 Abs.1 Nr.2 FeV – Motorisierte Krankenfahrstühle . . . 33

– §4 Abs.1 Nr.3 FeV – Zugmaschinen, SAM u.a. . . 36

3.2.1.3 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas . . . 39

3.2.1.4 Führerschein, Mitführungs- und Aushängungspflicht . . . . 41

– Vorläufiger Fahrausweis . . . 43

3.2.2 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ab 1.1.1999 . . . 45

3.2.2.1 Obligatorische + fakultative Fahrerlaubnisklassen . . . 46

– Sattelkraftfahrzeuge im Fahrerlaubnisrecht . . . 53

3.2.2.2 Nationale Fahrerlaubnisklassen . . . 57

– Land- oder Forstwirtschaft . . . 58

3.2.2.3 Regelungen über Einschluss und Vorbesitz . . . 62

3.2.2.4 Exotenfahrzeuge oder auch Spaßmobile . . . 63

– „Fun-Cabrio“ auch Quad oder All Terrain Vehicle „ATV“ . . 66

– Trike – Dreirad . . . 69

3.2.3 Mindestalter . . . 70

3.2.3.1 Begleitetes Fahren ab 17 Jahre . . . 72

– Fehlender Nachweis der FE/des FS der Begleitperson . . 74

– Auslandsfahrten jugendlicher Fahranfänger . . . 74/1 3.2.4 Besonderheiten + Umstellung der Fahrerlaubnisse . . . 74/2 3.2.4.1 Zeitliche Befristung der Fahrerlaubnis . . . 74/2 3.2.4.2 Fortbestand der bisherigen Fahrerlaubnisse . . . 75

3.2.4.3 Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31.12.1998 erteilt wurden (mit Anlage 3) . . . 77

3.2.4.4 Eintragungen von Auflagen und Beschränkungen im Füh- rerschein durch Schlüsselzahlen (mit Anlage 9) . . . 86

3.2.5 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (bis 31. 12. 1998) . . . 95

3.2.6 Gegenüberstellung der alten und neuen Fahrerlaubnis- klassen . . . 105

3.3 Abschleppen und Schleppen . . . . 109

3.3.1 Abschleppen . . . 112

– Rechtsfolgen des Abschleppens . . . 116

– Abschleppen (über die Bundesautobahn) . . . 118

– Abschleppen und Abschleppgeschwindigkeit . . . 119

– Abschleppen durch gewerbliche Abschleppunter- nehmen . . . 121

– Gewerberechtliche Bestimmungen . . . 122

– Unlauterer Wettbewerb . . . 123

– Verkehrsrechtliche Bestimmungen . . . 123

– Abschleppen von Krafträdern . . . 124 20

durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(3)

3.3.2 Schleppen . . . 125

– Voraussetzungen des genehmigten Schleppens . . . 128

– Rechtsfolgen des unerlaubten Schleppens . . . 130

3.4 Sonderbestimmungen für das Führen von Dienst- fahrzeugen . . . 132/1 3.4.1 Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei . . . 132/1 – Dienstliche Fahrerlaubnis und Auslandsfahrten . . . 134

3.4.2 Freiwillige Feuerwehren, nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste und technische Hilfsdienste . . . 136/1 3.5 Auflagen und Beschränkungen der Fahrerlaubnis . . . . 137

3.6 Ausbildung zum Kraftfahrzeugführer . . . . 145

– Fahrlehrerlaubnis . . . 152

– Fahrschulerlaubnis . . . 154

– Ausbildungsfahrten kombiniert mit Güterbeförderung . . . 157

– Fahrerlaubnis der Behörden und Selbstverwaltung . . . . 158

– Arbeitszeit und Arbeitszeitnachweis der Fahrlehrer . . . . 158

3.7 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der EU und anderen Vertragstaaten des EWR . . . . 161

3.8 Fahren ohne Fahrerlaubnis/Fahren trotz Fahrverbots/ Fahren ohne Führerschein/Fahren, ohne den Führerschein mitzuführen . . . . 165

3.9 Sonderfahrerlaubnis – Fahrerlaubnis zur Fahrgast- beförderung . . . . 175

3.10 Unfallverhütungsvorschriften – Auszug . . . . 187

Teil 4 Entziehung der Fahrerlaubnis

4.1 Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Gerichte . . . . 1

– Gesetzessystematik, Entstehungsgeschichte und Aus- legungskriterien . . . 3

4.1.1 Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis . . . 5

4.1.2 Vorgriffsmaßnahmen der Polizei . . . 16

4.1.3 Festsetzung einer Sperrfrist . . . 16/6 4.2 Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnis- behörde . . . . 19

4.2.1 Voraussetzungen der Fahrerlaubnisentziehung . . . 22

4.2.2 Polizeirechtliche Maßnahmen . . . 26 20

durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(4)

Teil 5 Fahrverbot

5.1 Anordnung durch die Gerichte . . . . 1

5.2 Anordnung durch die Verwaltungsbehörde . . . . 5

Teil 6 Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Kapitel 6/A Allgemeine Zulassung, Betriebserlaubnis, Untersuchung der Kraft- fahrzeuge und Anhänger 6/A-1 Allgemeine Zulassung . . . 1

6/A-1.1 Einschränkung und Entziehung der Zulassung . . . 2

6/A-1.2 Mängelbericht . . . 7

6/A-2 Betriebserlaubnis . . . 9

6/A-2.1 Erteilung der Betriebserlaubnis . . . 9

6/A-2.2 Wirksamkeit der Betriebserlaubnis . . . 12

6/A-2.3 Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile . . 22

6/A-2.4 Verfahren beim Erlöschen der Betriebserlaubnis . . . 31

6/A-3 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger . . . 35

6/A-3.1 Abgasuntersuchung . . . 45

Kapitel 6/B Besondere Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr 6/B-1 Besondere Zulassung . . . 1

6/B-1.1 Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger . . . 5

6/B-1.1.1 Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens . . . 13

– Nachweis der Zulassung . . . 26

6/B-1.2 Zulassungsfreie Kraftfahrzeuge und Anhänger . . . 29

6/B-1.2.1 Zulassungsfreie Kraftfahrzeuge . . . 29

6/B-1.2.2 Zulassungsfreie Anhänger . . . 39

– Betriebserlaubnis, Kennzeichnung und Nachweis bei zulassungsfreien Fahrzeugen . . . 47

– Nachweis der bestehenden Betriebserlaubnis sowie über ein zugeteiltes Kennzeichen . . . 51

– Zulassungsfreie Fahrzeuge nach § 50 Abs. 1 FZV . . . 54

6/B-2 Meldepflichten . . . 57

– Entsorgung von Altautos . . . 61

6/B-3 Brauchtumsveranstaltungen . . . 63

– Touristik-Bahnen . . . 65 20

durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(5)

6/B-4 Vereinfachte Zulassung . . . 67

– Überführungsfahrten in das Ausland . . . 70

6/B-4.1 Zuteilung der Kurzzeitkennzeichen sowie der roten Kenn- zeichen . . . 72

– Kurzzeitkennzeichen . . . 72

– Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung . . 74

– Rote Kennzeichen an Unternehmen aus anderen EU-/ EWR-Staaten . . . 77

– Oldtimer-Fahrzeuge . . . 78

6/B-4.2 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen . . . 79

6/B-4.3 Beschränkung der vereinfachten Zulassung und Ahndung . . . 81

6/B-4.4 Versicherungsrechtliche Beurteilung . . . 84

6/b-4.5 Steuerrechtliche Beurteilung . . . 88

6/B-5 Ordnungswidrigkeiten nach § 48 FZV . . . 91

6/B-6 Kennzeichenmissbrauch . . . 97

6/B-6.1 Entstehungsgeschichte . . . 98

6/B-6.2 Schutzzweck der Vorschrift . . . 98

6/B-6.3 Tatbestandsmerkmale . . . 102

6/B-6.4 Subsidiarität des § 22 StVG . . . 109

– Abgrenzungsbeispiele . . . 111

Teil 7 Kraftfahrzeugversicherung und Kraftfahrzeugsteuer

7.1 Haftpflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger . . . . 1

7.1.1 Versicherungspflicht . . . 2

– Ausnahmen von der Versicherungspflicht . . . 4

7.1.2 Strafvorschrift – § 6 PflVG . . . 5

– Besonderheiten beim Anhängerbetrieb . . . 11

– Gefälligkeitsfahrten . . . 12

Überwachung des Versicherungsschutzes 7.1.3 – bei Fahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen – §§ 23–25 FZV . . . 14

7.1.4 – bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen – §§ 26–28 FZV . . . 18

7.2 Steuerpflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger . . . . 21

7.2.1 Steuergegenstand . . . 21

7.2.2 Steuerbefreiung . . . 24

7.2.3 Vergünstigung für Schwerbehinderte . . . 25 20

durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(6)

7.2.4 Steuerrechtliche Behandlung bestimmter Anhänger . . . 27

7.2.5 Änderung der Bemessungsgrundlage bei technischen Veränderungen am Fahrzeug . . . 28

7.2.6 Straf- und Bußgeldvorschriften . . . 32

7.2.7 Steuerbefreiung lof Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Anhänger . . . 33

– Verwendung von lof Fahrzeugen im Rahmen der Fahr- ausbildung/Fahrerlaubnisprüfung der Klasse T . . . 42

– Ausbildungsfahrzeuge mit grünen Kennzeichen . . . 43

Teil 8 Bau- und Betriebsvorschriften

8.1 Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 1 StVO und § 30 StVZO . . . . 1

8.1.1 Allgemeines zu § 1 StVO . . . 1

8.1.2 Allgemeines zu § 30 StVZO . . . 5

8.1.3 Gegenüberstellung der Generalvorschriften . . . 11

8.2 Verantwortlichkeit von Fahrzeugführer und Fahrzeug- halter . . . . 13

8.2.1 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers . . . 13

– Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons . . . 13

– Radarwarn- oder Leaserstörgeräte . . . 16/1 – Sicherstellung und Vernichtung . . . 18

– Inhalt des § 23 Abs. 1 StVO in Übersichten . . . 20

– Einzelfälle / Rechtsprechung . . . 24

8.2.2 Halterverantwortung . . . 35

– Rechtsprechung . . . 36

8.3 Besetzung der Fahrzeuge . . . . 41

8.3.1 Fahrersitz . . . 42

8.3.2 Fahrgastplätze . . . 44

8.3.3 Sicherheitsgurte . . . 47

8.3.4 Hinweisschilder bzw. -einrichtungen . . . 49

8.4 Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen, zulässige Gewichte, Ladung . . . . 51

– Abmessungen und Gewichte in Europa . . . 51

8.4.1 Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen . . . 52

8.4.2 Zulässige Gewichte und deren Überwachung . . . 57

– Toleranzen . . . 68

8.4.3 Ladung (Nutzlast) . . . 71

8.4.4 Umrechnungsgewichte . . . 72 20

durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

(7)

8.5 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, Stützlast,

Anhängelast . . . . 75

8.5.1 Zugverbindungen . . . 75

8.5.2 Stützlast . . . 82

8.5.3 Anhängelast . . . 83

8.5.4 Zuständigkeiten . . . 87

8.5.5 Verwiegung von Kraftfahrzeugen mit einachsigen Anhängern . . . 88

8.6 Lichttechnische Einrichtung . . . . 91

8.6.1 Vordere lichttechnische Einrichtungen an mehrspurigen Kraftfahrzeugen . . . 101

8.6.2 Hintere lichttechnische Einrichtungen an mehrspurigen Kraftfahrzeugen . . . 103

8.6.3 Vordere und hintere lichttechnische Einrichtungen an Anhängern . . . 105

8.6.4 Seitliche Kenntlichmachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern . . . 107

8.6.5 Lichttechnische Einrichtungen an Krafträdern . . . 108

8.6.6 Zugelassene lichttechnisehe Einrichtungen für besondere Zwecke . . . 111

8.6.6.1 Kennleuchten für blaues Blinklicht . . . 113

8.7 Felgen, Bereifung, Radabdeckungen und Ersatzräder . . . . 117

8.7.1 Felgen . . . 118

8.7.2 Bereifung . . . 118

8.7.2.1 Reifenbauart . . . 118

8.7.2.2 Reifengröße . . . 120

8.7.2.3 Geschwindigkeitsbereiche . . . 121

8.7.2.4 Tragfähigkeit . . . 122

8.7.2.5 Reifenbezeichnung . . . 123

8.7.2.6 Mischbereifung . . . 126

8.7.2.7 Winterreifen, Spikes-Reifen und Schneeketten . . . 127

8.7.2.8 Mindestprofiltiefe . . . 131

Noch nicht überarbeiteter Teil – alte Nummerierung 8.7.3 Radabdeckungen . . . 99

8.7.4 Ersatzräder . . . 100

8.8 Bremsen . . . . 102

8.9 Auspuffendrohre, Auspuffüberrohre und Auspuffblenden an Kraftfahrzeugen . . . . 110 20

durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

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Teil 9

Verkehrsstraftaten

9.1 Alkohol im Straßenverkehr . . . . 1

– Verhalten im Fahrdienst . . . 1

– Gefahrgutfahrer . . . 2

– Alkoholverbot für Fahranfänger . . . 2

– Fahrsicherheit/Fahruntüchtigkeit . . . 5

– Resorption und Elimination . . . 9

Liste der berauschenden Mittel und Substanzen . . . 15

9.1.1 Gegenüberstellung der Vorschriften . . . 16

9.1.2 Blutprobeentnahme . . . 24

9.1.3 Maßnahmen der Beweissicherung beim Verdacht von Drogeneinfluss . . . 30

Noch nicht überarbeiteter Teil – alte Nummerierung 9.2 Gefährdung des Straßenverkehrs – § 315 e Abs. 1 Nr. 2 StGB 15 9.3 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – § 315 b StGB 23 9.4 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB . . . . . 30

9.4.1 Geschütztes Rechtsgut . . . 30

9.4.2 Unfallbegriff . . . 31

9.4.3 Unfallbeteiligter, Geschädigter, Feststellungsberechtigter . . 32/1 9.4.4 Der objektive Tatbestand . . . 33

9.4.4.1 Pflichten am Unfallort bei Anwesenheit feststellungsberei- ter Personen . . . 35

9.4.4.2 Pflichten am Unfallort bei Abwesenheit feststellungsberei- ter Personen . . . 38

9.4.4.3 Pflichten und Tatbehandlung nach einem erlaubten „Sich- Entfernen“ vom Unfallort bzw. abgelaufener (oder sinnlo- ser) Wartezeit . . . 41

9.4.5 Subjektiver Tatbestand . . . 45

9.4.6 Gegenüberstellung von § 34 StVO und § 142 StGB . . . 46

9.4.7 Verbot der Spurenbeseitigung nach § 34 Abs. 3 StVO . . . 51

Anhang

Übungsaufgaben mit Lösungsvorschlägen

20

durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

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