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Besoldungsrecht des Bundes und der Länder - mit Fortsetzungsbezug

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Inhaltsübersicht

Gesamtinhaltsübersicht

Ordner I Teil I Bundesbesoldungsgesetz – Gesetzestext Teil II Kommentierung des Bundesbesoldungsgesetzes

1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 9 a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

§ 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen

§ 17 Aufwandsentschädigungen

§ 19a Besoldungsanspruch bei Verleihung eines anderen Amtes 2. Abschnitt Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen

§ 26 Obergrenzen für Beförderungsämter

§ 27 Bemessung des Grundgehalts

§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten 4. Abschnitt Zulagen, Vergütungen

§ 42 aPrämien und Zulagen für besondere Leistungen

§ 43 Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr

§ 47 Zulage für besondere Erschwernisse

§ 48 Mehrarbeitsvergütung 5. Abschnitt Auslandsbesoldung

§ 52 Auslandsdienstbezüge

§ 53 Auslandszuschlag

§ 54 Mietzuschuss

§ 55 Kaufkraftausgleich

§ 56 Auslandsverwendungszuschlag Vorbemerkungen zu §§ 69, 70

8. Abschnitt Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei

§ 69 Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten

§ 70 Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei

9. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 71 Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 78 Übergangsregelungen für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen

§ 83 Übergangsregelung für Ausgleichszulagen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes

§ 86 Anwendungsbereich in den Ländern Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B

Vorbemerkung Nr. 4 (Zulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst)

Vorbemerkung Nr. 4a (Zulage für Soldaten als Kompaniefeldwebel) Vorbemerkung Nr. 5 (Zulage für flugzeugtechnisches Personal,

flugsicherungstechnisches Personal der militärischen Flugsicherung und technisches Personal des Radarführungs- und Tiefflugüberwachungsdienstes) Vorbemerkung Nr. 5a (Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen

Flugsicherungsbetriebsdienst, im Radarführungsdienst oder Tiefflugüberwachungsdienst sowie im

Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr)

92. Ergänzungslieferung, November 2011 Seite I

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01-12-11 15:18:13 changed Rev 18.02

_Gesamt.Buch : Kapitel.pod 20

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Nils Preer

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mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

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Inhaltsübersicht

Vorbemerkung Nr. 6 (Zulagen für Soldaten und Beamte als fliegendes Personal)

Vorbemerkung Nr. 6a (Zulage für Beamte und Soldaten als Nachprüfer von Luftfahrtgerät)

Vorbemerkung Nr. 8 (Zulage für Beamte und Soldaten bei Sicherheitsdiensten)

Vorbemerkung Nr. 8a (Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in der Nachrichtengewinnung durch Fernmelde- und Elektronische Aufklärung)

Vorbemerkung Nr. 9 (Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben)

Vorbemerkung Nr. 11 (Zulage für Soldaten als Rettungsmediziner oder als Gebietsärzte)

Vorbemerkung Nr. 13 b (Zulage für Kanzler an großen Botschaften) Ordner II

Teil III Weiteres Besoldungsrecht und Durchführungshinweise III.1 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) – Auszug –

III.2 Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG) mit Erläuterungen III.3 Durchführungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz

III.3.1 Durchführungshinweise zu den besoldungsrechtlichen Regelungen des Artikels 2 DNeuG (RdSchr. d. BMI vom 12. Februar 2009)

III.3.2 Erhöhung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder ab dem 1. Januar 2007 (RdSchr. d. BMI vom 22. Dezember 2008)

III.3.3 Durchführungshinweise zu Artikel 3 DNeuG (Besoldungsüberleitungsgesetz) und Artikel 14 DNeuG (Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung) – (RdSchr. d. BMI vom 12. Mai 2009)

III.3.4 Durchführungshinweise zu Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes zum 1. Juli 2009 durch Artikel 2 DNeuG (RdSchr. d. BMI vom 19. Oktober 2009) III.4 Bundessonderzahlungsgesetz (BSZG)

III.5 Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung (ESZG)

III.6 Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

Teil IV Sonstiges Bundesrecht

IV.1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Auszug – IV.2 Bundesbeamtengesetz (BBG)

IV.3 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Ordner III, IV Teil V Besoldungsrecht in den Ländern

Landesrecht

Fortgeltendes Bundesbesoldungsrecht

Seite II 92. Ergänzungslieferung, November 2011

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Nils Preer

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mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

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