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Das Nachbarrecht in Berlin

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis

7

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis . . . . 11

Literaturverzeichnis . . . . 15

Einleitung . . . . 17

1. Das Recht des Nachbarn . . . . 17

2. Das Nachbarrecht in Berlin. . . . 18

2.1 Überblick . . . . 18

2.2 Das Berliner Nachbarrechtsgesetz . . . . 20

Gesetzestext Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) . . . . . 23

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften . . . . . 25

§ 1 Nachbar, Erbbauberechtigter . . . . 25

§ 2 Anwendungsbereich . . . . 25

§ 3 Verjährung. . . . 25

Zweiter Abschnitt Nachbarwand . . . . 25

§ 4 Begriff der Nachbarwand . . . . 25

§ 5 Errichten und Beschaffenheit der Nachbarwand 26 § 6 Anbau an die Nachbarwand. . . . 26

§ 7 Anzeige des Anbaus . . . . 27

§ 8 Vergütung im Fall des Anbaus . . . . 27

§ 9 Abriss eines der Bauwerke . . . . 28

§ 10 Nichtbenutzen der Nachbarwand . . . . 28

§ 11 Beseitigen der Nachbarwand . . . . 29

§ 12 Erhöhen und Verstärken der Nachbarwand . . . 30

§ 13 Schadensersatz bei Erhöhung und Verstärkung. 30 Dritter Abschnitt Grenzwand. . . . 31

§ 14 Begriff . . . . 31

§ 15 Errichten einer Grenzwand . . . . 31

_Gesamt.Buch : Kapitel.pod 20

11-09-15 13:46:22 -f.doerr- f.doerr

Nils Preer

20

mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin,Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche NachrichtenKunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

z

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(2)

Inhaltsverzeichnis

8

§ 16 Errichten einer zweiten Grenzwand . . . . 32

§ 16a Wärmeschutzüberbau der Grenzwand . . . . 32

Vierter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht. 33 § 17 Inhalt und Umfang . . . . 33

§ 18 Nutzungsentschädigung . . . . 34

Fünfter Abschnitt Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennen- anlagen. . . . 34

§ 19 . . . . 34

Sechster Abschnitt Bodenerhöhungen . . . . 36

§ 20 . . . . 36

Siebenter Abschnitt Einfriedung . . . . 36

§ 21 Einfriedungspflicht . . . . 36

§ 22 Ausnahmen von der Einfriedungspflicht . . . . . 37

§ 23 Beschaffenheit . . . . 37

§ 24 Standort. . . . 38

§ 25 Kosten der Errichtung . . . . 38

§ 26 Benutzung und Kosten der Unterhaltung . . . . . 38

Achter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen . . . . 39

§ 27 Grenzabstände für Bäume und Sträucher . . . . . 39

§ 28 Grenzabstände für Hecken . . . . 39

§ 29 Ausnahmen von den Abstandsvorschriften . . . 39

§ 30 Berechnung des Abstandes . . . . 40

§ 31 Beseitigungsanspruch . . . . 40

§ 32 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs . . . . 40

§ 33 Ersatzanpflanzungen . . . . 41

§ 34 Nachträgliche Grenzänderungen. . . . 41

§ 35 Wild wachsende Pflanzen . . . . 41

Neunter Abschnitt Übergangs- und Schluss- vorschriften . . . . 41

§ 36 Übergangsvorschriften . . . . 41

_Gesamt.Buch : Kapitel.pod 20

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Nils Preer

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mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin,Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche NachrichtenKunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

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Inhaltsverzeichnis

9

§ 37 Außerkrafttreten von Vorschriften . . . . 42

§ 38 Inkrafttreten . . . . 42

Kommentierung Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) . . . . . 43

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften . . . . . 43

§ 1 Nachbar, Erbbauberechtigter . . . . 45

§ 2 Anwendungsbereich . . . . 49

§ 3 Verjährung. . . . 56

Zweiter Abschnitt Nachbarwand . . . . 59

§ 4 Begriff der Nachbarwand . . . . 60

§ 5 Errichten und Beschaffenheit der Nachbarwand 61 § 6 Anbau an die Nachbarwand. . . . 67

§ 7 Anzeige des Anbaus . . . . 71

§ 8 Vergütung im Fall des Anbaus . . . . 74

§ 9 Abriss eines der Bauwerke . . . . 78

§ 10 Nichtbenutzen der Nachbarwand . . . . 80

§ 11 Beseitigen der Nachbarwand . . . . 82

§ 12 Erhöhen und Verstärken der Nachbarwand . . . 87

§ 13 Schadensersatz bei Erhöhung und Verstärkung. 89 Dritter Abschnitt Grenzwand. . . . 92

§ 14 Begriff . . . . 93

§ 15 Errichten einer Grenzwand . . . . 94

§ 16 Errichten einer zweiten Grenzwand . . . . 99

§ 16a Wärmeschutzüberbau der Grenzwand . . . . 103

Vierter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht 108 § 17 Inhalt und Umfang . . . . 109

§ 18 Nutzungsentschädigung . . . . 118

Fünfter Abschnitt Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennen- anlagen . . . . 120

§ 19 . . . . 121

_Gesamt.Buch : Kapitel.pod 20

11-09-15 13:46:22 -f.doerr- f.doerr

Nils Preer

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mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin,Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche NachrichtenKunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

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Inhaltsverzeichnis

10

Sechster Abschnitt Bodenerhöhungen . . . 129

§ 20 . . . 130

Siebenter Abschnitt Einfriedung . . . 134

§ 21 Einfriedungspflicht . . . 136

§ 22 Ausnahmen von der Einfriedungspflicht . . . 144

§ 23 Beschaffenheit . . . 147

§ 24 Standort. . . 153

§ 25 Kosten der Errichtung . . . 155

§ 26 Benutzung und Kosten der Unterhaltung . . . 157

Achter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen . . . . 160

§ 27 Grenzabstände für Bäume und Sträucher . . . 163

§ 28 Grenzabstände für Hecken . . . 169

§ 29 Ausnahmen von den Abstandsvorschriften . . . 171

§ 30 Berechnung des Abstandes . . . 176

§ 31 Beseitigungsanspruch . . . 178

§ 32 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs . . . 183

§ 33 Ersatzanpflanzungen . . . 186

§ 34 Nachträgliche Grenzänderungen. . . 187

§ 35 Wild wachsende Pflanzen . . . 189

Neunter Abschnitt Übergangs- und Schluss- vorschriften . . . 190

§ 36 Übergangsvorschriften . . . 191

§ 37 Außerkrafttreten von Vorschriften . . . 195

§ 38 Inkrafttreten . . . 199

Anhang 1 – Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug) . . . 201

Anhang 2 – Bauordnung für Berlin (Auszug) . . . 211

Anhang 3 – Verordnung zum Schutze des Baum- bestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) . . . 225

Sachregister . . . 239

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11-09-15 13:46:22 -f.doerr- f.doerr

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mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blicke aus.

»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwer- wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssat- zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwal- tungsbetrieb garantieren.«

Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin,Frau Dr.

Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äuße- rungenKunigges sichtlich unangenehm.

»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs- wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei- willigen Aufgaben!«

»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buch- lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…«

Das Stadtoberhaupt erblasst.

»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …«

»Ja«, erwidertKunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.«

2. Tradition in Gefahr – was nun?

Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche NachrichtenKunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo- sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr.

Sie lässt es dennoch nicht unversucht.

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