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LOTTO Thüringen Ladies Tour Kurier

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Aus dem Inhalt

Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen 3 – 10

Nichtamtlicher Teil

Vereinsförderung Seite 11

Schiedsstellen umgezogen Seite 11

Bürgerreise Seite 12

Ferienangebote Seite 13

Fundsachenversteigerung Seite 18

Kurier www.gotha.de

Seit gut zwei Jahren ist es schwarz auf weiß bestätigt, dass die Freiheit in Gotha zu Hause ist. Warum? Ganz klar, weil vor zwei Jahren Martin Luthers Schrift über die Freiheit des Christenmenschen zum Welterbe erklärt worden ist. Und diese Schrift liegt in Gotha. In letzter Zeit mache ich mir immer mehr Gedanken über die Freiheit. Da sagt mir ein Bürger: Ich nehme mir die Freiheit nicht wählen zu gehen, ein Anderer nimmt sich die Freiheit unter tau- senden fröhlichen Menschen beim Go- thardusfest seinen Müll einfach auf den Markt fallen zu lassen. Ja, wer sich die Frei- heit nimmt, nicht an demokratischen Ab- stimmungen teilzunehmen, muss akzep- tieren, dass andere für ihn die Entschei- dungen treffen. Schmollende Mundwinkel und ein Shitstorm im Netz sind dann die falschen Antworten. Und wer wegwirft, damit andere aufheben, darf nicht durch Blicke, sondern durch Taten eines Besse- ren belehrt werden. Es gibt keine Freiheit anderer Leute Häuser zu beschmieren. Ja, es gibt die Freiheit sich an blühenden Bee- ten zu erfreuen, aber keine Freiheit sie zu zerstören. Freiheit ist eine Kostbarkeit, die es zu verteidigen gilt und zwar jeden Tag.

Ich nehme mir die Freiheit in Büchern und Schriften und im Disput mit Bürgern im- mer wieder neu zu dokumentieren, was Gothas Freiheit ausmacht. Gotha ist die Freiheit zwischen grünen Gipfeln zu leben, sozusagen Natur pur. Malerisch umkränzt sind wir von Kranberg, Seeberg und Box- berg. Doch was sieht das freiheitslie- bende Auge? An den Wegen Müll aller Couleur. Wer hat den wohl dort abgelegt?

Ich wage keine Behauptung, denn nur die Freiheit kennt die Sünder. Gotha nahm sich vor rund einhundert Jahren die Frei- heit sich als „Tor zum Thüringer Wald“ zu profi lieren. Wenn der Freistaat Thüringen sich nun plötzlich auf diesen Wegen neu- entdeckt, sollten sich alle Gothaer die Frei- heit nehmen, ihre Tore zu öffnen und da- mit ihre Heimatstadt ganz im Sinne von

„Gotha adelt“ zu präsentieren.

Ihr Xxxxxx

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Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 5 ⁄ 27. Jahrgang | 31. Mai 2018 Auf ein Wort:

Foto: Maik Märtin

LOTTO Thüringen Ladies Tour

Mit Energie durch Gotha: Stadtwerke Gotha GmbH unterstützt die Königsetappe am 2. Juni 2018

Am 2. Juni 2018 zeigt sich die Residenzstadt wieder besonders sportlich, wenn die 31. Lot- to Thüringen Ladies Tour mit den Spitzen-Rad- sportlerinnen zum fünften Mal um und durch Gotha führt. Los geht es am Samstag um 14 Uhr in Gotha am Oberen Hauptmarkt, wo die Fahrerinnen auch durch das Ziel spurten wer- den. Die insgesamt 18 Profi teams treten an diesem Tag 142 km lang in die Pedale. Die an- spruchsvolle Rundfahrt führt erstmals über den Inselsberg und den Heuberg. Bei der er- sten Zieldurchfahrt gegen 16.45 Uhr und der Zielankunft ca. 17.50 Uhr werden die Aktiven begeistert von den Zuschauern erwartet. Die Etappenbesten und die Trägerinnen der Wer- tungstrikots werden dann ab 18 Uhr von der Beigeordneten der Stadt Gotha, Marlies Miko- lajczak und dem Geschäftsführer der Stadt-

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Mit einem bunten Bühnenprogramm und einer Menge Unterhaltung werden die Sportlerinnen gefeiert. Stadtwerke-Kunden erhalten zudem eine Gratis-Bratwurst bei Vorlage des unten links abgedruckten Coupons.

„Wir freuen uns, dass wir eine Tour von solch internationalem Rang nach Gotha holen kön- nen. Als Stadtwerke sehen wir uns grundsätz- lich in der Verantwortung, die Stadt Gotha bei solchen Veranstaltungen zu unterstützen. Un- ser Engagement geht dabei weit über den Sport hinaus – im Großen wie im Kleinen“, be- tont Norbert Kaschek. „Wir engagieren uns auch im kulturellen Bereich für große Veran- staltungen wie Ekhof-Festival und Barockfest für unsere Stadt. Wir fördern aber auch zahl- reiche kleinere soziale Projekte, Feste und die Arbeit unserer Sportvereine“, erklärt der Ge- schäftsführer.

Die gesamte Radrundfahrt endet nach insge- samt 734 km am 3. Juni 2018 in Schmölln.

Am Samstag absolvieren die Tour-Teilnehmerinnen die 6. Etappe „Rund um Gotha“ mit zwei Passagen der Wasserkunst sowie mit den schweren Steigungen von Inselsberg und Heuberg. Um 13 Uhr startet die Teampräsentation auf dem Hauptmarkt.

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 A NZ E IG E N

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 · Seite 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Sitzungstermine der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha Monat Juni 2018

Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Termin: 26.06.2018

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Beginn: 17:00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Termin: 27.06.2018

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Termin: 28.06.2018

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadt- planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 17.04.18 und des Hauptausschusses vom 23.04.2018

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

BA 019/18 – Fällung einer Linde in der Langensalzaer Straße zur Herstellung einer Zufahrt zu einem Gewerbepark

Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

1. Dem Antrag auf Fällung einer Linde, Nr. 66 Baumkataster, zur Herstel- lung einer Zufahrt zu einem Gewerbepark in der Langensalzaer Stra- ße wird zugestimmt.

2. Die fachlich erforderliche Ersatzpfl anzung in Form von einer Linde, 4 x v., Hochstamm, 20 – 25 cm STU, wird durch den Antragsteller in der Langensalzaer Straße bis zum 30.11.2018 geleistet.

HA 136/18 – Rad- und Gehwegbrücke i.Z.d. Krusewitzstraße in Gotha, OT Sundhausen, Änderung der Radwegführung über die Ratsrinne (VOB-BA-66/18/020)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag an die Firma GaLaBauer GmbH & Co. KG, Lauchaer Höhe 25, 99880 Waltershausen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 163.902,08 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 26.06.2018, 17:00 Uhr fi ndet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 17.04.2018 4. Beschlussvorlagen – öffentlich

4.1. Fällung von Bäumen aufgrund der Sanierung der historischen Einfriedungsmauer im 4. BA auf dem ehemaligen Friedhof II zwi- schen Eisenacher Straße und Karl-Schwarz-Straße

Vorlage: BA 020/18

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 23.05.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Öffentliche Abgaben-Mahnung

(Steuer- und Gebühren Mahnung)

Die Stadtverwaltung Gotha, Stadtkasse, macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2018 folgende Steuern und Gebühren fällig waren:

Hundesteuer 2. Quartal 2018

Grundsteuer 2. Quartal 2018

Gewerbesteuervorauszahlung 2. Quartal 2018 Straßenreinigung (Quartalszahler) 2. Quartal 2018

Die Zahlungspfl ichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steu- ern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.

Die hiermit ergangene öffentliche Mahnung schließt eine schriftliche Mahnung nicht aus.

Die Rückstände sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha un- ter Angabe der gültigen Steuer-/Gebührennummer zu zahlen (ohne Angabe kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mah- nungen kommen).

Bankverbindung:

IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH

Zeitnah werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwal- tungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund der Abgabenordnung, § 240 AO, folgender Säumniszuschlag erhoben:

„Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrich- tet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumnis- zuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbe- trags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Eu- ro teilbaren Betrag.“

Wir bitten die Zahlungspfl ichtigen, die festgelegten Termine einzu- halten.

Ernst

Abteilungsleiterin Stadtkasse

Einwohnerfragestunde

Gemäß § 27 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gotha sind quartalsweise Einwohnerfragestunden durchzuführen.

Die nächste Einwohnerfragestunde wird in der Stadtratssitzung am 04.07.2018 durchgeführt. Einreichung der Anfragen bitte bis 20.06.2018 an Stadtverwaltung Gotha, Abt. Stadtratsbüro, Hauptmarkt 1, 99867 Go- tha oder per E-Mail: stadtratsbuero@gotha.de

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 25.04.2018

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

B 468/18 – 23. Fortschreibung der Kindertageseinrichtungskonzepti- on vom 07.12.1994 – Planungszeitraum 01.08.2018 – 31.07.2019 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die in der Anlage beigefüg - te 23. Fortschreibung der Kindertageseinrichtungskonzeption vom 07.12.1994 – Planungszeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019.

Anlage: 23. Fortschreibung der Kindertageseinrichtungskonzeption vom 07.12.1994 – Planungszeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019

B 461/18 – Mitgliedschaft im vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Stadt Gotha wird Mitglied im Verband „vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.“

002 Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Gebietskörperschaften bis 70.000 Einwohner beträgt 360,00 €.

003 Die Stadt Gotha wird durch die Amtsleiterin, Stadtplanungsamt, vertreten.

B 455/18 – Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr.

49/10/91 – Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung des Bebauungs- planes Nr. 5 „Freundstraße – Karl-Schwarz-Straße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Beschluss Nr. 49/10/91 vom 06.03.1991 – Aufstellungsbe- schluss zur Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 5 Freundstra- ße – Karl-Schwarz-Straße“ – wird hiermit aufgehoben.

B 456/18 – Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den öst- lichen Ortsrand des Ortsteiles Siebleben

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in

Verbindung mit § 19 Abs. 1 und § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntma- chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) erlässt die Stadt Gotha die als Anlage 1 beigefügte Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den östlichen Ortsrand des Orts- teiles Siebleben.

Anlage 1: Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den öst- lichen Ortsrand des Ortsteiles Siebleben

B 457/18 – Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den süd- lichen Ortsrand des Ortsteils Siebleben bis Mönchpark

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 19 Abs.1 und § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntma- chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) erlässt die Stadt Gotha die als Anlage 1 beigefügte Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den südlichen Ortsrand des Orts- teiles Siebleben bis Mönchpark.

Anlage 1: Aufhebungssatzung der Klarstellungssatzung für den süd- lichen Ortsrand des Ortsteiles Siebleben bis Mönchpark

B 458/18 – Erwerb eines Grundstückes zur Umsetzung der Planung im Sanierungsgebiet Altstadt, Mönchelsstraße 30

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Dem Erwerb des Grundstückes in der Gemarkung Gotha Mönchelsstraße 30, Flur 5, Flurstück 302/0

durch den Sanierungsträger der Stadt Gotha, Wohnstadt Thürin- gen wird zugestimmt.

002 Der Ankauf erfolgt zu einem Preis von 28.080 € einschließlich der Nebenkosten für eine Fläche von 260 m2. Der Kaufpreis liegt unter dem derzeitigen Bodenrichtwert.

003 Abweichend von den Beschlüssen B 625/96 und 1053/97 – Go- tha, Mönchelsstr.30, Finanzierung der Abbruchkosten – wird der halbe Kaufpreis an die Stadt als Rückzahlung der Abbruchkosten entrichtet.

B 464/18 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebau- ungsplanes Nr. 52.3 Erweiterung Wohngebiet „In der Güldenen Aue“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52.3 Erweiterung Wohnge- biet „In der Güldenen Aue“ einschließlich Begründung und Um- weltbericht wird in der Fassung März 2018 gebilligt und die öffent- liche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

002 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange so - wie die Nachbargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt und von der öffentlichen Auslegung be- nachrichtigt.

Anlage 1: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Anlage 2: Begründung und Umweltbericht mit integrierter Grünordnung B 466/18 – Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Aufnahme der in der Anlage genannten Bewerber für das Amt einer/

eines Schöffi n/Schöffen in die Vorschlagsliste der Stadt Gotha wird be- schlossen.

Die Abstimmung erfolgt für jeden Bewerber gesondert.

Anlage: Vorschlagsliste (nicht öffentlich)

B 462/18 – Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechtes am Grund- stück Gotha, Gabelsbergerstraße 6

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbü rgermeister wird beauftragt und ermächtigt, im Zusam- menhang mit dem durch den Stadtrat der Stadt Gotha am 28.02.2018 zugestimmten Verkauf (Beschluss B 440/18) des Erbbaurechtes am HA 137/18 – Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Betreuung

von Farbdruckern, Abschluss Full-Service-Mietvertrag für Grund- und Regelschulen (VOL-ÖA-10/18/023)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag an die Firma LV Kopier-Mietservice GmbH, Juri-Gagarin-Ring 37 aus 99084 Erfurt mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 130.854,78 EUR (inkl. 19 % MwSt.) für eine Vertragslaufzeit von 60 Mo- naten (vom 01.08.2018 bis 31.07.2023) zu erteilen.

HA 138/18 – Obere Marktstraße in Gotha, OT Uelleben, Los 1 – Stra- ßen- und Tiefbau (VOB-ÖA-66/18/017)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auf- trag an die Firma Tiefbau Gotha GmbH, Gallettistraße 5, 99867 Gotha an- teilig für das Los 1 – Straßen- und Tiefbauarbeiten mit einer geprüften An- gebotssumme in Höhe von 1.025.723,78 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 140/18 – Grundhafter Ausbau der Mühlhäuser Straße in Gotha, Nachträge 3 – 6 (VOB-ÖA-66/16/091)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für die Nachträge 3 bis 6 an die Firma EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt anteilig für Los 1 – Straßen- und Tiefbau mit einer geprüften Gesamtnachtrags- summe in Höhe von 30.140,04 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Gotha, den 07.05.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 · Seite 5

HA 141/18 – BW_093 – Durchlass Gothaer Straße in 99867 Gotha, Stra- ßen- und Tiefbauarbeiten (VOB-BA-66/18/027)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag an die Firma Heinz Werner GmbH Aschara, Am Ballstädter Stieg 1, 99947 Bad Langensalza für die Straßen- und Tiefbauarbeiten mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 142.291,87 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 142/18 – Beschaffung eines TLF 4000 für die Feuerwehr Gotha, Los 1 und 2 (VOLOV-37/18/009)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für das Los 1 – Fahrgestell und Aufbau an die Firma BAI Sonder- fahrzeuge GmbH, Industriestraße 96 aus 75181 Pforzheim mit einer ge- prüften Angebotssumme in Höhe von 296.810,99 € (inkl. MwSt.) sowie für das Los 2 – feuerwehrtechnische Beladung an die Firma Brand- schutztechnik Müller, Gewerbestraße 1 aus 99869 Günthersleben mit ei- ner geprüften Angebotssumme in Höhe von 27.016,57 € (inkl. MwSt.) zu erteilen.

Gotha, den 23.05.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptaus- schusses der Stadt Gotha vom 18.05.2018

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 18.05.2018

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

B 465/18 – Verkauf von Grundstücksteilfl ächen in der Gemarkung Gotha, Gerbergasse

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Oberbü rgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Grundstücksteilfl ächen in der Gemarkung Gotha, Flur 5,

Gerbergasse, Flurstück 83/5, Teilfl äche ca. 89 m2 Gerbergasse, Flurstück 84, Teilfl äche ca. 26 m2 Gerbergasse, Flurstück 83/4, Teilfl äche ca. 180 m2 Gerbergasse, Flurstück 85/5, Teilfl äche ca. 509 m2 Gerbergasse, Flurstück 86, Teilfl äche ca. 75 m2 Gerbergasse, Flurstück 87/2, Teilfl äche ca. 4 m2

an die Aureus Holding GmbH, Schmalhorn 13, 29308 Winsen (Aller) zu verkaufen.

002 Der Verkauf der Grundstücksteilfl ächen erfolgt zu 87,00 €/ m2, welcher dem sanierungsunbeeinfl ussten aktuellen Bodenricht- wert entspricht. Der vorläufi ge Kaufpreis für die noch zu vermes- senden Teilfl ächen beträgt 76.821,00 €. Nach erfolgter Vermes- sung wird ein Mehr- oder Mindermaß mit dem Bodenrichtwert von 87,00 €/ m2 ausgeglichen.

003 Die anfallenden Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.

004 Nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Stadtrat ist der Kaufvertrag innerhalb von 6 Monaten mit der Aureus Holding GmbH notariell zu beurkunden. Bei einer von der Stadt Gotha nicht zu vertretenden Fristversäumung zur Beurkundung ist von der weiteren Durchführung bzw. Vertragsabwicklung mit der Au- reus Holding GmbH abzusehen.

005 Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen.

Gotha, den 23.05.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister Grundstücks Gemarkung Gotha, Flur 7, Flurstück 130/0, Gabelsberger

Straße 6, an Herrn Thomas Salewski eine Belastungsvollmacht für das Erbbaurecht entsprechend der in der Anlage 1 angegebenen Höhe zu er- teilen.

2. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen.

Anlage 1: Ergänzung zur Beschlussvorlage

B 467/18 – Verkauf eines Grundstückes sowie Grundstücksteilfl ächen in der Gemarkung Gotha, Brückenstraße 19

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, das nach- folgende Grundstück und die nachfolgenden Grundstücksteilfl ä- chen in der Gemarkung Gotha

– Brückenstraße 19, Flur 8, Flurstück 45/1, Gesamtfl äche: 22 m2 – Brückenstraße 19, Flur 7, Flurstück 207/3, Teilfl äche ca. 36 m2 – Brückenstraße 19, Flur 7, Flurstück 310/2, Teilfl äche

ca. 2.700 m2

an Frau Susanne Nitsche und Herrn Uwe Remdt, Projektierte Stra- ße 16 in 99880 Waltershausen zu verkaufen.

002 Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zu 53.000,00 € zuzüglich an- gefallener Straßenausbaubeiträge. Diese betragen für die Flur- stücke 948,96 € und sind entsprechend der zu veräußernden Flä- che zu übernehmen.

003 Sollte zur Zahlung des Kaufpreises für das o. g. Grundstück eine Finanzierung (Grundschuld) erforderlich sein, wird vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (§ 64(3) ThürKO) die Belastungsvollmacht erteilt. Die Vollmacht umfasst die Höhe des Kaufpreises einschließlich aller dazugehörigen Zinsen (bis zur Höhe von maximal 20 %) und Nebenleistungen.

004 Nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Stadtrat ist der Kaufvertrag innerhalb von 6 Monaten mit Frau Nitsche und Herrn Remdt notariell zu beurkunden. Bei einer von der Stadt Gotha nicht zu vertretenden Fristversäumung zur Beurkundung ist von der weiteren Durchführung bzw. Vertragsabwicklung mit Frau Nitsche und Herrn Remdt abzusehen.

005 Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen.

B 463/18 – Aufhebung eines Stadtratsbeschlusses zum Verkauf von Grund und Boden und Erwerb des Gebäudes Werner-Sylten-Straße 4 in der Gemarkung Gotha

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt den Be- schluss B 770/96 vom 22.05.1996 aufzuheben.

002 Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt das pri- vate Gebäude Werner-Sylten-Straße 4, welches sich auf dem städ- tischen Grundstück in der Gemarkung Gotha, Flur 19, Flurstück 150/256 befi ndet, zu erwerben.

003 Der Erwerb des Gebäudes Werner-Sylten-Straße 4 erfolgt zu einem Kaufpreis von 10.000,00 €.

004 Alle im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallenden Kosten trägt die Stadt Gotha.

005 Nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Be- schluss zu veröffentlichen.

Gotha, den 07.05.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

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Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 Amtlicher Teil

Bekanntmachung

Aufl egung der Vorschlagsliste der Stadt Gotha für die Schöffenwahl

Die Liste der Personen, die zum Amt einer/eines Schöffi n/Schöffen für die am 01.01.2019 beginnende Amtszeit berufen werden kön- nen, wird ab dem 04.06.2018 eine Woche lang in der

Stadtverwaltung Gotha Rathaus, Hauptmarkt 1, Infothek während der Dienstzeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 – 18.00 Uhr Freitag von 9.00 – 14.30 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme aufgelegt. Einsprüche, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Ge- richtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten, können innerhalb einer Wo- che, gerechnet vom Ende der Aufl egungsfrist, bei der o. g. Stelle der Stadtverwaltung schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden.

Gotha, den 18.05.2018 Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 52.3 Erweiterung Wohngebiet (WA) „In der Güldenen Aue“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 25. April 2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 52.3 Erweiterung Wohngebiet „In der Güldenen Aue“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befi ndet sich in Gotha-West und schließt sich nördlich an das bestehende Wohngebiet Güldene Aue an. Der Planbereich 1 umfasst die Grundstücke Gemarkung Gotha, Flur 15, Flurstücke 118/64, 118/65 sowie Teilfl ächen der Flurstücke 118/54 und 118/106. Der für Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesene Geltungs- bereich 2 umfasst Teilfl ächen der Grundstücke Gemarkung Gotha, Flur 15, Flurstücke 118/59 und 118/60. Der räumliche Geltungsbereich ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für Einfamilienhäuser auf einer ehemaligen militärisch genutzten Brachfl äche.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 52.3 Erweiterung Wohngebiet „In der Güldenen Aue“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht und den für das Plange- biet erstellten Fachgutachten sowie die der Stadt Gotha bereits vorlie- genden umweltbezogenen Stellungnahmen und die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Normen liegen zur Einsicht

vom 11. Juni 2018 bis 13. Juli 2018

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Stadt- planung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben, sofern die Stadt Gotha deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen den Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich da- rauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öf- fentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen aus- drückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informa- tionen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt wer- den, gehören neben dem Umweltbericht folgende Fachgutachten:

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 · Seite 7

1. Ingenieurgemeinschaft Umweltplanung Darmstadt, Dipl.-Ing. M Bullermann, Dipl.-Ing. H. Schneble:

Verunreinigungen von Boden, Bodenluft und Baustoffen im Bereich der ehemaligen GUS-Kaserne Garnison Gotha II – Sanierungsbericht.

Darmstadt, 30.03.1998

2. TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH:

Gutachten Nr. L 8331 zum Bebauungsplan Nr. 52.3 „In der Güldenen Aue“, Gotha-West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Stra- ßenverkehr, Gewerbe und Sport.

Frankfurt am Main, 12.06.2017 3. Tauber Delaborierung GmbH

Protokoll Kampfmittelräumung (KMR) Gotha – Güldene Aue, Wohn- gebietserweiterung.

Erfurt, 15.12.2017 4. Ronald Bellstedt:

Faunistische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 52.3 Allge- meines Wohngebiet „In der Güldenen Aue“ in Gotha, Thüringen.

Gotha, 27.06.2017

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Aus dem Umweltbericht

1. Angaben zum Schutzgut Boden

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zur Überformung des Bodens und zur Versiegelung.

2. Angaben zum Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zum Grundwasser, zur Grundwasserneubildungsrate und zum Oberfl ächenwasserabfl uss.

3. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zum Lokalklima, zum Mikroklima und in diesem Zusammenhang zur Bedeutung von Maßnahmen des Klimaschutzes.

4. Angaben zum Schutzgut Tiere und Pfl anzen einschließlich der biologischen Vielfalt

Bestandsbeschreibung und Bewertung der im Plangebiet vorhan- denen Vegetationsstrukturen und Biotope (Plan der Biotop- und Nutzungstypen) sowie der im Plangebiet vorkommenden Vogel- arten, Insekten, Lurche und Kriechtiere, einschl. Angaben zum Schutzstatus von im Plangebiet vorkommenden Tierarten mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung.

5. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben auf den angrenzenden Landschaftsraum, Ausführungen zu den Auswirkungen der Pla- nung auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.

6. Angaben zum Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung so wie der Auswirkungen durch das Vorhaben, mit Hinweisen auf die bestehenden Vorbelastungen durch Verkehrs- und Betriebs- lärm.

7. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung und Bewertung mit Hinweis darauf, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet nicht bekannt sind sowie Hin- weis zum Umgang mit Bodenfunden.

8. Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Ausführungen zum Ausgleich der erheblichen Beeinträchti gungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope sowie Klima und Luft.

II. Aus der Geräuschimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 52-3 „Güldene Aue“ (Gutachten Nr. L 8331 des TÜV Hessen GmbH)

Angaben zu der im Untersuchungsgebiet zu erwartenden Lärmeinwir- kung durch die in der Umgebung des Plangebietes bestehenden Emit- tenten.

III. Aus dem Gutachten der Dipl.-Ing. Schneble und Bullermann zu Verunreinigungen von Boden, Bodenluft und Baustoffen

Angaben zu den im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Bodenverun- reinigungen und zur Sanierung des Bodens.

IV. Aus dem Protokoll der Tauber Delaborierung GmbH zur Kampfmit- telräumung

Angaben zu den im Boden des Plangebiet vorgefundenen Kampfmitteln und deren Beräumung.

V. Aus den faunistischen Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 52.3

Angaben zu den im Plangebiet vorkommenden Vogelarten, Insekten (insb. Schmetterlinge und Heuschrecken), Lurche und Kriechtiere sowie zum Schutzstatus der im Plangebiet vorkommenden Tierarten.

VI. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

1. Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 17.10.2016

– Hinweise zur Überarbeitung der vorliegenden Geräuschimmis- sionsprognose, u. a. bzgl. einer getrennten Ergebnisdarstel- lung für Straßen- und Gewerbelärm.

– Hinweis auf eine Abstimmung der externen Ausgleichsmaß- nahme mit dem gesamtgemeindlichen Ausgleichs- und Bau- fl ächenkonzept.

2. Stellungnahme des Landratsamtes Gotha vom 19.10.2016 – Hinweis auf die im Umweltbericht zu ergänzende Betrachtung

der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten- gruppen Avifauna, Amphibien und Reptilien.

– Hinweis auf die Zeitpunkte der Realisierung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen.

– Hinweis zum Umgang mit anfallenden Erdstoffen und Aushub- massen bzw. Abraum.

– Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagen bzgl. der Versicke- rung von Niederschlagswasser und zur Einleitung von Nieder- schlagswasser aus dem geplanten Regenrückhaltebecken in das Grundwasser.

– Hinweis auf eine nach den jeweiligen Geräuschquellen diffe- renzierte Untersuchung im Rahmen der Überarbeitung der Ge- räuschimmissionsprognose.

– Hinweis auf im Plangebiet aufgrund der militärischen Vornut- zung gegebene Restbelastungen des Bodens.

– Hinweise zum Umgang mit Bodenverunreinigungen oder Altab lagerungen.

3. Stellungnahme der Tauber Delaborierung GmbH vom 03.08.2016 – Hinweis zur Lage des Plangebietes in einem kampfmittelge-

fährdeten Bereich.

4. Stellungnahme des Naturschutzbunds Deutschland e.V. vom 18.10.2016

– Hinweis auf die Auswirkungen des Vorhabens auf die biolo- gische Vielfalt und auf die zu ergänzende Betrachtung der Tier- und Pfl anzenwelt.

gez. K. Kreuch Oberbürgermeister

(8)

Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 Amtlicher Teil

Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 Amtlicher Teil

Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsauf- sichtsbehörde hat die Eingangsbestätigung mit Datum vom 17.05.2018 erteilt. Es wurden keine Aufl agen erteilt. Die Rechtsaufsichtsbehörde gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 92 „Sondergebiet Stie- lerstraße Ecke Enckestraße“ wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht.

Der Bebauungsplan tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit dieser öf- fentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan, die Begründung, die zusammenfassende Erklärung und die in den Festsetzungen bzw.

Hinweisen genannten DIN-Normen ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, in Gotha, Neues Rat- haus (Ekhofplatz 24), während der Sprechzeiten

Mo 09.00 – 12.00 Uhr Di 13.00 – 16.00 Uhr

Do 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Fr 09.00 – 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan ist ergänzend auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Bauleit- planung → Bebauungspläne eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksich- tigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- plans, ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Ab- wägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegen- über der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwä- gungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB be- achtlich sind.

Ist dieser Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf- grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustan- de gekommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO un- beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachver- halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO).

Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Ver- letzung geltend machen (§ 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fällig- keit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspfl ichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hinge- wiesen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive –

sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Justiziar (m/w/d)

Für das Aufgabengebiet steht eine Planstelle nach A 13 Thüringer Besoldungsgesetz zur Verfügung. Der Einsatz erfolgt im Referat für Rechtsangelegenheiten.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/

Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 20. Juni 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Satzung

über den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße

Ecke Enckestraße“

Aufgrund des § 10 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit §§ 19 und 21 ThürKO (Thüringer Kommunalordnung) in der Fassung der Bekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Ar- tikel 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2018 den vor- habenbezogenen Bebauungsplan Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“ als Satzung beschlossen.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus beigefügtem Plan ersichtlich.

(9)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 · Seite 9

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive –

sucht zur Verstärkung des Teams zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen

Sachbearbeiter/in Denkmalschutz (m/w/d)

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/Stel- lenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 20. Juni 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

sucht zur Verstärkung des Teams ab 1. Oktober 2018 einen

Sachbearbeiter/in Bauleitplanung (m/w/d)

befristet nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), voraussichtlich bis Oktober 2019.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/

Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 20. Juni 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Die Stadt Gotha sucht ab 1. August 2018 eine/einen

Sachbearbeiter/in Straßenverkehr (m/w/d)

befristet nach § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) voraussichtlich bis September 2020.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/

Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 20. Juni 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive – sucht zur Verstärkung des Teams ab sofort einen

Baukontrolleur (m/w/d)

befristet nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) mit der Option der Verlängerung.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/

Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 20. Juni 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung des Ergebnisses einer Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der Stadt Gotha Gemarkung Gotha Flur 23

Flurstück 7 (Lage: Südlich der Freundstraße) und Flurstück 7/2 (Lage: An der Freundstraße)

wurde eine Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVerm- GeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom 11.06.2018 bis 11.07.2018 in der Zeit von Mo bis Fr 08:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der Vermessungsstelle des Öffentlich bestell- ten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Gunter Lencer, Margarethen- straße 39, 99867 Gotha eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Mo- nats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Gunter Lencer, Margarethenstraße 39, 99867 Gotha schriftlich oder zur Nieder- schrift Widerspruch erhoben werden.

Gotha, den 15.05.2018 gez. Dipl.-Ing. Gunter Lencer

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 Amtlicher Teil

Nichtamtlicher Teil

Anerkennungspraktikum zur/m staatlich anerkannten Erzieher/in

Bewerbung für das Jahr 2019 – 2. Ausschreibung

Die Stadtverwaltung Gotha bietet in ihren städtischen Kindertageseinrichtungen im Jahr 2019 Praktikumsplätze für Absolventinnen und Absolventen zur/m staatlich anerkannten Erzieher/in für das Anerkennungspraktikum (01.02. – 31.07.2019) an.

Bewerbungen mit Lebenslauf, Ausbildungs- nachweisen und Praxisbeurteilungen richten Sie bitte bis zum 29.06.2018 an:

Stadtverwaltung Gotha, Schul- und Jugend- amt/Abt. Kita und Schulen, Frau Hausotte, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha

Fragen zum Praktikum beantwortet Frau Hausotte, Sachbearbeiterin für Kindertages- stätten/Fachberatung, unter der Telefonnr.:

03621/222-154. Nähere Infos zu den kommu- nalen Kindertageseinrichtungen und ihren Konzep tionen fi nden Sie auf www.gotha.de.

– Ende des Amtlichen Teils –

Jagdgenossenschaft Gotha

Ortsübliche öffentliche Bekanntmachung für die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Gotha lt. §15

der Satzung der Jagdgenossenschaft Gotha

Beschlussfassung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen- schaft Gotha am 26.03.2018

Die fristgemäße Bekanntgabe der Einladung zur Jahreshauptversamm- lung wurde festgestellt.

Beschluss 01/18

Ausschüttung des Reinertrages für das Jagdjahr 2018/2019

Es besteht eine Hohlpfl icht. Die Auszahlung des Reinertrages kann bei dem Jagdvorsteher Herr Ralph Voß, Justus-Perthes-Straße 11, 99867 Go- tha, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Nachweis für die Bean- tragung sind Belege für den Grundbesitz (Auszug aus dem Jagdkataster ist ausreichend), bzw. die dazugehörige Vollmacht, sowie die Angabe des begünstigten Kontos.

Beschluss 02/18

Bekanntgabe der Ausschüttung des Reinertrages für das Jahr 2018/2019 Beantragung siehe oben.

Beschluss 03/18

Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers Beschluss 04/18

Anschaffung von Refl ektoren Beschluss 05/18

Festlegen des Finanzrahmens Beschluss 06/18

Beschluss über den Haushaltsplan Beschluss 07/18

Finanzierung Rückbau Wildschutzzaun

Die Beschlüsse 01/18-06/18 sind mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung an- genommen worden.

Der Beschluss 07/18 ist mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenom- men worden.

Widersprüche gegen diese Beschlüsse können schriftlich, unter Angabe der Gründe, innerhalb von 6 Wochen, beim Jagdvorsteher, Herr Ralph Voß, eingereicht werden.

Gotha, den 30.04.2018

Voß

Jagdvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung

zur Ankündigung der Durchführung von Vermessungsarbeiten

In der

Gemeinde: Tüttleben Gemarkung: Tüttleben

und der

Gemeinde: Gotha Gemarkung: Gotha (Siebleben) Flur(en):

10;

2;

3;

4;

9

Flurstück(e):

1165, 1222, 1223/1, 1224, 1225, 1233, 1238, 1244, 1246, 1248, 1249, 1250, 1251, 1252, 1253, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1261, 1262, 1263, 1264, 1265, 1266, 1268, 1269, 1275, 1277, 1278, 1279, 1280, 1281, 1282/3, 1283, 1284, 1285, 1286, 1288, 1289, 1299;

202, 203, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 229/1, 230/3, 230/4;

364, 398, 415, 416, 418, 419;

437/1, 475/1, 480/1, 491/2, 510/1, 512/1, 513/1;

1032, 1059, 1091, 1099, 1100, 1101, 1102, 1102/1, 1103, 1104, 1105, 1106, 1107, 1108, 1109, 1110, 1111, 1116, 1117, 1131, 1132/1, 1132/2, 1132/3, 1132/4, 1132/5, 1133, 1134, 1135, 1136, 1137, 1138, 1139, 1140, 1141, 1142, 1143, 1144, 1145, 1146, 1147, 1148, 1149, 1150, 1151, 1152, 1153, 1154, 1155, 1164/1

Flur(en):

36

Flurstück(e):

1002, 1090, 1091, 1105, 1132/2, 1134, 1137, 1138, 1139, 1140, 1141, 1142, 1143, 1144, 1145, 1146, 1147, 1148, 1149, 1150, 1151, 1152, 1153

werden in den nächsten Monaten (Mai-August 2018) durch die Vermessungsstelle Wiedemann

Gleichenstraße 50, 99867 Gotha

Vermessungsarbeiten nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thü- ringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Die Bediensteten der Vermessungsstelle Wiedemann werden dazu Grundstücke betreten und die nach ihrem Ermessen erfor- derlichen Arbeiten vornehmen. Der Zweck dieser Vermessungsarbeiten ist die Bildung neuer Flurstücke entsprechend der Trassenplanung für die Ortsumgehungsstraße Tüttleben.

unterzeichnet Wiedemann, ÖbVI

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 · Seite 11

Schützenallee 31, 99867 Gotha

Tel. 03621 / 8230-49, Fax 03621 / 8230-48 www.vhs-gotha.de

Gesundheit

Heike Strumpf (03621) 8230-44 h.strumpf@vhs-gotha.de

Wunder des Atems – Kraft des Atems – Atementspannung – Schnupperkurs 4 Wo- chen ab 06.06.18, Mi, 09:30 – 11:00 Uhr 2. Kräuterwanderung „Die Natur bittet zu Tisch“ am 16.06.18, Sa, 10:00 – 13:00 Uhr Welt-Yoga-Tag (Schnupperkurs rund um Yoga und Entspannung) am 21.06.18, Do, 09:30 – 12:30 Uhr

Arbeit – Beruf – EDV Jan Heinrich (03621) 8230-41 j.heinrich@vhs-gotha.de

Einführungskurs: Mein neues Smart- phone/ Tablet (Android ab 4) am 16.06.18, Sa, 09:00 – 14:00 Uhr

Aufbaukurs: Was kann mein neues Smartphone / Tablet alles (Android ab 4) am 23.06.18, Sa, 09:00 – 14:00 Uhr Einzelveranstaltung

Wir bitten um verbindliche Voranmeldung!

Organreihe: Niere und Blase am 12.06.18, Di, 19:30 – 21:00 Uhr

Nähere Infos sind möglich unter 03621 8230-49 sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite:

www.vhs-gotha.de.

Volkshochschule des Landkreises Gotha

Suchthilfe in Thüringen gGmbH

Suchtberatungsstelle Gotha, SiT-In: Grup- pe für Betroffene und Angehörige, Treffen jeweils 10.00 Uhr in der Bera- tungsstelle Brühl 5, Tel. 03621/22 63 55 07.06. Farbenzauber; 14.06. offenes Café;

21.06. Sommergeschichten; 28.06. of- fenes Café

Oberbürgermeister schenkt der

Stadt bibliothek Bücher von Gothaer Autoren

Oberbürgermeister Knut Kreuch verfügt im Historischen Rathaus über eine umfang- reiche Bibliothek. Zahlreiche Werke Gothaer Autoren übergab er im April an Nicole Strohr- mann, der Leiterin der Stadtbibliothek Hein- rich Heine, damit die Nutzer der Einrichtung die Bände nutzen können. Darunter sind Bü- cher von Kathrin Schmidt, Heinz Mohnhaupt, Uta Kösser, Adolf Hassen, Manfred Messing, Werner Schunk, Hanns Cibulka, Dirk Kollmar, Horst Gröner, Tilo Schabert, Sigrid Damm, Helga und Kurt Raschke, Erika Murwig, Katrin und Wolfram Treydte, Christine Bose, Char- lotte Bechstein, Gerlinde Creutzburg, Gerrit Winter, Mircea Jereschinski, Milein Cosman, Dominique Görlitz, Wolfgang Steguweit und Reinhold Andert.

Von der Buchpreisträgerin Katrin Schmidt be- kam Kreuch ein Paket mit neun fremdspra- chigen Ausgaben ihrer zahlreichen Romane.

Diese Bücher werden in der Stadtbibliothek in einer kleinen Ausstellung gezeigt. Es han- delt sich dabei um „Du stirbst nicht“ in Ita- lienischer, rumänischer, norwegischer, fi n- nischer, griechischer und spanischer Spra- che, sowie die französische und italienische Ausgabe der „Die Gunnar-Lennefsen-Expe- dition“.

87.431,04 für ehrenamtliches Engagement

Fördermittel an Gothaer Vereine ausgereicht

Die Stadt Gotha hat bereits umfangreiche För- dermittel aus dem Haushalt 2018 an Vereine und Verbände ausgezahlt. Bisher konnten 87.431,04 Euro zur Verfügung gestellt werden, um engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gotha in ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen.

Fördermittel für die Wohlfahrtspfl ege Der L’amitié e.V. wurde mit einem Zuschuss von 2.500 Euro unterstützt. Für die Arbeit der Freiwilligenagentur des Diakoniewerks Gotha wurden 5.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Fördermittel für Kulturvereine

Der art der stadt e.V. wurde mit einem institu- tionellen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro für Projekte und einem Mietkostenzuschuss in Höhe von 26.231,04 Euro unterstützt. Der Mu- seumslöwen Gotha e.V. erhielt für die Gestal- tung der Ausstellung „Gastonia and the North Carolina Piedmont“ im Gothaer KunstForum ei- ne Zuwendung von 10.000 Euro. Das Fanfaren- und Showorchester Gotha wurde mit einer in- stitutionellen Förderung in Höhe von 10.000 Euro unterstützt.

Der Ortsteil Gotha-Boilstädt erhielt 5.000 Euro für das 875. Jubiläum der Ersterwähnung, die Regelschule „Conrad Ekhof“ 1.500 Euro Zu-

schuss für die Fahrt in Gothas slowakische Partnerstadt Martin, um anlässlich des 50jäh- rigen Bestehens die dortige Partnerschule zu besuchen. Der Gothaer Kinderchor erhielt 3.600 Euro jährliche Förderung und der Thürin- ger Theaterverband wurde mit 1.500 Euro zur Durchführung des „Avant Art Festivals 2018“ in Gotha unterstützt. Außerdem erhielt die Go- thaer Karnevalsgemeinschaft 1969 e.V. 200 Eu- ro zur Pfl ege der Städtepartnerschaft, die auch zwischen den jeweiligen Karnevalsvereinen aktiv gelebt wird, sowie 1.900 Euro als Miet- kostenzuschuss für ihre Veranstaltungen in der Gothaer Stadthalle.

Gothaer Vereine und Verbände können An- träge auf institutionelle oder projektbezo - gene Förderungen oder Anträge zur Unterstüt- zung von Mietkosten für die Stadthalle und das Kulturhaus an die Stadtverwaltung stel- len. Dazu gibt es über das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Städtepartner- schaften und Kultur entsprechende Antrags- formulare. Ansprechpartnerin hierfür ist:

Frau Taubert, Tel. 222-236, E-Mail: partnerstaedte@gotha.de.

Ein Fördermittelantrag sollte rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsplanung für das jeweils kommende Jahr, möglichst im Mai bei der Stadtverwaltung eingehen.

Schiedsstellen der Stadt Gotha ins Tivoli umgezogen

Die Schiedsstellen der Stadt Gotha sind vom Brühl 4 ins Tivoli (Am Tivoli 3) umgezogen.

Durch die Stadtverwaltung wurde ein Büro ein- gerichtet, in dem die Schiedspersonen über ei- nen PC, Internetanschluss, Telefon/Fax und Kopierer verfügen.

Sprechzeiten der Schiedsstellen 2018:

Juni: Mo, 25.06.2018, 17.00 – 18.00 Uhr

Juli: Mo, 30.07.2018, 17.00 – 18.00 Uhr August: Mo, 27.08.2018, 17.00 – 18.00 Uhr September: Mo, 24.09.2018,

17.00 – 18.00 Uhr

Oktober: Mo, 29.10.2018, 17.00 – 18.00 Uhr November: Mo, 26.11.2018,

17.00 – 18.00 Uhr

Dezember: Mo, 17.12.2018, 17.00 – 18.00 Uhr

Sprechstunden fi nden jeweils zur angegeben Uhrzeit im Tivoli 3 statt. Die Schiedsstelle ist telefonisch unter der Rufnummer 03621 / 7 35 61 36 oder per Fax unter der Rufnummer 0 36 21 / 7 35 61 37 erreichbar.

Der Schriftverkehr mit den Schiedsstellen muss ausschließlich unter der Anschrift des Sitzes der Schiedsstellen 99867 Gotha, Tivoli 3, erfolgen.

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Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 Nichtamtlicher Teil

Nächste Bürgerreise nach Mühlhausen und Sondershausen

Die 28. Bürgerfahrt des Oberbürgermeisters der Residenzstadt Gotha führt in die mittelalterliche Reichsstadt Mühlhausen und in die Musik- und Bergstadt Sondershausen.

Mühlhausen – die Stadt der Tore und der Kirchen. Es waren die 59 Türme der Kirchen und der Stadtmauer, die dem Ort den Namen „Mulhusia turrita“ – das turmgeschmückte Mühlhausen gaben. Während einer Stadtführung entde- cken sie die vielen Sehenswürdigkeiten und Einzigartigkeiten der Altstadt. Ei- ne nahezu vollständig erhaltene Stadtmauer, das Rathaus, elf gotische Kir- chen, verwinkelte Gassen sowie Bürgerhäuser aus Stein und Fachwerk bestim- men das Gesicht der Stadt. Im Rahmen der Führung besichtigen sie die Wir- kungsstätte von Johann-Sebastian-Bach – die Divi Blasii Kirche. Nach einer kleinen Stärkung im Brauhaus zum Löwen fährt der Bürgerbus weiter nach Sondershausen.

Sondershausen liegt in landschaftlich reizvoller und geschichtsträchtiger Um- gebung und hat eine lange und sehr reichhaltige Tradition als Musik-, Resi- denz-, Berg- und Garnisonsstadt. Über Jahrhunderte prägte das Geschlecht der Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen die Stadt. Als Zeugnis der Residenz- geschichte thront weithin sichtbar das Schloss über Sondershausen.

Bei einem Stadtrundrundgang erhalten sie Einblick in das Stadtzentrum das vom Residenzschloss, dem Marktbereich mit der „Alten Wache“, dem Prinzen- palais, dem Rathaus und der Trinitatiskirche geprägt ist. Der Stadtrundgang wird abgerundet mit einer Führung im Residenzschloss. Die Anlage zählt heu- te zu den schönsten Schlössern Thüringens. Das Schlossmuseum präsentiert u. a. die Bereiche Ahnengalerie, Musikgeschichte, Schwarzburgische Landes- geschichte und ein Naturalienkabinett mit einer sehenswerten Sammlung ver- schiedenster Kuriositäten. Auf dem weitläufi gen Schlossareal befi nden sich weitere sehenswerte historische Gebäude. Das Achteckhaus, früher Vergnü- gungsstätte der fürstlichen Hofgesellschaft, heute Konzertstätte.

Zum Abschluss der Bürgerfahrt lädt der Freizeit- und Erholungspark „Possen“

zu einem gemeinsames Kaffeetrinken ein. Der Freizeit- und Erholungspark Possen, der sich in einem der größten zusammenhängenden Buchenwaldbe- stände Europas befi ndet, bietet eine Vielzahl an Sehens- und Erlebenswertem, z. B. den ältesten und höchsten in Fachwerk errichteten Aussichtsturm Euro- pas und das fürstliche Jagdschloss.

Auf nach Mühlhausen und Sondershausen am Samstag, dem 30. Juni 2018. Der Unkostenbeitrag beträgt 40,00 € pro Person. Weitere Details zur Fahrt (zu den Fahrtzeiten des Busses oder zum Programmablauf ) geben wir ihnen rechtzeitig bekannt. Alle Mitfahrtinteressenten können Sie sich bei der Stadtverwaltung Go- tha, Frau Danz (Büro des Oberbürgermeisters) unter Tel. 03621/222-278 melden.

Anmeldungen werden telefonisch am Dienstag, dem 5. Juni 2018, ab 10.00 Uhr gern entgegen genommen.

Zeit, das Richtige zu tun!

Bundesfreiwilligendienst in der Stadtverwaltung Gotha Empfehlungen der Stadtbibliothek

Romane

Durst-Benning, Petra:

Die Blütensammlerin;

Dos Santos, J. R.: Das Einstein Enigma Sachbuch

Marshall, Tim: Die Macht der Geographie Hagedorn, Volker: Bachs Welt

DVD

A United Kingdom Paris kann warten Hörbuch

Geschichte der Bienen Kinderbuch

Thörner, Cordula: So baut man ein Auto:

Technik kinderleicht erklärt Die Schlümpfe treiben Sport Kinder-DVD

SOS – Ein spannender Sommer Jugendbuch

Gier, Kerstin: Wolkenschloss Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot,

sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum, zurzeit zwischen sechs und 12 Mona- ten, in gemeinwohlorientierten Tätigkeits- feldern zu engagieren.

Derzeitige Grundvoraussetzung der Bewerber/- innen ist eine abgeschlossene Schulausbil- dung, das Erreichen des 16. Lebensjahres und Sie haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollen- det. Weitere Informationen zum Bundesfreiwil- ligendienst können Sie auf unserer Homepage der Stadt Gotha www.gotha.de unter der Ru- brik Rathaus & Politik-Stadtverwaltung – Per- sonalabteilung entnehmen.

Bewerber, die zum Dienstbeginn das 25. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben, können den Bundesfreiwilligendienst von Juli bis No- vember 2018 beginnen.

Folgende freie Einsatzstellen sind zu besetzen:

– Abteilung Stadtratsbüro, Ortsteile, Seni- oren und Statistik (ab 08/2018)

– Stadtarchiv (ab 07/2018)

– Abteilung Jugend und Sport, Kinder- und Jugendtreff (ab 11/2018)

– Stadtbibliothek (ab 10/2018) – Stadtplanungsamt (ab 07/2018) – Garten-, Park- und Friedhofsamt (ab

11/2018)

Haben Sie Interesse an einem Bundesfreiwilli- gendienst, werden Sie gebeten, sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen.

(03621/222-201)

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewer- bungskosten von der Stadtverwaltung Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungs- gemäß vernichten.

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 5/2018 · 31. Mai 2018 · Seite 13

Halli-Galli-Tour 2018:

Tolle Ferienangebote der Städtischen Kinder- und Jugendarbeit

Während an den Schulen schon eifrig den na- henden Sommerferien entgegengefi ebert wird, laufen in den städtischen Kinder- und Jugend- treffs die Vorbereitungen der Ferienveranstal- tungen auf Hochtouren. Zur Eröffnung der Sommerferien fi ndet dieses Mal am Montag, dem 2. Juli 2018, ab 10 Uhr am Kinder- und Ju- gendzentrum „Big Palais“ unsere große Spiele- olympiade statt. Hierbei gibt es tolle Preise zu gewinnen. Das Spielmobil der städtischen Kin- der- und Jugendarbeit ist auch mit vor Ort.

In den Ferien wird es verschiedene Tagesaus- fl üge geben sowie spannende Angebote in und um die Kinder- und Jugendtreffs, wie beispiels- weise das Bauen und Leben in einem Goldgrä- ber-Camp, natürlich mit Goldwäsche, eine Me- dienprojektwoche, Sportturniere, Naturerleb- nisspiele, selbst gekochte Leckereien, den großen Fahrrad-Tag und vieles mehr.

In jeder Kinder- und Jugendeinrichtung wurde ein Veranstaltungsprogramm entwickelt, welches sich geordnet nach dem Veranstal- tungstag im Sommerferienheftchen wiederfi n- det. So können Kinder und Eltern ganz nach ih- ren Interessen die Angebote auswählen.

Bis zum 8. Juni 2018 sind die Mitarbeiter der Städtischen Kinder- und Jugendarbeit Gotha während der großen Hofpausen wieder auf Halli-Galli-Tour in den Gothaer Grundschu- len, um ihre Sommerferienangebote zu be- werben. Mit Musik und guter Laune erhält hier jeder Grundschüler den beliebten Sommerferi- enplan „Ab in die Ferien“ persönlich in die Hand.

Mehr als 70 verschiedene Angebote halten die 3 städtischen Kinder- und Jugendeinrich- tungen für ihre kleinen und großen Gäste in den knapp 7 Ferienwochen bereit. Hervorzuhe-

ben sind natürlich die Ferienfreizeiten, von de- nen eine mit 24 Teilnehmern vom 23. bis 27. Ju- li im Klosterpark Reinhardsbrunn, mit einem altersgerechten Programm für Kinder, von den Mitarbeitern der Kinder- und Jugendtreffs Zel- le und Sundhausen durchgeführt wird.

Eine zweite Freizeit fi ndet vom 9. bis 13. Juli in Gotha unter dem Motto „Horch mal, wer da hämmert! – Handwerk vor Ort“ statt, bei der durch die Kooperation von Mitarbeitern der Städtischen Kinder- und Jugendarbeit und des Aus- und Fortbildungszentrums des Bauge- werbes Gotha e. V. praktische Arbeit im Bau- handwerk mit erlebnisreicher Freizeitgestal- tung kombiniert wird.

Mehr Informationen über die Angebote und auch das beliebte Halli-Galli-Heftchen, gibt es dann ab dem 8. Juni auch in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen.

„SCHULE TRIFFT UMWELT“

Am Dienstag, dem 19.06.2018, von 9 bis 14 Uhr fi ndet auf dem Unteren Hauptmarkt in Gotha der Umwelttag statt.

An diesem Aktionstag der Lo- kalen Agenda 21 werden Pro- jekte und Aktivitäten zu Umwelt- und Natur- schutz und biologischer Vielfalt sowie Akti- onen zu Eine Welt und sozialem Engagement präsentiert. Zahlreiche Kindereinrichtungen, Schulen, Firmen, Vereine und Institutionen nutzen auch dieses Jahr wieder die Gelegen- heit und stellen ihre Aktionen im Sinne der Nachhaltigkeit vor.

Es erwartet Sie eine Vielfalt von Präsen - ta tionen: Die Schüler des von-Bülow-Gym- na siums in Neudietendorf zeigen ihren Kli- mapavillon und die Schüler des Gothaer Gymnasium Ernestinum ihr Fledermaus- Projekt. Die Grundschule Wölfi s stellt das Schwimmbad der Zukunft vor. Die Hochschu- le Nordhausen informiert über Ihr Studie- nangebot und lädt zum E-Cocartfahren ein.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband veranschaulicht mittels TV den Zustand und Dichtheit der Abwasserkanalisation, das Landratsamt Gotha stellt sein Angebot der Medienstelle vor und rund um den Einsatz Erneuerbarer Energien informieren die Stadtwerke Gotha und die Firma Enercon.

Auch auf der Bühne gibt es ein buntes Programm. Um 12 Uhr lädt Herr Prof. Majzlan zum Thema „Wie zerstören wir unsere Umwelt? Der Umweltpreis, den wir für unseren Lebensstil zahlen müssen“ in den Rathaus-Bürgersaal ein. Alle Interes- sierten sind zum Umwelttag herzlich einge- laden.

Nähere Informationen: Dana Hellmann und Falko Lehmeier, Büro Lokale Agenda 21, Neues Rathaus Gotha, Tel. 03621/222-133, E-Mail:

agenda21@gotha.de

Referenzen

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