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In Absatz 3 werden die Kriterien für die besonderen Trau- und Zeremonielokale erwähnt

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M 269/2009 M 280/2009

POM POM

28. Oktober 2009 POM C

Motion

1889 Messerli, Interlaken (SVP) Schmid, Achseten (SVP) Fischer, Meiringen (SVP Küng-Marmet, Saanen (SVP) Bieri, Spiez (SP-JUSO) Grossen, Reichenbach (EVP) Flück, Brienz (FDP)

Häsler, Wilderswil (Grüne)

Weitere Unterschriften: 3 Eingereicht am: 31.08. 2009

Mehr Trau - und Zeremonielokale im Berner Oberland

Der Regierungsrat wird ersucht, in der Verordnung über das Zivilstandswesen pro Zivilstandskreis

• mindestens fünf besondere Trau- und Zeremonielokale vorzusehen.

• die Zahl der zu begründenden Ausnahmefälle ab sechs oder mehr festzulegen.

Begründung:

Gemäss Artikel19 Absatz.1 der Verordnung über das Zivilstandswesen bewilligt das Amt für Migration und Personenstand (Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst) auf Gesuch hin besondere Trau- und Zeremonielokale.

Nach Artikel 19 Absatz 2 dieser Verordnung sind höchstens zwei besondere Trau- und Zeremonielokale zu bewilligen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Amt für Migration und Personenstand drei oder mehr besondere Trau- und Zeremonielokale bewilligen. In Absatz 3 werden die Kriterien für die besonderen Trau- und Zeremonielokale erwähnt.

Das Berner Oberland wird neu in zwei Zivilstandskreise (Oberland – West und Oberland – Ost) aufgeteilt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich im Zivilstandskreis Oberland – West neben Thun und im Zivilstandskreis Oberland – Ost neben Interlaken nur noch zwei zusätzliche Trau- und Zeremonielokale vorgesehen sind. Weitere unterliegen als Ausnahmefälle einem besonderen Bewilligungsverfahren, wobei gemäss Art.19 Abs. 5 der Verordnung kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht und bei Streitigkeiten das Amt endgültig entscheidet.

Im Berner Oberland finden traditionsgemäss eine erhebliche Zahl von Trauungen von Personen nicht nur aus dem Kanton Bern statt. Für die Gastronomiebetriebe aber auch für die Blumen und Bekleidungsgeschäfte sowie die Transportunternehmungen und Bergbahnbetreiber sind die anschliessenden Feste eine erhebliche Einnahmequelle von

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Tourismusregion Berner Oberland nicht vernachlässigt werden. Es werden Arbeitsplätze erhalten und geschaffen und eine Wertschöpfung generiert, die dem ganzen Berner Oberland dienen. Der ländliche Raum hat bereits infolge der Zentralisierungen bei Bund, Kanton und in der Privatwirtschaft massiv an Arbeitsplätzen und Steuersubstraten eingebüsst, sodass weitere Einschränkungen nicht hingenommen werden können.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.09.2009

M 280/2009 POM

Motion

Ammann, Meiringen (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 31.08.2009

Mehr Flexibilität bei der Festlegung von Trau - und Zeremoniestandorten

Der Regierungsrat wird ersucht, in die Verordnung über das Zivilstandswesen bei der Festlegung von Trau- und Zeremoniestandorten eine Regelung aufzunehmen, die flexibel ist. Anzustreben ist eine Lösung, die zivile Trauungen an möglichst vielen attraktiven Standorten möglich macht, ohne dass dem Kanton dadurch ins Gewicht fallende Mehrkosten oder Personalengpässe entstehen.

Begründung:

Nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung über das Zivilstandswesen können höchstens zwei besondere Trau- und Zeremoniestandorte bewilligt werden, in begründeten Ausnahmefällen drei oder mehr. In Absatz 3 werden überaus einschränkende Kriterien für die besonderen Trau- und Zeremoniestandorte erwähnt.

Das Berner Oberland wird neu in die zwei Zivilstandskreise Oberland–West und Oberland–

Ost eingeteilt. Dies hat zur Folge, dass im Zivilstandskreis Oberland–West neben Thun und im Zivilstandskreis Oberland–Ost neben Interlaken nur noch zwei zusätzliche Trau- und Zeremoniestandorte vorgesehen sind. Weitere unterliegen als Ausnahmefälle einem besonderen Bewilligungsverfahren mit wie oben erwähnt restriktiven Kriterien.

Im Berner Oberland und in andern Tourismusgebieten im Kanton Bern findet eine erhebliche Zahl von Trauungen von Paaren nicht nur aus dem Kanton Bern statt. Für die Gastronomiebetriebe, aber auch für weitere Dienstleister sind Hochzeitsfeste im Anschluss an die zivile Trauung eine wichtige Einnahmequelle von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In den Tourismusregionen unseres Kantons bieten sich für solche Trauungen viele attraktive Trauungsstandorte an, die nicht zuletzt auch von einheimischen Paaren aus dem ländlichen Gebiet bevorzugt werden. Die Verordnung sollte daher im Sinne eines Service public für das ländliche Gebiet und unter Berücksichtigung von touristischen Interessen so angepasst werden, dass Trauungen an möglichst vielen attraktiven Standorten im Kanton möglich sind, wobei der Aufwand dem Traupaar zu verrechnen ist.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 31.08.2009

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Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Bei den vorliegenden Motionen handelt es sich um Motionen im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotionen). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Das Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 19 Abs. 2 Bst. a und b EG ZGB; BSG 211.1) ermächtigt den Regierungsrat, durch Verordnung die Anzahl der Zivilstandskreise sowie die Sitze/Standorte der Zivilstandsämter und somit auch der Trau- und Zeremonielokale festzulegen. Gestützt auf diese Kompetenzdelegation hat der Regierungsrat am 3. Juni 2009 in Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung über das Zivilstandswesen (ZV, BSG 212.121) beschlossen, dass pro Zivilstandskreis, neben dem ordentlichen Trau- und Zeremonielokal an jedem Amtssitz, höchstens zwei besondere/externe Trau- und Zeremonielokale bewilligt werden. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.

Die Festlegung einer Höchstzahl von besonderen/externen Trau- und Zeremonielokalen ergibt sich aus folgenden Fakten:

• Die Paare können das Zeremonielokal (am Sitz des Zivilstandsamtes oder an einem definierten externen Standort) frei wählen.

• Pro Jahr werden im Kanton Bern rund 5'500 zivile Zeremonien durchgeführt.

Davon entfallen durchschnittlich rund 14 % auf externe Trau- und Zeremonielokale.

• Die Paare sind bereit, Zuschläge und Vor-Ort-Einrichtungen zusätzlich zu bezahlen.

• Von den aktuellen besonderen/externen Trau- und Zeremonielokalen im Kanton Bern wiesen im Jahr 2008 lediglich 14 Standorte mehr als 10 Trauungen auf.

• An diesen 14 Standorten wurden in demselben Jahr 90 % aller Zeremonien abgehalten, die ausserhalb des Sitzes des Zivilstandsamtes stattfanden.

• 10 dieser 14 Standorte sind schlossähnliche Gebäude mit parkähnlicher Anlage.

Diese Fakten zeigen, dass nicht die Anzahl der Standorte, sondern deren Attraktivität für die Anzahl besonderer/externer Trauungen und Zeremonien massgebend ist. Es macht keinen Sinn, ein Angebot aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen, für welches bei den Paaren keine Nachfrage besteht. Schlossähnliche Gebäude mit parkähnlicher Anlage entsprechen einem grossen Kundenbedürfnis. Die Auswahlkriterien für die besonderen/externen Trau- und Zeremonielokale sind dementsprechend in der Zivilstandsverordnung (ZV; BSG 212.121) festgelegt worden.

Ein weiterer Aspekt ist der haushälterische Umgang mit Steuergeldern. Der Kanton ist wie jede öffentliche Institution gehalten, mit dem Geld haushälterisch umzugehen. Im konkreten Fall gibt der Bund den Zivilstandsämtern in der eidgenössischen Zivilstandsgebührenverordnung (ZStGV) nicht-kostendeckende Entschädigungen vor.

Nach Bundesrecht dürfen pro Zeremonie am Sitz des Zivilstandsamtes CHF 50.- verlangt werden. Bei auswärtigen Zeremonien können zusätzlich CHF 25.- und pro Stunde Reisezeit CHF 70.- in Rechnung gestellt werden. Im Kanton Bern sind die Kosten je nach Standort des besonderen/externen Trau- und Zeremonielokals nur zwischen 30 und 60 % gedeckt. Den Rest übernehmen die Steuerzahler. Bei rund 100 Zeremonientagen pro Jahr belaufen sich die Kosten, die der Kanton übernimmt, auf jährlich CHF 70'000.- bis CHF 100'000.-. Für die Kosten, welche die Anbieter (Bsp. Schloss Schadau) verrechnen, müssen die Heiratswilligen selber aufkommen.

Im Unterschied zu anderen Kantonen bietet der Kanton Bern die Möglichkeit, ausserhalb der Zivilstandsämter zu heiraten respektive die Partnerschaft eintragen zu lassen. Er will dies auch weiterhin ermöglichen. Wegen der oben dargelegten Nachfragestruktur und aus

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Kostengründen ist es aber sinnvoll, das Angebot von besonderen/externen Trau- und Zeremonielokalen an wenigen, jedoch für das Brautpaar sehr attraktiven Standorten zu konzentrieren.

Ein jährlicher Leistungsauftrag des Amtes für Migration und Personenstand an das jeweilige Zivilstandsamt regelt die im Zivilstandskreis zu organisierende Anzahl an auswärtigen Zeremonietagen. Interessenten (Private, Gemeinden, Körperschaften etc.) können sich für die Übernahme dieser Zeremonietage bewerben. Es versteht sich von selbst, dass aufgrund der beschränkten Ressourcen und der nicht kostendeckenden Gebühren mindestens sechs Zeremonien pro Zeremonietag in einem besonderen/externen Trau- und Zeremonielokal angestrebt werden. Dies ist wie bereits heute nur mit Vorgaben von Trautagen in den besonderen/externen Trau- und Zeremonielokalen zu realisieren.

Erschwerend für die Verwaltung zeigt sich der Umstand, dass der Grosse Rat bei der Reorganisation der dezentralen Verwaltung explizit für die Zivilstandsämter auch massive Stelleneinsparungen gefordert hat. Der Ansatz der vorliegenden Motionen zielt indessen auf viele externe Standorte ab, die mit dem reduzierten Personalbestand ab 1.1.2010 nicht zu realisieren sind.

Der von den Motionären aufgeworfene volkswirtschaftliche Nutzen von Eheschliessungen wird bereits heute nicht zwangsläufig am Eheschliessungsort generiert, sondern vielfach ausserhalb. Gerade bei Ziviltrauungen gilt es den volkswirtschaftlichen Nutzen zu relativieren, da neben dem Brautpaar oftmals nur wenige Gäste anwesend sind, und ein anschliessendes Apéro oder Festessen unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten bescheiden ausfallen.

Eine Chance, volkswirtschaftlich von Festen wie Hochzeiten zu profitieren, besteht hingegen bei einem Angebot von attraktiven Dienstleistungen in der jeweiligen Region. Die langjährigen Erfahrungen aufgrund von Kundenrückmeldungen haben gezeigt, dass die Qualität des Angebots (schlossähnliches Gebäude in parkähnlicher Umgebung) der Quantität (Anzahl besondere/externe Trau- und Zeremonielokale) klar vorangestellt wird.

Im Weiteren zeigen die per Ende August 2009 (Ablauf der Bewerbungsfrist für Anbieter von besonderen/externen Trau- und Zeremonielokalen) eingegangenen Bewerbungen, dass auch auf der Anbieterseite die Grenzen eng abgesteckt sind. Bedenkt man, dass nicht sämtliche Bewerber/Anbieter das Hauptkriterium der Verordnungsbestimmung und den Hauptwunsch von Paaren – nämlich schlossähnliche Gebäude mit parkähnlicher Umgebung – erfüllen, muss auch aus Anbietersicht festgestellt werden, dass grundsätzlich die Nachfrage für fünf Anbieter pro Zivilstandskreis nicht vorhanden ist.

Der Regierungsrat verschliesst sich jedoch auch nicht der Tatsache, dass aus den zukünftigen Zivilstandskreisen Oberland Ost und Oberland West durchschnittlich mehr Bewerbungen eingegangen sind als aus dem übrigen Kantonsgebiet. Sollte das Angebot sowie die Nachfrage für mehr als zwei besondere/externe Trau- und Zeremonielokale vorhanden sein, wird sich die Polizei- und Militärdirektion dafür einsetzen, dass in diesen besonderen Fällen, gemäss der Ausnahmebestimmung von Artikel 19 Absatz 2 ZV, pro Kreis mehr als zwei besondere, externe Trau- und Zeremonielokale bewilligt werden.

Aus den vorgenannten Gründen sieht der Regierungsrat von einer Verordnungsänderung ab.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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