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In Absatz 3 werden überaus einschränkende Kriterien für die besonderen Trau- und Zeremoniestandorte erwähnt

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M 280/2009 POM

Motion

Ammann, Meiringen (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 31.08.2009

Mehr Flexibilität bei der Festlegung von Trau - und Zeremoniestandorten

Der Regierungsrat wird ersucht, in die Verordnung über das Zivilstandswesen bei der Festlegung von Trau- und Zeremoniestandorten eine Regelung aufzunehmen, die flexibel ist. Anzustreben ist eine Lösung, die zivile Trauungen an möglichst vielen attraktiven Standorten möglich macht, ohne dass dem Kanton dadurch ins Gewicht fallende Mehrkosten oder Personalengpässe entstehen.

Begründung:

Nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung über das Zivilstandswesen können höchstens zwei besondere Trau- und Zeremoniestandorte bewilligt werden, in begründeten Ausnahmefällen drei oder mehr. In Absatz 3 werden überaus einschränkende Kriterien für die besonderen Trau- und Zeremoniestandorte erwähnt.

Das Berner Oberland wird neu in die zwei Zivilstandskreise Oberland–West und Oberland–

Ost eingeteilt. Dies hat zur Folge, dass im Zivilstandskreis Oberland–West neben Thun und im Zivilstandskreis Oberland–Ost neben Interlaken nur noch zwei zusätzliche Trau- und Zeremoniestandorte vorgesehen sind. Weitere unterliegen als Ausnahmefälle einem besonderen Bewilligungsverfahren mit wie oben erwähnt restriktiven Kriterien.

Im Berner Oberland und in andern Tourismusgebieten im Kanton Bern findet eine erhebliche Zahl von Trauungen von Paaren nicht nur aus dem Kanton Bern statt. Für die Gastronomiebetriebe, aber auch für weitere Dienstleister sind Hochzeitsfeste im Anschluss an die zivile Trauung eine wichtige Einnahmequelle von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In den Tourismusregionen unseres Kantons bieten sich für solche Trauungen viele attraktive Trauungsstandorte an, die nicht zuletzt auch von einheimischen Paaren aus dem ländlichen Gebiet bevorzugt werden. Die Verordnung sollte daher im Sinne eines Service public für das ländliche Gebiet und unter Berücksichtigung von touristischen Interessen so angepasst werden, dass Trauungen an möglichst vielen attraktiven Standorten im Kanton möglich sind, wobei der Aufwand dem Traupaar zu verrechnen ist.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 31.08.2009

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