M 281/2009 POM 28. Oktober 2009 POM C Motion
1890 Meyer, Roggwil (SP-JUSO) Zumstein, Bützberg (FDP)
Leuenberger, Trubschachen (BDP) Mühlheim, Bern (Grüne)
Messerli, Interlaken (SVP)
Baumgartner, Ostermundigen (EVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 31.08.2009
Sicherheit im Kanton Bern: Taten, nicht Worte!
Die Regierung wird aufgefordert, ohne weitere Verzögerung die Bestandeserhöhung beim Polizeikorps in die Wege zu leiten.
Die Aufgaben für die Kantonspolizei haben in den letzten Jahren ständig zugenommen:
- Massiv erhöhte Einsätze im Ordnungsdienst im Bereich Sport (Eishockey und Fussball) und politische Demonstrationen;
- Gestiegener Aufwand im Zusammenhang mit dem neuen allgemeinen Teil Strafgesetzbuch;
- Zusätzliche Aufgaben im Bereich der häuslichen Gewalt;
- Leistungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Menschenhandels;
- Aufwändiger gewordene Ermittlungen wegen neuen Deliktsformen (Computerkriminalität);
- Zusätzliche Aufgaben in den Bereichen Prävention bezüglich Gewalt und Verkehr;
- Die Erwartungen des Grossen Rates an die Polizei im Zusammenhang mit Littering;
- Die wieder eingeführte Kontrolle von Stripteaselokalen und Cabarets;
- Ermittlungen in neuen Arten von sozialen Netzwerken (Chatforen - netlog, facebook etc.).
Es ist notorisch, dass all diese Aufgaben mit den aktuellen Ressourcen nicht mehr bewältigt werden können.
Eine von der Polizeidirektion unter Einbezug der Finanzdirektion eingesetzte Arbeitsgruppe hat ein Defizit von 130 Stellen errechnet.
Die Bestandeserhöhung ist an und für sich unbestritten. Der Grosse Rat hat diese bereits bei der Behandlung der Motion Meyer (154/07) diskutiert, das Anliegen stiess damals bei allen Fraktionen auf breite Zustimmung. In der Ratsdebatte wurde damals darauf hingewiesen, dass finanzielle Überlegungen für die Aufstockung nicht ausschlaggebend sein dürfen, wenn es um die polizeiliche Sicherheit im Kanton Bern geht.
In der Zwischenzeit hat sich die Situation weiter zugespitzt. Der Polizeiverband Bern- Kanton hat am 27. März 2009 öffentlich festgestellt, dass die Polizei ihren Grundauftrag im Bereich der Gerichts-, Sicherheits- und Verkehrspolizei gemäss Artikel 6 Absatz 1 i.v.m.
Artikel 11 Absatz 1 Polizeigesetz mangels personeller Ressourcen nicht mehr gehörig
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erbringen kann. Die Oberaufsichtskommission des Grossen Rates teilt diese Ansicht. Sie hat in ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2008 (Seite 21/22) ausgeführt, dass die personellen Ressourcen der Polizei nicht ausreichen. Mit Schreiben vom 11. August 2009 unterstützt die OAK ausdrücklich die Forderung nach einer Bestandeserhöhung.
Bedauerlicherweise ist die Regierung nicht bereit, jetzt die dringend nötigen Stellen zu bewilligen. Die Polizeidirektion produziert seit zwei Jahren Studien, Berichte.
Arbeitsgruppen wälzen Papiere hin und her. Der Bedarf ist ausgewiesen. Laut dem Info BE will die Regierung trotzdem nicht handeln.
Diese Haltung ist in mehrfacher Hinsicht fatal. POM, Regierung und OAK wurde dargelegt, dass ohne die zusätzlichen Ressourcen die tägliche Polizeiarbeit massive qualitative Einbussen erfahren wird. Die Polizei wird sich auf eine rein reaktive Rolle beschränken müssen. Delikte, welche aufwändige, konsequente und umfangreiche Ermittlungen erfordern, können so kaum mehr bewältigt und nur noch zum Teil aufgeklärt werden.
Beratungen im Sicherheits- und Verkehrsbereich werden kaum mehr erfolgen. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird dadurch geschwächt, der Kontakt und die Nähe zur Bevölkerung geht verloren. Das Gegenteil von dem, was immer versprochen wird.
Die stärksten Auswirkungen der Untätigkeit der Regierung kriegt aber das Personal der Kantonspolizei zu spüren. Die Belastung durch Ordnungsdiensteinsätze hat ein schlicht inakzeptables Mass angenommen. OD-Pflichtige haben noch ein freies Wochenende pro Monat. Die mangelnde Erholungszeit im privaten Umfeld hat eine Zunahme von arbeitsmedizinischen und Motivationsprobleme zur Folge. Die krankheitsbedingten Ausfälle steigen. Die Fluktuation hat spürbar zugenommen.
Es gilt noch ein Weiteres zu erwähnen. Polizisten wachsen nicht auf Bäumen. Sie müssen nach der Rekrutierung während mindestens eines Jahres ausgebildet werden. Ein Handeln heute wird also Resultate erst in ca. 1,5 bis 2 Jahren (Rekrutierungsdauer, Ausbildung, Aufnahme ins Korps) zeitigen. Die Zunahme von Zusatzaufgaben und die dadurch verursachten Abwesenheiten die Ausbildung und Betreuung der jungen Polizisten nach der Polizeischule bedeutend erschwert wird. Sie haben gar nicht mehr die Gelegenheit bei länger dauernden Ermittlungen auch im Bereich der Kriminalpolizei/Regionalfahndung mitzuwirken. Was sich deutlich auf die Erfahrung, die Fachkenntnisse und die Motivation auswirkt.
Vor diesem Hintergrund ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Es braucht nun keine Arbeitsgruppen, Studien, Berichte und Abklärungen mehr.
Es braucht Taten.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.09.2009
Antwort des Regierungsrates
Die Bewirtschaftung von Stellen in der Kantonsverwaltung ist Aufgabe des Regierungsrates. Bei der vorliegenden Motion handelt es sich folglich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die Belastung der Kantonspolizei und die damit verbundenen Auswirkungen auf die polizeiliche Sicherheit im Kanton und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sind für den Regierungsrat von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Polizei- und Militärdirektion bereits 2008 ein direktionsübergreifendes Projekt gestartet, um den Bedarf einer Bestandeserhöhung bei der Kantonspolizei zu prüfen. Die Polizei- und Militärdirektion hat in ihrem Bericht an den Regierungsrat dargelegt, dass die Belastung der Kantonspolizei in allen ihren Kernbereichen (Gerichts-, Sicherheits- und Verkehrspolizei) in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich in der signifikanten
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Zunahme von Ordnungsdiensteinsätzen bei Sportanlässen, der deutlich aufwändigeren Ermittlungstätigkeit sowie neuen Deliktsformen. Zudem wird die Kantonspolizei laufend mit dem Wunsch nach vermehrter polizeilicher Präsenz und Prävention konfrontiert. Zur Lösung dieser Situation hat die Polizei- und Militärdirektion 130 zusätzliche Stellen für die Kantonspolizei beantragt, wobei die Rekrutierung und Ausbildung in Tranchen über fünf Jahre mit je rund 25 Aspirantinnen und Aspiranten vorgesehen sind.
Der Regierungsrat hat sich mit dem erwähnten Bericht und der Situation bei der Kantonspolizei intensiv auseinandergesetzt. Der Bestand der Kantonspolizei hat in den letzten Jahren mit der Aufgabenentwicklung nicht Schritt gehalten. Ein Rückgang der Einsätze im Ordnungsdienstbereich oder beim Aufwand für die Kriminalitätsbekämpfung und Strafermittlung ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten. Das ausgewiesene Stellenbedürfnis in der erwähnten Höhe ist daher für den Regierungsrat grundsätzlich nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat er dem Antrag der Polizei- und Militärdirektion zugestimmt, die beantragte Erhöhung in den Finanzplan aufzunehmen.
Der Regierungsrat darf jedoch bei dieser Stellenerhöhung die aktuelle, finanzielle und wirtschaftliche Situation des Kantons Bern nicht ausser Acht lassen. Nur dank rigorosen Verzichtsmassnahmen und grossen Sparanstrengungen kann gemäss aktueller Planung des Regierungsrates im laufenden und im nächsten Jahr eine Neuverschuldung abgewendet werden. Eine dieser Verzichtsmassnahmen sieht vor, die erste Tranche von Polizeiaspirantinnen und -aspiranten für die Bestandeserhöhung vom Jahr 2010 in das Jahr 2011 zu verschieben. Die Verschiebung der Bestandeserhöhung um ein Jahr ist für die Kantonspolizei zumutbar, da die Kapazität der Polizeischulen im Jahr 2010 für die Bestandeserhöhung infolge Nachtzeitgutschrift sowie als Ausgleich für gewisse Unterbestände ausgenutzt wird. Letztere sind durch Fluktuation und den Zusammenschluss mit den Gemeindepolizeien entstanden. Hinzu kommt, dass die Kapazitäten der interkantonalen Polizeischule für die Ausbildung von zusätzlichen Schülerinnen und Schülern begrenzt ist. Für die Polizeischule mit Start im Februar 2010 sind 60 Aspirantinnen und Aspiranten angemeldet, für diejenige im September 2010 sollte in etwa die gleiche Anzahl Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden nächstes Jahr auch noch 25 französisch sprechende Polizeischülerinnen und – schüler an der Ecole régionale d’aspirants de police (ERAP) ausgebildet.
Im Wissen um die aufwändigen und langwierigen Rekrutierungsprozesse bei der Kantonspolizei wird der Regierungsrat im Rahmen des Budgetprozesses über die Bestandeserhöhung mindestens für das Jahr 2011 beschliessen. Der Beschluss über die weiteren Erhöhungstranchen der im Grundsatz nicht bestrittenen Bestandeserhöhung erfolgt dann jährlich bis ins Jahr 2014 jeweils für das Folgejahr und unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen und wirtschaftlichen Situation.
Wie sich aus diesen Ausführungen ergibt, ist bereits alles Notwendige in die Wege geleitet worden, um das Anliegen des Motionärs umzusetzen. Der Regierungsrat beantragt deshalb die Motion zur Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung.
Antrag: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung
An den Grossen Rat