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Januar der Kommandant der Kantonspolizei Bern von Tschäppät zu einer Medienkonferenz aufgeboten

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I 022/2010 POM 28. April 2010 POM C Interpellation

0655 SVP (Bernasconi, Bern)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.02.2010

Bedenklicher Umgang mit der Sicherheitsthematik

Die Volksinitiative „für eine sichere Stadt Bern“ ist klar zustande gekommen und kommt am 7. März zur Abstimmung. Sie hat gute Chancen, angenommen zu werden. Diese Entwicklung hat offenbar den Berner Stadtpräsidenten Tschäppät dazu verleitet, direkt in die demokratische Auseinandersetzung der Abstimmungskampagne einzugreifen und beim Kanton Hilfe anzufordern. Zu diesem Zweck wurde am 27. Januar der Kommandant der Kantonspolizei Bern von Tschäppät zu einer Medienkonferenz aufgeboten.

Dieses Vorgehen ist demokratiepolitisch bedenklich. Es kann nicht sein, dass ein kantonaler Chefbeamter bei einer Gemeindeabstimmung sich politisch einseitig vor den Karren spannen lässt. Die Reaktionen sind entsprechend negativ. Nachdem Kommandant Blättler selber noch im Oktober 2009 zusätzlich 200 Polizisten gefordert und während der letzten 27 Jahre bei der Polizei keine Aufstockung stattgefunden hat, sind seine Vorbehalte gegenüber der Sicherheitsinitiative unverständlich. Viele Angehörige des Polizeikorps empfinden derartige Aussagen als demotivierend und Rückenschuss.

Im Weiteren ist es befremdend, dass Police Bern – ursprünglich geschaffen, um im ganzen Kanton gleichermassen die Sicherheit zu garantieren – durch den Stadtpräsidenten unterlaufen wird, indem er nicht für die notwendigen Sicherheitsleistungen aus der Hand des Kantones sorgt.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Intervention des Stadtpräsidenten?

2. Nach welchen kantonalen Grundsätzen und Richtlinien wurde Polizeikommandant Blättler zur städtischen Pressekonferenz vom 27. Januar 2010 beigezogen? Ist der Regierungsrat der Meinung, dass es richtig ist, dass sich in Zukunft kantonale Chefbeamte bei Gemeindeabstimmungen politisch einseitig vor den Karren spannen lassen können?

3. Was gedenkt der Regierungsrat vorzukehren, damit sich in Zukunft kantonale Chefbeamte bei Abstimmungskampagnen politisch neutral verhalten?

4. Hat Herr Regierungspräsident Käser den Auftritt des kantonalen Polizeikommandanten an der erwähnten Pressekonferenz expliziert bewilligt oder erfolgte der Auftritt des Polizeikommandanten ohne Wissen von Regierungspräsident Käser?

5. Wie beurteilt der Regierungspräsident und Polizeidirektor die Stimmung im kantonalen Polizeikorps? Ist er nicht auch der Meinung, dass die Vorbehalte zur Sicherheitsinitiative im Korps als Rückenschuss und demotivierend empfunden werden?

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6. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, damit Police Bern auch für die Stadt Bern die gewünschte Wirkung entfalten kann?

7. Sind die Aussagen des kantonalen Polizeikommandanten anlässlich der erwähnten Pressekonferenz nicht widersprüchlich, wenn dieser noch im Oktober 2009 zusätzlich 200 Polizisten gefordert hat?

8. Erbringt Police Bern in der Stadt Bern auch ohne Bestellung Leistungen und wenn ja, welche und auf Grund welcher Bedrohungsanalysen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 18.03.2010

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat stellt in Abrede, dass sich der Kommandant der Kantonspolizei anlässlich der Medienkonferenz des Gemeinderates vom 27. Januar 2010 politisch geäussert hat. Der Kommandant hat aus Sicht der Polizei Fakten dargelegt sowie auf gewisse Herausforderungen, zum Beispiel in Bezug auf die Rekrutierung, hingewiesen.

Das Ziel seines Auftritts war ein sachlicher Input sowie die Kommunikation von objektiven Fakten.

Zu den Fragen 1 bis 4:

Der Gemeinderat der Stadt Bern ist mit folgender Anfrage an den Polizei- und Militärdirektor sowie den Kommandanten gelangt: Ist der Kommandant bereit, anlässlich

der Medienkonferenz vom 27. Januar 2010 zum Thema

„Sicherheitsinitiative/Gegenvorschlag“ objektiv die Sachlage aus Sicht der Polizei darzulegen?

Die Anfrage wurde diskutiert, und der Polizei- und Militärdirektor erteilte dem Kommandanten den Auftrag, an diesem Medienanlass aufzutreten. Das Ziel war, gegenüber den Medien gewisse Fakten sachlich und objektiv darzulegen. Die Rolle des Kommandanten wurde zu Beginn der Medienkonferenz klar kommuniziert.

Den fachlichen Input eines Chefbeamten erachtet der Regierungsrat dann als sinnvoll, wenn es der Versachlichung der Medienberichterstattung dient, was vorliegend der Fall war.

Zu Frage 5:

Es ist nicht richtig, dass der Kommandant Vorbehalte gegenüber der Sicherheitsinitiative hatte. Den Mitarbeitenden der Kantonspolizei kommunizierte der Kommandant klar seine Meinung zu diesem Thema. Zahlreiche positive Rückmeldungen aus dem Korps haben gezeigt, dass die Botschaften des Kommandanten angekommen sind und verstanden wurden. Dennoch gibt es auch einzelne negative Äusserungen (bspw. anonymes Schreiben). Der Kommandant hat aus diesem Grund anlässlich des Kaderrapports im Februar 2010 seine Haltung klar zum Ausdruck gebracht. Der Polizei- und Militärdirektor sowie der Kommandant nehmen auch solche Verunsicherungen ernst und sind jederzeit offen für kritische Rückmeldungen aus dem Korps.

Zu Frage 6:

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Falls mit „gewünschter Wirkung“ eine stärkere Polizeipräsenz in der Innenstadt gemeint ist, so hängt dies davon ab, wie viele Leistungen die Stadt Bern bei der Kantonspolizei einkauft. (Siehe auch Antwort zu Frage 8)

Zu Frage 7:

Nein. Die Aussagen des Kommandanten gegenüber den anwesenden Journalisten entsprachen seinen bisherigen Äusserungen. Der Kommandant setzt sich seit Jahren für eine Aufstockung des Korps ein. Dies tat er auch anlässlich der Medienkonferenz vom 27.

Januar 2010. Er erlaubte sich lediglich darauf hinzuweisen, dass die Rekrutierung genügend guter Leute eine grosse Herausforderung darstelle.

Zu Frage 8:

Der Ressourcenvertrag zwischen Stadt und Kanton Bern regelt den Umfang der Leistungen der Kantonspolizei im Bereich der Sicherheits- und Verkehrspolizei sowie der Amts- und Vollzugshilfe und hält die finanzielle Abgeltung durch die Stadt Bern fest.

Artikel 12d Absatz 4 des Polizeigesetzes (PolG; BSG 551.1) sieht vor, dass der Vertrag anzupassen ist, wenn die eingekauften Leistungen während des Durchschnitts eines Jahres unter- oder überschritten werden. Schwankungen im laufenden Jahr stellen ein Risiko dar, welches beide Vertragspartner tragen müssen. Im Berichtsjahr 2009 hat die Kantonspolizei die vertraglich vereinbarten Leistungen in der Stadt Bern jedoch nicht übertroffen.

Nicht Bestandteil des Vertrags sind die Leistungen der Kantonspolizei im Bereich der Gerichtspolizei. Hierbei handelt es sich um eine kantonale Aufgabe. Es versteht sich dabei von selbst, dass die Kantonspolizei für diesen Bereich in der Stadt Bern mehr Ressourcen einsetzt, als dies in den anderen Gemeinden des Kantons der Fall ist.

An den Grossen Rat

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