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Archiv "Eröffnung, Grußworte und Auszeichnung: Fähigkeit zu konstruktivem Handeln" (06.06.1997)

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sen und Sachsen-Anhalt liefen zur Zeit Modellversuche, mit denen eine

„erheblich abgespeckte Version der ICD-10“ erprobt werde.

Mit Blick auf das Psychothera- peutengesetz beruhigte Schorre die Delegierten: Weil die Regelleistungs- volumina mit festen Punktwerten für jeden neu hinzukommenden Arzt oder Psychotherapeuten einen Vergü- tungsanspruch zu Lasten der Kran- kenkassen begründen, müsse keine Minderung des ärztlichen Honorars durch das Hinzukommen von psy- chologischen Psychotherapeuten be- fürchtet werden. Sehr viel kontrover- ser werde gegenwärtig die vergleich- bare Qualifikation der beiden Berufs- gruppen diskutiert.

Dr. Winfried Schorre schloß sei- nen Bericht zur Lage mit dem An- gebot an die Delegierten, das Arbeits- konzept „gemeinsam mit dem Vor- stand anzupacken“. Der KBV-Vorsit- zende wörtlich: „Geben Sie sich einen Ruck nach vorne, um die Strukturen für die Zukunft eines freiberuflichen Arztes in Deutschland jetzt zu gestal- ten.“ Daß die Vertreterversammlung dazu bereit ist, zeigte die anschließen- de Diskussion: Die Delegierten stimm- ten dem Arbeitsprogramm der KBV weitgehend zu. Dr. Sabine Glöser

A-1534

P O L I T I K

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

(19) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 23, 6. Juni 1997

Es gehe um eindeutige Signale, mahnte Dr. Helmut Klemm, der Vorsitzende der KBV-Vertreterver- sammlung, zu Beginn der Eisenacher Sitzung. Die Basis mit mehr als 100 000 Kassenärzten erwarte, „aus dem Tal der Tränen“ herausgeführt zu werden. Klemm appellierte an die Delegierten: „Gehen Sie aufeinander zu und streiten Sie mit-

einander – sachbezogen, allein um der Sache wil- len.“

Über die Sachent- scheidungen hinaus sei es die Aufgabe der Ver- treterversammlung, po- litische Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit zum konstruktiven Handeln zu vermitteln. Klemm sagte dies in Gegenwart zahlreicher Gäste – un- ter anderem aus dem Bundesgesundheitsmini- sterium, von den Spit-

zenverbänden der Krankenkassen und von verschiedenen Verbänden und Organisationen aus dem Gesund- heitswesen.

Sein besonderer Gruß galt indes- sen Dr. Karsten Vilmar, dem Präsiden- ten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetetages. Vilmar rich- tete ein Grußwort an die 110 Delegier- ten. Die Ärtzeschaft habe es derzeit mit den Folgen einer verfehlten Poli- tik zu tun. Vilmar nannte beispielhaft die Bildungspolitik der 60er und 70er

Jahre, den immer wieder in Gang ge- setzten „Verschiebebahnhof“ inner- halb der sozialen Sicherungssysteme und die Vielzahl der „verschobenen Reformen“ man- gels politischen Mutes oder man- gels parteienüber- greifender Eini- gungsfähigkeit.

Der Präsident der Bundesärztekam- mer forderte un- ter dem Applaus der Kassenarztde- legierten den Ab- schied von der

„Vollkasko-Men- talität“ und die Rückbesinnung auf das Zweck- mäßige und Not- wendige.

Auf Anregung des KBV-Vorstan- Dr. Helmut Klemm: Aufgaben der Vertreterversammlung

Ehrenzeichen für Günther Schroeder-Printzen (rechts; links: Dr. Vilmar)

Eröffnung, Grußworte und Auszeichnung

Fähigkeit zu

konstruktivem Handeln

Zum Bericht zur Lage des KBV-Vorsitzenden sowie zum Arbeitsprogramm des Vorstandes faßte die Ver- treterversammlung folgende drei Beschlüsse : GGKKVV--VVeerrssiicchheerrtteennkkrreeiiss –– „In das Vorstandskonzept sind Überlegungen einzuarbeiten, wie auf lange Sicht der Tendenz entgegengewirkt werden kann, einem immer größeren Anteil der Bevölkerung (in- zwischen 92 Prozent) die ärztliche Versorgung zum Sozialtarif zu ermöglichen.“ (eingebracht von Dr.

Gerda Enderer-Steinfort, KV Nordrhein)

NNeeuuee BBuunnddeesslläännddeerr –– „Der Vorstand der KBV er- stellt ein Konzept zur Überwindung der sozialen Tei- lung zwischen den Vertragsärzten in Ost und West und setzt sich für dessen politische Umsetzung nach- drücklich ein.“ (eingebracht von den Delegierten Dres. Penndorf, Hommel, Rudat, Eckert und Noack aus den fünf KVen der neuen Bundesländer) PPssyycchhootthheerraappeeuutteennggeesseettzz –– „Ohne die verbindliche Gewährleistung einer der ärztlichen Psychotherapie und der im Delegationsverfahren tätigen Psychothe- rapeuten gleichwertigen Qualifikation, die im Einzel- fall nachzuweisen ist, wird die Einbeziehung weite- rer nicht-ärztlicher Psychotherapeuten in die ver- tragsärztliche Versorgung im Rahmen des Integrati- onsmodells abgelehnt.“ (eingebracht von Dres. Rita- Marie Kielhorn, Manfred Richter-Reichhelm, beide KV Berlin, und Rüdiger Pötsch, KV Bayerns)

(2)

des und Beschluß des Vorstandes der Bundesärztekammer zeichnete Dr.

Vilmar den früheren Vorsitzenden des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, Günther Schroeder- Printzen, mit dem Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft aus.

Vilmar würdigte das langjährige Engagement des hochrangigen Juri- sten für die soziale Gerechtigkeit.

Schroeder-Printzens berufliche Lauf- bahn hatte als Richter am Sozialge- richt Bremen begonnen, führte über das Landessozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht in Kassel. Dort war er zunächst Mitglied des 3. und 6.

Senats, zuständig für die Gesetzliche Krankenversicherung und das Kassen- arztrecht.

1976 wurde Günther Schroeder- Printzen zum Vorsitzenden Richter des 3. Senats ernannt; eine Funktion, in der er zahlreiche bedeutsame Ent- scheidungen für die kassenärztliche Versorgung maßgeblich mitbestimmt hatte. Nach seiner Pensionierung wurde der renommierte Bundesrich- ter zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen berufen. Diese Auf- gabe nahm er bis zum Frühjahr 1997 wahr.

„Mann des Dialoges und Ausgleichs“

Schroeder-Printzen, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, sei ein Mann des Dialoges und Aus- gleichs. Davon habe die Arbeit des Bundesausschusses in seiner insge- samt sechsjährigen Amtzeit profitiert.

Günther Schroeder-Printzen nahm die hohe Auszeichnung sicht- lich bewegt entgegen. Auch er statte- te Dank ab – an die Mitglieder des Bundesausschusses, an seine Frau, die seine Arbeit stets mit viel Verständnis begleitet habe, nicht zuletzt an seinen Hausarzt, der ihm die Gesundheit er- halten habe. Die Aufgabe, sagte der inzwischen 72jährige ehemalige Bun- desrichter, habe ihm in all den Jahren auch Freude bereitet. Die Delegier- ten der KBV-Vertreterversammlung dankten dem Träger des Ehrenzei- chens der deutschen Ärzteschaft mit langanhaltendem herzlichen Ap-

plaus. JM

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KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

(20) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 23, 6. Juni 1997

A

uf der Vertreterversammlung in Eisenach wurde erneut deutlich, daß sich die Befür- worter und Gegner der Praxisbudgets in zwei nahezu gleich starke Lager teilen. Eine hauchdünne Mehrheit sprach sich schließlich dafür aus, den vor Jahresfrist eingeschla-

genen honorarpolitischen Kurs beizu- behalten und die Praxisbudgets nicht zu beerdigen, bevor sie überhaupt das Licht der Welt erblickt haben.

Pro und contra in der Waage

In seinem Bericht zur Lage be- schrieb Dr.Winfried Schorre die ge- gensätzlichen Positionen so: „Die ei- nen lehnen Praxisbudgets absolut ab.

Sie fordern, sie sofort auszusetzen und

statt dessen den EBM ’96 mit oder oh- ne Teilbudgets weiterlaufen zu lassen, bis Regelleistungsvolumina gebildet worden sind. Die anderen fordern die Einführung von Praxisbudgets, weil es ohne sie 1997 zu einem Punktwertver- fall käme mit all den deletären Konse- quenzen, die wir kennen, und sie hal- ten deren Auf- rechterhaltung auch in 1998 noch für geboten, weil die Umstellung auf Regellei- stungsvolumen ei- ne längere Zeit benötigen würde und auf den Er- fahrungen mit den Praxisbud- gets aufsetzen müsse.“

Regelleistungs- volumina sind ei- ne neue Vergü- tungsform, die das 2. GKV-Neu- ordnungsgesetz vorsieht. Sie bedeu- ten ein Punktzahlvolumen pro Pra- xis, das mit einem vorher zu verein- barenden festen Punktwert vergütet wird. Wird das Punktzahlvolumen überschritten, gibt es für das Mehr an Leistungen im Gegensatz zu den Pra- xisbudgets dennoch Honorar, aller- dings nicht mehr in voller Höhe des vereinbarten Punktwertes, sondern abgestaffelt. Der enge Honorar- deckel, der in den vergangenen Jah- ren zu drastisch fallenden Punktwer- ten und erheblichen Honorarein-

Praxisbudgets

Nur noch ein Modell für den Übergang

Den Praxisbudgets ist aller Voraussicht nach keine lange Lebensdau- er beschieden. Das neue Honorarsystem für die vertragsärztli- che Versorgung wird zwar – wie in den Verträgen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbart – zum 1. Juli dieses Jahres einge- führt, doch bereits zum 1. Januar 1998 sollen andere Vergütungs- formen an die Stelle der heftig umstrittenen Praxisbudgets treten.

Dr. Manfred Richter-Reichhelm: Mehrheitsbeschlüsse müssen getragen werden

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