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Archiv "Angebot und Qualität zuzahlungsfreier Brillen: Verbraucherforschung durchleuchtet den Festbetragsmarkt" (02.05.1991)

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Ort Zahl der befragten Festbetrag Aufpreis Betriebe

Gesamt

Berlin Lübeck Hamburg Bremen Oldenburg Dortmund Frankfurt Saarbrücken Heidelberg

20 10 20 25 9 20 20 11 10

20 50 40 36 11 10 5 45 20

80 50 60 64 89 90 95 55 80

100 100 100 100 100 100 100 100 100

Ludwigshafen 10 50 50 100

20 30 70 100

175

I

27 73 100

München Gesamt

ENIIMMFG.

Tabelle 1: Ergebnisse der Stichprobenbefragung zur Lieferfähigkeit von zuzahlungsfreien Brillen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Verbraucherforschung

Angebot und Qualität

durchleuchtet

zuzahlungsfreier Brillen

den Festbetragsmarkt

I

n der öffentlichen Diskussion ste- hen sie oft im Schatten des Arz- neimittelmarktes: die Festbeträ- ge für Brillen und Hörgeräte. Auch bei der Frage, wo eine zuzahlungs- freie Versorgung zu erhalten ist, tappten die Versicherten häufig im dunkeln. Im Bereich der Sehhilfen hat jetzt das „Institut für angewandte Verbraucherforschung" (IFAV) den Festbetragsmarkt durchleuchtet und interessante Erkenntnisse für Versi- cherte, Krankenkassen, Augenopti- ker, aber auch für die verordnenden Augenärzte zu Tage gefördert.

Festbeträge für Brillengläser und Kontaktlinsen gibt es mittlerwei- le bis auf Baden-Württemberg und Berlin in allen alten Bundesländern.

Für Brillenfassungen zahlen die

Krankenkassen seit 1. Januar 1989 einen Betrag von maximal 20 DM. In den neuen Bundesländern hat die Kassenseite für eine Übergangszeit bis 1993 die Möglichkeit, anstelle der Festbeträge mit den Augenoptikern Vertragspreise zu vereinbaren.

Im Unterschied zu Arzneimittel- festbeträgen ist bei Festbeträgen für Brillen nicht von vornherein die Möglichkeit einer zuzahlungsfreien Versorgung sichergestellt, sie muß sich bei Hilfsmitteln häufig erst am Markt herausbilden. Kein Augenop- tiker kann gezwungen werden, zu den von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen festgelegten Fest- beträgen zu liefern. Auch sieht das Sozialgesetzbuch V (SGB V) für

Kassenärzte, die Hilfsmittel verord- nen — im Gegensatz zur Arzneimit- telverschreibung —, keine ausdrückli- che Verpflichtung vor, auf mögliche Mehrkosten oberhalb der Festbeträ- ge hinzuweisen. Es kommt also ins- besondere auf die Wettbewerbsbe- reitschaft der Augenoptiker und die Transparenz für die Versicherten an, ob eine zuzahlungsfreie Versorgung sichergestellt werden kann.

Die jetzt vom IFAV vorgelegte Studie „Angebot und Qualität zu- zahlungsfreier Brillen" kommt zu folgenden Ergebnissen:

D Rund 27 Prozent der in elf Städten befragten 175 Augenopti- kerbetriebe gewähren eine zuzah- lungsfreie Versorgung mit Brillen- fassungen und -gläsern (Tabelle 1).

> Alle befragten Filialbetriebe bieten die Möglichkeit einer zuzah- lungsfreien Versorgung und einer in der Regel großen Auswahl an modi- schen Brillenfassungen zu 20 DM.

Aber auch Einzelbetriebe, die zu- zahlungsfrei liefern, verfügen zumin- dest über eine ausreichende Gestell- auswahl. Zusatzleistungen (Tönung, Entspiegelung, Kunststoffgläser usw.) werden in der Regel von den Filialisten ebenfalls preiswerter an- geboten (Tabelle 2).

D Der bevorstehende Struktur- wandel im Bereich der Augenoptik werde Festbetragsbrillen zukünftig leichter verfügbar machen. Bislang sei die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu einigen anderen Nachbarländern „eine ruhige Insel im Wettbewerb".

Aufschlußreiche Aussagen macht die Studie zur optischen Qua- lität der Festbetragsbrillen: Die Überprüfung der von Augenoptikern gefertigten Brillen mit der Rezeptie- rung durch einen Augenarzt ergab in einer Reihe von Fällen Fehler, die zum Teil auf einer falschen Zentrie- rung der Gläser oder einer Deach- Dt. Ärztebl. 88, Heft 18, 2. Mai 1991 (29) A-1557

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sierung beziehungsweise einer fal- schen Glasstärke beruhten. Beim Qualitätsvergleich zeigten sich keine Unterschiede zwischen Filialbetrie- ben und anderen Augenoptikern.

Außerdem ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, "daß die Feh- lerquote beim Kauf teurerer Brillen geringer gewesen wäre". Wenn man berücksichtigt, daß es sich bei den festgestellten Fehlern um Mängel bei der handwerklichen Fertigung und nicht um Materialfehler han- delt, so erscheint diese Schlußfolge- rung der Studie gerechtfertigt.

Tabelle 2: Durchschnittliche Aufpreise für Zusatzleistungen

Entspiegelung Kunststoffgläser Tönung

DM DM DM

Filialbetriebe 24,30 33,90 29,60

Augenoptiker 35,20 42,80 39,20

Quelle: Institut für augewandte Verbraucherforschung e. V.: Angebot und Qualität zuzah·

Das Fazit von IFAV: Es kommt entscheidend auf die Verbraucher an, damit sich die Zahl der Betriebe vergrößert, die Brillen zum Festbe- trag anbieten. Die erforderliche Hil- festellung sollten dabei nicht nur die Krankenkassen liefern.

Wie die "Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände" mitteilte, kann auch die eine oder andere Ver- braucherberatungssteHe Augenopti- kerbetriebe nennen, die Brillen ohne

lungsfreier Brillen, Köln, Januar 1991.

Zuzahlungen liefern. So hat bei- spielsweise die Verbraucherzentrale Niedersachsen nach einer entspre- chenden Umfrage bei den Augenop- tikern in Hannover eine Liste für die Verbraucher vorgelegt, die konkrete Antworten auf die Frage "Wo gibt es zuzahlungsfreie Brillen?" vermittelt.

Die Hinweise der Krankenkas- sen und der Verbraucherberatung dürften auch die Augenärzte interes- sieren, die wohl täglich in ihrer Pra- xis mit Fragen der Patienten nach ei-

Arzneimittelversorgung Festbeträge

für 17 Benzodiazepine

Die Spitzenverbände der gesetz- lichen Krankenversicherung haben die ersten Festbeträge für Arznei- mittel mit therapeutisch vergleichba- ren Wirkstoffen festgelegt. Es han- delt sich dabei um 17 chemisch ver- wandte Benzodiazepine, von denen 10 Wirkstoffe überwiegend angstlö- sende und 7 Wirkstoffe vorwiegend schlaffördernde Wirkung haben. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hatte sich im Okto- ber vergangeneo Jahres nach mehre- ren erfolglosen Beratungen auf ins- gesamt vier Festbetragsgruppen für Benzodiazepine geeinigt (DEUT- SCHES ARZTEBLATI, Heft 44/1990).

Von der Festsetzung der neuen Festbeträge, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten sollen, sind insgesamt 29 Präparate mit 121 Fer- tigarzneimittelpackungen betroffen.

Nach Angaben der Krankenkassen beläuft sich der Umsatz dieser Prä-

parate auf rund 183 Millionen Mark im Jahr. An Einsparungen werden etwa 12,5 Millionen Mark erwartet.

Für die Kassen selbst reduziert sich dieser Betrag allerdings um die bis- lang von den Versicherten geleistete Zuzahlung von drei Mark je Mittel.

Mit dem Einstieg in die soge- nannte Festbetragsstufe 2 für Arz- neimittel mit therapeutisch ver- gleichbaren Wirkstoffen ist nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen zugleich auch der Durchbruch gelungen. Inzwischen, so der für Festbeträge federführende Bundesverband der Betriebskran- kenkassen, sei man sicher, daß auch die Bestimmung von Festbeträgen für Arzneimittel mit pharmakolo- gisch-therapeutisch vergleichbarer Wirkung (Stufe 3) gelingen werde.

Im nächsten Schritt sollen aber zu- nächst 17 Beta-Rezeptorenblocker mit den Hauptanwendungsgebieten Bluthochdruck und koronare Herz-

A-1558 (30) Dt. Ärztebl. 88, Heft 18, 2. Mai 1991

ner zuzahlungsfreien Brillenversor- gung konfrontiert werden.

..,.. Die Brillen-Studie kann zum Preis von 20 DM beim Institut für angewandte Verbraucherforschung, Aachener Straße 1089, W-5000 Köln 40, bestellt werden.

Dr. Joachim Müller

% Bundesministerium für Gesundheit

Graurheindorferstraße 149 W-5300 Bann 1

krankheiten sowie 23 antirheuma- tisch wirksame Stoffe in die Festbe- tragsregelung eingebunden werden.

Der Gesamtumsatz dieser Gruppen, die sich zur Zeit in der Anhörung be- finden, beträgt rund 500 Millionen Mark jährlich. Weitere acht Stoff- klassen aus der Festbetragsstufe 2 sind nach Angaben der Kassen in der Vorbereitung.

Neben den Erstattungsgrenzen für die Benzodiazepine haben die Krankenkassen einen weiteren Fest- betrag für den Wirkstoff Ursodeoxy- cholsäure festgelegt, dessen Raupt- anwendungsgebiet die medikamen- töse Auflösung von Cholesterin-Gal- lensteinen ist. Bei diesem Wirkstoff der Festbetragsstufe 1 (identische Wirkstoffe) hoffen die Kassen auf Brutto-Einsparungen in Höhe von 700 000 Mark.

Für die nächsten Beratungen des Bundesausschusses Anfang Mai dieses Jahres haben die Krankenkas- sen sieben weitere Wirkstoffe der Stufe 1 für die Bildung von Festbe- trägen vorgeschlagen. Erstmals be- findet sich darunter mit dem Trockenextrakt aus Ginkgo biloba auch ein Pflanzenpräparat JM

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