LESERFORUM
§ 218
Zu dem Leserbrief „Heuche- lei" von Frau Dr. med. Beate Pack-Dietrich in Heft 30/31 1983:
Nonsens
Die Verfasserin ... spricht endlich einmal aus, was wir schon lange wissen, daß jede Frau, die abtrei- ben will, von gefälligen Ärzten mit einer (Notlagen-) Indikation versehen wird (in meinen Augen Beihilfe zum Mord). Damit wird die vom BVG als gesetzeswid- rig bezeichnete Fristenlö- sung ganz offiziell prakti- ziert. Als Notlagen gelten Arbeitslosigkeit, enger Wohnraum, Überforderung usw., auch die Tatsache, daß überhaupt • eine Schwangerschaft besteht, die in jedem Fall Änderun- gen im Leben der Mutter bewirkt, zu einer psychi- schen Beeinträchtigung, also zu einer Notlage füh- ren können soll, die aus- reicht, um die Tötung des Ungeborenen zu rechtfer- tigen. Kein Wort darüber — immerhin von einer Ärztin, die dem Leben dienen soll- te —, daß bei der Abtrei- bung lebendige, meist ge- sunde Menschen getötet werden, aber sehr viel Mit- leid mit den armen Frauen, denen die Abtreibung nicht mehr aus den Beiträ- gen der Pflichtmitglieder der gesetzlichen Kranken- kassen bezahlt werden soll. Es bestehe sogar eine Benachteiligung der Be- nachteiligten, die die Fol- gekrankheiten bei Rau- chern, Alkoholsüchtigen, Drogenabhängigen mitfi- nanzieren müßten! Welch ein Nonsens! Bei den ge- nannten Gruppen beste- hen — aus welchen Grün- den immer — Krankheiten, die behandlungsbedürftig sind. Schwangerschaft ist aber keine Krankheit. Aber oft werden die Schwange- ren durch die Abtreibung erst krank gemacht, im- merhin in bis zu 35 Prozent der Fälle! Nicht gerechnet
die vielfach auftretenden Depressionen und mitun- ter lebenslangen Schuld- gefühle. Hat Frau Dr. Pack nicht begriffen, daß durch die von ihr vertretene Ab- treibungspraxis mensch- liches Leben zur Wegwerf- ware abgewertet wird?
Welche Notlage außer Be- drohung von Leib und Ge- sundheit der Mutter recht- fertigt die Tötung eines
Menschen? Was, wenn nicht das menschliche Le- ben, ist überhaupt noch schützenswert?
Dr. med. E. Basler Eisen lo h rstraße 28 7800 Freiburg i. Br.
„RAUCHERSCHRECK"
Der Leserbrief von Dipl.-Ing.
Bernhard Benzel in Heft 43/1983 zu einer früher er- schienenen Glosse „Raucher- schreck" hat wiederum Pro- test hervorgerufen, weil sich nicht nur in den Namen des Einsenders, sondern auch in die Zinseszinsformel Setzfeh- ler eingeschlichen hatten. Wir haben den Brief inzwischen, korrigiert, in Heft 45 wieder- holt. Es scheint aber nunmehr Einigkeit darüber zu beste- hen, daß ein Nichtraucher nach 50 Jahren über einen Be- trag von fast einer halben Mil- lion verfügen könnte, wenn er regelmäßig so viel Geld spa- ren würde, wie der Raucher für das Rauchen ausgibt. Dies bringt einen weiteren Einsen- der auf folgenden Gedanken:
Sozial
Es ist nicht daran zu zwei- feln, daß der Nichtraucher im Laufe seines Lebens et- wa eine halbe Million DM sparen kann, im Vergleich zu einem intensiven Rau- cher. Aber schlägt das nicht „dem Faß das Ei aus der Krone" — und jeder so- zialistischen Logik mit der Faust ins Gesicht? Wo bleibt da die Solidarge- meinschaft ä la Eugen Glombig?
Muß der Raucher, um sei- nen Gesundheitsschaden
überhaupt erst zu erwer- ben, schon eine halbe Mil- lion DM aufwenden, dann wäre es ein Skandal, wenn man ihn nochmals wirt- schaftlich belasten würde, den Gesundheitsschaden zu behandeln, zu bessern oder sogar zu heilen. Für diese Kosten sind nämlich die 500 000 DM heranzu- ziehen, die der Nichtrau- cher ungerechtfertigter Weise angespart hat, wo- mit er ja zugleich auch noch einen gesundheit- lichen Vorteil erworben hat, ohne dafür gezahlt zu haben. Das geht nicht!
Wäre es nicht viel sozialer, die Kosten für Genußmittel über Steuererhebungen auf die Gesamtbevölke- rung umzulegen und sie denen, die sie brauchen, kostenlos abzugeben? Das gilt ebenso für Alkohol, Ha- schisch, Heroin usw. — So- zialismus über alles, über alles in der Welt!
Dr. med. Friedrich Busch Internist
Schillerstraße 16 7082 Oberkochen
BRILLEN
Zu dem Kommentar „Rezept"
in Heft 42/1983:
Optiker
können's besser
Natürlich muß ein Augen- arzt eine Untersuchung des Auges vornehmen, das kann der Optiker nicht. Nur
— die Brillenbestimmung (Visus etc.) stimmt leider beim Augenarzt fast nie, wie ich es am eigenen Lei- be und bei vielen, vielen Patienten erfahren habe.
Das können die Optiker — jedenfalls die, mit denen
ich es in den vielen Jahren zu tun hatte, besser und
richtig!
Dr. med. G. Wiechmann Erbhaistraße 2 a 3423 Bad Sachsa
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Tavor®
Zusammensetzung:
1 Tablette Tavor 1,0 enthält 1 mg Loraze- pam, 1 Tablette Tavor 2,5 enthält 2,5 mg Lorazepam
Anwendungsgebiete:
Tavor ist therapeutisch bei den meisten Zuständen, bei denen Angst eine wichtige Rolle spielt, wirksam:
Angst als komplizierender Faktor bei orga- nischen Erkrankungen; emotional bedingte Störungen wie z. B. Magen-Darm-Störungen oder Schlafstörungen;
Psychoneurosen wie Angstneurosen, Zwangsneurosen, Phobien; Angstzustände bei Depressionen und Schizophrenien;
Sedierung vor diagnostischen und opera- tiven Eingriffen.
Gegenanzeigen:
Myasthenia gravis. Anwendung in der Schwangerschaft nur bei strenger Indika- tionsstellung.
Nebenwirkungen:
In den ersten Behandlungstagen oder bei nicht angepaßter, zu hoher Dosierung kön- nen Müdigkeit, Benommenheit und Schwindel auftreten,. die im weiteren Ver- lauf der Behandlung oder, wenn notwendig, bei Herabsetzen der Dosis meist verschwin- den. Weitere Nebenwirkungen, die gelegent- lich festgestellt wurden, sind leichte Übelkeit, Mundtrockenheit, Appetit- und Gewichtsveränderungen. Bei hohen Dosen sind infolge des muskelrelaxierenden Effek- tes Gangunsicherheit, ataktische Erschei- nungen, Doppelbilder und Artikulationsstö- rungen möglich.
Wechselwirkungen:
Zwischen Tavor und anderen zentraldämp- fenden Pharmaka (z. B. Analgetika, Schlaf- mittel, Psychopharmaka) ist eine wechsel- seitige Wirkungsverstärkung möglich.
Dosierung:
Zur Erreichung eines optimalen Effektes soll eine individuelle Dosierung erfolgen. Die angegebenen Dosen sollen daher nur als allgemeine Richtlinien angesehen werden.
—in der allg. und internistischen Praxis:
2- bis 3mal 1 Tablette Tavor 1,0 pro Tag. Bei emotional bedingten Schlafstörungen genügt in der Regel 1 Tablette Tavor 1,0 vor dem Schlafengehen.
—in der Chirurgie und Anaesthesiologie:
Praeoperativ 2 Tabletten Tavor 1,0 etwa 1 Stunde vor dem Eingriff. Am Vorabend der Operation sowie postoperativ in geeigneten Zeitabständen 1 bis 2 Tabletten.
— in der Psychiatrie:
Die Dosierung, besonders in der Einlei- tungsbehandlung, muß dem Einzelfall ent- sprechend dem breiten Indikationsgebiet und dem individuellen Ansprechen des Patienten angepaßt werden, bei organischen Hirnprozessen und leichteren dysphori- schen Verstimmungszuständen beginnend mit 1-3 x 1 mg/Tag. Phobien, Angstsym- ptome, 3-7,5 mg (3 x 1 Tablette Tavor 1,0 bis 3 x 1 Tablette Tavor 2,5) pro Tag.
Bei ambulanter Behandlung, zu Beginn oder Ende der Therapie sowie zur Ermittlung der individuellen Dosierung können auch halbe Tabletten angewandt werden. Im Anschluß an eine länger dauernde Behandlung soll die Medikation ausschleichend beendet werden.
Besondere Hinweise:
Dieses Arzneimittel kann auch bei bestim- mungsgemäßem Gebrauch das Reaktions- vermögen soweit verändern, daß die Fähig- keit zur aktiven Teilnahme am Straßenver- kehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol.
Bei einem Psychopharmakon dieses Typs ist es nicht völlig auszuschließen, daß längere und hochdosierte Anwendung bei entspre- chend disponierten und zu Mißbrauch nei- genden Patienten zu einer gewissen Abhän- gigkeit führen kann.
Packungsgrößen und Preise:
Tavor 1,0, Tabletten zu 1 mg O.P. 10 Tabletten (N1) DM 5,52 O.P. 20 Tabletten (N2) DM 9,95 0.P. 50 Tabletten (N3) DM 23,43 A.P. 500 Tabletten
Tavor 2,5, Tabletten zu 2.5 mg 0.P. 10 Tabletten (N1) DM 10,09 O.P. 20 Tabletten (N2) DM 18,21 O.P. 50 Tabletten (N3) DM 42,13 A.P. 500 Tabletten
Alle Tabletten sind mit einer Teilungsrille versehen.
Wyeth
AA
1 WYETH-PHARMA GMBH
Postfach 8808 • 4400 Münster