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Archiv "Eine deutsche Ärztin in Äthiopien: Nah am Menschen, auf zwei Standbeinen" (18.09.2009)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 38

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18. September 2009 A 1855 EINE DEUTSCHE ÄRZTIN IN ÄTHIOPIEN

Nah am Menschen, auf zwei Standbeinen

Als junge Ärztin zog es Dr. Anke Wanger nach Afrika. Nach einigen Jahren in einer Uniklinik, ist sie heute als Konsiliarärztin für eine kleine Privatklinik tätig und leitet eine Consultingfirma.

D

ass sie später einmal Ärztin werden wollte, wusste Anke Wanger bereits mit elf Jahren. Ihr Kinderarzt hatte eine schwere Fehl- diagnose gestellt. „Ich wäre deshalb fast gestorben. Doch die Ärzte im Krankenhaus retteten mein Leben“, erzählt die gebürtige Münchenerin.

Nach dem Medizinstudium und ih- rer Weiterbildung zur Allgemein- ärztin ging sie nach Afrika und machte in der staatlichen Universi- tätsklinik in Jimma, im Westen Äthiopiens, zunächst Erfahrung mit bitterer Armut, Überbelegung, Ärz- temangel und bescheidener Bezah- lung.

Heute arbeitet die 31-Jährige in der kleinen privaten Wosene Higher Clinic in Addis Abeba, das 2 500 Meter hoch liegt. Die Münchenerin fährt den größten Teil der Strecke im meist beengten Minibus zur Ar- beit, nur ein kleines Stück im sehr billigen Taxi. „Ich fahre und reise gern wie die Einheimischen. Das bringt mir Land und Leute näher“, sagt sie und ruft dem Busfahrer zu:

„Hinter der Ampel bitte anhalten.“

Die Deutsche, die Jeans und weiße Bluse trägt, spricht gut amharisch – die wichtigste Sprache des Landes.

In der Straße vor der Klinik trifft die Allgemeinärztin Natnael. Der 26-Jährige fährt den fast neuen Am- bulanzwagens der Wosene-Klinik.

„Der ist aus Deutschland importiert“,

erzählt er stolz. Das Prunkstück von Wosene ist aber die Röntgencompu- tertomografie (CT). „Wir haben das wohl beste CT in der Hauptstadt“, meint Radiologe Dr. Yonas Tadesse.

So gut wie alle Kliniken schickten ihre CT-Patienten zur radiologischen Untersuchung hierher. Anke Wanger nickt: „Es ist weniger eine Klinik als eine erweiterte Praxis. Wir können sechs Patienten bis zu 72 Stunden aufnehmen, zum Beispiel wenn wir bei schweren Durchfallerkrankun- gen Infusionen geben. Zwölf Ärzte arbeiten auf Abruf, davon vier fest angestellt.“ Die Deutsche ist hier als Konsiliarärztin tätig.

Unterstützung bekommt das Team von den vier Krankenschwes- tern. „Das ist ein hoch angesehener Beruf in Äthiopien“, erläutert Shoiaye Kassa. Die 32-Jährige ging drei Jahre aufs Nursing College:

„Damals war das noch kostenlos, heute leider nicht mehr.“ Die Schwes- ter und ihre Kolleginnen vernähen auch Wunden, öffnen Abszesse und können CT-Basisergebnisse auswer-

ten. „Die Krankenschwester-Aus- bildung und auch die Tätigkeit sind sehr anspruchsvoll in Äthiopien.

Besonders auf dem Land müssen die Schwestern sehr selbstständig sein, da der nächste Arzt oft weit weg ist“, ergänzt Wanger.

Rund 1 200 Birr (keine 80 Euro) monatlich erhält anfangs ein Gene- ral Practitioner in einem staatlichen Krankenhaus, auch an der Unikli- nik in Jimma. „Dort hatte ich das Gefühl, nach Strich und Faden aus- genutzt zu werden“, erinnert sich Wagner. „Zwei General Practitio- ners mussten sich um 150 Patienten kümmern. Oft war ich sogar alleine für so viele Menschen zuständig.“

Denn zeitweise hätten die Chirur- gen gestreikt wegen der katastro- phalen Personalsituation. „Mir wa- ren dann oft die Hände gebunden.

Menschen starben“, schildert die Deutsche ihre Zeit in Jimma –

„Jimma war eine harte Praxis.“

Anke Wanger ging in München- Moosach auf die Grundschule und aufs Lion-Feuchtwanger-Gymnasi-

Behandlungsunterlagen müssen gegenüber ei- nem Insolvenzverwalter offengelegt werden. Dies hat Vorrang vor dem Anspruch des Patienten auf Schutz seiner Daten. Das hat der Bundesgerichts- hof entschieden. Danach kann ein Arzt sich nicht weigern, Auskünfte zu seinen Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten zu geben und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Würde man diesem Wunsch folgen, könn- te im Falle eines Arztes, der ausschließlich Privat- patienten behandelt, gar kein Insolvenzverfahren angestrebt werden.

Betroffen war im entschiedenen Fall ein Arzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychoanaly- se. Ihm wurde die Restschuldbefreiung im Rah-

men eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens ver- sagt, weil er nicht bereit war, uneingeschränkt mitzuwirken. Der Arzt hatte sich geweigert, Aus- künfte zu seinen Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten zur Verfügung zu stellen.

Zwar unterliegen diese Daten dem Arztge- heimnis. Gegenüber den vorrangigen Belangen Dritter, wie zum Beispiel Insolvenzgläubiger, ist die – eingeschränkte – Beeinträchtigung des Per- sönlichkeitsrechts von Patienten aber hinnehm- bar. Das Interesse der Gläubiger an der Transpa- renz der Einnahmen ihres Schuldners hat Vorrang vor der ärztlichen Schweigepflicht. (Bundesge- richtshof, Beschluss vom 5. Februar 2009, Az.:

IX ZB 85/08) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Patientendaten müssen bei Insolvenz übermittelt werden

Viele kleine Pri- vatkliniken ergän- zen in Äthiopien die medizinische Ver- sorgung. Bedürftige werden in staatli- chen „Health Sta - tions“ kostenfrei behandelt.

Fotos: Bernd Kubisch

S T A T U S

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A 1856 Deutsches Ärzteblatt

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18. September 2009 um in Schwabing. Sie war die erste

in ihrer engeren Verwandtschaft, die ein Hochschulstudium absol- vierte. Die Mutter stammt aus Nördlingen (Donau-Ries) und ar- beitete als Verkäuferin. Der Vater war in München zunächst Malerge- selle, dann Hausmeister. Im Urlaub ging es meist nach Italien, später auf einen Bauernhof in der Nähe von Cham im Bayerischen Wald.

Die Ärztin: „Meine erste große Reise machte ich im August 2002 als Studentin der Ludwig-Maximi- lians-Universität.“ Die Stiftung

„Menschen für Menschen“ fördert den Studentenaustausch mit Jimma.

Der frühere Schauspieler Karlheinz Böhm (81) ist Gründer der Stiftung und hilft seit vielen Jahren notlei-

denden Menschen in Äthiopien.

Nach mehreren Famulaturen arbei- tete die Bayerin von 2004 bis Ende 2006 in Jimma.

„Als in der Uniklinik endlich mehr Ärzte eingestellt wurden und die Lage halbwegs unter Kontrolle war, wollte ich Neues erkunden und Geld verdienen“, erzählt Wanger.

Ein Freund in der Stadt hatte eine ärztliches Laboratorium. So begann die Münchenerin mit Marketing, Public Relations und Training.

Heute hat sie ein weiteres berufli- ches Standbein: In Addis Abeba bietet sie mit ihrer kleinen Consul - tingfirma Persönlichkeitsentwick- lungs- und Motivationstraining an, unter anderem für das Kinderhilfs- werk UNICEF, für Privatschulen, Nichtregierungsorganisationen und den Rotary Club. Für sozial enga- gierte Institutionen arbeitet das Un- ternehmen kosten deckend ohne Ge- winn.

Gefragt nach den besonderen medizinischen Herausforderungen im Land antwortet Wanger: „Infek- tionen mit Helicobacter pylori sind hier oft endemisch, schätzungswei- se 90 Prozent der knapp 79 Millio- nen Äthiopier haben es. Für viele bleibt es harmlos. Kommt es zum Magengeschwür, gibt es im Lande

zwei der zur Dreierkombination nötigen Medikamente, das dritte, Clarithromycin, häufig nicht. Wir müssen es ersetzen. Das ist aber ein kleines Problem im Vergleich zur Epilepsie und ihren Folgen.“

Epilepsie ist in Äthiopien relativ häufig. Die Gründe dafür sind noch nicht ausreichend erforscht. „Ba- sismedikamente haben wir, aber wenn der Patient nicht anspricht, brauchen wir Ausweichmedika- mente. Und die haben wir nicht“, so Wanger. Viele Kranken wüssten oft gar nicht, dass sie einen epilep- tischen Anfall erlitten hätten. „Die sind ins Feuer gefallen, kommen dann wegen der Verbrennungen ins Krankenhaus.“

Die Ärztin und Unternehmens- beraterin fühlt sich in Äthiopien recht wohl: „Familie und sozialer Kontakt sind den Menschen sehr wichtig. Nachbarschaftshilfe und Gastfreundschaft sind groß. Das Klima in der Hauptstadt ist ange- nehm, nachts oft frisch, aber das ganze Jahr trockene Wärme, wie ein italienischer Sommer.“

Kontakt: Dr. med. Anke Wanger, E-Mail: ethiogerman@yahoo.com, Internet: www.wwjctscan.com, awe.

cms4people.de ■

Bernd Kubisch

Die Berechnung von „Individuellen Gesund- heitsleistungen“ (IGeL) hat nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erfolgen (vgl. DÄ, Hefte 26/2008, 28–29/2008, 31–32/2008 und 37/2008). Aus aktuellem An- lass scheint es noch einmal wichtig zu sein, darauf hinzuweisen, dass ein Arzt im Rahmen seiner vertragsärztlichen Tätigkeit Leistungen außerhalb der GKV-Leistungspflicht nur dann als privatärztliche Leistungen nach der GOÄ abrechnen darf, wenn diese ausdrücklich vom Patienten gewünscht werden (§ 18 Absatz 8 Ziffer 2 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä), § 21 Abs. 8 Ziffer. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte/

Ersatzkassen (EKV)). Zusätzlich muss bei der Privatbehandlung eines gesetzlich versicherten Patienten vor Beginn der Behandlung die schriftliche Zustimmung des Versicherten ein-

geholt und dieser auf die Pflicht zur Übernah- me der Kosten hingewiesen worden sein (§ 3 Abs. 1 und § 18 Abs. 8 Zi. 3 BMV-Ä; § 2 Abs.

11 und § 21 Abs. 8 Zi. 3 EKV). Demnach sind Patienten auch über die anfallenden Kosten der von der GKV nicht erfassten Leistungen aufzu- klären, was am besten durch eine Kostenauf- stellung nach der GOÄ erfolgen sollte. Nach der vom Patienten gewünschten Behandlung ist unter Beachtung der Regelungen, insbeson- dere § 12 GOÄ, eine Rechnung auszustellen.

Zu der zwingenden Notwendigkeit der schriftlichen Zustimmung hat das Landgericht Mannheim ein Urteil gefällt, das bei einer IGeL mit fehlender schriftlicher Vereinbarung fest- hält: „… steht ihm ebenfalls ein Honorar nur dann zu, wenn die Beklagte dem zuvor schrift- lich zugestimmt hätte …“ (Az.: 1 S 99/07). Bei

diesem Urteil wird dem Arzt ein Honoraran- spruch für die erbrachte operative Leistung vollständig abgesprochen. Sowohl eine münd- liche Zustimmung als auch eine Teilzahlung der Patientin sah das Gericht als nicht ausrei- chend an, weil bei der Erbringung von Wunschleistungen durch Kassenärzte für ge- setzlich versicherte Patienten die schriftliche Form der Zustimmung zwingend sei.

Es empfiehlt es daher, sich noch einmal eingehend mit den beschriebenen Erfordernis- sen der schriftlichen Zustimmung und Ver- tragsgestaltung bei der Erbringung von IGeL für gesetzlich versicherte Patienten zu be- schäftigen und eine schriftliche Zustimmung oder einen Vertrag jeweils diesen Erfordernis- sen anzupassen. Auch für IGeL, die gegenüber privat versicherten Patienten erbracht werden, kann die schriftliche Form der Vereinbarung hilfreich sein. Dr. med. Anja Pieritz

GOÄ-RATGEBER

IGeL: Ohne Vertrag kein Honoraranspruch

Das wohl beste CT in der Haupt- stadt – Yonas Ta- desse im Fachge- spräch mit der deutschen Konsiliar-

ärztin Anke Wanger

S T A T U S

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