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A1764 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 24⏐⏐17. Juni 2005
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ie Teilnovellierung der Amtlichen Gebührenord- nung für Ärzte (GOÄ) 1996 hat für die Doppler- und Duplex-Sonographie zu zahl- reichen logischen Brüchen und Ausschlüssen geführt, die eine sachgerechte, den tat- sächlichen Aufwand bestimm- ter Leistungen abbildende Liquidation nur sehr einge- schränkt möglich macht.Die direktionale Doppler- Untersuchung der Gefäße in Brust- und Bauchraum (Kör- perstamm) kann nur nach den Nummern 410 und (gegebe- nenfalls bis zu dreimal) 420 GOÄ berechnet werden. Die untersuchten Gefäße sind in der Rechnung anzugeben.
Die Allgemeinen Bestimmun- gen zum Abschnitt C VI. las- sen in bestimmten Fällen die anatomische Zuordnung von Gefäßen zu einem Gebiet, aber auch die Zuordnung ei- nes Gefäßes als ein Organ zu.
Für die gezielte Doppler-So- nographie beispielsweise der Aorta thoracalis kann die Nummer 410 berechnet wer-
den, die gezielte Darstellung weiterer Gefäße, beispielswei- se der Vena cava superior und inferior sowie Vena portae, kann die Nummer 420 GOÄ (im Beispiel dreimal) zusätz- lich angesetzt werden.
Unter Beachtung der All- gemeinen Bestimmungen zu Abschnitt C VI. und des Hori- zontalabgleichs innerhalb der GOÄ ist weder eine weitere Unterteilung der Aorta in Aortenwurzel, Aorta ascen- dens,Aortenbogen und Aorta descendens, noch eine Sub- summierung aller Gefäße des Thorax- oder Bauchraums zu einem „Organ“ oder einer
„Region“ sachgerecht.
Wird zusätzlich zum Dopp- ler eine Frequenzspektrum- analyse durchgeführt, kann der Zuschlag nach der Num- mer 404 „Zuschlag zu Dopp- ler-sonographischen Leistun- gen bei zusätzlicher Frequenz-
spektrumanalyse – einschließ- lich grafischer oder Bilddoku- mentation –“ neben den Num- mern 410 und 420 GOÄ be- rechnet werden.
Da es für die Duplex-Sono- graphie der Gefäße im Brust- oder Bauchraum (Körper- stamm) keine eigene Ge- bührenposition gibt, kann die- ses Verfahren nur durch die Kombination der Gebühren- positionen 410 und (bis zu dreimal) 420 GOÄ sowie dem Zuschlag Nummer 401 (400 Punkte) GOÄ für den Duplex abgerechnet werden.
Wird zusätzlich zum Du- plex eine Frequenzspektrum- analyse durchgeführt, kann diese nach der Nummer 404 GOÄ berechnet werden.
Für die Abrechnung der Nummern 410 und 420 GOÄ gilt grundsätzlich, dass die un- tersuchten Organe/Gefäße in der Rechnung zu nennen sind.
Die Beschränkung der Nummer 420 GOÄ auf die maximale Anzahl von drei gilt sowohl für das Untersuchen von Gefäßen per Doppler oder Duplex als auch für alle anderen im zeitlichen Zusam- menhang (je Sitzung) per Ul- traschall untersuchten Orga- ne. Der erhöhte Zeitaufwand bei der Untersuchung von mehr als vier Gefäßen/Orga- nen kann über eine angemes- sene Erhöhung des Faktors berücksichtigt werden.
Die Bildung einer Analo- gen Bewertung ist für keine der üblichen Duplex-Sono- graphien zulässig, weil es Ge- bührenpositionen und Zu- schläge zur Berechnung der dargestellten Gefäße in der GOÄ gibt. Dies gilt auch dann, wenn die Berechnung im Ein- zelfall infolge nicht sachge- rechter Ausschlüsse nicht mög- lich ist. Dieses Defizit kann nur durch eine Novellierung des Gebührenverzeichnisses und Korrektur der Allgemeinen Bestimmungen behoben wer- den. Dr. med. Anja Pieritz
Doppler-Duplex-Verfahren (5)
GOÄ-Ratgeber