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Archiv "Codierrichtlinien: Gezerre zwischen den Kassen" (02.04.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 13

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2. April 2010 A 605 zeigten Ergebnisse katastrophal

sind. Nicht zuzustimmen ist ihm je- doch darin, dass eine unklare Ge- setzgebung hinsichtlich der Aufbe- reitung von Einmalprodukten be- steht. Im Medizinprodukterecht wird bewusst begrifflich nicht zwi- schen Mehrweg- und Einwegpro- dukten differenziert. Die definierten Sicherheitsziele (hygienische und technisch-funktionelle Sicherheit) gelten für alle Medizinprodukte, unabhängig davon, ob sie als Mehr- weg- oder Einwegprodukt dekla- riert sind. Nach § 4 Abs. 2 Satz 3 der Medizinprodukte-Betreiberver- ordnung wird eine ordnungsgemäße Aufbereitung vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kom- mission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Ro- bert-Koch-Institut und des Bundes- institutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforde- rungen an die Hygiene bei der Auf- bereitung von Medizinprodukten (RKI/BfArM-Empfehlung) beachtet wird. Dies sollte gewährleistet sein, wenn durch eine akkreditierte Insti- tution eine Zertifizierung des Quali- tätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 13485 mit dem Geltungs- bereich Aufbereitung von Medizin- produkten einschließlich der Ein- stufung „kritisch C“ entsprechend der gemeinsamen Empfehlung vorgenommen wurde. Ob der Auf- bereiter der Thermosonden eine entsprechende Zertifizierung nach - weisen kann, geht aus dem Artikel leider nicht hervor. Inakzeptabel ist die aus diesem Fall abgeleitete pau- schalierende Sichtweise des Autors, dass allgemein die Qualitätslage bei der Aufbereitung von Einmalpro- dukten mangelhaft ist und keine ausreichende Überwachung erfolgt.

Es gibt Aufbereitungsunternehmen, die seit mehr als zehn Jahren Ein- malprodukte auf einem sehr hohen Qualitätsniveau aufbereiten. Mehre- re Millionen so aufbereiteter Pro- dukte wurden (wieder)verwendet, ohne dass es Anhaltspunkte für eine Vermutung gibt, dass Patienten da- durch zu Schaden gekommen sind.

. . . Es ist richtig, dass man bestrebt ist, einen hohen Sicherheitsaufwand im Gesundheitswesen zu betreiben und gleichzeitig die Kosten im Au-

ge zu behalten. Die Aufbereitung von Einmalprodukten durch spezia- lisierte Unternehmen trägt dazu bei.

Generell ist die Aufbereitung von Medizinprodukten aber niemals frei von allen Risiken. Das trifft auch und besonders für die Aufbereitung von Mehrwegprodukten zu, für die nicht selten nur unzureichende Her- stellerangaben vorliegen und die manuell oder in technisch veralteten und nicht validierbaren Reinigungs- und Desinfektionsgeräten und Steri- lisatoren aufbereitet werden.

Prof. Dr. Peter Heeg, Hygienebeauftragter des Universitätsklinikums Tübingen, Institut für Medizi- nische Mikrobiologie und Hygiene, 72076 Tübingen

Verdächtig

Bei den enormen Gewinnspannen für Einwegmaterial in der Varizen- chirurgie geht es um handfeste wirt- schaftliche Interessen der Herstel- ler, die kein Interesse an einer (ord- nungsgemäßen) Wiederaufarbei- tung haben dürften. Daher wundert es, dass hier vom Hersteller einge- schickte Proben unter dem An- schein von Neutralität untersucht wurden. Wie kommt der Hersteller zu diesen Proben? Die schlechte Öffenbarkeit der Packungen ist zumindest ein Hinweis auf zwi- schenzeitliche Manipulationen. Im Interesse der Neutralität sollte das Material doch unmittelbar vom Aufbereiter oder den beteiligten Ärzten angefordert werden.

Dr. med. Philipp Zollmann, 07743 Jena

CODIERRICHTLINIEN

Mit korrekt ver- schlüsselten Dia - gnosen lassen sich Geldströme beein- flussen (DÄ 4/2010:

„Diagnosecodes:

Der Schlüssel zu mehr Geld“ von Heike Korzilius).

Gezerre zwischen den Kassen

Die Verwalter des Gesundheitswe- sens, seiner Gelder und sonstigen Ressourcen streben unausgesetzt nach Systematisierung und Auswer- tungsmöglichkeiten der Daten des

Betreuungsprozesses. Ursprünglich für Belange von Public Health ent- stand die „Internationale Klassifi- zierung der Krankheiten und Todes- ursachen“ der WHO, die uns jetzt als 10. Fassung, natürlich ein wenig germanisiert (ICD-10 GM), vor- liegt. Jetzt wird sie von den Verwal- tern ausschließlich gegen uns ver- wendet:

1. als Arbeitsvermehrer: Nach ver- öffentlichten Berechnungen werden jährlich etwa sechs Milliarden „Dia - gnosen“ im ambulanten Bereich verschlüsselt. Zehn Sekunden pro

„Diagnose“ wären eine Milliarde Minuten, 16 Millionen Stunden, 100 000 Arbeitsmonate, wohlge- merkt ärztliche. Oder jährlich zehn Minuten Gesprächszeit mit jedem Versicherten mehr oder eben weni- ger. Kosten pro Arztstunde laut EBM-Kalkulation etwa 60 Euro, er- gibt eine Milliarde Euro. Alles unter der Voraussetzung, dass zehn Se- kunden ausreichen! Sie reichen si- cher nicht. Dafür sorgen schon die Richtlinien. Das 180-seitige Werk Codierrichtlinien verschlimmert den Aufwand bis zu (in der Einfüh- rung verbal ausgeschlossenen) Ein- griffen in die ärztliche Diagnostik.

2. als Kontrollinstrument: Die Dia - gnoseverschlüsselung dient als Grund- lage für die Plausibilitätsprüfung von Verordnungen und erbrachter Leistungen. Versus: Bestimmte Dia- gnoseschlüssel sind Voraussetzung für die Leistungsgewährung.

3. nun auch als Honorarregulans:

Während Befürworter behaupten, es stünde mehr Geld in Aussicht, wage ich zu entgegnen, mit nicht geringerer Wahrscheinlichkeit viel- leicht weniger. Mit den jetzt stren- geren Regeln zur Verschlüsselung könnte die angegebene Morbidität auch geringer sein, einfach mangels geforderter Beweise für die Dia - gnose in Form von Scores, bildge- bender Diagnostik oder fachärztli- chem Abnicken. Die höheren Kos- ten gehen selbstredend zulasten des Honorars und des Arbeitspensums, siehe oben. Außerdem beteuern die Politiker glaubhaft, dass es nicht mehr Geld geben könne. Wieder werden die Ärzte mit Lichtschim- mern am Horizont in ein weiteres Hamsterrad getrieben. Es geht nur

CO C

M s g G f

„ D mehr Geld“ von Heik

B R I E F E

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A 606 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 13

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2. April 2010 um ein Gezerre zwischen den Kas-

sen, ohne Rücksicht auf Ärzte oder gar Kranke.

Nutzen einer Systematisierung und Codierung könnte die Forschung haben, dazu braucht es nicht 5 000 000 000 (in Worten fünf Milli- arden) Daten.

Für den RSA brauchte es nur die vertiefte Verschlüsselung in den festgelegten Diagnosen, nicht aber der Gesamtheit . . .

Ausweichmöglichkeit wäre eine au- tomatische Verschlüsselung aus der strukturierten Dokumentation in der elektronischen Patientenakte. Die- ses System wurde der KBV, dem ZI und den Kassen seit fünf Jahren vorgeschlagen – bisher vergebens.

Dr. med. Diethard Sturm, 09125 Chemnitz

HÖRSTÖRUNGEN

Bei Kindern sollen nun Screenings den Therapiebeginn vor- verlegen (DÄ 3/

2010: „34. Interdis- ziplinäres Forum der Bundesärztekam- mer: Dysphagien, aber auch Stimm- und Sprachstörungen unterbehandelt“ von Nicola Siegmund-Schultze).

Ärgernis Honorar

In unserer HNO-Gemeinschaftspra- xis haben wir Anfang 2009 auf- grund der neuen Regelung ca. 9 000 Euro in ein AABR-Gerät investiert.

Dieses setzen wir erfolgreich ein – schon etliche Eltern, bei deren Kin- dern die TEOAE-Messung in der Geburtsklinik auffällig war (dies kommt aufgrund von Vernix im Ge- hörgang, Fruchtwasser im Mittelohr etc. öfters vor), konnten wir vor weiteren Sorgen bewahren, nur Ein- zelfälle waren weiter abklärungs- bedürftig.

Ein ständiges Ärgernis ist aber der Modus der Kostenabrechnung. Es besteht seit einem Jahr die untrag- bare Situation, dass die Kinder ei- nen Anspruch auf das Hörscreening haben – welches Honorar uns Ärz- ten dafür aber zusteht, ist Anfang 2010 immer noch nicht festgelegt.

Über die Eltern und die teilweise immer noch ahnungslosen Kran-

kenkassen vor Ort müssen wir auf- wendig versuchen, ein Honorar zu erhalten; und von der Summe nach GOÄ 1,7 (also bereits reduziert) erhalten wir dann, wenn es gut geht, die Hälfte. Von den Eltern den Rest privat einzutreiben, wollten wir in der „kurzen Zwischenphase“ nicht

anfangen – oder ist genau dieses et- wa die Absicht der Kassen?

Offensichtlich reicht die Wertschät- zung der frühen Erkennung von Hörstörungen leider hierzulande doch nicht so weit, dass auch mit uns Ärzten fair umgegangen wird.

Dr. Thilo Schöller, 72160 Horb am Neckar

LEBENSPLANUNG

Eine Studie zeigt, dass man sich noch mehr auf den Wan- del der Geschlech- terverhältnisse und die Bedürfnisse jun- ger Arztfamilien ein- stellen muss (DÄ 1–2/2010: „Karriere- und Lebensplanung: Gehen oder blei- ben?“ von Susanne Dettmer, Adelheid Kuhlmey und Susanne Scholz).

Gehen!

Zur Beantwortung dieser Frage be- darf es keiner großen Studie, son- dern es genügt ein Blick auf die Statistik der sinkenden Arzteinkom- men . . .

Dazu kommen nicht endend wol- lende Regresse von praktisch nicht einklagbaren Minibeträgen von 17,50 Euro bis hin zu existenzver- nichtenden Beträgen von 337 000 Euro, welche die Therapiefreiheit der Ärzte fast zum Erliegen brin- gen. Fortbildungszwänge und büro- kratische Hürden tun ein Übriges, um niederlassungswillige Kollegen in Medizinische Versorgungszentren zu zwängen, da ihr Überleben in ei- ner Einzelpraxis nicht mehr ge- währleistet ist.

Dass die MVZ nichts anderes als die Polikliniken der ehemaligen DDR sind, dürfte unserer Bundes- kanzlerin bekannt sein . . .

Ich gebe unumwunden zu, dass ich mich heute als junger Mann, der ich leider nicht mehr bin, der Gruppe derjenigen Kollegen anschließen würde, die sich zum Gehen ent- schlossen haben.

Dr. med. Udo Fuchs, 22453 Hamburg

Zahlen für die Schweiz

Das Institut für Medizinische So- ziologie der Charité hat Medizin- studenten um eine Bewertung des deutschen Gesundheitssystems ge- beten. 56 Prozent der Studenten halten das System für „vorwiegend negativ, weil Verschlechterungen in der Gesundheitsversorgung und bei den ärztlichen Arbeitsbedingungen zu erwarten sind“. Nur 15 Prozent waren sich sicher, dass sie später nicht im Ausland arbeiten wollten.

Das System scheint nicht negativ genug zu sein, zunächst in Deutsch land auf Kosten des Steu- erzahlers recht preisgünstig zu stu- dieren, um danach das Land ein- fach zu verlassen. So zahlt der deutsche Steuerzahler zum Beispiel den Schweizern deren ärztliche Versorgung. Wobei denen dann noch die wachsende deutsche Prä- senz zunehmend auf die Nerven geht. Ist das dem deutschen Steuer- zahler bewusst? Ist es in seinem Sinne?

Prof. Dr. Felix Schier, Kinderchirurgie, Universitätsklinik Mainz, 55101 Mainz

Ö S Ö U

B n T v 2 z B mer: Dysphagien ab

S

E d m d t d g stellen muss (DÄ 1–2

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“

bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen.

E-MAIL

B R I E F E

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