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Archiv "Piercing: Fashion Victim" (03.10.2008)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 40⏐⏐3. Oktober 2008 A2103

B R I E F E

ren Schneidezähnen die Wurzel be- reits zur Hälfte frei lag, obwohl in- nen ein Kunststoffplättchen verwen- det wurde. Kapferer et al., Uni Wien, fanden bei 73 Prozent von Lippen- piercings Schäden, Kieser JA et al., University of Otago, Dunedin, Neu- seeland, bei 80 Prozent.

Paul Peter Baum,Arzt & Zahnarzt, Langendorfer Straße 111, 56564 Neuwied

Wer aufklären darf

Piercen stellt eine Körperverlet- zung dar. Diese wird nur dadurch straffrei, dass dem „Patienten“ zu- vor mögliche Risiken erklärt wor- den sind. Der Patient gibt, nach er- folgter Aufklärung, eine Einver- ständniserklärung ab. Bei jedem Eingriff in der Medizin ist die Ein- verständniserklärung des Patienten nur dann rechtswirksam, wenn die Aufklärung durch einen Arzt erfolgt ist . . . Piercer ohne ärztliche Ap- probation oder ohne Heilpraktiker- zulassung können per Definition nicht aufklären. Die Einverständ- niserklärung des Patienten nach Aufklärung durch einen Piercer darf deshalb rechtlich keinen Be- stand haben. Der Piercer ist auf- grund fehlender Ausbildung (wel- che Ausbildung er auch immer ge- nossen hat, um sich Piercer zu nen- nen) rechtlich nicht in der Lage, ei- ne rechtsverbindliche Aufklärung durchzuführen . . .

Michael Rausch,Holzmarkt 1, 45657 Recklinghausen

Fashion Victim

. . . Wichtig fanden wir in dem Arti- kel zu Komplikationen von Pier- cings den Hinweis, dass neben lo- kalen Infektionen, Verletzungen der arteriellen bzw. venösen sowie ner- valen Versorgung auch lokale Abs- zesse auftreten. Letztere können zu einer Bakteriämie und Endokarditis führen. Ergänzen möchten wir den Beitrag durch den Bericht über eine 49-jährige Patientin aus unserer Klinik. Die Patientin hatte sich mit neu aufgetretenen, teils unilatera- len, teils biparietalen, seit zwei bis drei Wochen bestehenden Kopf- schmerzen sowie Flimmerskotomen und einer Gesichtsfeldeinschrän-

kung nach rechts unten vorgestellt.

Die Gesichtsfeldeinschränkung ließ sich in der perimetrischen Untersu- chung gut reproduzieren. In der kli- nischen Untersuchung fiel ein raues Systolikum über der Mitralklappe auf. In der kranialen Bildgebung mittels CCT und cMRT zeigten sich zum einen mehrere kleinere embo- lische Hirninfarkte im Bereich bei- der Arteria cerebri media sowie ein Hirninfarkt im Bereich der A. cere- bri posterior links als auch ein Hirnabszess im Bereich des Okzipi- tallappens links. Das Echokardio- gramm offenbarte eine endokarditi- sche Vegetation an der Mitralklap- pe. Als Keim konnte Staphylococ- cus epidermidis identifiziert wer- den. Bei der Suche nach der Ein- trittspforte zeigte sich ein absze- diertes Piercing des Bauchnabels.

Nach Aussage der Patientin sei die- ser schon länger infiziert und pro- duziere putrides Sekret. Unter anti- biotischer Therapie bildeten sich Hirn- und Bauchnabelabszess so- wie die endokarditische Klappenve- getation vollständig zurück. Die Gesichtsfeldeinschränkung blieb bestehen. Piercings können weitrei- chende, ja lebensbedrohliche Kom- plikationen hervorrufen. Eine Ein- führung und Überwachung von Qualitätsstandards in Piercingstudi- os und verpflichtende Laienauf- klärung zur Pflege von Piercings können schweren gesundheitlichen Folgen vorbeugen. Die Patientin hat ihr Bauchnabelpiercing nicht wieder angesteckt.

Dr. med. Christian H. Nolte, Joachim Weber, Neurologische Klinik der Charité, Campus Benjamin Franklin, Hindenburgdamm 30, 12200 Berlin

ARBEITSMEDIZIN

Es gibt zu wenig jun- ge Betriebsärzte (DÄ 30/2008. „Nach- wuchsmangel zu be- fürchten“ von Anne- gret E. Schoeller).

Heute selbstständig

. . . Sehr häufig habe ich in den acht Jahren meiner Tätigkeit als Betriebs- arzt wirklich präventiv tätig sein können. Hypertonie, entgleisende Blutzuckerwerte oder andere Stoff- wechselstörungen konnten entdeckt und die Probanden an die Hausärzte zur Behandlung weitergeleitet wer- den. Wenn man seine Aufgabe als Betriebsarzt ernst nimmt und gut macht, können Beratungen zu Ge- wicht, Ernährung, Bewegung oder Medikamenteneinstellungen getätigt werden. Nein, wir mischen uns nicht in die Therapie der Hausärzte ein, aber oft haben wir noch die Zeit, den Patienten durch die „second opinion“

von der Therapienotwendigkeit zu überzeugen. Ich war acht Jahre bei einem großen Dienstleister der Bran- che, habe dort meinen Facharzt ge- macht und andere Kolleginnen und Kollegen zum Facharzt begleitet.

Die Ärzte und Assistentinnen an der Front machen gute Arbeit und erar- beiten das Geld, das die „Oberen“

dann großzügig ausgeben. Die Be- zahlung ist deutlich unter Tarif, die Reisekosten nicht angepasst, und der Arbeitsdruck steigt jährlich an. Da bleibt oft nicht mehr die Zeit für Be- ratungen. Nun habe ich mich selbst-

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ständig gemacht. Klar muss ich mehr und zu anderen Zeiten arbeiten, aber ich schlage mich nicht mit Punktwer- ten herum. Keine Diskussion wegen des Budgets. Die Probanden bringen das Geld in bar mit, die Firmen zah- len regelmäßig und nicht schlecht.

Denn gute Arbeit wird auch heute noch gut bezahlt. Die Firmen, die

„billig“ und minimal versorgt wer- den wollen, kann ich ohne Problem an meinen ehemaligen Arbeitgeber weiterleiten. Gerne bin ich bereit, Kollegen, die in die Arbeitsmedizin einsteigen wollen, zu helfen, eine zu- friedenstellende Berufstätigkeit auf- zubauen.

Dr. med. Michael Fritzer,Bertholdstraße 23/1, 78050 Villingen-Schwenningen

Erschwerte Bedingungen

. . . Ob tatsächlich die Arbeit bei den überbetrieblichen Diensten die Ursache für die sinkende Attrakti- vität des Fachs Arbeitsmedizin ist, sei dahingestellt. Und ob die „klas- sischen“ werksärztlichen Dienste tatsächlich bessere Arbeitsbedin- gungen aufweisen, ebenfalls. Rich- tig allerdings ist, dass der beklagte Nachwuchsmangel sich schon seit längerem abzeichnet! . . . Der tätig- keitsbegleitende Erwerb der Zusatz- bezeichnung Betriebsmedizin für niedergelassene Ärztinnen und Ärz- te, die immerhin den Schwerpunkt in der Betreuung Deutschlands klei- ner und mittlerer Unternehmen bil- den, wurde durch eine neue (Mus- ter-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer faktisch un- möglich gemacht. Eine langfristige Weiterbildungszeit im Angestellten- verhältnis bei einem ermächtigten Arbeitsmediziner ist in der Regel für Niedergelassene wenn über- haupt, dann nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Nicht zuletzt deshalb kam es in den arbeitsmedi- zinischen Weiterbildungsakademien zu einem dramatischen Rückgang der Teilnehmerzahl in den theoreti- schen Kursen, die für die Gebietsbe- zeichnung und die Zusatzbezeich- nung gleichermaßen verpflichtend sind. Unter Einbeziehung aller fach- und berufspolitischen Interessenver- tretungen arbeitsmedizinisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sollte umge-

hend an einer zukunftsweisenden neuen Weiterbildungsordnung Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin ge- arbeitet werden. Die Arbeit als Be- triebsarzt hat (eigentlich!) eine hohe sozialpolitische Bedeutung und ist zudem grundsätzlich sehr attraktiv;

dies scheint nur immer weniger be- kannt – und vielleicht auch nicht von allen Seiten so gewollt zu sein.

Dr. med. Uwe Ricken,1. Vorsitzender des Bundesverbands selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte e.V. – BsAfB, Gartenstraße 29, 49152 Bad Essen

Was können wir tun?

Die Diagnose ist gestellt – wir ha- ben zu wenig Arbeitsmediziner und zu wenig attraktive Weiterbildungs- stellen. Was können wir tun? Wir könnten die Qualitätsanforderungen an die Weiterbildung in der Arbeits- medizin weiter senken. Weiterbil- dung aus der Ferne erlauben, Wei- terbildung auf Honorarbasis ermög- lichen, Bibliothek und Hilfskräfte einsparen, von der abgerechneten Betriebsarztstunde nur 30 Minuten leisten; ein Weiterbilder könnte mehr als zehn Ärzte im Umkreis von 150 km weiterbilden. Aber das alles haben wir schon! Unter den Augen der Ärztekammern erfolgt sogar Weiterbildung auf Honorarba- sis und in prekären Verhältnissen.

Die Kammern können kaum inter- venieren, weil viele Dienste bundes- weit organisiert und als GmbH nicht Mitglied der Kammern sind. Viele Assistenten sehen ihren Weiterbil- der kaum. Dienste verweigern die gemeinsame Begehung von betreu- ten Betrieben durch Assistent und Weiterbilder (O-Ton eines Weiter- bildungsleiters: „Keiner will zwei Ärzte in seinem Betrieb bezah- len!“). Kunden werden nicht darü- ber informiert, dass sich ihr „Be- triebsarzt“ in der Weiterbildung be- findet. Geschäftsführer und Be- triebsräte in kleinen und mittleren Betrieben klagen über die teilweise geringe arbeitsmedizinische Kom- petenz ihrer Betriebsärzte; klagen über Betriebsärzte, die im Betrieb eine regelmäßige, aber selten be- suchte „Sprechstunde“ abhalten, statt proaktiv Dinge in Bewegung zu bringen. Das vielerorts übliche

Preisniveau von 50 bis 75 Euro pro geleisteter Einsatzstunde ist für den Betrieb einer Praxis zu gering. Un- ter diesem Preisdruck ist eine or- dentliche Weiterbildung nicht mög- lich. Was können wir tun?

Die Weiterbildungsordnung kor- rekt anwenden und die Kollegen Weiterbilder, die sich von ihrem Dienstherren zu unethischem Verhal- ten zwingen lassen, von der Last der Weiterbildungsbefugnis befreien.

Dem Markt eine neue Preisfin- dung für arbeitsmedizinische Dienst- leistungen ermöglichen . . .

Dr. Martin Roth,Riepolskamp 17, 30419 Hannover

Eine sehr gute Alternative

. . . Vorbeugen ist besser als Heilen – schon das ist ein guter Grund, ar- beitsmedizinisch tätig zu werden.

Zusätzlich bietet das Fachgebiet aber auch für Arztberufe ungewöhn- lich gute Möglichkeiten der Verein- barung von Familie und Beruf. Die Arbeitszeit kann vollkommen auf die Bedürfnisse des Arztes und der Familie abgestimmt werden, Bereit- schaftsdienste oder Wochenendar- beit kommen nicht vor. Weihnach- ten oder in den Ferien Dienst? Nein.

Wer „den richtigen Draht“ zum Be- trieb und den Mitarbeitern findet, wird täglich auf neue interessante Facetten und Herausforderungen der Arbeitswelt für den Mediziner treffen, die ihn anspornen und die er als Spezialist auf diesem Gebiet selbstbestimmt löst. Neben der so- zialen Kompetenz ist hierfür natür- lich eine gute Ausbildung unerläss- lich. Die Zeit für Fortbildungen ist im Fach Arbeitsmedizin nicht nur gesetzlich zugesicherter Bestandteil der Leistungen für einen Betrieb (Arbeitssicherheitsgesetz), sondern meiner Erfahrung nach wesentlich besser in den Arbeitsalltag zu inte- grieren, als es z. B. bei meiner Tätigkeit im Krankenhaus war. An- gesichts der Arbeitssituation für kassenärztlich oder in der Klinik tätige Kollegen kann also das Fach Arbeitsmedizin eine sehr gute Alter- native für den ärztlichen Nachwuchs darstellen.

Ernst-Friedrich Benser,Facharzt für Arbeitsmedizin, Friedrichstraße 46, 39387 Oschersleben

Referenzen

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