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Archiv "Psychotherapie: Konsequenzen noch nicht abzusehen" (31.08.1978)

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Arbeit und Sozialpolitik

Die Information:

Bericht und Meinung PRESSESTIMMEN

me der Betriebskosten seit der Einführung der Vier-Tage-Woche.

Bei sechs Hospitälern stiegen die Betriebskosten geringfügig, dage- gen vermeldeten nur zwei Kran- kenhäuser verringerte Betriebsko- sten durch die Konzentrierung der Arbeitszeit auf vier Tage pro Wo- che. Drei der Krankenhäuser muß- ten zusätzlich Personal einstellen.

Mithin ist das ein Indiz dafür, daß die Vier-Tage-Woche teurer als die Fünf-Tage-Woche ist. HC

CHINA

Labor

auf dem Fahrrad

Mit Stolz berichtet die englisch- sprachige chinesische Ärztezeit- schrift über eine Erfindung des 61 jährigen Krankenhauslaboran- ten Li Ti-sheng: Er hat ein trans- portables Labor entwickelt, das aus 300 Teilen in einer 10-Kilo- Kiste besteht und den ländlichen Krankenstationen und Barfußärz- ten die Durchführung von etwa 20 diagnostischen Tests ermöglicht.

Die erforderlichen Reagenzien sind nicht in Flaschen, sondern in kleinen Ampullen abgefüllt. Damit soll die größte Schwierigkeit über- wunden werden, die bisher bei der Versorgung auf dem Lande be- stand, die nämlich, daß diese Rea- genzien immer nur in großen Fla- schen und damit auch nur in den zentraleren Krankenhäusern zur Verfügung standen. Aqua destilla- ta wird mit Hilfe eines lonenaus- tauschers hergestellt, und für Bak- terienkulturen und zum Kühlen hat Li dasjenige Gerät herangezogen, dessen Produktion für den China- reisenden die größte Industrie des Landes überhaupt zu sein scheint:

ganz gewöhnliche Thermosfla- schen. Ein optisches Kolorimeter, eine batteriegetriebene Zentrifu- ge, einige Instrumente und Test- streifen ergänzen die Ausrüstung.

Die Kiste kann auf dem chinesi- schen Massenverkehrsmittel, dem Fahrrad, transportiert werden.

Beigegeben ist ein Handbuch von 270 000 Wörtern. bt

Psychotherapie:

Konsequenzen

noch nicht abzusehen

„28 Verbände, Organisationen, Gewerkschaften sind für Mitte September vom Bundesministe- rium für Jugend, Familie und Ge- sundheit zu einem Hearing über den Entwurf eines Psychothera- peutengesetzes eingeladen wor- den — Konfrontationen wollte man sich jedoch wohl sparen, denn bei dieser Sitzung sind die zahlrei- chen existierenden Psychologen- vereine und Gruppen gar nicht da- bei. In der Tat: das Psychothera- peutengesetz birgt mancherlei Zündstoff, den man nicht zu einer

‚kritischen Masse' aufhäufen soll- te. Denn erstmalig wird der Be- reich der für die Ausübung der Heilkunde am Menschen berech- tigten Personen über die bisher al- lein dafür zuständigen Berufe der Ärzte und der Heilpraktiker ausge- weitet.... Im Prinzip haben die Ärzte gegen die therapeutische Tätigkeit von Psychologen nichts einzuwenden — betont: im Prinzip.

An vielen psychiatrischen Kliniken sind bereits heute klinische Psy- chologen tätig. Aber: sie arbeiten mit den Ärzten zusammen, thera- pieren auf Überweisung durch Ärzte, sind ihnen sozusagen nach- geordnet. Dagegen haben sich die Psychologen oft gewandt; sie wol- len mit den Ärzten gleichberech- tigt sein.

Allerdings können die Psycholo- gen ein ärztliches Argument nicht widerlegen: daß nämlich fast jede psychische Störung eine somati- sche Ursache haben kann, deren Erkennung für den auf diesem Ge- biet nicht ausgebildeten Psycholo- gen schwierig, wenn nicht unmög- lich ist. Das kann ein Hirntumor sein oder eine Stoffwechsel- oder Durchblutungsstörung. In einem solchen Fall aber hilft keine der psychologischen Therapierichtun- gen (die sich auch noch unterein- ander bis aufs Messer bekämp- fen), sondern nur eine entspre- chende somatische Behandlung mit Skalpell oder Medikament. Es

gibt Grenzfälle — aber: die Östro- genbehandlung einer klimakteri- schen Depression ist weit einfa- cher, sicherer und nicht zuletzt bil- liger als eine entsprechende Psy- chotherapie. Die Ärzte bestehen auf ihrer bevorrechtigten Mitwir- kung, weil sie fürchten, daß ein Psychotherapeut ohne ärztliche Ausbildung die körperlich beding- ten psychischen Erkrankungen verkennen und mit bloßer Psycho- therapie nicht nur nicht nützen, sondern sogar Schaden stiften könnte. Ob der letzte Satz der Tä- tigkeitsbeschreibung für die Psy- chotherapeuten im Gesetzentwurf des BMJFG diese ärztlichen Be- denken ausräumen kann, er- scheint höchst zweifelhaft; § 1 Ab-

satz 2 endet mit der Bestimmung:

,Soweit eine ärztliche Mitwirkung . . . wegen der Art der vermuteten oder festgestellten Erkrankung oder Störung des Patienten gebo- ten ist, ist dem Psychotherapeuten und der Psychotherapeutin die Ausübung nur unter ärztlicher Mit- wirkung gestattet.'

Fraglich geworden ist, ob ein wei- teres ärztliches Argument sich durchsetzen kann: es war bezwei- felt worden, ob die vom BMJFG- Entwurf geforderte dreijährige Zu- satzausbildung nach dem Psycho- logiediplom ausreiche. Für die Fachbezeichnung ,psychoanalyti- sche Medizin' war von den ärztli- chen Fachgesellschaften eine sechsjährige Weiterbildung nach Abschluß des Medizinstudiums vorgesehen worden; nach ihrer Ansicht hätte sich die psychothe- rapeutische Zusatzausbildung der Psychologen an diesem Modell ausrichten müssen. Der Ärztetag hat jedoch im Mai dieses Jahres in Mannheim diesen Vorschlag ver- worfen, aus Gründen übrigens, die mit dieser Auseinandersetzung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 35 vom 31. August 1978 1931

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Die Information:

Bericht und Meinung PRESSESTIMMEN

kaum etwas zu tun haben. Statt des ‚Facharztes' hat er Zusatzbe- zeichnungen eingeführt, die man mit dreieinhalb Jahren Weiterbil- dung erwerben kann. Wenn man von den erheblich unterschiedli- chen Ausbildungsvoraussetzun- gen von Arzt und Psychologen ab- sieht, ist damit eine weitgehende Vergleichbarkeit gegeben.

Daß hinter der ganzen Frage auch berufsständisch-wirtschaftliche Probleme stehen, ist selbstver- ständlich ... Schon seit Jahren wird, allerdings abhängig von ei- nem komplizierten Bewilligungs- verfahren, große Psychotherapie von den Krankenkassen bezahlt, wobei auch die Überweisung an Psychologen möglich ist und bis- weilen praktiziert wird. Insofern wäre die Einschaltung eines ge- setzlich definierten und mit einer staatlich geregelten Spezialausbil- dung ausgestatteten Berufsstan- des nichts Neues, sondern auf den ersten Blick sogar ein Fortschritt, weil die überweisenden Ärzte bes- ser wissen als bisher, an wen sie überweisen Die Deklarierung der Psychotherapeuten als selbständi- ger Heilberuf aber stellt die bis- herige Notwendigkeit ärztlicher Überweisungen in Frage: muß die- ser Heilberuf nicht für den Patien- ten ebenso frei zugänglich sein, wie ein Facharzt?

Den Krankenkassen kann das kaum recht sein, aber wenn sie den unmittelbaren Zugang zum Psychotherapeuten beschränken, dann kommt auch das bei uns exi- stierende Recht der freien Wahl des Facharztes ins Wanken. All diese wirtschaftlichen und sozial- versicherungsrechtlichen Proble- me sind in dem Entwurf des BMJFG nicht angesprochen; dafür ist es auch gar nicht zuständig, sondern das Arbeitsministerium.

Diese Auseinandersetzung liegt noch in der Zukunft; es ist zu be- fürchten, daß es dann erneut zu harten Kämpfen um das Kassen- arztrecht kommen wird: soll ein Psychotherapeut als Kassen-,Arzt`

zugelassen werden können?"

600 000 Patienten warten auf Behandlung

„... Das dreißigjährige Bestehen des britischen staatlichen Ge- sundheitsdienstes ist kein Grund zum Feiern. Es fehlen Geld, Gerä-

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te, Ärzte und Pflegepersonal. Der staatliche Gesundheitsdienst hat sich zu einer unpersönlichen, bü- rokratischen Einrichtung entwik- kelt; Patienten und Ärzte haben das Vertrauen verloren. Darauf hat der Vorsitzende des britischen Ärzteverbandes, James Cameron, hingewiesen. Der Ärzteverband könne nicht in die amtlichen Lob- preisungen des Gesundheitsdien- stes einstimmen, da dieser selbst eine gründliche Heilkur brauche.

Der Mangel an finanziellen Mitteln werde auch im internationalen

ECHO

Zu: „Einnahmenorientierte Aus- gabenpolitik darf nicht zur Maxi- me werden" von Dr. med. Eckart Fiedler im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT, Heft 31/1978, Seite 1767 ff.

Gesundheitsberatung

„Gemeinsam prüfen Kassen- ärzte und Ersatzkassen, ob es sich empfiehlt, nicht nur die Kranken zu behandeln, sondern auch alle Gesunden zum Arzt zu schicken. Man denkt daran, alle Versicher- ten aufzufordern, ihren Arzt aufzusuchen, um sich um- fassend untersuchen und im Hinblick auf eine gesunde Lebensführung und -erhal- tung beraten zu lassen`. Dies teilte der Hauptgeschäfts- führer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Eckart Fiedler, mit ..." (Albert Mül- ler, in: „Die Welt" vom 11.

August 1978)

Vergleich deutlich: England wen- de jährlich etwa 6 Prozent seines Bruttosozialproduktes für Ge- sundheitspflege auf, andere west- europäische Länder hingegen 7 bis 8 Prozent von einem bedeu- tend höheren Sozialprodukt. Aus Anlaß des Jubiläums wird in der britischen Öffentlichkeit darauf hingewiesen, daß der staatliche Gesundheitsdienst gerade jetzt mehr Schwierigkeiten hat und we- niger Leistung bringt als jemals zuvor. Etwa 600 000 Patienten warten, viele schon über ein Jahr, auf Behandlung ..." J. Rh.

KV: Weiterhin

die notwendigen Arzneien

„Das Notwendige im Rahmen des Wirtschaftlichen sollten die nie- dergelassenen Ärzte auch weiter- hin verschreiben, wenngleich vom 1. Juli an ein weiterer Teil des Ko- stendämpfungsgesetzes wirksam wird. Denn die Gesamtausgaben für Medikamente dürfen für das zweite Halbjahr 1978 generell nur 3,5 Prozent über denen des Vor- jahres liegen. Es sei denn, es tre- ten unvorhergesehene Situationen wie etwa Grippe-Epidemien auf, die eine intensivere medikamentö-

DER TAGESSPIEGEL

se Behandlung erforderlich ma- chen. Die Ärzte fürchten nun, daß die Patienten ihnen den ständigen Blick zur Preisliste übelnehmen und sich schlechter versorgt vor- kommen könnten als bisher. Trotz eines drohenden Regresses will sich jedoch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung [Berlin, Dr. Peter Krein – Red.], wie er betonte, im Einzelfall vorbehal- ten, auch weiterhin im Interesse eines Kranken das jeweils teuerste Medikament für ihn auszuwählen;

dann nämlich, wenn die Wahl ei- nes billigeren Präparates die Ge- sundheit des Patienten gefährden würde. Nach diesem Prinzip zu verfahren, müsse jedem Kollegen auch in Zukunft freistehen."

1932 Heft 35 vom 31. August 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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