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Archiv "„Kontrollierte präventive Maßnahmen“ in Mettmann" (20.07.1978)

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Acht Millionen Privat- Krankenversicherte

davon

ausschließlich privatversichert 4,4 Millionen

privat zusatzversichert

3,6 Millionen

4141W4W/Ibk ailb2P

Beiträge 1977 , 77 Milliarden DM

2 822 , o,,atarzr the

davon für Krankheits- kosten

4,8

Dr,

Milliarden

PA

D

••• ... l9

Tagegeld 1,5 Milliarden

DM Sonder- leistungen 1,4 Milliarden DM

Die 37 Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV), die im PKV-Verband Mitglied sind, versicherten Ende 1977 rund acht Millionen Personen. Davon sind 4,4 Millionen ausschließlich in der privaten Krankenversiche- rung durch eine sogenannte

Krankheitskostenversicherung versichert. Die übrigen 3,6 Millio- nen sind privat zusatzversichert.

Einschließlich der Beitragsrück- erstattungen zahlte die Privatas- sekuranz an ihre Versicherten 5,45 Milliarden DM. Das Beitrags- aufkommen der Branche betrug 1977 mehr als 7,7 Milliarden DM (+ 7,8 Prozent gegenüber dem Ergebnis 1976) Globus/DÄ

Die Information:

Bericht und Meinung

lorengehen könnte, da die Kran- kenpflegeschulen als Berufsfach- schulen lediglich eine staatliche Trägerschaft zulassen würden. Ka-

ritative und private Organisationen hätten dann keine Möglichkeit mehr, ihren Nachwuchs in eigener Verantwortung auszubilden. Da- gegen sei es notwendig, die Aus- bildungsplätze zu vermehren, weil ab 1985 wieder mehr ausgebildete Krankenpflegekräfte dringend be- nötigt würden. Der CDU-Bundes- fachausschuß plädierte für eine Abtrennung des Hebammengeset- zes vom Krankenpflegegesetz. Ei- ne dreijährige Ausbildung für die- sen hochqualifizierten Beruf und eine qualifizierte einjährige Wei- terbildung zu Lehrhebammen sei erforderlich. HC

Rehabilitation:

Mitteilungsverfahren für den stationären Bereich

Verträge mit den gesätzlichen Krankenkassen stellen auf der Grundlage des am 1. Oktober 1974 in Kraft getretenen sogenannten Rehabilitationsangleichungsge- setzes sicher, daß für Kassenpa- tienten mit „eingetretenen oder drohenden Behinderungen" un- verzüglich geeignete Rehabilita- tionsmaßnahmen eingeleitet wer- den können. Ein besonderes Mit- teilungsverfahren soll dazu beitra- gen, die notwendigen Rehabilita- tionsmaßnahmen für Behinderte gezielt, zügig und koordiniert ein- zusetzen. Zu zentralen Anlaufstel- len für sämtliche Rehabilitations- fälle im kassenärztlichen Bereich sind die Krankenkassen bestimmt worden.

Bislang fehlte ein entsprechendes Verfahren für den stationären Be- reich, obwohl hier die Mehrzahl der Rehabilitationsfälle vorkommt.

Um einen „nahtlosen" Übergang von einer Krankenhausbehand- lung in eine durchzuführende Rehabilitation zu gewährleisten, hat der gemeinsame Ausschuß

„Rehabilitation" der Bundesärzte- kammer und der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung ein Mittei- lungsverfahren speziell für den Krankenhausbereich entwickelt — analog dem Verfahren nach § 368 s Reichsversicherungsordnung (RVO). Dieses soll mit der Bundes- arbeitsgemeinschaft für Rehabili- tation (BAR), Frankfurt, abge- stimmt werden. Ziel dieser Kom- munikationshilfe ist es, Behinde- rungen, die bei einer stationären Behandlung erkannt werden, un- mittelbar nach Abschluß der Be- handlung einer geeigneten Reha- bilitation zuzuführen. Dadurch soll vermieden werden, daß zwischen Akutbehandlung im Krankenhaus und Beginn der daran anschlie- ßenden Rehabilitationsphase eine für den Behandlungserfolg schäd- liche „therapeutische Lücke" ent- steht. Stellt der Arzt bei der Auf-

nahmeuntersuchung bereits eine Behinderung fest (oder daß eine solche droht), so soll er unverzüg- lich die zuständige Krankenkasse benachrichtigen. Ist jedoch der Rehabilitationsträger bereits be- kannt, so sollen die Feststellungen

— anders als beim kassenärztli- chen Mitteilungsverfahren — auch diesem direkt mitgeteilt werden können.

Um den Informationsfluß zwischen niedergelassenem Arzt und Kran- kenhausarzt zu verbessern, soll der Krankenhausarzt den einwei- senden niedergelassenen Arzt be- ziehungsweise den die ambulante Weiterbehandlung übernehmen- den Arzt über die eingeleiteten Rehabilitationsmaßnahmen unter- richten. Schi/DÄ

„Kontrollierte

präventive Maßnahmen"

in Mettmann

In einem „Modellvorhaben", das vom Bundesarbeitsministerium gemeinsam mit der AOK Mett- mann durchgeführt wird, werde die Wirksamkeit und die Akzep- tanz kontrollierter präventiver Maßnahmen gegen Herz-Kreis- lauf-Erkrankungen in Modellge- sundheitsberatungsstellen er- probt, teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeits- ministerium, Hermann Buschfort, auf eine Anfrage der Bundestags- abgeordneten Ursula Schleicher (CSU) mit. Insoweit sei der Ansatz des „Modellvorhabens" für die Bundesrepublik Deutschland neu.

Gleichwohl werde in den „Ge- sundheitsberatungsstellen" auch eine Reihe von Daten erfaßt, um die Effektivität der angebotenen Programme überprüfen zu kön- nen. Es gehe aber nicht primär um eine Datenerhebung über Frühsta- dien und Risikofaktoren von Herz- und Kreislaufkrankheiten, wie sie in zahlreichen Feldversuchen der letzten Jahre durchgeführt worden sei. FH

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 29 vom 20. Juli 1978 1685

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