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Archiv "Wissenschaftliches Fehlverhalten: Zwei Rügen, eine Entlastung und ein Verdacht" (24.12.2012)

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WISSENSCHAFTLICHES FEHLVERHALTEN

Zwei Rügen, eine Entlastung und ein Verdacht

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft gibt Entscheidungen ihrer Ermittlungen in drei Fällen ab. Die Universitätsklinik Düsseldorf hat Untersuchungen gegen einen emeritierten Kardiologen eingeleitet.

D

eutschlands zentrale Förder- organisation der Forschung hat jetzt die Datenmanipulationen zweier Naturwissenschaftlerinnen geahndet. Die Sanktionen der Deut- sche Forschungsgemeinschaft (DFG) fallen vergleichsweise milde aus, doch es sind die Höchststrafen, die sie verhängen kann: den Ausschluss von der Gutachtertätigkeit und vom Wettbewerb um Fördergelder.

Eines der Verfahren richtete sich gegen die renommierte Leiterin der Abteilung Immunologie und Zell- biologie am Forschungszentrum Borstel, Prof. Dr. rer. nat. Silvia Bul- fone-Paus. Diese hatte der DFG im Mai 2010 angezeigt, dass gegen mehrere ihrer Publikationen Vorwür- fe der Datenmanipulation erhoben werden. Die DFG leitete daraufhin ein Verfahren zur Überprüfung der Anschuldigungen ein. Im November 2010 bestätigte eine externe Unter- suchungskommission dann, dass vier Publikationen zahlreiche Daten- manipulationen aufweisen.

Als hauptverantwortlich für die- ses Fehlverhalten erachtet die DFG aber die in der Laborgruppe tätige Mitarbeiterin Dr. Elena Bulanova.

Dies betrifft vor allem die Manipu- lation einer Darstellung sowie die Fälschung einer Abbildung in einer DFG-geförderten Publikation. Auf dieser Grundlage wurde gegen Bu- lanova eine schriftliche Rüge aus- gesprochen, zudem wird sie für fünf Jahre von der Berechtigung auf Fördergelder ausgeschlossen.

Bei Bulfone-Paus hingegen liege eine „grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht“ als Leiterin der Arbeitsgruppe vor. Als Konsequenz beschloss die DFG daher, auch Bul- fone-Paus mit einer schriftlichen

Rüge zu belegen und sie für drei Jahre von der Antragsberechtigung und Gutachtertätigkeit auszuschlie- ßen. Da die Wissenschaftlerin be- reits mit Beginn der Untersuchun- gen von sich aus ihre Ämter hat ru- hen lassen, wird ihr dieser Zeitraum rückwirkend angerechnet.

Vom Vorwurf des wissenschaftli- ches Fehlverhaltens entbunden wurde hingegen Priv.-Doz. Dr. Vol- ker Korz vom Center for Behav - ioral Neuroscience der Universität Magdeburg. Ende 2008 stand er im Zuge seines Ausscheidens vom Leibniz-Institut für Neurobiologie in Magdeburg im Verdacht, Daten im Laborbuch manipuliert zu ha- ben. Den Vorwurf einer bewussten oder auch grob fahrlässigen Daten- manipulation sah der DFG-Aus- schuss ebenso für nicht erwiesen an wie den der Nichtreproduzierbar- keit von Daten. Gleichwohl ent- sprächen die Arbeitsweisen nicht immer den Regeln der guten wis- senschaftlichen Praxis.

Neu unter Verdacht auf wissen- schaftliches Fehlverhalten geraten ist nun der im Februar 2009 emeri- tierte Chefkardiologe der Düssel- dorfer Universitätsklinik, Prof. Dr.

med. Bodo-Eckehard Strauer. Die Hochschule betätigte, dass man zur Klärung der Vorwürfe eine interne Untersuchung eingeleitet und eine externe Expertenkommission be- auftragt habe.

Strauer hatte 2001 weltweit zum ersten Mal einen Herzinfarktpatien- ten nach perkutaner transluminaler Angioplastie und Stentimplantation mit Stammzellen aus dessen Kno- chenmark behandelt. Fünf Monate später teilte der Kardiologe auf ei- ner Pressekonferenz mit, dass diese Behandlungsform erfolgreich ge- wesen sei. Bereits zehn Wochen nach der Stammzelltransplantation habe sich die Infarktgröße des Myokards um fast ein Drittel ver- ringert und dadurch entsprechend auch die Pumpleistung verbessert, sagte Strauer damals.

Zuversichtlich, dass sich Vorwürfe „in Luft auflösen“

Die Euphorie dieser Nachricht sprang über: Die Medien vermelde- ten eine neue „Heilungschance“ für Herzinfarktpatienten. Politiker aber nutzen die Äußerung, dass adulte Stammzellen zum Therapieerfolg geführt hatten, zu Stellungnahmen gegen die Forschung an embryona- len Stammzellen – obwohl es sich bei den von Strauer zitierten Fällen nur um Kasuistiken und nicht um kontrollierte Studien handelte.

„Wir kennen die anonymen Vor- würfe im Detail nicht, sind aber zu- versichtlich, dass sie sich ebenso schnell in Luft auflösen werden, wie etwa die voreiligen Medienbe- richte über quicklebendige Patien- ten, die von wissenschaftlichen Gegnern meines Mandanten kurzer- hand für tot erklärt wurden. Es ist doch offensichtlich, dass wir es mit einer Kampagne zu tun haben“, sagte Strauers Medienanwalt Prof.

Dr. Ralf Höcker, Köln, auf Anfrage zum Deutschen Ärzteblatt.

Dr. med. Vera Zylka-Menhorn

Foto: Fotolia/VRD

A 2572 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 51–52

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24. Dezember 2012

P O L I T I K

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