Kanton Bern Canton de Berne
Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires
Geschäfts-Nr.: 2013.0920 Seite 1/2
Vorstoss-Nr: 184-2013
Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 09.07.2013
Eingereicht von: Graber (La Neuveville, SVP) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit: Ja 05.09.2013
Datum Beantwortung:
RRB-Nr:
Direktion: VOL
Hagelschäden und Hilfe für die Weinbauern
Am 20. Juni 2013 hat ein heftiges Hagelunwetter in der nördlichen Westschweiz und am Bielersee grosse Schäden in den Rebbauflächen angerichtet. Teilweise ist mit grossen Einbussen zu rechnen, denn das Unwetter kam zu einem Moment als die Rebstöcke in voller Blüte standen, was sich im kommenden Herbst massiv auf die Lese auswirken wird.
Die meisten Winzer sind zwar gegen Hagelschäden versichert, nicht aber gegen Einbus- sen bei der Arbeit im Keller oder beim Weinhandel. Einige Betriebe werden daher in finan- zielle Schwierigkeiten geraten. Hinzu kommt, dass – nach Aussagen einiger Winzer – die an den Rebstöcken verursachten Schäden auch die Lese des nächsten Jahres gefährden könnten.
Der ebenfalls stark betroffene Kanton Neuenburg hat beim Bund allfällige Entschädi- gungsmöglichkeiten abklären lassen. Gemäss einer Medienmitteilung des Neuenburger Landwirtschaftsamts vom 25.06.2013 ist der Kanton Neuenburg angesichts der ausseror- dentlichen Natur des Ereignisses beim Bund vorstellig geworden, um das Personal der betroffenen Betriebe über die Arbeitslosenkasse entschädigen zu können. Zeitgleich gab das Landwirtschaftsamt in seinem Informationsbulletin spezifische Empfehlungen für die Landwirte und Weinbauern ab.
Das SECO hat dem Ersuchen des Kantons Neuenburg entsprochen. In einer weiteren Mitteilung des Neuenburger Raumplanungsdepartements hiess es, das SECO habe eine Weisung erlassen, wonach dem Arbeitsausfall der betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter Rechnung getragen werde, und zwar nach denselben Bedingungen der Weisung von 2005, die nach den ausserordentlichen Naturereignissen im Lavaux erlassen worden war.
Die neue Weisung sehe nach Ablauf einer Wartefrist, die der Kündigungsfrist der Einzelar- beitsverträge entspreche, eine Übernahme des Arbeitsausfalls vor, sofern die Arbeitgeber nicht gegen einen Lohnausfall ihrer Arbeitnehmer versichert seien. Die Einzelheiten sollen von den zuständigen Behörden geregelt werden, die die Gesuche um Kurzarbeit vorzube- raten haben.
Geschäfts-Nr.: 2013.0920 Seite 2/2
Infolge der Hagelschäden vom vergangenen 20. Juni in den Weinbergen am Bielersee wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie gross sind die Schäden im Berner Weinbaugebiet?
2. Was sind die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für die betroffenen Rebbau- betriebe?
3. Sieht das Amt für Landwirtschaft und Natur besondere Empfehlungen für die Rebbau- ern vor?
4. Werden die Rebbauern am Bielersee in den Genuss derselben Bundesmassnahmen kommen wie jene im Kanton Neuenburg?