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Medienmitteilung Datum 24.10.2013

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Kommunikation und Kampagnen

Medienmitteilung

Datum 24.10.2013

Eliminierung der Masern: gemeinsames Ziel bis 2015

Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Masern auf ihrem Gebiet bis Ende 2015 zu eliminieren. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen 95 % der

Bevölkerung gegen die Krankheit immun sein. Mit vereinten Kräften werden der Bund und die Kantone in den nächsten Jahren die Umsetzung der

Maserneliminationsstrategie vorantreiben. Dazu lancieren sie gemeinsam eine nationale Informationskampagne, die nächste Woche beginnt.

Damit die Schweiz masernfrei wird, müssen 95 % der Bevölkerung gegen die Krankheit immun sein. Immun ist, wer geimpft ist oder die Krankheit bereits

durchgemacht hat. Derzeit liegt die Durchimpfung bei durchschnittlich 85 %, wobei es ziemlich grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen gibt. Die im November 2011 vom Bundesrat verabschiedete Maserneliminationsstrategie sieht auf kantonaler und nationaler Ebene Massnahmen vor, um die Durchimpfung zu erhöhen, Masernausbrüche wirksam zu bekämpfen und die epidemiologische Überwachung der Krankheit zu gewährleisten.

Zuoberst auf der Prioritätenliste steht die Verbesserung der Durchimpfung bei den Kindern. In Zukunft sollen dauerhaft mindestens 95 % der Kinder im Alter von zwei Jahren mit zwei Impfdosen geschützt sein. 2012 lag die entsprechende Rate bei 85 %. Ausserdem hatten 8 % nur eine Dosis erhalten und waren daher ungenügend geschützt. Erwachsene bis 50 Jahre werden ebenfalls aufgefordert, allfällige

Impflücken zu schliessen. Seit Januar 2013 ist die Impfung daher bis Ende 2015 von der Versicherungsfranchise befreit. Personen, die 1963 oder früher geboren sind, sind nicht betroffen. Man geht davon aus, dass sie praktisch alle die Masern durchgemacht haben.

Es ist wünschenswert, dass Masernausbrüche in der ganzen Schweiz einheitlich bekämpft werden. Die Kantone können sich dazu auf Richtlinien des BAG stützen, welche die Rolle und Aufgabe aller beteiligten Akteure festlegen.

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Es steht jeder Person weiterhin frei, sich oder ihre Kinder impfen zu lassen. Die Impfung ist ein Akt der Solidarität. Indem man sich selbst schützt, schützt man auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder deren Impfschutz ungenügend ist. Das betrifft vor allem Säuglinge und Personen mit Immunschwäche. Mit der Impfung kann zudem vermieden werden, dass die Masern in Länder exportiert werden, wo sie bereits eliminiert sind oder wo der Zugang zu medizinischer Versorgung beschränkt ist.

Bund und Kantone lancieren eine gemeinsame Informationskampagne, deren Kosten (2 Millionen Franken pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren) sie ebenfalls gemeinsam tragen. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie und der Schweizerische Apothekerverband unterstützen die Kampagne. Ab sofort können sich alle auf der Website

www.stopmasern.ch über die Masern informieren.

Die Masern sind keine harmlose Krankheit. Sie können bei Kindern wie bei Erwachsenen schwere Komplikationen verursachen oder sogar zum Tod führen.

Ohne die Impfung hätte die Schweiz trotz ihres leistungsfähigen Gesundheitswesens 20 bis 30 Todesfälle pro Jahr und zahlreiche Hirnentzündungen zu beklagen.

Seit Anfang dieses Jahres wurden 179 Fälle gemeldet (bis 21. Oktober 2013), gegenüber 61 Fällen in derselben Vorjahresperiode. Das entspricht einer Zunahme um 193 %.

Adresse für Rückfragen: Bundesamt für Gesundheit, Pressedienst, Tel.

031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch

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