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Mit einer professionellen, an Kosten und Nutzen orientierten, zentralen Bewirtschaftung und Verwaltung lassen sich positive Auswirkungen auf den Haushalt des Kantons erzielen

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M 023/2002 FIN 26. Juni 2002 47C

Motion

2395 Lüthi, Münsingen (SVP)

Weitere Unterschriften: 34 Eingereicht am: 21.01.2002

Bericht über unternehmerisches Handeln in der Gebäudeverwaltung

Der Staat ist Eigentümer und Nutzer verschiedenster Liegenschaften. Mit einer professionellen, an Kosten und Nutzen orientierten, zentralen Bewirtschaftung und Verwaltung lassen sich positive Auswirkungen auf den Haushalt des Kantons erzielen.

Deshalb wird der Regierungsrat aufgefordert, im Hinblick auf die breite Einführung von NEF 2000 in einem Bericht aufzuzeigen:

1. Wie er sämtliche kantonalen Liegenschaften des Verwaltungs- und des Finanzvermögens hinsichtlich Nutzung und Unterhalt nach unternehmerischen Grundsätzen zu bewirtschaften gedenkt;

2. Wie er bei Neu- und Umbauten seine Aufgabe als Bauherrschaft wirtschaftlich optimal und von den beteiligten Unternehmungen, aber auch von den zukünftigen Nutzern möglichst unabhängig wahrnehmen will;

3. Mit welcher Organisationsform er die obenerwähnten Aufgaben optimal erfüllen und Doppelspurigkeiten vermeiden kann (eigene Liegenschaftsverwaltung, Auslagerung an ein privates Unternehmen, speziell gegründete Verwaltungsgesellschaft des Kantons, weitere).

Begründung:

Einer der Grundsätze von NEF ist die Kosten- und Erlösorientierung. Ein Fachhandbuch die kalkulatorischen Mietzinse betreffend, ist gemäss Orientierung in Arbeit. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass eine Gesamtsicht erarbeitet wird, welche sich im Grundsatz an professionellen Liegenschaftsverwaltungen in der Privatwirtschaft orientiert, aber die spezifischen Anforderungen des Staates mitberücksichtigt. Zudem sind die baulichen Massnahmen im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung in die wirtschaftliche Betrachtung einzubeziehen. Es muss nämlich immer wieder festgestellt werden, dass kantonale Liegenschaften zu Höchstpreisen saniert oder umgenutzt werden, weil sie Staatseigentum und oft denkmalgeschützt sind.

Beispiel: In Langnau ist die Kantonspolizei seit Jahrzehnten in einem privaten Gebäude eingemietet. Weil nun das Bezirksgefängnis aufgehoben wird, wird dieses zu einem grossen Betrag für die Kantonspolizei umgebaut. Mit dem bisherigen Vermieter wurden keine Verhandlungen geführt. Die Verzinsung des verbauten Geldes ist höher, als der bisherige Mietzins. Meines Erachtens müsste die Liegenschaftsverwaltung zuerst prüfen:

Brauchen wir das Gebäude, könnte es ev. verkauft werden, kann es so umgebaut werden, dass die Kosten im Vergleich zur heutigen Miete gesenkt werden können?

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Für den Kanton wird sich in Zukunft vermehrt die Frage der Nutzung oder des Verkaufs (Verschenken) von denkmalgeschützten oder anderen kantonseigenen Liegenschaften stellen. Mit „gebundenen Ausgaben“ werden grosse Summen ausgegeben, die private Unternehmer nie investieren könnten. Mit Wettbewerben und teuren Gutachten wird weiteres Geld verbraucht, weil niemand ausrechnen muss, ob er sein Geld auch wieder durch Mieteinnahmen verzinsen und amortisieren kann.

Darum müssen die Möglichkeiten und die Grenzen ausgelotet werden, wie weit

eine mit Fachleuten bestückte Gebäudeverwaltung die Liegenschaften nach unternehmerischen Grundsätzen betreuen kann und es muss ersichtlich werden, zu welchen Mietpreisen die kantonalen Ämter ihre Büros benutzen (müssen). Eine solche Lösung würde klare Verhältnisse über Bestand und Wert der Liegenschaften einerseits und der Aufwand- bzw. Ertragsverhältnisse andererseits schaffen.

Im Rahmen des Fachhandbuches über die kalkulatorischen Mietzinsberechnungen ist entweder sicherzustellen, dass die Dienststellen die Möglichkeit haben, auf dem Markt die kostengünstigsten Räumlichkeiten zu mieten, oder zumindest dass Kostenanteile aus anderen öffentlichen Interessen (Denkmalpflege) ausgeschieden

und ausgewiesen werden.

Antwort des Regierungsrates

1. Ausgangslage, Immobilienbestand und Kennzahlen

Der Kanton Bern ist Eigentümer von rund 2000 Parzellen und über 2200 Gebäuden (exkl.

National- und Kantonsstrassen samt Nebenanlagen, welche der Verwaltung durch das Tiefbauamt unterstehen). Dieses Eigentum ist über das gesamte Kantonsgebiet verteilt und weist eine grosse Vielfalt unterschiedlichster Funktionen bzw. Nutzungen auf:

zahlreiche Bürogebäude, Infrastrukturen für Bildungs- und Gesundheitsnutzungen sowie Pfarrhäuser und andere Dienstwohnungen finden sich im Portefeuille ebenso wie z. B.

Wälder, Gewässer und unbebautes (teilweise unproduktives und ertragsloses) Land. Das Immobilienvermögen des Kantons Bern weist amtliche Werte von rund 2,5 Milliarden Franken und Gebäudeversicherungswerte von insgesamt rund 3,9 Milliarden Franken auf.

Der Bilanzwert gemäss Staatsrechnung 2001 (S. 607) beträgt insgesamt rund 855 Millionen Franken.

Über 90% dieser Gebäude und etwa 80% der kantonseigenen Parzellen befinden sich im Verwaltungsvermögen (Bilanzwert 2001: 779,2 Millionen Franken), der Rest im Finanzvermögen, welches v. a. auf vermietete Objekte und ferner auf Baurechtsverträge mit Dritten entfällt. Aus dem Liegenschaftsbestand des Kantons resultierten im vergangenen Jahr Erträge von insgesamt rund 22 Millionen Franken, während die Unterbringung staatlicher Institutionen in gemieteten Objekten Miet- und Pachtkosten von rund 34 Millionen Franken zur Folge hatte.

Die Verwaltung des umfangreichen Immobilienportefeuilles ist Aufgabe der Liegenschaftsverwaltung in der Finanzdirektion. Sie schliesst im Namen des Kantons insbesondere sämtliche Kauf-, Miet-, Pacht- und Baurechtsverträge mit Dritten ab und betreibt u. a. eine Datenbank, welche über Buchwerte, amtliche Werte und die jeweiligen Nutzer aller kantonseigenen Immobilien Auskunft gibt.

Planung, Erstellung und Unterhalt der kantonseigenen Hochbauten ist demgegenüber Aufgabe des kantonalen Hochbauamtes, welches der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) unterstellt ist. Sein jährliches Investitionsbudget beträgt rund 170 Millionen Franken.

Nachdem Ende der 1980er-Jahre im Rahmen des Effizienz- und Effektivitätssteigerungsprojekts EFFISTA namentlich im Bereich der Raumbewirtschaftung

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Mängel in der direktionsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Liegenschaftsverwaltung und Hochbauamt sowie den Nutzerdirektionen festgestellt worden waren, wurde vor rund zehn Jahren das direktionsübergreifende Koordinationsgremium für die räumliche Unterbringung aller kantonalen Institutionen (Arbeitsgruppe RAUS) geschaffen. Dieses Gremium umfasst nebst der Beteiligung von Hochbauamt und Liegenschaftsverwaltung je eine Vertretung aller Direktionen und der Staatskanzlei; die Leitung obliegt der Finanzdirektion. Die Arbeitsgruppe RAUS verfolgt das Ziel, räumliche Bedürfnisse der Nutzer rechtzeitig zu erfassen und diese effizient und kostengünstig abzudecken. In erster Linie hat dies unter Berücksichtigung definierter Flächenstandards innerhalb des bestehenden Gebäudebestands des Kantons zu erfolgen (gegebenenfalls durch Zusammenfassungen, Verlagerungen oder Belegungsverdichtungen), was häufig bauliche Massnahmen (Umbauten, bisweilen auch Neubauten) erfordert. Diese Tätigkeit führte in den letzten Jahren zu einer Reduktion der Mietobjekte und zu einer vermehrten Unterbringung von Dienststellen in kantonseigenen Gebäuden.

2. Aktueller Handlungsbedarf

Handlungsbedarf im Sinne der Anliegen des Motionärs besteht nach Ansicht des Regierungsrates aus folgenden Gründen:

2.1 Das Immobilienportefeuille des Kantons Bern bedarf nebst des regelmässigen Unterhalts des Gebäudebestands einer ständigen Ueberprüfung und Weiterentwicklung. Veränderungen in der staatlichen Aufgabenerfüllung haben zur Folge, dass einerseits gewisse Bauten nicht mehr benötigt oder nicht mehr in der bisherigen Weise genutzt werden und dass sich andererseits die Anforderungen der Nutzer an die Räumlichkeiten wandeln. Veränderte Bedürfnisse sind insbesondere die Folge zahlreicher, teils tiefgreifender politischer Entscheide der letzten Jahre. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang lediglich die veränderte Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (welche allein im Bildungsbereich insbesondere den Erwerb zahlreicher Gymnasiums- und Berufsschulliegenschaften zu einem Gesamtpreis von fast 250 Millionen Franken durch den Kanton zur Folge hatte), die Reformen im Bereich der erstinstanzlichen Gerichte und der Bezirksverwaltung sowie die Reorganisationen im Aufgabenbereich der Polizei- und Militärdirektion (z. B. Regionalisierung des Zivilstandswesens oder der Gefängnisse).

2.2 Im Rahmen der neuen Verwaltungsführung (NEF) ist gegenüber den Nutzern eine Kostenverrechnung für die effektiv belegten Räumlichkeiten auch in kantonseigenen Gebäuden vorgesehen. Auf diese Weise sollen die Nutzer zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit einer bisher nicht budgetrelevanten Ressource motiviert werden. Zur Zeit läuft die Evaluation eines Instruments, welches zugleich diese Zielsetzung fördert und auch die vom Motionär genannten Aspekte berücksichtigt, im Aufbau und bei der regelmässigen Aktualisierung aber mit verhältnismässigem Aufwand verbunden ist und auch den Besonderheiten des kantonalen Immobilieneigentums und der spezifischen Nutzungsanforderungen Rechnung trägt. Ein besonderes Augenmerk wurde bei den bisherigen Arbeiten auch dem in der Begründung der Motion angesprochenen Problem geschenkt, dass bei den Betriebskosten aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der kantonseigenen Gebäude gewisse Unterschiede bestehen (z.

B. denkmalpflegerische Auflagen, betriebliche Nutzungserschwernisse durch historische Bausubstanz etc.), die von den Nutzern nicht beeinflusst werden können. Solche objektbezogenen Mehrkosten sind bei der Berechnung der Abgeltung für die Raumnutzung auszuscheiden und separat auszuweisen. Dadurch soll eine politisch zu genehmigende, nach Nutzungsarten zugleich differenzierte

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und gerechte Festlegung der Raumkosten für alle „Mieter“ ermöglicht und der Anteil der Raumkosten an den Produktekosten transparent gemacht werden.

2.3 Schliesslich ist der Regierungsrat auch mit Blick auf die nach wie vor erforderlichen, grossen Anstrengungen zur Haushaltsanierung und in der Erwartung, dass angesichts des umfangreichen Immobilienbestands und Raumbedarfs der Verwaltung Optimierungsmöglichkeiten bestehen, der Auffassung, dass bei der Bewirtschaftung der kantonalen Immobilien einerseits Potenziale zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung sichtbar zu machen und auszuschöpfen sind, andererseits im Rahmen der (allenfalls intensivierten) Weiterführung der bisherigen Desinvestitionsstrategie aber auch neue Ansätze für den künftigen Umgang mit dem kantonalen Liegenschaftsbesitz zu prüfen sind, was möglicherweise Auswirkungen auf Organisation, Zuständigkeiten, Abläufe etc.

zur Folge haben könnte.

3. Laufende bzw. geplante Massnahmen

Angesichts des soeben dargestellten Handlungsbedarfs hat der Regierungsrat bereits vor einiger Zeit festgestellt, dass eine umfassende Ueberprüfung der Immobilien- und Raumbewirtschaftung angezeigt ist. Diese Ueberprüfung erfolgt zweckmässigerweise und unter verschiedenen Blickwinkeln im Rahmen der folgenden Arbeiten:

3.1 anlässlich der unter Ziffer 2.2 erwähnten und bereits laufenden Erarbeitung eines NEF- konformen Instruments zur Raumkostenverrechnung.

3.2 basierend auf Vorarbeiten im Projekt Legislatursanierungsprogramm LSP hat der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Strategischen Aufgabenüberprüfung SAR eine Überprüfung der Bauorganisation im Kanton Bern durch die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und die Finanzdirektion beschlossen: Ziel dieses Auftrages ist es, allfällige effizienzschmälernde Doppelspurigkeiten, Unklarheiten und Lücken aufzudecken sowie Vorschläge für eine wirksame Aufgabenverteilung im Bau-, Bewirtschaftungs- und Nutzungsbereich zu machen. Es ist vorgesehen, unter Einbezug von Hochbauamt, Liegenschaftsverwaltung und Arbeitsgruppe RAUS sowie der Nutzerdirektionen alle Tätigkeitsfelder zu überprüfen, die im Zusammenhang mit dem Management der kantonalen Immobilien stehen.

3.3 anlässlich der laufenden Strategischen Aufgabenüberprüfung durch den Regierungsrat (SAR), in deren Rahmen die heutigen Aufgaben von Liegenschaftsverwaltung und Hochbauamt ganz allgemein zu prüfen sind.

Im Rahmen dieser Arbeiten sollen insbesondere auch jene Fragen erörtert werden, die der Motionär in seinem Vorstoss aufwirft. Davon ausgehend, dass der Kanton Bern auch inskünftig über Immobilieneigentum verfügen wird, ist namentlich zu prüfen und zu entscheiden,

• nach welcher Strategie das staatliche Liegenschaftsportefeuille künftig bewirtschaftet werden soll,

• welche Aufgaben der Kanton im Bereich im Liegenschafts- bzw. Hochbaubereich künftig wahrnehmen will,

• welche Organisationsform in diesem Bereich für die künftige Aufgabenerfüllung am besten geeignet ist.

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Dabei wird von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen:

• Soweit der Kanton Bern auch künftig Eigentümer von Liegenschaften ist, soll am Grundsatz der Unterbringung der staatlichen Institutionen in kantonseigenen Gebäuden festgehalten werden. Aufgrund seiner relativ günstigen Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung von langfristigen Nutzungsbedürfnissen ist eine derartige Strategie für den Kanton vorteilhafter als die Unterbringung in Mietobjekten. Dieser Grundsatz schliesst eine Zumietung von Objekten in Einzelfällen jedoch nicht aus, zumal ein angemessenes Verhältnis zwischen kantonseigenen und gemieteten Liegenschaften Vorteile in dem Sinne bietet, dass auf veränderte Situation kurzfristig und flexibel reagiert werden kann.

• Die heutigen Gegebenheiten in Bezug auf die Bewirtschaftung und Verwaltung des staatlichen Liegenschaftsbestandes, die Raumbelegungsplanung sowie im Bereich des Baus, Betriebs und Unterhalts der kantonseigenen Gebäude sind zu analysieren und die bisherigen Organisationsstrukturen, Verfahrenswege, Kompentenzregelungen, Zuständigkeitsbereiche etc. kritisch zu überprüfen. Anschliessend wird die Konzeption des künftigen Immobilienmanagements des Kantons - unabhängig von der heutigen Situation – mit der Zielsetzung, grösstmögliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu erreichen, entwickelt. Dabei sollen auch externes Fachwissen nutzbar gemacht und Vergleiche mit anderen staatlichen Körperschaften sowie privaten Unternehmen mit grossen Raumbedürfnissen angestellt werden.

Der Regierungsrat stellt in Aussicht, die aus den verschiedenen Arbeiten (vgl. Ziffer 3.1- 3.3) resultierenden Ergebnisse zu gegebener Zeit in Form eines Berichts zu unterbreiten und beantragt deshalb Annahme der Motion.

An den Grossen Rat

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