Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 12|
25. März 2011 A 673 und Erfolgsaussicht erfolgt eine vorrangige Allokation für diekombinierte Leber-Dünndarm-Transplantation, da Kinder bei diesem Krankheitsbild oft eine Zirrhose entwickeln (vgl. 3.7.).
Wegen der problematischen Größenverhältnisse sollen zu- nächst alle Organspender unter 45 kg Körpergewicht für die Dünndarmtransplantation vermittelt werden.
3.7. Kombinierte Organtransplantation
Unter Berücksichtigung von Indikation und Erfolgsaussicht er- folgt eine vorrangige Allokation für Dünndarmtransplantatio- nen in Kombination mit anderen Organen (z. B. Leber), wenn diese Kombinationen nach Prüfung durch das Auditkomitee für das andere Organ als sinnvoll und dringlich angesehen werden.“
C. Inkrafttreten
Die Änderungen zu den unter A. und B. genannten Richtlinien treten am Tag nach Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt in Kraft.
[Hinweis: Der Wortlaut der jeweils geltenden Richtlinien ist abrufbar unter: www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation]
Korrespondenzanschrift:
Bundesärztekammer Dezernat VI
Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin
K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G
Bekanntmachungen
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage III Nummer 12: Antidiarrhoika
Vom 21. Oktober 2010
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21.
Oktober 2010 die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arznei- mittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22.
Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geän- dert am 20. Januar 2011 (BAnz. S. 746), beschlossen:
I.
Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie wird in Nummer 12 nach dem ersten Spiegelstrich um folgenden Spiegelstrich ergänzt:
„12. Antidiarrhoika, [. . .]
– ausgenommen Escherichia coli Stamm Nissle 1917 (mind. 108 vermehrungsfähige Zellen/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen [. . .].“
II.
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bun- desanzeiger in Kraft.*
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 21. Oktober 2010
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß §91 SGB V
Der Vorsitzende Hess
* Redaktionelle Anmerkung der KBV: Der Beschluss ist am 5. März 2011 in Kraft getreten.
Fortbildungsseminar
„Medizin und Ökonomie“
4. bis 8. April – Bundesärztekammer, Berlin
Das Verständnis betriebswirtschaftlicher Abläufe in der statio- nären und ambulanten Versorgung ist für Ärztinnen und Ärzte in ihrer täglichen Arbeit von wachsender Bedeutung.
Gravierende Veränderungen im Gesundheitswesen zwingen die Akteure, permanent ihre Prozess- und Arbeitsorganisation zu verbessern und ihre wirtschaftlichen und personellen Potenziale zu optimieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind deshalb fundierte Kenntnisse im Bereich der Ökonomie notwendig.
Das Seminar „Medizin und Ökonomie“ ist Teil einer Fortbil- dungsreihe der Bundesärztekammer, die sich mit den ökonomi- schen Aspekten der ärztlichen Tätigkeit befasst. Die Veranstal- tung wendet sich an Ärzte in Klinik und Praxis, die Interesse an den ökonomischen Rahmenbedingungen des Arztberufs haben und sich für neue sektorenübergreifende Versorgungsformen in- teressieren.
Themen: Ökonomische Rahmenbedingungen des deutschen Gesundheitswesens – Einführung in die Grundlagen der Betriebs- wirtschaft – Gesetzliche Rahmenbedingungen der stationären Versorgung in Deutschland – Zukunft der stationären Versor- gung; Entwicklung der Trägerstrukturen, wirtschaftliche Aspek- te – Zukunft und Aufbau der Selbstverwaltung: Herausforde- rungen an die Ärztekammern – MDK-Prüfung, Stichproben – Grundlagen und Besonderheiten der Finanzierung im statio - nären Sektor G-DRG-Fallpauschalenvergütung – Rahmen ärzt- licher Tätigkeit: Normen, Umsetzungen, praktische Tipps – Ärztliche Führung – Personalmanagement – Arbeiten in Medi- zinischen Versorgungszentren – Round-Table-Gespräch zu den Perspektiven des Gesundheitswesens aus gesundheitsökonomi- scher und ärztlicher Sicht
Die Teilnahmegebühr beträgt 650 Euro einschließlich Tagungs - unterlagen und Verpflegung.
Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer Berlin mit 40 Fortbildungspunkten anerkannt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesärzte - kammer, Dezernat 1, Leiterin Frau Dr. Engelbrecht, Telefon:
030 400456-410, cme@baek.de.