A1466 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 26⏐⏐27. Juni 2008
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
§ 21 Abs. 4 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bun- desausschusses für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt. Die Aussetzung des Beschlusses wird an die Maßgabe gebunden, dass durch Studien, insbesondere im Rahmen von Modellvor- haben im Sinne der §§ 63 bis 65 SGB V, innerhalb der vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Frist und unter Einhaltung der nachfolgend festgelegten Anforderungen aus- sagekräftige wissenschaftliche Unterlagen beschafft werden.
Ziel dieser Studien ist die Gewinnung wissenschaftlicher Da- ten zu patientenrelevanten Endpunkten (z. B. SCORAD-Ver- besserung):
a. Bei der Durchführung von Studien sind internationale Emp- fehlungen (z. B. die Richtlinien der International Conference of Harmonisation Good Clinical Practice) in der aktuellen Version zugrunde zu legen.
b. Es ist mindestens ein zweiarmiges randomisiertes Studien- design vorzusehen, bei dem die synchrone Balneofotothe- rapie mit einer Lichttherapie ohne gleichzeitige Anwendung einer Badebehandlung verglichen wird.
c. Die Durchführung von Studien muss unter Berücksichtigung adäquater Fallzahlen erfolgen. Ein- und Ausschlusskriterien sind a priori festzulegen.
d. Bei der Erhebung des Primärparameters zur Erfolgskontrol- le sind angemessene Maßnahmen zur Verblindung der Be- werter vorzusehen.
e. Für die teilnehmenden Ärzte sind einheitliche Anforderun- gen an die Qualifikation zu definieren.
f. Die wissenschaftliche Begleitung ist durch eine in prospekti- ven Interventionsstudien erfahrene Institution sicherzustellen.
g. Bei der Planung von Studien ist sicherzustellen, dass die Auswertung ihrer Ergebnisse spätestens zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beratungen am 1. Juli 2011 dem Ge- meinsamen Bundesausschuss vorgelegt wird.“
IV. Die Änderungen der Richtlinie treten am 1. Juli 2008 in Kraft.
Die tragenden Gründe werden auf der Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 13. März 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende
Hess
Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10:
Clopidogrel
Vom 21. Februar 2008
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21.
Februar 2008 beschlossen, die Anlage 10 der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versor-
gung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11155), zuletzt geändert am 20. Dezember 2007 (BAnz. 2008 S. 1341) wie folgt zu ändern:
I. Die Anlage 10 wird um die folgende Nummer 3 ergänzt:
„3. Clopidogrel als Monotherapie zur Prävention atherothrombo- tischer Ereignisse bei Patienten mit Herzinfarkt, mit ischämi- schem Schlaganfall oder mit nachgewiesener peripherer arte- rieller Verschlusskrankheit.
Dies gilt nicht für Patienten mit
– pAVK-bedingter Amputation oder Gefäßintervention oder – diagnostisch eindeutig gesicherter typischer Claudicatio in-
termittens mit Schmerzrückbildung in < 10 min bei Ruhe oder
– Acetylsalicylsäure-Unverträglichkeit, soweit wirtschaftli- che Alternativen nicht eingesetzt werden können.“
II. Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 21. Februar 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende
Hess
40. Internationaler Seminarkongress in Grado/Italien
vom 24. bis 29. August 2008
Von der Ärztekammer Berlin zertifizierte Veranstaltung Veranstalter: Collegium Medicinae Italo-Germanicum in Zu- sammenarbeit mit der Bundesärztekammer
Schwerpunktthemen der Seminare: Problempatienten in der hausärztlichen Praxis Qualitätssicherung in der Arztpraxis Update Kardiologie Augenleiden von A–Z Orthopädie und Rheumatologie Naturheilverfahren Kurse und Praktika (mit Zusatzgebühren): Akupunktur
„Leicht gemacht“ Balint-Gruppe Sonografiekurs Ab- domen 30 h nach DEGUM-, KV-Richtlinien Neues und Bewährtes aus der Notfallmedizin – Theorie und Praxis (täg- lich wechselndes Thema) Hausarztzentrierte Versorgung:
Palliativmedizin Gesprächstherapie Schmerztherapie Kurs zur Rehabilitationsrichtlinie (§135 Abs. 2 SGB V) Änderungen für alle Seminare und Kurse bleiben vorbehalten.
Weitere Informationen im Internet unter www.cmig.de oder im Sekretariat des CMIG bei Frau Brancato unter Telefon:
0 30/40 04 56-3 62. E-Mail: michaela.brancato@baek.de.