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Archiv "Zivil-militärische Zusammenarbeit im In- und Ausland: Großübung in South Dakota" (23.11.2007)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4723. November 2007 A3283

S T A T U S

M

eine Anspannung beginnt ab- zufallen. Alle Patienten be- finden sich sicher in den Tragevor- richtungen unseres zweirotorigen US-amerikanischen CH-47-Chinook- Hubschraubers. Ein weiterer Groß- raumhubschrauber und wir befinden uns hoch in der Luft über den Black Hills im Bundesstaat South Dakota der Vereinigten Staaten und überflie- gen soeben den Mount Rushmore, in den die amerikanischen Präsidenten Washington, Lincoln, Jefferson und Roosevelt in Fels gehauen sind. Ich fange an, den Ausblick aus der geöffneten Ladeluke des Chinooks zu genießen. Unser Ziel ist das Ret- tungszentrum der National Guard im Feldlager Dumont, zu dem auch das medizinische Personal dieses Ret- tungsflugs gehört. Wir werden dort erwartet, um die eingelieferten Pati- enten weiter zu versorgen, wie wir es in den vergangenen Tagen mehrfach geübt haben.

Der Tag begann mit einer Alar- mierung durch den Gouverneur von South Dakota. Eine „schmutzige Bombe“ sei in einem Unterkunftsge- bäude der Black Hills State Universi- ty in Spearfish, South Dakota, explo- diert. Der zivile Krisenstab des Staa- tes bittet bei noch unübersichtlicher Lage und einem Massenanfall von offensichtlich kontaminierten Ver- letzten um sanitätsdienstliche Unter- stützung durch die National Guard.

Unsere Sanitätseinheit rückt aus, um eine Rettungsstation einzurichten.

Bereits am Vortag waren wir über diese Übung informiert worden. Ziel sollte neben der Bewältigung des Szenarios die Erprobung zivil-mi- litärischer Zusammenarbeit auf sa- nitätsdienstlicher Ebene der South Dakota Army National Guard sein.

Nachdem unser Konvoi, beste- hend aus mehreren Humvee-Ambu- lanzfahrzeugen sowie Transport- Lkw, am Schadensort eingetroffen ist, beginnen wir sofort mit dem Aufbau unseres Triage- und Be- handlungszelts. Soldaten einer De- kontaminationseinheit sind bereits

mit dem Aufbau einer Dekontami- nationsstraße beschäftigt. Ein wei- terer Teil unserer Kompanie bereitet sich auf den Einsatz im kontami- nierten Bereich vor. Die hierfür vor- gesehenen Soldaten tragen bereits Schutzanzüge und Atemschutzmas- ken. Sie werden in das verseuchte Areal vordringen, Patienten sichten, erste medizinische Maßnahmen er- greifen und die Betroffenen zur Dekontaminationsstraße transpor- tieren. Diese Tätigkeit ist bei 30 Grad Celsius im Schatten sehr be- schwerlich, und die Soldaten müssen spätestens alle 20 Minuten ausge- tauscht werden. Dennoch erleiden einige von ihnen eine Hitzeerschöp- fung und werden mit Infusionen be-

handelt. Glücklicherweise sind die- se im Verlauf der Übung unsere ein- zigen realen Patienten.

Nachdem die Übungspatienten dekontaminiert sind, werden sie in unsere weitere Behandlung ver- bracht. Es erfolgen eine erneute Sichtung sowie weiterführende Be- handlungsmaßnahmen. Die Patien- ten werden nach ihrer Verletzungs- schwere eingeteilt und auf den Transport in nachfolgende Behand- lungseinrichtungen vorbereitet. Ei- nige der Patienten werden sofort mit zivilen Rettungsfahrzeugen oder in militärischen Blackhawk-Rettungs- hubschraubern in das örtliche Kran- kenhaus transportiert, Leichtver- letzte werden vor Ort behandelt.

16 Schwerverletzte werden auf den Transport in unseren Chinook-Hub- schraubern vorbereitet.

Ich bin Oberfeldarzt der Reserve und Teilnehmer des 21. Deutsch- Amerikanischen Reserveoffizier- austauschs. Zusammen mit der Sa- nitätskompanie der South Dakota Army National Guard, die sich selbst „Coyote Medics“ nennt, neh- me ich an der jährlichen Großübung

„Joint Thunder“ teil. Es handelt sich um ein multinationales Manöver mit Teilnehmern aus Deutschland, Großbritannien, Kanada, Singapur, Surinam und der National Guard der Vereinigten Staaten.

Im Rahmen der Großübung wer- den neben allgemeinmilitärischen Fähigkeiten die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten und Verwundeten unter militärischer Bedrohung geübt. Schwerpunkte sind die Durchführung von Sich- tung und Triage sowie die Versor- gung und der Transport von Ver- wundeten und Verletzten am Boden und mit dem Hubschrauber. Immer wieder werden im Rahmen von mi- litärischen Aktionen, wie Konvoi- und Aufklärungsfahrten, Rettungs- einsätzen bei Hubschrauberabstür- zen, Durchsuchungsmaßnahmen und Ähnlichem, Massenanfälle von Ver- wundeten und Verletzten eingeübt.

Hierbei kommen entweder äußerst ZIVIL-MILITÄRISCHE ZUSAMMENARBEIT IM IN- UND AUSLAND

Großübung in South Dakota

Als Sanitätsoffizier der Reserve in den USA

Eine „schmutzige Bombe“ sei explo- diert, lautete die Meldung. Hier wird ein vermeintlich kontaminierter Ver- letzter von Soldaten abtransportiert.

Eine Freistellung für die vierwöchige Wehrübung wurde

von meiner Klinik uneingeschränkt befürwortet.

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A3284 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4723. November 2007

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realistisch geschminkte Laiendar- steller oder Übungspuppen zum Einsatz. Obwohl die Bewältigung dieser Schadenslagen schon an sich eine hohe Anforderung an alle Be- teiligten stellt, wird dies durch die militärische Bedrohungslage mas- siv erschwert.

In der Klinik für Unfall- und Wie- derherstellungschirurgie des West- pfalz-Klinikums Kaiserslautern bin ich als Oberarzt tätig. Eine Freistel- lung für die vierwöchige Wehr- übung im Rahmen des Reserveoffi- zieraustauschs mit den Vereinigten Staaten wurde von meiner Klinik uneingeschränkt befürwortet.

In der Reserve bin ich auch in Deutschland als Beauftragter Sa- nitätsstabsoffizier für zivil-militäri- sche Zusammenarbeit im Gesund-

heitswesen (BeaSanStOffzZMZGes- Wes) im Kreisverbindungskomman- do des Rhein-Pfalz-Kreises aktiv.

In den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom Mai 2003 hat die Bundeswehr sich den neuen weltpo- litischen Herausforderungen ange- passt. Hierzu gehört neben der

internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie dem Kampf gegen den Terrorismus als wesentliche Aufgabe die zivil-mi- litärische Zusammenarbeit zum Schutz Deutschlands und seiner Bürger. Nach einem Modellversuch in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Hol- stein und Mecklenburg-Vorpom- mern 2004–2005 wurde das Kon- zept der zivil-militärischen Zusam- menarbeit auf die gesamte Bundes- republik ausgeweitet.

Das neue Konzept sieht den Ein- satz von Reservisten als wesentliche Träger der zivil-militärischen Zusam- menarbeit vor. Jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist ein Kreis- verbindungskommando zugeordnet, den Regierungsbezirken ein Bezirks- verbindungskommando. Die Verbin- dungskommandos bestehen aus bis zu zwölf Reservisten. Besonders wichtig ist die medizinische Kompe- tenz, die durch einen Sanitätsstabsof- fizier der Reserve gewährleistet wird.

Im Routinebetrieb hält dieser den Kontakt zu den zivilen Verwaltungs-/

Regierungsorganen und zu Rettungs- und Hilfsdiensten und berät diese be- züglich militärischer Zusammenar- beit. Er hält Kontakt zu den Re- servisten der Nachbarkreise und zu seinem Sanitätskommando. Im Ernst- fall führt er eine sanitätsdienstliche Lagebeurteilung durch, berät sowohl sein Sanitätskommando als auch die zivile Seite hinsichtlich sanitäts- dienstlicher Hilfeleistungen. Er hält Kontakt zu zivilen Hilfskräften und Sanitätskräften der Bundeswehr. Im Ernstfall obliegt dem Sanitätsstabsof- fizier der Reserve die Beratung der zivilen Seite über mögliche Unter- stützungsleistungen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr.

Dies geschieht in enger Zusammen- arbeit mit dem zuständigen Sanitäts- kommando. Dabei wird die Bundes- wehr gemäß Grundgesetz immer nur subsidiär tätig.

Die bekanntesten Beispiele zivil- militärischer Zusammenarbeit der vergangenen Jahre sind die Vogel- grippe auf Rügen, die Unterstützung des Weltjugendtags 2005 auf dem Marienfeld, die Fußball-WM 2006 in Kaiserslautern sowie der G-8- Gipfel in Heiligendamm dieses Jahr.

Bei der Vogelgrippe war die Bun- deswehr bei der Beseitigung von Vogelkadavern eingesetzt und er- richtete Dekontaminationspunkte.

Sowohl beim Weltjugendtag als auch bei der Fußball-WM 2006 in Kaiserslautern errichtete und be- trieb die Bundeswehr ein „Medical Center“ mit der Leistungsfähigkeit eines kleinen Krankenhauses. Am Rande des Papstbesuchs wurden mehrere Hundert Gläubige durch Ärzte der Bundeswehr behandelt.n Dr. med. Markus Muhm

RECHTSREPORT

Darstellung eines Arztes in Berufs- kleidung: Verbot ist zu prüfen

Die bildliche Darstellung von Angehörigen der Heilberufe stellt nur dann eine nach dem Heilmit- telwerbegesetz (HWG) verbotene Werbung dar, wenn sie bei Patienten zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung bewirken kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deshalb einen Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückver- wiesen, damit es prüfen kann, ob die in der Infor- mationsschrift des Klinikums herausgegebene Darstellung von Angehörigen der Heilberufe Ent- sprechendes bewirken kann.

Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 HWG darf für Verfahren und Behandlungen außerhalb der Fachkreise nicht mit der bildlichen Darstel- lung von Personen in Berufsbekleidung gewor- ben werden, sofern sich die dabei gemachten Werbeäußerungen auf die Erkennung, Beseiti- gung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Menschen oder Tieren beziehen. Mit diesen

Bestimmungen soll insbesondere verhindert wer- den, dass durch die Abbildungen der Eindruck erzeugt wird, das dargestellte Heilmittel oder Be- handlungsverfahren werde fachlich empfohlen oder angewandt. Dies könnte dazu führen, dass die Autorität der Heilberufe dazu ausgenutzt wird, direkt oder indirekt die Vorstellung einer beson- deren Wirksamkeit bestimmter Präparate oder Behandlungen zu wecken. Die Vorschrift ist vom Gesetzgeber als abstrakter Gefährdungstatbe- stand verstanden worden.

An dieser Auslegung, die auch von der Recht- sprechung bislang geteilt wurde, hält der Bun- desgerichtshof jedoch mit Rücksicht auf die Tragweite der durch Artikel 12 Absatz 1 gewähr- leisteten Berufsausübungsfreiheit nicht mehr fest. Vielmehr sei eine einschränkende Ausle- gung der Vorschrift geboten. Der Tatbestand setzt danach voraus, dass die Werbung geeignet ist, das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesund- heitsgefährdung zu bewirken. (Urteil vom 1. März 2007, Az.: I ZR 51/04) RA Barbara Berner Markus Muhm

zwischen zwei US-amerikanischen Soldaten vor einem Blackhawk-Rettungs- hubschrauber. Auf dem rechten Foto wird ein Chinook- Hubschrauber mit Patienten beladen.

Fotos:privat

Referenzen

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