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Gesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen derBundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten vonAmerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer derLandstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Gesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika

RVStreitkrAbkUSAG

Ausfertigungsdatum: 03.03.1972 Vollzitat:

"Gesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika vom 3. März 1972 (BGBl. 1972 II S. 97), das zuletzt durch Artikel 242 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 242 V v. 31.10.2006 I 2407 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 10.3.1972 +++) Eingangsformel  

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1   - Art 2  

Die mit der Durchführung des Abkommens vom 11. September 1970 befaßten deutschen Stellen können zur Vorbereitung ihrer im Einzelfall zu treffenden Entscheidung die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einholen, wenn Zweifel über die Auslegung und Anwendung des Abkommens bestehen.

Art 3  

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Art 4  

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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