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Archiv "Gestohlene EC-Karten: Banken müssen in der Regel haften" (09.02.2001)

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Academic year: 2022

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ur Frage, wann Banken und Sparkassen nach ei- nem Verlust der EC-Kar- te und der „Plünderung“ des Girokontos für den finanzi- ellen Schaden aufkommen müssen, hat es jüngst zahlrei- che Gerichtsurteile gegeben.

Das Oberlandesgericht Ol- denburg schlug sich auf die Seite der Kunden. Tenor des Urteils (Az.: 9 U 23/00): Ge- nerell müssen Banken haften, falls Diebe mit der entwen- deten EC-Karte und ihnen bekannten Geheim-

nummer (PIN) das Konto eines Kunden leer räumen. Diese Entscheidung ist al- lerdings kein Frei- brief für bestohlene Kontoinhaber. So- bald Kunden ihre PIN „leicht zugäng- lich“ aufbewahrt ha- ben, brauchen die Banken nicht für den Schaden aufzukom- men. Dies ist immer dann der Fall, wenn EC-Karte und PIN zusammen deponiert worden sind. Auch die „Tarnung“ der PIN als Telefonnum- mer im Adressbuch ist in diesem Sinne fahrlässig.

Es ist wichtig, den Verlust der EC-Karte so schnell wie möglich seiner Bank zu mel- den und die Karte unverzüg- lich sperren zu lassen. Aller- dings haben Karteninhaber keinen Einfluss darauf, ob die Bank umgehend aktiv wird oder nicht. Mit letzterem Fall hatte sich zuletzt das Amtsge- richt Hamburg zu beschäfti- gen. Hier hatte das Institut die Karte erst einige Tage nach Meldung des Verlustes

gesperrt. In der Zwischenzeit war das Konto des Kunden geräumt worden. Urteil der Amtsrichter: In diesem Fall muss die Bank für den finan- ziellen Schaden haften. Be- gründung: Sie habe nicht un- verzüglich nach Meldung des Verlusts die EC-Karte ge- sperrt. (Az.: 22a C 216/99)

Der Bundesverband deut- scher Banken empfiehlt:

❃ Die Geheimzahl an den EC-Kassenterminals in den Kaufhäusern so eingeben,

dass niemand die Eingabe be- obachten kann.

❃ Die Geheimzahl nieman- dem mitteilen und nicht notie- ren; weder auf einem Merk- zettel noch im Telefonregister und nicht auf der EC-Karte.

❃ Geht die Karte verloren:

die Bank sofort informieren.

❃ Die zentrale Sperrannah- me nimmt rund um die Uhr Sperrmeldungen entgegen.

Telefon: 0 18 05/02 10 21.

❃ Bei Verdacht auf Dieb- stahl: Polizei einschalten. JF V A R I A

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 6½½½½9. Februar 2001 AA337

Gestohlene EC-Karten

Banken müssen in der Regel haften

Besitzer von Scheckkarten sollten wissen, dass die Geheimnummer nur in den Kopf gehört.

Wirtschaft

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