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Es gibt keine Alternative – Notleidende Banken müssen in öffentliches Eigentum überführt werden

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Nr. 1/2009 27. März 2009

DGB-Bundesvorstand, Bereich Wirtschafts- und Steuerpolitik

DGB-Bundesvorstand, Bereich Wirtschafts- und Steuerpolitik,

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de

Es gibt keine Alternative – Notleidende Banken müssen in öffentliches Eigentum überführt werden

Der Feuersturm der Finanzkrise umtost nach wie vor die Frankfurter und Münchner Glaspaläste.

Alle bisherigen Löschversuche sind gescheitert. Noch immer droht dem deutschen Bankensystem die Kernschmelze. Das Eigenkapital von Deutscher Bank, Commerzbank & Co ist inzwischen auf 360 Mrd.

Euro geschrumpft. Nach der nächsten Abschreibungswelle ist Schluss mit lustig. Eigentlich sind die Banken jetzt schon pleite. Der brutale Absturz der heimischen Realwirtschaft wirkt wie zusätzliches Öl im Feuer. Leere Auftragsbücher kündigen eine große Pleitewelle an. Rund 35.000 Betrieben und 145.000 Haushalten droht nach konservativen Schätzungen bald die Insolvenz. Traditionsunternehmen wie Märklin und Schiesser sind bereits insolvent. Immer häufiger drehen die Banken den Kredithahn zu.

In der Krise wird der Staat wichtiger denn je. Ohne Staat läuft nichts mehr. Nur die Steuerzahler können die Banken noch retten. Der Lehman-Gau zerstörte das blinde Vertrauen in die reinigende Kraft der Märkte. Der alte ordnungspolitische Kompass ist in dieser Krise wertlos. Wer jetzt noch an den alten Glaubenssätzen klebt, riskiert den Kollaps des Finanzsystems. Die Kritik der politischen Ökonomie scheint selbst bei den Erben Ludwig Erhards angekommen zu sein. Sie schnüren widerwillig Konjunkturpakete und zimmern Enteignungsgesetze. Der Weg des unfreiwilligen Politikwechsels ist mühsam, zäh und voller Fallstricke. Noch immer beraten die Brandstifter Politik und Verwaltung.

So geschehen beim Banken-Rettungsschirm: Das dort verankerte Freiwilligkeitsprinzip verschleppte die Bankenrettung fahrlässig. Noch immer gewährt keine Bank Einblick in ihre Bücher. Über den

tatsächlichen Abschreibungsbedarf der einzelnen Geldhäuser darf munter weiterspekuliert werden.

Folglich traut keine Bank der anderen. Der Geldmarkt funktioniert nach wie vor nicht. Jetzt wird der Rettungsschirm nachgebessert. Der Bau einer großen staatlichen Giftmülldeponie soll den Geldmarkt wieder zum Leben erwecken. Diese „Bad Bank“ würde den Banken ihre Schrottpapiere abkaufen.

Am besten zu überhöhten Preisen und ohne Auflagen. Die so befreiten Banken hätten frisches Kapital und müssten nicht mehr abschreiben. Sie könnten wieder großzügig Kredite vergeben.

In guten Zeiten sollen die Banken die staatlich zwischengelagerten toxischen Papiere wieder zurückkaufen. Vorausgesetzt der Wert dieser Papiere steigt, ohne dass am Ende eine neue Blase entsteht. Finanziert wird diese Rückkaufaktion aus den Gewinnen der Banken – zu Lasten zukünftiger Dividenden. Schlechte Zeiten für Aktionäre. Viele werden ihre Aktien abstoßen. Der Staat gerät dann erneut unter Druck. Entweder er erlaubt die Dividendenausschüttungen, oder die Banken müssen die wertlosen Papiere doch nicht zurückkaufen. In der Folge müssten die Steuerzahler die gesamten Kosten und Risiken übernehmen.

Warum aber solche Risiken eingehen? Schließlich gibt es eine gute Alternative: Der Staat übernimmt jetzt alle „Not leidenden“, systemrelevanten Banken. Dieser Eingriff in die Eigentumsverhältnisse erspart uns weitere lange, teure und unsichere Rettungsversuche. Der vermeintliche „ordnungspolitische

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Sündenfall“ trägt die Marktwirtschaft nicht zu Grabe. Der Staat lässt sich von der Drohung

„Insolvenz mit Dominoeffekt“ nicht nur erpressen, sondern behält das Heft des Handelns in der Hand.

Die Verstaatlichung der Banken setzt das Prinzip „Hilfe nur für Gegenleistung“ konsequent um.

Frisches Kapital fließt nur noch gegen Eigentumstitel.

Der neue öffentliche Eigentümer übt seine Kontrollrechte aus. Er schafft Transparenz. Der eigentliche Umfang an faulen Forderungen wird endlich beziffert und der Steuerzahler vor immer neuen

Forderungen der unfähigen Bankmanager geschützt. Anschließend berichtigen die verstaatlichten Banken ihre Bilanzen ohne Insolvenzrisiko. Eine Privatbank mutiert durch die Verstaatlichung nicht zu einer Behörde des Finanzamts, denn öffentliche Banken führen ihre Geschäfte nach den Regeln der Kreditwirtschaft. Allerdings muss der Staat unmittelbare Lehren aus der Finanzkrise ziehen: Zocken wird untersagt, auch im Interesse der Anleger. Die neuen Banken gestalten Managergehälter und Boni nach langfristigen Erfolgskriterien. Sie kappen ihre Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen, wiederbeleben die Kreditversorgung und bauen die Unternehmensmitbestimmung aus.

Verstaatlichung verstößt nicht gegen Marktgesetze. Kein privater Käufer wird vom Markt verdrängt.

Der Staat kauft die Banken, die sonst keiner haben will. Er übernimmt die Konkursmasse, um die Kernschmelze des Bankensystems zu verhindern. Wettbewerbsverzerrung Fehlanzeige! Ohne Verstaatlichung erzeugt die Krise ein steuerfinanziertes privates Bankenoligopol. Auch knappe Haushaltsmittel sprechen nicht gegen öffentliches Eigentum. Wie sich aktuell zeigt, übernimmt der Staat auch bei systemrelevanten Privatbanken trotzdem die letzte Haftung.

Die Verstaatlichung beseitigt nicht das zweistufige Bankensystem. Nicht der Staat, sondern die nationalen Zentralbanken haben im Euroland das Geldemissionsmonopol. Die Geldemission erfolgt immer gegen erstklassige Sicherheiten der Banken. Daran wird sich auch unter staatlicher Regie nichts ändern.

Die Verstaatlichung belastet den Bundeshaushalt nur begrenzt. Denn der Staat nimmt eine Bilanzbereinigung, also Auslagerung der toxischen Papiere aus der Bilanz der Banken, nicht mit echtem Geld vor, sondern mit sogenannten „Ausgleichsforderungen gegen den Bund“.

Die Ausgleichs-forderungen werden nur dann in echtes Geld umgetauscht, wenn die Anleger der Bank, z. B. Sparer und Privatkunden, ihr Geld abheben. Da der Staat in der gegenwärtigen Situation als einzige vertrauenswürdige Einrichtung angesehen wird, besteht keine Gefahr einer Panik und des damit einhergehenden Run auf die Banken. Das führt dazu, dass die Summe der Einlagen und der

Ausgleichsforderungen gleichbleiben, so dass der Staat nicht gezwungen ist, die Ausgleichsforderungen in frisches echtes Geld einzulösen. Die Ausgleichsforderungen werden in einem gesonderten Fonds über einen Zeitraum von 40 bis 50 Jahren durch die Erträge aus den künftigen Gewinnen der geretteten Bank, die auch dem Staat als Anteilseigner zustehen, getilgt.

Die Verstaatlichung ist der effektivste Ausweg aus der Bankenkrise. Sie ist die billigste, risikoärmste und hinsichtlich der Lastenverteilung gerechteste Alternative. Die Banken müssen nicht ewig in Staatshand bleiben. Aber zumindest solange, bis sie die Kosten des Rettungseinsatzes erwirtschaftet haben.

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