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Archiv "Banken: Meldepflicht ausgeweitet" (26.11.2004)

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ondsanleger, die in den vergangenen zehn Jahren monatlich auf ein Invest- ment-Anlagekonto mit Akti- enfonds eingezahlt haben, ste- hen vor einem Scherbenhau- fen. Hatte das Konto in den ersten Jahren noch zweistelli- ge Rendite erwirtschaftet, so sorgte die dreijährige Baisse für hohe Verluste. Manche Aktienfondssparpläne liegen trotz der zwischenzeitlichen Erholung noch zwischen zehn und 20 Prozent im Minus.

Für besorgte Anleger ha- ben die Berater jedoch schnel- len Trost parat: Die Baisse – so wird argumentiert – sei erst der Garant für den langfristi- gen Erfolg. Denn schließlich wirke sich der „Cost-Aver- age-Effekt“ bei schwanken- den Kursen besonders deut- lich aus, in einigen Jahren werde der Anleger sehr zu- frieden sein können.

In der Tat kann diese Me- thode Vorteile bringen. Kauft ein Kunde beispielsweise mo- natlich fünf Anteile eines Investmentfonds, liegt sein Einstandspreis beim Durch- schnittswert dieser Anteile.

Anders bei einer regelmäßi- gen Anlage eines bestimmten Betrags: Ist der Anteilspreis zum Kaufzeitpunkt gerade besonders hoch, bekommt er wenige Anteile für sein Geld.

Ist der Preis jedoch gerade besonders niedrig, bekommt er viele Anteile für seine Zah- lung. Das Ergebnis ist ein durchschnittlicher Einstands- preis, der auch bei gleicher Anlagesumme deutlich nied- riger ist als im Fall des re- gelmäßigen Kaufs einer be- stimmten Anzahl von Zertifi- katen. Die Gesamt-Investiti- on kommt mithin schneller in die Gewinnzone.

Allerdings sagen Berater nur die halbe Wahrheit. Rich- tig ist, dass die regelmäßi- ge Anlage einer festgelegten Summe Vorteile bringt. Falsch ist jedoch das Argument, dank des Cost-Average-Ef- fekts sei eine höhere Rendite zu erzielen als im Fall der Ein- zelanlage. Denn für sich allein betrachtet errechnet sich die Rendite bei jeder einzelnen Einzahlung stets nur aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Rückgabepreis zuzüglich eventueller Ertragsausschüt- tungen. Keine Rolle spielt es indes, ob der Anleger zum je- weiligen Preis wenig oder vie- le Anteile erworben hat, die Rendite ist stets dieselbe.

Darüber hinaus funktioniert der Cost-Average-Effekt auch nur dann, wenn die Notierun- gen zunächst schwanken, um sich zum Ende der Sparplan- dauer nachhaltig zu erholen.

In diesem Fall kauft der Anle- ger im Durchschnitt günstig ein und erzielt dann einen at- traktiven Verkaufserlös. Ge- nau darauf hoffen jetzt die Berater, die ihren Kunden nach der Baisse der Vergan- genheit ein Zuwarten um ei- nige Jahre empfehlen.

Wenn der Fondspreis je- doch dauerhaft fällt, verzeich- net der Anleger möglicherwei- se überproportionale Verluste, denn seine einstmals teuer er- worbenen Papiere werden im- mer weniger wert. Aber auch wenn der Fondspreis kontinu- ierlich steigt, ist der Sparplan- Anleger schlechter gestellt als der Einmal-Investor: Er muss

immer teurer einkaufen, die letzten Zahlungen vor Fäl- ligkeit bringen wenig Ertrag.

Negativ wirkt sich der Cost- Average-Effekt bei einem In- vestment-Rückzahlungsplan mit festgelegten Beträgen aus:

Hier verkauft der Anleger zu niedrigen Fondspreisen relativ viele Anteile und bei hohen Fondspreisen wenige. Damit erhöhen sich die Einstandsko- sten der verbleibenden An- teile überproportional. Sinn- voll ist es dann, statt einer fest- gelegten Summe stets dieselbe Stückzahl zu verkaufen – und dafür eine schwankende Rückzahlungsrate in Kauf zu nehmen. Peter Jobst V A R I A

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 4826. November 2004 AA3283

Investmentfonds

Der gepflegte Mythos

Wenn Kunden Verluste auf ihren Investmentkonten beklagen, verweisen die Berater auf den „Cost- Average-Effekt“. Dieser sorge mittelfristig für Ge- winne – wenn der Anleger nur fleißig weiter spart.

Wirtschaft

Banken

Meldepflicht ausgeweitet

Welche Aktien hat der Anleger mit Gewinn verkauft, welche Di- videnden hat er kassiert, wie hoch waren die Zinseinnahmen und die Kapitalerträge aus In- vestmentfonds? Bald kann die Fi- nanzverwaltung auf nahezu alle Informationen zu solchen Trans- aktionen zugreifen. Darauf weist die ING-DiBa hin. Wo das Finanz- amt bislang im Nebel gestochert habe, starte zum Ende dieses Jah- res eine Kontrollaktion „bisher nicht gekannten Ausmaßes“.

Wie die Einzelheiten geregelt werden und die Meldeformulare aussehen sollen, hat Bundesfi- nanzminister Hans Eichel den An- gaben zufolge im Mai 2004 in ei- nem Erlass-Entwurf mit der Über- schrift „Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräuße- rungsgeschäfte aus Finanzan- lagen“ vorgeschlagen. Danach wird jedes in 2004 getätigte Geldgeschäft, für das sich das Fi- nanzamt interessieren könnte, zunächst notiert. Zum Jahresende müssen dann alle Finanzinstitute vom Bausparguthaben über Wandelanleihen und Investment- fonds bis hin zu ausländischen Aktien alle Einnahmen zwischen Januar und Dezember auflisten und an den Bürger senden. Offizi-

ell sollen die Bescheinigungen dem Steuerzahler bei dem Aus- füllen der Steuerformulare hel- fen. In Wahrheit diene diese Be- scheinigung aber eher Kon- trollzwecken, meint die DiBa. Die Finanzbehörden werden nämlich voraussichtlich zur Klärung strit- tiger Fälle ganz einfach das Do- kument vom Steuerzahler einfor- dern, und schon liege alles offen.

Die gravierendste Änderung betrifft dabei nach Einschätzung der Bank die Kursgewinne des An- legers. Wenn der Anleger eine Ak- tie, eine Anleihe oder einen Fonds in der 12-Monats-Frist nach Er- werb verkauft, muss eine Mel- dung auf der neuen Bescheini- gung erfolgen – inklusive der Gebühren bei der Anschaffung.JF

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