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Steuern: Internationaler Informationsaustausch mit Hindernissen

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Presseinformation zum Bericht „Internationaler Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten“ vom 23. August 2019

Steuern: Internationaler Informationsaustausch mit Hindernissen

Durch die zunehmende Mobilität und die Globalisierung gewinnt der internationale Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten immer mehr an Bedeutung.

Nationale Abgabenbehörden stoßen oft an ihre (Staats–)Grenzen, weil dort die Ermittlungsmöglichkeiten enden. Der Rechnungshof Österreich führte auf Verlangen des Abgeordneten Bruno Rossmann eine Sonderprüfung durch. Obwohl der internationale Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten für das Finanzministerium von großer Bedeutung ist, sehen sich die Behörden mit vielen Hindernissen konfrontiert.

Zahlreiche, unterschiedliche Rechtsgrundlagen machen den Vollzug kompliziert – Keine einheitliche Steueridentifikationsnummer in der EU oder in Österreich

Die grenzüberschreitende Amtshilfe bezieht sich vor allem auf direkte Steuern wie Einkommen– und Körperschaftsteuer, auf indirekte Steuern wie Umsatzsteuer und auch auf die Vollstreckung von Abgabenrückständen. Die zahlreichen und unterschiedlichen Rechtsgrundlagen führten dazu, dass der Vollzug für die öster- reichische Finanzverwaltung komplex und verwaltungsaufwendig war.

Weil es keine einheitliche Steueridentifikationsnummer auf EU–Ebene gibt, war es nur schwer möglich, innerhalb der EU steuerpflichtige Personen zu identifizieren und eindeutig zuzuordnen. Nicht einmal in Österreich selbst gab es eine einheitliche, unveränderliche Steueridentifikationsnummer. Änderte sich die Zuständigkeit des Finanzamts, änderte sich auch die Steuernummer.

Verfahrensverzögerungen behindern die Arbeit der Behörden

Mangelnde Kooperationsbereitschaft anderer Finanzbehörden, sogenannte

„Abwürgestrategien“, die Verfolgung von nationalen Eigeninteressen und damit verbunden eine lange Verfahrensdauer standen einer erfolgreichen EU–weiten Zusammenarbeit entgegen. In Deutschland beispielsweise entstanden Verfahrens- verzögerungen durch nationale Zustimmungsrechte.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zum Bericht „Internationaler Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten“ vom 23. August 2019

So müssen die Steuerpflichtigen in Deutschland zustimmen, wenn die deutschen Finanzbehörden Informationen an die österreichischen Finanzbehörden weiter- geben sollen. Auch die Großbetriebsprüfung wies auf die mangelnde Kooperations- bereitschaft (insbesondere Schweiz, Irland) zur Mitwirkung an der Amtshilfe und das Problem von sogenannten „Abwürgestrategien“ von Staaten (insbesondere Niederlande, Irland) hin.

Der Rechnungshof Österreich empfiehlt außerdem, das Abkommen mit Liechten- stein einer Revision zu unterziehen. Durch das bilaterale Abkommen erhält Österreich weniger Informationen als andere EU-Mitgliedstaaten, in denen das eigene Abkommen der EU mit Liechtenstein zur Anwendung kommt.

Österreich beantwortete rund 75 Prozent der von anderen Staaten gestellten Amtshilfeanfragen innerhalb von 90 Tagen. Im Gegenzug erhielt Österreich Antworten von anderen Staaten nur in rund 52 Prozent (indirekte Steuern) bzw.

in rund 29 Prozent (direkte Steuern) der Fälle innerhalb von 90 Tagen. In rund 22 Prozent (direkte Steuern) bzw. sechs Prozent (indirekte Steuern) der Fälle musste Österreich sogar länger als ein Jahr auf Antworten warten. Antwortzeiten von mehr als einem Jahr wertet der Rechnungshof Österreich für die Bearbeitung von Amtshilfeanfragen als problematisch und für eine korrekte und zeitnahe Abklärung von Steuersachverhalten als abträglich.

Zu wenig Personal in der Finanzverwaltung, um gesetzliche Aufgaben zu erfüllen Die restriktive Personalpolitik des Ministeriums führte zu einer Verschlechterung in der Qualität der Aufgabenerfüllung. Nach Ansicht des Rechnungshofes Österreich nahm das Ministerium über Jahre hinweg in Kauf, dass aufgrund einer angespannten Personalsituation in den nachgeordneten Dienststellen die gesetzlich übertragenen Aufgaben nicht ausreichend wahrgenommen wurden. Für die Prüferinnen und Prüfer war nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium gegenüber dem Rechnungshof Österreich mit Personalengpässen argumentierte und jahrelang Personal einsparte, obwohl die Planwerte für Vollzeitäquivalente in der Steuer– und Zollverwaltung wie auch die finanziellen Mittel gar nicht ausgeschöpft waren. Das Ministerium brachte die von ihm angekündigte Personalbedarfserhebung seit Jahren nicht zum Abschluss und brach diese offenbar letztlich ab. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt, eine umfassende bundesweite Personalbedarfserhebung für die Finanz- verwaltung durchzuführen.

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