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ADHS Casemanagement. Beratung und Coaching für betroffene Jugendliche und Erwachsene Information Angebot Beratungs-/Coaching-Leistungen

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Academic year: 2022

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ADHS Casemanagement. Beratung und Coaching für betroffene Jugendliche und

Erwachsene

Information Angebot Beratungs-/Coaching-Leistungen

Ausgangslage

Sie haben das Assessment-/Anamneseverfahren durch die Bedarfsanalyse von ADHS Case- mangement bereits durchlaufen oder interessieren sich, wie Sie durch die Beratungs-/Coa- chings-Leistungen von ADHS Casemanagement bei der eigenständigen Klärung und Bewäl- tigung Ihrer Schwierigkeiten in Ihren Lebensbereichen unterstützt, beraten, begleitet und be- treut werden können? Diese Infodokumentation soll Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich sein.

ADHS Casemanagement – Unterstützung Betroffener im nicht-medizinischen Bereich ADHS Casemanagement ist ein nicht-medizinisches Angebot für ADHS-betroffene Jugend- liche und Erwachsene und gehört zum Angebotsbereich «soziale Dienstleistungen» der RWH consult GmbH. Mit den Angeboten von ADHS Casemanagement werden Betroffene beim Aufbau und der Umsetzung einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung und Lebensgestaltung unterstützt. Zu den Angeboten von ADHS Casemanagement gehören

«Assessment-/Anamneseverfahren», «Beratungs-/Coaching-Leistungen in 10 Lebensbereic- hen» sowie «Information und Sensibilisierung von Fachpersonen».

Abgrenzung vom medizinischen Bereich

ADHS Casemanagement legt den Fokus seiner Angebote ganz bewusst auf den nicht-medi- zinischen Bereich des Betroffenen. Die Angebote von ADHS-Casemanagement werden als Ergänzung, nicht als Ersatz und nicht als Konkurrenz von medizinischen Leistungen, betrac- htet. ADHS Casemanagement ist der Auffassung, dass der Unterstützungsbedarf von Be- troffenen durch die medizinischen und der therapeutischen Leistungen und Angebote nicht vollständig abgedeckt werden kann. Betroffene weisen oft einen spezifischen Unterstüt- zungsbedarf im nicht-medizinischen Bereich auf, der durch die Angebote von ADHS-Case- management abgedeckt wird. ADHS Casemanagement grenzt sich daher bewusst vom me- dizinischen Bereich ab, ist aber an einer engen und fallspezifischen, inter- und intradiszipli- nären Zusammenarbeit mit medizinischen und therapeutischen Fachpersonen, interessiert.

Zuständigkeit für die Organisation, Gestaltung und Umsetzung der Angebote von ADHS-Casemanagement

Herr Christoph Hoffelner ist Gesamtleiter vom Angebotsbereich «soziale Dienstleistungen»

der RWH consult GmbH. Als Fachbereichsleiter ist Herr Hoffelner auch für die Organisation, Gestaltung und Umsetzung der Angebote von ADHS-Casemanagement, verantwortlich. Herr Hoffelner bringt als ADHS-Selbstbetroffener, ADHS-Fachperson sowie als ausgebildeter So- zialarbeiter, Berufsbeistand, Sozialpädagoge und Job Coach persönliche und berufliche Er- fahrung in der gesetzlichen/wirtschaftlichen Sozialhilfe, dem Kindes- und Erwachsenen- schutz, der Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beeinträchtigung und Erkrankung sowie der Arbeitsintegration, mit.

In den letzten Jahren konnte sich Herr Hoffelner im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten bei der RWH consult GmbH sowie der Organisation und Durchführung von Stellvertretungs- und Aushilfeeinsätzen in den Fachbereichen Gesundheit, Soziales, Arbeitsintegration, Bet- reuung und Bildung, weitere methodische, fachliche und praktische Erfahrungen in der Ber- atung, Gesprächsführung, der Unterstützung und der Begleitung, aneignen.

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Vorgehen nach dem Termin der Durchführung der Bedarfsanalyse

Betroffene, die sich für das Angebot «Beratungs- und Coachings-Leistungen in 10 Lebens- bereichen von ADHS-Casemanagement interessieren, müssen davor zwingend das Assess- ment-/Anamneseverfahren, als Bestandteil der Angebote von ADHS Casemanagement, dur- chlaufen haben. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse werden dadurch der Unterstützungsbe- darf sowie die Schwierigkeiten in den Lebensbereichen Betroffener analysiert, erfasst und im Anschluss an diesen Termin, dokumentiert. Das Prozedere vom Ablauf, der Organisation und Durchführung der Bedarfsanalyse ist in einem separaten Infodok festgehalten.

Termin Auswertung Dokumentation Bedarfsanalyse und Themenbildung/ Themen- priorisierung

Nach der Durchführung der Bedarfsanalyse wird ein weiterer Termin für die Auswertung und Besprechung der Dokumentation der Bedarfsanalyse mit dem Betroffenen, vereinbart. Ent- weder direkt an diesem oder kurz nach diesem Termin, wird dem Betroffenen eine Kopie der Dokumentation der Bedarfsanalyse ausgehändigt oder per Mail/Post zugestellt. Im Rahmen vom Termin der Auswertung und Besprechung der Dokumentation der Bedarfsanalyse wer- den die festgestellten Schwierigkeiten des Betroffenen in seinen Lebensbereichen zu «Un- terstützungs-Themen» zusammengefasst, eingeteilt, priorisiert und festgehalten. Das Ziel ist, dass der Betroffene am Ende des Termins eine klare Vorstellung über seine «Themen», der Priorität und seinem Unterstützungsbedarf in seinen jeweiligen Lebensbereichen erhält.

Grundsätzlich für den gleichen Termin vorgesehen ist auch der nächste Schritt:

Ausarbeitung und Präsentation Vorschlag für Unterstützungs-Prozess durch Angebot

«Beratungs- und Coaching-Leistungen in 10 Lebensbereichen»

Auf der Basis der der erhobenen, festgestellten und priorisierten Themen des Betroffenen in seinen Lebensbereichen als Folge der Dokumentation der Bedarfsanalyse, wird dem Betrof- fenen ein Vorschlag für die Zusammenstellung, der Organisation und Gestaltung eines Bera- tungs-/Coachings-Prozesses, vorgelegt und mit ihm besprochen. Der Betroffene hat dann die Wahl, sich auf diesen Vorschlag/die Unterstützung durch das Angebot «Beratungs- und Coaching-Leistungen in 10 Lebensbereichen» von ADHS Casemanagement einzulassen oder an seinem Unterstützungsbedarf mit anderen/ externen Anbietern zu arbeiten.

Entscheidet sich der Betroffene für eine Weiterführung seiner Unterstützung bei einem exter- nen Anbieter, wird der Unterstützungsprozess durch das ADHS Casemanagement an dieser Stelle beendet. Sämtliche Unterlagen und erfassten Informationen werden dem Betroffenen auf Wunsch ausgehändigt.

Aufnahme in das Angebot «Beratungs- und Coaching-Leistungen in 10 Lebensbereic- hen» von ADHS Casemanagement

Entscheidet sich der Betroffene für eine Aufnahme, bzw. für die Weiterführung seines Unter- stützungsprozesses im Rahmen des Angebots «Beratungs- und Coachings-Leistungen in 10 Lebensbereichen» von ADHS Casemanagement, wird ein weiterer Termin vereinbart, um die den/die konkreten Beratungs-/Coachings-Prozesse zu planen, zu organisieren und festzule- gen. Anlässlich des mit dem Betroffenen vereinbarten Termins wird mit dem Betroffenen der Ablauf und das weitere Vorgehen vom Beratungs-/Coaching-Prozess, auf der Basis der Prio- rität der Themen in seinen Lebensbereichen, gemeinsam geplant, organisiert und in einem Beratungs-/Coaching-Vertrag, bzw. einer Zusammenarbeitsvereinbarung festgehalten.

Der Beratungs-/Coaching-Vertrag und Zusammenarbeitsvereinbarung

Der Beratungs-/Coaching-Vertrag und die Zusammenarbeitsvereinbarung bilden die recht- liche Basis zwischen dem Betroffenen und ADHS-Casemanagement. Neben den allgemei- nen Geschäftsbedingungen werden darin auch die gegenseitigen Wünsche, Vorstellungen, Anforderungen, Anliegen, Bedürfnisse und Ansprüche an den Beratungs-/Coachingprozess geregelt und festgehalten. Ebenso in diesen Vertrag aufgenommen werden die festgehalte-

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Ausstellung und Unterzeichnung einer Vollmacht

Im Verlauf eines Beratungs-/Coachings-Prozesses kann es erforderlich sein, dass ADHS Ca- semanagement zur Klärung und Bewältigung von administrativen, organisatorischen und/

oder finanziellen Aufgaben, Aufträge, Prozesse und Abläufe mit an der Unterstützung des Betroffenen beteiligten externen Fachpersonen, einen fallbezogenen Informations- und Do- kumentations-Austausch betreiben muss. Damit der Daten- und Informationsaustausch über den Betroffenen zwischen ADHS Casemanagement und diesen externen Fachstellen, Per- sonen, Institutionen, Ämtern und Behörden gewährleistet ist, ist vom Betroffenen eine Voll- macht zu unterzeichnen, die ebenfalls Bestandteil vom Coaching-Vertrag ist. Diese Vollm- acht wird dem Betroffenen vorgängig zugestellt.

Angebot «Stellvertretende Klärung und Bewältigung administrativer, organisatori- scher und/oder finanzieller Aufgaben, Pendenzen und Aufträge»

Zum Beginn von Beratungs-/Coaching-Prozessen im ADHS Casemanagement stehen viele Betroffene oft unter Termin- und Zeitdruck, private organisatorische, administrative und/oder finanzielle Aufgaben, Pendenzen, Aufträge, Vereinbarungen, etc. zur klären und zu erledi- gen. Dabei können sich einige Pendenzen angestaut haben, die den Betroffenen belasten und in seiner eigenständigen Bewältigung blockieren. Auf Wunsch kann der Betroffene ADHS-Casemanagement mit der stellvertretenden Klärung und Erledigung diesen Aufgaben, Pendenzen, Aufträge und Vereinbarungen, beauftragen. Die unterzeichnete Vollmacht wäre dafür ebenfalls gültig.

Beginn vom Beratungs-/Coachings-Prozess

Sobald der Coaching-Vertrag, die Zusammenarbeitsvereinbarung und die Vollmacht geklärt und beidseitig unterschieben sind, beginnt der Beratung-/Coaching-Prozess des Betroffenen.

Die Planung, die Abfolge und die Häufigkeit der Termine werden zwischen dem Betroffenen und dem ADHS Casemanagment gemeinsam und nach individuellen Unterstützungsbedarf des Betroffenen, vereinbart und festgelegt. Auch die Dauer eines Beratungs-/Coachings-Pro- zesses richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den Vorstellungen des Betroffenen und kann grundsätzlich jederzeit, beidseitig, beendet oder auf den nächstmöglichen Termin, abgebrochen werden.

Ziel eines Beratungs-/Coaching-Prozess

Das Ziel von einem Beratungs- und/oder von einem Coaching-Prozess besteht in der best- möglichen Beratung, Begleitung, Unterstützung und Betreuung des Betroffenen bei der eige- nständigen Klärung und Bewältigung der Schwierigkeiten in seinen jeweiligen Lebensbereic- hen. Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung von Betroffenen bei der Erreichung der grösst- möglichen eigenständigen Lebensführung und Lebensgestaltung sowie die Verbesserung der Lebensqualität Betroffener m Alltag.

Freiwillige Kooperation und beidseitiges Engagement während der Leistungen ADHS Casemanagement hält fest, dass es sich beim Angebot «Beratungs-/Coaching-Leist- tungen in 10 Lebensbereichen», um ein freiwilliges Angebot handelt. Bis auf die im Coach- ing-Vertrag, der Zusammenarbeitsvereinbarung und der Vollmacht vereinbarten Grundsätze bestehen keinerlei weitere Verpflichtungen zwischen dem Betroffenen und dem ADHS-Case- management. Um einen möglichst optimalen Effekt des Beratungs-/Coaching-Prozess zu er- reichen, ist ADHS Casemanagment um eine offene, ehrliche, vertrauensvolle, kooperative und engagierte Zusammenarbeit mit dem Betroffenen bemüht.

Grundsatz von Beratungs- und/oder Coaching-Prozessen

Betreffend der Organisation und Gestaltung der Beratungs-/Coaching-Prozesse pflegt ADHS Casemanagement folgende Grundhaltung: Die Themen, Ziele und Lösungen gibt der Betrof- fene, die Struktur vom Beratungs-/Coaching-Prozess und die Begleitung des Betroffenen durch diesen Betroffenen, wird durch ADHS Casemanagement vorgegeben. Die Dauer der einzelnen der Beratungs-/Coaching-Sequenzen und vom ganzen Beratungs-/Coaching-Pro-

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zess insgesamt, die Häufigkeit und der Abstand zwischen den einzelnen Terminen, legen der Betroffene und ADHS Casemanagement gemeinsam fest.

Abrechnung der erbrachten Leistungen von ADHS Casemanagement

Sämtliche im Rahmen der durch die Angebote von ADHS Casemanagement erbrachten Lei- stungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Betroffenen. ADHS Casemanagement kann se- ine Leistungen nicht über die Krankenkasse abrechnen. Im Rahmen der Aushandlung des Beratungs-/Coaching-Vertrages wird bei der Festlegung der Stundentarife, der durch ADHS Casemanagement gegenüber dem Betroffenen erbrachten Leistungen, die finanzielle Situa- tion des Betroffenen berücksichtigt. Zudem ist ADHS Casemanagement bei der Suche nach Finanzierungsalternativen (Stiftungen, Sozialversicherungen, Sozialdienste, etc.) behilflich.

ADHS Casemanagement unterscheidet zwischen drei Arten von Leistungen:

1.) Leistungen in «Anwesenheit» des Betroffenen 2.) Leistungen in «Abwesenheit» des Betroffenen 3.) Spesen

Bürokratie wird auf ein Minimum beschränkt

Bei den Angeboten von ADHS Casemanagement handelt es sich um professionelle Dienst- leistungen. Im Interesse des Betroffenen und von ADHS Casemanagement müssen dafür, bevor mit der Durchführung eines Angebotes begonnen werden kann, ein paar wenige „För- mlichkeiten“ zwingend beachtet und eingehalten werden.

In Bezug auf das Angebot «Beratungs-/Coachings-Leistungen in 10 Lebensbereichen»

gelten folgende Grundsätze:

1.) Verbindlichkeit durch den Coaching-Vertrag und die Zusammenarbeitsvereinba- rung: Der Coaching-Vertrag und die Zusammenarbeitsvereinbarung müssen von beiden Seiten akzeptiert und unterschrieben werden. Die Zusammenarbeitsvereinbarung ist gr- undsätzlich Bestandteil vom Coaching-Vertrag. Das Gleiche gilt für die Vollmacht.

2.) Stellvertretung bei der Klärung und Bewältigung administrativer, organisatori- scher und finanzieller Leistungen des Betroffenen: Auch für diese Leistungen ist die Vollmacht erforderlich. Der Betroffene muss diese zwingend VOR Beginn der Beratu- ngs- /Coaching-Leistungen unterschreiben.

3.) Verbindlicher Grundsatz vom Coaching-Prozess: Die Themen, Ziele und Lösungen gibt der Betroffene, die Coaching-Struktur gebe ich als Fachperson vor und begleite den Betroffenen dabei. Die Dauer der einzelnen der Beratungs-/Coaching-Sequenzen und vom ganzen Beratungs-/Coaching-Prozess insgesamt, die Häufigkeit und der Abstand zwischen den einzelnen Terminen, werden gemeinsam und nach Bedarf festgelegt.

4.) Respekt der gegenseitigen Vorstellungen, Wünsche, Bedürfnisse und Anliegen im Coaching-Prozess: Es ist möglich, dass der Betroffene oder ADHS Casemanagement unterschiedliche Wünsche, Vorstellungen, Erwartungen, Vorstellungen, Bedürfnisse und Interessen an die Inhalte, die Form, die Organisation sowie die Gestaltung, geäussert oder festgestellt werden. ADHS Casemanagement ist bemüht, diese Themen zu Beginn der Beratungs-/Coaching-Prozesse beidseitig zu klären und bei Bedarf auch festzuhal- ten.

5.) Keine Leistungen ohne Basis: Diese 5 Punkte müssen zwingend VOR dem Beginn eines Beratungs-/Coaching-Prozess mit dem Betroffenen besprochen, geklärt und fest- gehalten werden. Eine solide (rechtliche) Basis schafft beidseitig Sicherheit und Vertra- uen und trägt zur Verhinderung möglicher (späterer) Missverständnisse und/oder Konfl-

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ADHS Casemanagement ist bemüht, diese «Förmlichkeiten» so einfach und so unkomplizi- ert wie möglich zu organisieren und zu gestalten. Ich bemühe mich die Förmlichkeiten und die Bürokratie so tief wie möglich zu halten. Ganz ohne geht es leider nicht. Es handelt sich um EINMALIGE Vorgänge, die in der Regel nicht wiederholt werden müssen. ADHS Case- management kann nachfolgend dafür eine hohe (terminliche) Verfügbarkeit und durch das Angebot «Beratungs-/Coaching-Leistungen in 10 Lebensbereichen» einen breiten Themen- bereich abdecken.

Kontakt

Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen die Fachbereichsleitung von ADHS Casemanage- ment wie folgt zur Verfügung:

RWH consult GmbH ADHS Casemanagment

Herr Christoph Hoffelner, Fachbereichsleitung Bachweg 6

4600 Olten

Telefon: 062 296 85 85

E-Mail: christoph.hoffelner@bluewin.ch

Referenzen

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