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Archiv "Bischofskonferenz zum neuen Abtreibungsrecht: Weiterführung der Beratungsstellen" (27.10.1995)

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Bischof Karl Lehmann, Mainz Erzbischof Johannes Dyba, Fulda Fotos: KNA POLITIK

Die katholischen Bischöfe kriti- sieren den „verhängnisvollen Korn- promißcharakter" des am 1. Oktober in Kraft getretenen neuen Schwange- ren- und Familienhilfeänderungsge- setzes. So würden positive Ansätze durch „zweideutige Formulierungen überlagert und verdunkelt", heißt es im Bericht der Herbstvollver-

sammlung der Deutschen Bi- schofskonferenz. Zwar werde die Beratung zugunsten des ungeborenen Lebens vorge- schrieben, doch es sei gleich- zeitig „unverkennbar, daß bei aller Betonung des Lebens- rechtes des Kindes die Interes- sen der Mutter vorgeordnet werden". Damit sei letztend- lich eine „Privatisierung" des Lebensschutzes gegeben.

Außerdem sei nur schwer erkennbar, wie der Staat selbst das Leben des ungeborenen Kindes in den ersten zwölf Wochen schützt: „Die Verant- wortung des Staates für den Lebens- schutz wird in einer extrem wider- sprüchlichen Weise ausgehöhlt, wenn der Staat zum Beispiel zugleich ver- pflichtet wird, ein ausreichendes An- gebot ambulanter und stationärer Einrichtungen für die Abtreibung sicherzustellen."

Die Notwendigkeit der Beratung werde zwar deutlich betont, man kön- ne sich ihr jedoch faktisch entziehen.

Es bleibe unklar, ob der Frau eine Be- ratungsbescheinigung gegeben wer- den muß, auch wenn sie nicht zu ei- nem wirklichen Gespräch bereit sei.

Größte Bedenken äußerten die Bischöfe gegen die medizinische Indi-

AKTUELL

kation, „die Tür und Tor für einen Mißbrauch öffnet". Das gelte vor al- lem im Hinblick auf möglicherweise behinderte Kinder. Unannehmbar sei das Wegfallen der zeitlichen Begren- zung für Abtreibungen.

Die Bischöfe betonten, daß in den katholischen Beratungsstellen

„unmißverständlich für das Leben be- raten wird". Grundsätzlich hat sich die Herbstvollversammlung für eine vorläufige Weiterführung der kirchli- chen Beratungsstellen entschieden.

Dabei sollten die Interpretations- und Handlungsspielräume, die das Gesetz läßt, „von kirchlicher Seite positiv ausgefüllt und in der gesellschaftli- chen Öffentlichkeit offensiv mit ei- nem eigenen Profil besetzt werden".

Umstritten ist unter den Bischö- fen, ob die katholischen Beratungs- stellen nach dem Gespräch eine Be- scheinigung ausstellen sollen. Diese ist nach dem neuen Recht Vorausset- zung für einen Schwangerschaftsab-

bruch. Der Fuldaer Erzbischof Johan- nes Dyba hatte sie als „Lizenz zum Töten" bezeichnet.

Die Deutsche Bischofskonferenz entschloß sich dagegen, auch weiter- hin Beratungsscheine für eine eventu- elle Abtreibung auszustellen. Sie ha- be sich jedoch damit beschäftigt, wie die kirchlichen Beratungskriterien überarbeitet und präzisiert werden können, „um so alle Zweideutigkei- ten des Gesetzes, die unseren Auftrag entstellen, eindeutig und verbindlich zu klären". Aus den novellierten bischöflichen Richtlinien soll hervor- gehen, daß ein Beratungsschein nur dann ausgestellt werden darf, wenn eine wirkliche Beratung stattgefun- den hat. „Irgendwelche anonymen Beratungen" müssen ausgeschlossen bleiben, jede Mitwirkung bei der Re- gelung der Finanzierung von Abtrei- bungen muß strikt untersagt werden, und Informationen über Einrichtun- gen, in denen Abtreibungen vorge- nommen werden, dürfen nicht gegeben werden.

Papst Johannes Paul II.

äußerte sich in einem Schrei- ben an die Bischofskonfe- renz besorgt über die „künf- tige Gestalt der kirchli- chen Beratungsstellen" in Deutschland. Der Brief ent- hielt jedoch keine „unmittel- baren Vorgaben oder gar Auflagen", betonte der Vor- sitzende der Deutschen Bi- schofskonferenz, der Main- zer Bischof Karl Lehmann Der Papst befürchtet, daß die Kirche durch eine zu enge strukturelle Ver- quickung mit dem gesetzlichen Bera- tungssystem die eigene Freiheit und Unabhängigkeit zur kompromißlosen Verkündigung des Evangeliums vom Leben einbüßt. Auf keinen Fall dürfe die Kirche in irgendeiner Form mit- schuldig werden an „der Tötung un- schuldigen Lebens".

Eine fünfköpfige Delegation der Deutschen Bischofskonferenz wird nun Gespräche mit dem Vatikan zu diesem Thema führen. Außerdem sollen die endgültigen Ausführungs- bestimmungen der einzelnen Bundes- länder zu dem neuen Abtreibungs- recht abgewartet werden, teilten die Bischöfe mit. Gisela Klinkhammer

Bischofskonferenz zum neuen Abtreibungsrecht

Weiterführung

der Beratungsstellen

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich auf ihrer Herbstvollversammlung in Fulda En- de September vorläufig gegen einen Ausstieg aus dem staatlichen System der Schwan- gerschaftsberatung entschieden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wollen die Bischöfe die Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Bundesländern zu dem neuen Abtreibungsrecht abwarten, das am 1. Oktober in Kraft getreten ist. Alle „Zweideutig- keiten" des Gesetzes sollen außerdem „eindeutig und verbindlich" geklärt werden.

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 43, 27. Oktober 1995 (27) A-2881

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